Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer sich die Strompreisentwicklung an der Energiebörse Leipzig anschaut, der stellt fest, dass die Strompreise im Einkauf seit 2008 gesunken sind.
Wer als Verbraucher in Niedersachsen auf seine Stromrechnung schaut - wenn diese beispielsweise von RWE oder E.ON ausgestellt worden ist; das sind die beiden großen Versorger, die in weiten Teilen Niedersachsens die marktbeherrschende Stellung einnehmen -, stellt fest, dass die Preise gestiegen sind.
Die Kunden wurden also mit deutlichen zusätzlichen Kosten herangezogen, während die großen Versorger ihren Strom günstiger eingekauft haben.
Gleichzeitig hat RWE zum 1. August die Strompreise wieder um 7,3 % erhöht, und E.ON hat angekündigt, zum 21. März und zum 1. Mai die Preise um 5,5 % zu erhöhen.
Das ist, meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund der Preisentwicklung an der Energiebörse meines Erachtens schlicht und einfach nicht gerechtfertigt.
Das belegt auch eine Studie, die unsere Bundestagsfraktion in Auftrag gegeben hat, die den Markt an dieser Stelle näher beleuchtet hat. Auch sie hat auf diese unterschiedliche Preisentwicklung bei den Erzeuger- und Endverbraucherpreisen hingewiesen. Auch die Bundesnetzagentur hat entsprechende Feststellungen gemacht.
Dann erleben wir in der öffentlichen Debatte eine ganz andere Auseinandersetzung, nämlich die Begründung der großen Stromversorger, warum sie ihre Preise erhöhen.
der Versuch der Stromkonzerne, den offensichtlichen Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung zu vertuschen und diese Strompreiserhöhung auch noch anderen in die Schuhe zu schieben.
Nun ist es unbestritten so: Die EEG-Umlage ist gestiegen, weil eine ganze Reihe von neuen Solaranlagen ans Netz gegangen ist, weil auch Windkraftanlagen ans Netz gegangen sind. Das ist gut und richtig so. Was aber auffällt: Die Höhe der EEG-Umlage, die von den Netzbetreibern berechnet werden muss, ist ganz offensichtlich falsch und viel zu hoch berechnet. Man hat die Umlage von 2,0 ct/kWh auf 3,53 ct/kWh erhöht. Selbst das BMU, das sich auf eine von ihm in Auftrag gegebene Studie bezieht, sagt, allenfalls eine Erhöhung um 2,7 ct/kWh sei gerechtfertigt gewesen. Damit liegt also eine weitere Merkwürdigkeit vor, die durch das Marktgeschehen nicht erklärbar ist.
Es ist davon auszugehen - ich zitiere die HNA -, dass allein an dieser Stelle die großen Netzbetreiber im Jahr 2011 880 Millionen Euro zu viel einnehmen. Durch das Ignorieren der gesunkenen Einkaufspreise werden auch hier 2 Milliarden Euro zusätzlich in die Kassen der Versorger fließen, wenn die Kartellbehörden das so akzeptieren.
Wir haben hier eindeutige Indizien für den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Auch bei den Konzessionsausschreibungen, die in diesen Monaten in den Gemeinden laufen, bewerben sich offenbar immer nur die Konzerne, die jeweils dort Hauptnetzbetreiber sind bzw. die in diesem Gebiet ihre angestammte Versorgungsstruktur aufgebaut haben. Die „Wettbewerber“ - die drei jeweils anderen großen Stromkonzerne - bewerben sich nicht. Ich glaube, das ist kein Zufall.
Meine Damen und Herren, Kartellbildung hat in Deutschland eine unselige Tradition. In den USA wurde das schon zu Beginn des letzten Jahrhunderts gesetzlich geächtet. In Deutschland hat man erst nach dem Zweiten Weltkrieg im Jahr 1958 das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen geschaffen.
Interessanterweise haben wir in beiden Fällen, sowohl auf der Bundes- als auch auf der Landesebene, FDP-Minister in der Verantwortung, die sich eigentlich immer auf ihre Fahnen schreiben, dass sie für Wettbewerb eintreten. Wir mussten aber gerade in dieser Branche erleben, dass diese beiden Minister Vertreter sind, die sogar politische Maßnahmen befürworten, die den Wettbewerb
Meine Damen und Herren, die Gewinnmargen der großen vier Versorger betragen etwa 95 bis 96 % der gesamten Gewinnmargen am Markt. Das ist schlicht und einfach eine Größenordnung, die sich nicht mit dem Wettbewerb verträgt. Wir dürfen daher nicht länger ignorieren, dass die Verbraucher hier zur Kasse gebeten werden. Deshalb fordern wir den Wirtschaftsminister auf, hierzu unter Einschaltung der Landeskartellbehörde, die in seinem Ressort angesiedelt ist, einen Kartellbericht vorzulegen.
Jetzt hat die FDP in einer Pressemitteilung gesagt, der Minister sei gar nicht zuständig. Das, Frau König, kann ich wirklich nicht ganz ernst nehmen. Vielleicht ist die Durchsetzung der Maßnahmen am Ende eine Frage, die mit dem Bundeskartellamt abgestimmt werden muss. Vielleicht muss auch die Bundesbehörde am Ende diese Entscheidung treffen. Aber der Aufgabe, den Markt zu untersuchen und festzustellen, ob hier ein Stromkartell wirkt, das Missbrauch betreibt, können Sie sich nicht entziehen.
