Protocol of the Session on March 17, 2011

Seit 2003 werden damit 1 200 Ganztagsschulen genehmigt worden sein. Dies bedeutet eine Versechsfachung der Anzahl der Ganztagsschulen in Niedersachsen gegenüber dem Jahr 2003.

Alle niedersächsischen Ganztagsschulen verfügen über eine Ausstattung mit zusätzlichen Lehrerstunden, die sie ganz oder teilweise kapitalisieren können. 359 Schulen verfügen über eine Vollausstattung, die anderen Schulen über eine Grundausstattung mit Lehrerstunden trotz des Verzichts auf zusätzliche Personalressourcen. Als Personalzuschlag für Ganztagsschulen wendet das Land jährlich einen Betrag von mehr als 86 Millionen Euro auf. Um Entgelte für befristete Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen von Kooperationen mit außerschulischen Partnern zahlen zu können, können Schulen diesen Personalzuschlag in Geldmittel umwandeln.

Seit 2005 erhalten neu zu genehmigende Ganztagsschulen nach Maßgabe des Landeshaushaltes einen begrenzten Zuschlag für den Ganztagsbetrieb von vier Schuljahrgängen im Primarbereich und von sechs Jahrgängen im Sekundarbereich I. Ich betone die Formulierung noch einmal: ein Zuschlag für den Ganztagsbetrieb von vier Schuljahrgängen im Primarbereich und sechs Schuljahrgängen - das sind die Klassen 5, 6, 7, 8, 9 und 10 - im Sekundarbereich I.

Dieser Zuschlag, der gezahlt wird, obwohl bei der Antragstellung eigentlich darauf verzichtet wurde, errechnet sich für alle Schuljahrgänge nach der Anzahl der Klassen in den Jahrgängen 3 und 4 im Grundschul- bzw. 5 und 6 im Sekundarbereich I. Er wird gewährt in Höhe von 2,5 Lehrerstunden pro Klasse in diesen Jahrgängen. Dieser einheitliche Berechnungsmaßstab wird seit 2005 für die gleichmäßige Verteilung der als freiwillige Leistung des Landes zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf die Ganztagsschulen angewendet.

Bei den zum Schuljahr 2010/2011 als Ganztagsschulen genehmigten neuen Gesamtschulen wurde der Ganztagsbetrieb des bisher einzigen vorhandenen 5. Schuljahrgangs - ich betone: bei denen gibt es bisher nur einen Jahrgang, den 5. Jahrgang - schon mit 2,5 Lehrerstunden je Klasse ausgestattet. Damit erhalten diese Gesamtschulen für den Ganztagsbetrieb eines einzigen Schuljahrgangs fast dreimal so viele Lehrerstunden, wie an anderen grundausgestatteten Schulen für einen ganzen Schuljahrgang 5 bis 10 zur Verfügung stehen.

(Björn Thümler [CDU]: Aha! - Astrid Vockert [CDU] - zur SPD -: Und ihr meckert dann noch!)

Diese Behandlung der neu errichteten Gesamtschulen erfolgt, um den Start dieser Schule nicht

zu behindern, sondern, im Gegenteil, zu erleichtern. Die neuen Gesamtschulen sind also nicht, wie behauptet, benachteiligt. Man kann sogar sagen, sie seien bevorteilt.

Eine Ausstattung von zwei Jahrgängen zum darauffolgenden Schuljahr mit Zusatzbedarf nach dem Berechnungsmaßstab für den 5. und 6. Schuljahrgang würde die Besserstellung der als Ganztagsschulen genehmigten neuen Gesamtschulen gegenüber anderen Ganztagsschulen fortschreiben; denn sie erhielten für zwei Schuljahrgänge genauso viele Lehrerstunden für den Ganztagsbetrieb wie andere für sechs Schuljahrgänge. Eine voll ausgebaute fünfzügige Gesamtschule erhält einen Ganztagszuschlag von 25 Lehrerstunden, die die Gesamtschulen im Entstehen schon für nur zwei Schuljahrgänge erhalten würden.

(Björn Thümler [CDU]: So, so!)

Diese Grundausstattung von Ganztagsschulen erfolgt trotz der Haushaltssituation des Landes und trotz Ausstattungsverzicht der Antragsteller.

(Björn Thümler [CDU]: Hört, hört!)

Es bleibt aber Ziel der Landesregierung, alle bestehenden Ganztagsschulen im Rahmen der Möglichkeiten des Haushaltes voll auszustatten. Wir beginnen auch damit.

Einen ersten Schritt gehen wir bei den Haupt- und Realschulen, die Ganztagsschulen sind und sich in Oberschulen umwandeln wollen. Oberschulen sind nicht automatisch Ganztagsschulen. Die Oberschule kann als Halbtagsschule, teilweise offene - sogenannte teilgebundene - Ganztagsschule oder auch als offene Ganztagsschule geführt werden. Die Entscheidung über die Errichtung einer Oberschule als Ganztagsschule ist dem kommunalen Schulträger übertragen. Wir stehen aber zu unserem Angebot der Ausstattung der Oberschule als teilgebundene Ganztagsschule. Die Oberschule wächst ab Jahrgang 5 teilgebunden auf.

