Quelle: http://www.gbe-bund.de *) Diagnose F 10 (Psychische und Verhaltensstörungen durch kohol), iagnose F10.0 (Akute Intoxikation), iagnose F10.2 (Alkohol-Abhängigkeitssyndrom)
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 41 der Abg. Heidemarie Mundlos (CDU)
Die Niedersächsische Landesregierung hat im Jahr 2006 mit der Einrichtung und Förderung von Palliativstützpunkten in Niedersachsen
Derzeit gibt es rund 12 dienste und 17 stationäre Hospize sowie stationäre Palliativeinrichtungen an Krankenhäusern. Sie bilden die Grundlage für den Aufbau eines flächendeckenden Netzes. In den Palliativstützpunkten werden Erfahrungen, Fachwissen und ehrenamtliches Engagement gebündelt, um noch mehr Patienten und ihren Angehörigen eine menschenwürdige Sterbebegleitung, möglichst in vertrauter Umgebung, anbieten zu können.
Palliativeinrichtungen, Hospizdiensten, den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung abgestimmten Rahmenk der Basis einer gemeinsamen Vereinbarung kooperieren palliativmedizinisch qualifizierte Fachärz liativdienste oder Pflegedienste mit qualifiziertem Fachpersonal, ambulante und stationäre Hospize sowie Krankenhäuser mit einer geeigneten palliativmedizin
Die finanzielle Förderung sieht vor, dass jeder Palliativstützpunkt vom Land als Starthilfe für den organisatorischen Aufbau einen Zuschuss von 25 000 Euro im ersten Jahr, insgesamt 55 000 Euro, verteilt auf vier Jahre, erhält. Die Landesförderung ist an die Bereitschaft gebunden, weils den Aufbau eines weiteren, neuen Stützpunktes vorbereiten und unterstützen.
1. Wie viele Palliativstützpunkte gibt es zurzeit in Niedersachsen an welchen Standorten, die mit wie viel Landesmitteln bisher, derzeit und künftig gefördert werden?
2. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit der Palliativstützpunkte und deren Akzeptanz bei Patienten, Angehörigen, Ärzten und allen weiteren Beteiligten?
3. Wie organisieren die Träger der Palliativstützpunkte die Weiterführung der Finanzierung nach Wegfall der Landesförderung, um den Fortbestand der Einrichtung abzusichern?
Die Entwicklung einer zukunftsfähigen gesundheitlichen Versorgun ist eines der zentralen Anliegen der Landesregierung. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und ihrer Auswirkung auf die Gesundheitsversorgung ist das vorhandene System weiterzuentwickeln. Für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung ist es erforderlich, die Probleme und Aufgaben in den einzelnen Bereichen zu erkennen und zu lösen. Für die Bereiche Palliativversorgung und Hospizarbeit hat die Landesregierung bereits vor einigen Jahren notwendige Schritte zu ihrer Weiterentwicklung und Verbesserung eingeleitet.
Im Juli 2003 hat die Landesregierung gemeinsam it den Verbänden der gesetzlichen KrankenkasNiedersachsen u
Vereinigung Niedersachsen die Medizinische ochschule Hannover (MHH) mit der Erstellung ines entsprechenden Gutachtens bea
zunächst einen detaillierten Überblick über die bestehenden Versorgungsangebote und -struktun in Niedersachsen zu erhalten März 2005 der Öffentlich
sorgung und Hospizarbeit in Niedersachsen maßgeblich beteiligten Verbänden und Institutionen usführlich diskutiert. Mehrheitlich begrüßt wurde abei der Gedanke, landesweit flächendeckend
möglichst das gesamte Angebotsspektrum der Palliativversorgung im Sinne eines Netzwe besser und vor allem enger als bisher miteinander verbunden sein sollte.
Daran anknüpfend, hat die Landesregierung unter Einbeziehung eines Expertengremiums aus Vertreterinnen und Vertretern von an der Palliativversorgung in Niedersachsen beteiligten Leistungsanbietern, der Hospiz Landesarbeitsgemeinschaft Niedersachsen, der Hospizstiftung Niedersachsen, der Ärztekammer Niedersachsen, der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen sowie der Verbände der gesetzlichen Krankenkasse sachsen das im März 2006 veröffentlichte Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung der Palliativversorgung in Niedersachsen erarbeitet.
Der wesentliche Ansatz des Rahmenkonzepts ist eine engere Vernetzung der vorhandenen örtlichen Angebotsstrukturen in der spezialisierten Palliativversorgung und Hospizarbeit innerhalb von Palli
tivstützpunkten. Es beschreibt einen Palliativstützpunkt als konzeptionellen Organisationsverbund zwischen den unterschiedlichen Leistungserbringern der spezialisierten Palliativversorgung und Hospizarbeit, der organisatorisch an einen dieser Leistungserbringer anzubinden ist.