Auch das ist Aufgabe einer Landeskartellbehörde, zu beobachten, was hier passiert, und dem Landtag in dieser Frage klar und eindeutig zu berichten und dazu Stellung zu nehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion unterstützt in weiten Teilen den Antrag der Grünen. Die dort enthaltenen Forderungen gehen aus unserer Sicht in die richtige Richtung; denn die Strompreisentwicklung in Deutschland ist in der Tat einmalig.
Die vier großen Konzerne besitzen auch noch nach Jahren der formalen Liberalisierung des Strommarktes die dominierende Marktmacht und nutzen diese auch bis an die Grenzen der bestehenden Regularien aus.
Meine Damen und Herren, die SPD Fraktion unterstützt deshalb die Forderung nach mehr Wettbewerb auf dem Anbietermarkt ohne Wenn und Aber.
Verehrte Landesregierung, sofern Sie diese Forderung ebenfalls unterstützen, müssen Sie nun endlich zur Tat schreiten. Das bedeutet zunächst: Mehr Transparenz auf dem Strommarkt herstellen. Die Preisbildungsmechanismen sind weiterhin undurchsichtig, und auch die bundesweite Vermarktung von Elektrizitätsmengen an der Börse mit Beginn des Jahres 2010 konnte daran nichts ändern. Immer noch wird die zwölffache Menge von Elektrizität außerbörslich gehandelt und Transparenz somit zu einer Farce, meine Damen und Herren.
Zwar soll die im Aufbau befindliche MarkttransparenzsteIle beim Bundeskartellamt für eine wettbewerbsadäquate Preisbildung Sorge tragen, doch löst diese allein das Problem des mangelnden Wettbewerbs und der dominierenden Stellung der vier großen Konzerne E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall nicht.
Wir halten es daher für richtig, dass die Wettbewerbssituation des Strommarktes in Niedersachsen stärker in den Fokus der Betrachtung rückt. Im Monitoringbericht 2010 zu Strom und Gas der Bundesnetzagentur wird immer wieder deutlich hervorgehoben, meine Damen und Herren, dass die Preisgestaltungen der vier großen Konzerne für Strom in Teilen - ich betone: in Teilen - nicht immer nachvollziehbar seien. Hier muss die Landesregierung ihrer Pflicht nachkommen und dafür Sorge tragen, dass die Gewinne der Konzerne nicht auf Kosten der privaten Endverbraucher ins Unermessliche steigen, meine Damen und Herren.
Eine Initiative seitens der Landesregierung an den Bund ist in jedem Fall möglich und aus unserer Sicht wünschenswert. Es ist schon interessant, dass Vergünstigungen in einzelnen Elementen der Preisbildung bei Industrie- und Gewerbekunden schneller, um nicht zu sagen: sofort, weitergegeben werden und bei Privathaushalten, wenn über
Verehrte Landesregierung, interessant wäre in dieser Hinsicht auch zu wissen, was Sie eigentlich seit der Großen Anfrage vom 15. Februar 2009 getan haben, um den Strommarkt in Niedersachsen weiter zu liberalisieren. Was tut die Landesregierung denn z. B., um Kommunen die Rekommunalisierung von Stromnetzen zu erleichtern? Dass die großen Konzerne mit allen Mitteln versuchen, diese Vorhaben zu verhindern, zumindest aber zu behindern, zeugt doch davon, dass sie den Wettbewerb im höchsten Maße fürchten.
Um eines noch mal deutlich zu machen, meine Damen und Herren: Solange vonseiten des Bundes und der EU noch nicht die nötigen Institutionen geschaffen wurden bzw. diese ihre Arbeit aufgenommen haben - ich denke hier z. B. an die MarkttransparenzsteIle beim Bundeskartellamt -, sehen wir die Landesregierung in der Pflicht, im Rahmen der ihr gegebenen Möglichkeiten erstens für mehr Transparenz auf dem niedersächsischen Strommarkt und bei der Preisbildung zu sorgen. Eine im positiven Sinne kritische Begleitung der Arbeit der Bundesnetzagentur durch die LandeskarteIlbehörde wäre hier z. B. denkbar.
Zweitens muss sich die Landesregierung stärker dafür einsetzen, dass mehr Wettbewerb auf dem niedersächsischen Strommarkt stattfindet und die Grundlagen dafür geschaffen werden, dass alle Anbieter unter denselben Ausgangsbedingungen agieren können.
Drittens fordert die SPD-Fraktion von der Landesregierung, die Rekommunalisierung der Energienetze dort, wo die entsprechenden Konzessionsverträge auslaufen, aktiv zu unterstützen. Behinderungen solcher Maßnahmen durch die vier großen Konzerne wurden bereits hinlänglich durch Journalisten aufgedeckt. Es besteht also Handlungsbedarf, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Diese drei Punkte zeigen deutlich, dass wir den Antrag und die Forderungen der Grünen unterstützen. Sie zeigen aber auch, dass wir über diese Punkte hinaus dringend über weitere Maßnahmen beraten müssen, um endlich einen fairen Wettbe
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Grünen enthält die Kritik an der möglichen Preisabsprache der vier großen Stromkonzerne, die wir in Deutschland haben. Da diese Konzerne bundesweit operieren, unterstehen sie dem Bundeskartellamt. Mit dem Landeskartellamt haben sie nichts zu tun.
Gleichwohl fordern Sie in Ihrem Antrag, das Landeskartellamt mit Untersuchungen und Ergebnissen im Blick auf diese vier Stromkonzerne zu beauftragen. Aber das ist die falsche Adresse. Das Landeskartellamt umschließt die Überprüfung der im Land Niedersachsen durchgeführten Strom- und Gasmärkte. Diese sind im Strombereich jedoch sehr vielfältig und regional höchst unterschiedlich.