Lassen Sie mich zu den Vertragsabschlüssen - außerschulisches Ganztagsschulangebot - noch einmal Folgendes feststellen: Bei den Vertragsabschlüssen im Ganztagsbereich besteht nach unserer Ansicht keine Rechtsunsicherheit. Bereits am 11. Februar 2011 habe ich den Kultusausschuss über die Vertragspraxis an Ganztagsschulen unterrichtet.

Ich habe deutlich gemacht, dass ich eine Arbeitsgruppe aus Finanz- und Verwaltungsexperten aus dem Finanzministerium, dem Kultusministerium

und der Landesschulbehörde eingesetzt habe, die die Entwicklung im Ganztagsschulbereich seit 2002 objektiv und unbeeinflusst aufarbeiten sollen. Dazu werden von dieser Arbeitsgruppe gegenwärtig sämtliche Akten des Kultusministeriums betrachtet, und es werden Gespräche mit den handelnden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geführt. Ziel ist ein Bericht, der die Probleme, deren Entstehen und Ursachen sowie die getroffenen Maßnahmen klar benennt.

Ebenso habe ich deutlich gemacht, dass unbeschadet der Arbeit dieser Arbeitsgruppe die Fortsetzung der Ganztagsschulangebote gesichert werden muss. Daran wird in den Schulen und auch in der Landesschulbehörde mit Nachdruck gearbeitet. Dienstverträge dürfen von den Schulen nur noch mit Zustimmung der Landesschulbehörde abgeschlossen werden. Dadurch soll die Gefahr des Abschlusses rechtswidriger Dienstverträge vermieden werden. Darüber hinaus dürfen die Schulen mit Wirkung vom 1. Februar 2011 befristete Arbeitsverträge in der Regel ohne Zustimmung der Landesschulbehörde abschließen. Verträge mit Beschäftigten oder Beamtinnen und Beamten des Landes und Verlängerungen von Arbeitsverträgen bedürfen allerdings der Zustimmung der Landesschulbehörde.

Um die Handhabung insgesamt zu erleichtern, hat die Landesschulbehörde in Abstimmung mit dem Kultusministerium Hinweise zur Vertragsgestaltung bei ganztagsspezifischen Angeboten herausgegeben. Es stehen insgesamt 22 Ansprechpartner bei der Landesschulbehörde den Schulleitungen beratend zur Seite.

Hinsichtlich der Überprüfung der bereits abgeschlossenen Dienstverträge haben die Bearbeiterinnen und Bearbeiter von der Landesschulbehörde Handlungsanweisungen erhalten, um eine einheitliche Überprüfung sicherzustellen.

Das Kultusministerium steht darüber hinaus in engem Kontakt mit der Deutschen Rentenversicherung. Ich gehe davon aus, dass innerhalb der nächsten 14 Tage diese Gespräche abgeschlossen werden können, was die beschriebenen Fälle betrifft.

Für die Zusammenarbeit von Ganztagsschulen mit Kooperationspartnern sei angemerkt, dass es sich entgegen der von der GEW vertretenen Ansicht bei außerschulischen Fachkräften an Ganztagsschulen nicht um unzulässige Leiharbeiter handelt, wenn diese über einen Kooperationsvertrag der Schule zur Verfügung gestellt werden. Die Koope

rationspartner überlassen die Arbeitnehmer nämlich nicht gewerbsmäßig. Das Kultusministerium hat zwar keinen Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung der Verträge etwaiger Kooperationspartner mit dem von dort eingesetzten Personal. Es wird aber von der korrekten Verfahrensweise aller Kooperationspartner ausgegangen. Als Beispiel für eine gute und vorbildliche Handhabung durch Kooperationspartner sei auf den Landessportbund und die niedersächsischen Sportvereine als ganz wichtige Unterstützer der Schulen verwiesen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Würden die neuen Gesamtschulen zum kommenden Schuljahr die Grundausstattung nach dem Berechnungsmaßstab auch für die Klassen des 6. Jahrgangs erhalten, so stünden ihnen für zwei Jahrgänge, also die Klassen 5 und 6, ebenso viele Lehrerstunden zur Verfügung wie anderen Ganztagsschulen für sechs Jahrgänge, nämlich die Klassen 5 bis 10. Neue Gesamtschulen wären somit in den ersten beiden Jahren erheblich besser als andere Ganztagsschulen gestellt. Im dritten Jahr wären die neuen Gesamtschulen mit der jetzt gewährten Finanzausstattung den anderen Ganztagsschulen gleichgestellt.

Über die Nachsteuerung der neuen Gesamtschulen - zweiter Teil der Grundausstattung - wird jeweils vor dem Hintergrund der Haushaltssituation zu entscheiden sein. Bei Vorliegen derselben Bedingungen wie in 2010/2011 würde der Ganztagszuschlag ab dem vierten Jahr in Höhe von 2,5 Stunden je Klasse im Jahrgang 6 gewährt werden.

