Protocol of the Session on April 13, 2011

(Zustimmung bei der SPD)

Aber wir wollen, dass insbesondere die Kommunen schon so früh wie möglich Planungs- und In

vestitionssicherheit haben. Das muss man langfristig, d. h. schon heute, vorbereiten. Das ist der Hintergrund.

(Zustimmung bei der SPD)

Meine Damen und Herren, die von den Grünen in ihren Gesetzentwurf aufgenommenen Konkretisierungen sind sinnvoll. Zweckmäßig wäre dabei aber auch eine quotale Zuweisung zu den einzelnen Verkehrsbereichen, damit nicht wieder eine Lastigkeit zugunsten eines Verkehrsträgers entstehen kann.

Wer den Bau und den Ausbau von Schienenwegen zum Zweck des öffentlichen Personenverkehrs will, der soll diesen Investitionszweck auch tatsächlich gesondert ausweisen. Das unterstreichen wir ausdrücklich.

Der Bau von Omnibusfahrspuren, Radwegen und Radstationen ist zur Stärkung des ÖPNV und des nicht motorisierten Verkehrs sicherlich auch sinnvoll.

Zum Schluss finde ich in dem Gesetzentwurf sogar eine unserer Forderungen wieder - die ist von Herrn Krumfuß schon bewertet worden -, nämlich die Beschaffung von Linienomnibussen und Schienenfahrzeugen für den ÖPNV zu fördern, sofern dadurch Emissionen gemindert und Altfahrzeuge stillgelegt werden. Genau das haben wir in unserem Antrag zur Omnibusbeschaffung im ÖPNV gefordert, aber genau das haben Sie in der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses noch abgelehnt.

Dieses sinnvolle Investitionsziel und dieser technologische Anreiz für die Fahrzeughersteller sind wichtig. Wir halten es für ein falsches Signal, dass Sie immer weiter mit den alten Kisten durch die Gegend fahren wollen.

(Reinhold Coenen [CDU]: Das macht doch keiner mehr!)

Meine Damen und Herren, aus Sicht der SPDFraktion ist der Ansatz der Grünen insgesamt sinnvoll und vorausschauend. Wir sind auf die Beratungen des Gesetzentwurfs gespannt. Aber eigentlich gehen wir davon aus, dass Sie das bereits wieder als Reservekasse für die Haushaltssanierungen eingeplant haben.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, ich erteile nun Frau Weisser-Roelle von der Fraktion DIE LINKE das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen den vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in seiner Grundintention. Ein fast wortgleicher Gesetzentwurf wurde übrigens bereits im November 2010 von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung in Baden-Württemberg in den Landtag eingebracht

(Reinhold Coenen [CDU]: Aha, abge- schrieben!)

und am 15. Dezember 2010 mit den Stimmen aller Landtagsfraktionen angenommen. Das Gesetz ist zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten, mit Ausnahme des § 2, der sachbezogen erst am 1. Januar 2014 in Kraft tritt.

(Heinz Rolfes [CDU]: Ihr könnt doch nicht einfach von uns abschreiben!)

Bekanntlich ist infolge der Föderalismusreform 2006 das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Bundes außer Kraft gesetzt worden. Das jetzt gültige sogenannte Entflechtungsgesetz als Nachfolgeregelung für die Bundesregelung für die Verkehrsfinanzierung auf Gemeindeebene beendet stufenweise die Mittelzuweisung durch den Bund. So wird im Jahr 2014 die verkehrliche Zweckbindung entfallen. Ab dem Jahr 2020 wiederum will der Bund dem Entflechtungsgesetz zufolge die Zahlungen an die Länder sogar vollständig einstellen,

(Enno Hagenah [GRÜNE]: Das geht gar nicht!)

von jetzt 130 Millionen Euro jährlich auf 0 Euro. Das sind wirklich keine rosigen Aussichten.

Vor diesem Hintergrund besteht die Aufgabe, die Landesförderung des öffentlichen Personennahverkehrs und des kommunalen Straßenbaus in Niedersachsen auf eine neue, verlässliche Grundlage zu stellen. Daher der Gesetzentwurf; denn Planungssicherheit muss für die niedersächsischen Kommunen auf jeden Fall her.

(Reinhold Coenen [CDU]: Die haben die doch! - Gegenruf von Enno Hage- nah [GRÜNE]: Nein! - Gerd Ludwig Will [SPD]: Bei uns nicht!)

Das gilt umso mehr in Zeiten, in denen sich die schwarz-gelbe Koalition dieses Hauses warmläuft, eine sogenannte Schuldenbremse in der niedersächsischen Landesverfassung zu verankern. Die Linksfraktion, meine Damen und Herren, lehnt es strikt ab,

(Zuruf von der CDU: Das ist klar!)

eine Zukunftsbremse - und um nichts anderes handelt es sich dabei - in der Verfassung festzuschreiben.