Zu 2: Es ist beabsichtigt, alle Oberschulen, die es wünschen, entsprechend auszustatten. Ein verpflichtendes Ganztagsangebot findet an zwei Tagen in der Woche statt. An den übrigen Tagen ist die Teilnahme freiwillig. Soweit ein Ganztagsangebot an mehr als drei Tagen stattfinden soll, verzichten der Schulträger und die Schule insoweit auf die Bereitstellung finanzieller und personeller Ressourcen.

Der Ganztagsunterricht wird beginnend mit dem 5. Schuljahrgang vom Errichtungszeitpunkt/Umwandlungszeitpunkt an aufsteigend eingeführt, soweit die Schule nicht bereits über eine entsprechende Ausstattung verfügt.

Zu 3: Die Niedersächsische Landesregierung fördert den flächendeckenden Ausbau der Ganztagsschulen, wie aufgezeigt, in erheblichem Umfang. Bereits mehr als ein Drittel der mehr als 3 000 öffentlichen allgemeinbildenden Schulen sind ab dem Schuljahr 2010/2011 Ganztagsschulen. Allein zum Schuljahresbeginn 2010/2011 wurden 271 neue Genehmigungen erteilt. Wie ich bereits sagte, gehen wir auch für das kommende Schuljahr von rund 200 genehmigungsfähigen Neuanträgen aus.

Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an den Ganztagsschulen sind von entscheidender Bedeutung. Im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit übernehmen die Schulen die Verantwortung für die Qualität ihrer Arbeit. Mit dem „Orientierungsrahmen Schulqualität in Niedersachsen“ erhalten sie Anhaltspunkte für die praktische Umsetzung.

Die Niedersächsische Landesschulbehörde hält ein erprobtes Beratungs- und Unterstützungssystem für alle Schulen vor. Darüber hinaus wurde die Serviceagentur „Ganztägig lernen“ Niedersachsen von dem MK und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung beauftragt, die Qualitätsentwicklung an Ganztagsschulen zu begleiten.

Herzlichen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die erste Zusatzfrage für die SPD-Fraktion stellt Frau Heiligenstadt. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass uns Informationen von Schulen vorliegen, dass Anträge auf Ganztagsschulen nicht mit dem entsprechenden Ganztagszuschlag genehmigt werden, frage ich die Landesregierung: Wie viele Anträge auf Ganztagsschule für das Schuljahr 2011/2012 werden ohne Mittel oder ohne Budget und ohne Lehrerstunden oder mit weniger Lehrerstunden und Budget als im Erlass vorgesehen bewilligt?

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Nach unserer Kenntnis sind 207 Anträge gestellt worden. Wie ich bereits sagte, werden mit dem zur Verfügung stehenden Geld in 2011 rund 200 genehmigt werden können. Ich gehe davon aus, dass damit nahezu alle Anträge erfüllt werden können - mit dem gebotenen Ganztagszuschlag, der Kapitalisierungsmöglichkeit usw.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die nächste Zusatzfrage kommt von Herrn Poppe für die SPD-Fraktion. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, dass diejenigen Gesamtschulen, die sich jetzt völlig alleingelassen fühlen und sogar dagegen demonstriert haben, dass sie eine zu geringe Ganztagsausstattung bekommen haben, eine völlig verzerrte Wahrnehmung der Dinge haben?

(Kreszentia Flauger [LINKE]: So wird es wohl sein!)

Herr Minister, bitte schön!

Zu verzerrten Wahrnehmungen möchte ich mich nicht äußern.

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Schade!)

Ich möchte aber noch einmal auf die tatsächliche Lage hinweisen. Wenn eine Gesamtschule neu Ganztagsschule wird, dann hat sie den 5. Jahrgang als einzigen Jahrgang und bekommt dafür die entsprechenden Zuschläge.

An allen anderen Ganztagsschulen ist es so - ich nehme das Beispiel einer fünfzügigen Schule -: 5 mal 2,5 Stunden im 5. Jahrgang und 5 mal 2,5 Stunden im 6. Jahrgang sind zusammen 25 Stunden. Das heißt: Für die Jahrgänge 5 bis 10, also für 6 Jahrgänge, bekommt eine normale Ganztagsschule zusätzlich 25 Stunden zugewiesen.

Eine Gesamtschule, die neu gegründet wird, bekommt im 5. Jahrgang, ihrem ersten Jahrgang, bereits 12,5 Stunden zugewiesen. Die Gesamtschulbefürworter oder diejenigen, die mit Ihnen gesprochen haben, erwarten jetzt, dass wir die

Gesamtmenge von 25 Stunden schon für die Jahrgänge 5 und 6 zur Verfügung stellen, obwohl die betreffenden Schulen noch keinen 7., 8., 9. und 10. Jahrgang haben. - Würden wir dem nachkommen, würden wir, wie ich finde, die Gesamtschulen eindeutig bevorzugen.

(Beifall bei der CDU)