(Beifall bei der LINKEN)

Aus dem Grund ist es gut, dass das von den Grünen vorgelegte Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz unbefristet gelten soll.

Wir vermissen in dem Gesetzentwurf aber auch einige Punkte, u. a. eine ökologischere Ausrichtung der Förderung. Wir erkennen auch keine Lenkungsabsicht in Richtung von mehr öffentlichem Verkehr in Schiene und Bus. Weiterhin sollen beim Straßenbau nur der Aus- und Neubau gefördert werden, nicht aber die Instandsetzung und Renovierung. Es ließen sich hier auch noch einige Punkte mehr anführen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, diese Kritikpunkte sind beileibe nicht auf unserem Mist gewachsen - ich sage es einmal so -, sondern sind von dem Sprecher der Grünen, Werner Wölfle, bei den Beratungen des Gesetzentwurfs in Baden-Württemberg so vorgetragen worden. Recht hat der Kollege Wölfle.

(Beifall bei der LINKEN)

Leider wurden seine berechtigterweise aufgeführten Punkte nicht in das beschlossene Gesetz übernommen. Die Grünen haben das Gesetz ohne diese wichtigen Ergänzungen mit beschlossen.

Aber wir haben hier die Möglichkeit, im Rahmen der Beratungen im Ausschuss über diese Punkte zu sprechen. Das Gesetz in Baden-Württemberg ist ein guter Ansatz. Wir können hier Verbesserungen hineinschreiben. Ich freue mich deshalb, auf der Grundlage dieses für die Kommunen so wichtigen Gesetzes die Beratungen zu führen und dann auch zu beschließen.

(Beifall bei der LINKEN - Zuruf von Ursula Helmhold [GRÜNE])

Meine Damen und Herren, nun hat Frau König von der Fraktion der FDP das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der von den Grünen eingebrachte Gesetzentwurf enthält die Absicht, den Kommunen die Sicherheit zu geben, verlässliche Finanzierungsgrößen für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse verbindlich zu machen. So weit, so gut.

Den Versuch, einen gesetzlichen Anspruch zu gewährleisten, verbinden Sie allerdings gleichzeitig mit der daran angeknüpften Ausrichtung Ihrer Parteiideologie.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Was heißt hier „Parteiideologie“? Machen Sie bessere Vorschläge, Frau König! Das ist wirklich ein tolles Niveau hier!)

Schon in § 2 fangen Sie selbstverständlich mit der Schieneninfrastruktur an, Sie fördern vorrangig den SPNV, danach den ÖPNV, ein wenig die Güterverkehrszentren und die Radwege. Und natürlich kommt auch der Lärmschutz nicht zu kurz - wo auch immer und wie auch immer.

Sie beschreiben alles, was in Ihrer Ideologie erstrebenswert ist und was Sie für relevant erachten. Ihre Bevormundung der Bürger und der Stadt- bzw. Gemeinderäte, denen Sie die Möglichkeit der eigenen Planung nehmen, ist schon bemerkenswert.

(Zustimmung von Professor Dr. Dr. Roland Zielke [FDP])

Ich finde das höchst selbstherrlich. Wir haben bislang alle darüber gestritten, in welchem Zustand sich die örtlichen und überörtlichen Straßen befinden. Ganz besonders stark war da die SPD zu nennen. Wir haben die endlichen Mittel beklagt, die immer zu niedrig sind. Wir arrangieren uns mit den Kommunen über die Dringlichkeit der Reparaturmaßnahmen, den Ausbau vorhandener und den Neubau von Straßen und Ortsumgehungen. Wir lassen den Kommunen den größtmöglichen Spielraum, Entscheidungen zu treffen, die ihnen eine positive Entwicklung offerieren.

Das alles wollen Sie in diesem Gesetz konterkarieren und von oben verordnen.

(Zuruf von der SPD: Das stimmt ja gar nicht!)

Das ist nicht die Politik, die wir gehen wollen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Wir wünschen uns eine größtmögliche Planungssicherheit auch über 2013 hinaus, aber wir möchten

auch so viel wie möglich an Entscheidungsfreiheit vor Ort.

Vieles ist bereits geregelt, wie z. B. Lärmschutz an Bahnlinien, Autobahnen und mehrspurigen Bundesstraßen. Für viele Bereiche gibt es zusätzlich Mittel oder Programme. Es ist falsch, alle finanziellen Mittel zusammenzufassen und dann nach eigenem Gutdünken zu verteilen. Das ist eine immer stärker werdende Staatspolitik ohne Zukunft.

Um Mittel zu binden, reicht eine Verordnung, die dann auch die Themen aufgreift, die vorrangig sind und in den unterschiedlichen kommunalen Strukturen einer örtlichen Bewertung unterzogen sind. Kommunen wissen in der Regel besser als jeder Außenstehende, welche Programme oder Weiterführungen von Programmen wichtig sind, die dann auch vorrangig zu behandeln sind. Das können wir von oben oftmals gar nicht darstellen.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)