Protocol of the Session on September 15, 2006

Nach dem 1. Juni 2005 hat sich bundesweit herausgestellt, dass die Anforderungen der Abfallablagerungsverordnung an den eluierbaren organischen Gesamtkohlenstoffgehalt (DOC) nicht unter allen in der Praxis vorkommenden Randbedingungen und den technisch unvermeidbaren Schwankungsbreiten sicher erreicht werden kann.

Das Land Niedersachsen hat mit Blick auf die getroffenen Investitionsentscheidungen der Kommunen gemeinsam mit dem Land Brandenburg im Bundesrat beantragt, den Zuordnungswert für den eluierbaren organischen Kohlenstoff um ein vertretbares Maß heraufzusetzen. Bei der beantragten Erhöhung ergibt sich ein Wert für den organischen eluierbaren Kohlenstoff, der auf gleichem Anforderungsniveau wie die bereits bestehende Vorgabe für die biologische Abbaubarkeit liegt, sodass beide Vorgaben künftig zueinander stimmig sind. Nachteilige Umweltauswirkungen ergeben sich durch die Änderung nicht. Der Bundesrat ist dem

Antrag mit Beschluss vom 7. Juli 2006 gefolgt (BR- Drs. 245/06), sodass vorbehaltlich der noch ausstehenden Verabschiedung der betreffenden Verordnungsänderung im Bundestag in absehbarer Zeit mit der Anpassung gerechnet werden kann. Auch nach der erwarteten Anpassung stellen die Vorgaben der Abfallablagerungsverordnung hohe Anforderungen an das Ergebnis der mechanischbiologischen Abfallbehandlung. Auf Initiative des Niedersächsischen Umweltministeriums hat außerdem am 6. September 2006 ein Workshop in Hannover stattgefunden, bei dem Vertreter aus Wissenschaft, Anlagenplanung, Anlagenbau sowie Anlagenbetreiber und Behörden den aktuellen Kenntnisstand zu den technischen Möglichkeiten und Grenzen der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung vorgetragen und diskutiert haben. Danach geht das Niedersächsische Umweltministerium davon aus, dass auch die niedersächsischen mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen, die bislang noch nicht zufriedenstellend arbeiten, so ertüchtigt werden können, dass die Anforderungen der Abfallablagerungsverordnung in der geänderten Fassung künftig dauerhaft und sicher eingehalten werden können.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Zum 1. Juni 2005 war die Verfügbarkeit der zehn niedersächsischen mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen nicht voll gegeben: Bei der MBA Südniedersachsen (Landkreis Göttingen) und der MBA Osnabrück stand nach zwischenzeitlich eingetretenen Firmeninsolvenzen zu diesem Zeitpunkt fest, dass es bis zum Betriebsbeginn noch über ein halbes Jahr dauern würde. Infolge einer Verzögerung beim Bau ging die MBA Wilsum (Landkreis Grafschaft Bentheim) erst am 8. Juli 2006 in Betrieb. Aufgrund anlagentechnischer Mängel lag die Verfügbarkeit der biologischen Stufen bei der MBA Hannover-Lahe und bei der MBA Sachsenhagen (Landkreis Schaumburg) erst bei 75 bis 90 %. Die fünf anderen mechanischbiologischen Abfallbehandlungsanlagen befanden sich zum Stichtag 1. Juni 2005 bereits im Volllastbetrieb, wobei bei der MBA Wiefels (Landkreis Friesland) die später zu Einschränkungen führende Verfahrensumstellung in der biologischen Stufe noch ausstand.

Ausreichend lange Messreihen zur Bewertung der Qualität der behandelten Feinfraktion aus den mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen lagen erstmals Anfang 2006 vor. Nur die MBA

Großefehn (Landkreis Aurich) erfüllte diese Anforderungen mit ausreichender Stetigkeit im Volllastbetrieb (Stichtag 1. Februar 2006), während die anderen neun mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen die Anforderungen der Abfallablagerungsverordnung nicht in vollem Umfang erfüllten.

Mittlerweile hat sich die Verfügbarkeit der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen deutlich gesteigert. Allerdings kam es am 21. Januar 2006 bei der MBA Südniedersachsen in Deiderode zu einem vollständigen Ausfall der biologischen Stufe, als aus noch ungeklärter Ursache im Einfahrbetrieb ein Gärbehälter zerbarst.

Sieben der zehn mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen laufen derzeit im Volllastbetrieb. Zusätzlich zur ausgefallenen MBA Südniedersachsen ist die Verfügbarkeit an zwei weiteren Standorten eingeschränkt: Die MBA Osnabrück steht seit dem Brand am 5. August 2006 vorübergehend still. Bei der MBA Wiefels ist der Durchsatz infolge der noch nicht bewältigten Schwierigkeiten bei der Verfahrensumstellung in der biologischen Stufe eingeschränkt.

Die mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen sind inzwischen betrieblich und zum Teil auch baulich weitgehend ertüchtigt worden. Grundsätzlich kann daher, wie oben bereits dargestellt, erwartet werden, dass die mechanischbiologischen Abfallbehandlungsanlagen zumindest die auf Betreiben der Länder Niedersachsen und Brandenburg künftig erhöhten Werte einhalten werden.

Zu 2: Soweit der Anlagendurchsatz von mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen eingeschränkt ist, kann dies die regionale Entsorgungssicherheit gefährden, weil aufgrund der allgemeinen Knappheit an Behandlungskapazitäten, auch im Bereich der Müllverbrennung, andere Entsorgungswege nicht ohne weiteres zur Verfügung stehen. Aufgrund dieser allgemeinen Kapazitätsengpässe können auch die sogenannten Ausfallverbünde zwischen den Anlagen nur sehr begrenzt nutzbar gemacht werden.

In Südniedersachsen konnte die Entsorgungssicherheit nur durch eine Ausnahmegenehmigung des Niedersächsischen Umweltministeriums hergestellt werden. Auf Deponieflächen in Deiderode, Hattorf am Harz und Blankenhagen lagern inzwischen insgesamt 82 700 t Abfall (Stichtag: 15. Au

gust 2006), deren Entsorgung zurzeit noch nicht geklärt ist. Der Zweckverband hat die Genehmigung aber nur unter der Auflage erhalten, umgehend eine europaweite Ausschreibung vorzunehmen und die Entsorgung durch Vergabe sicherzustellen. Die Ausschreibung wurde am 26. Juli 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Zurzeit werden die eingegangenen Angebote ausgewertet.

Bei den beiden anderen mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen mit zurzeit eingeschränkter Verfügbarkeit (MBA Osnabrück und MBA Wiefels) sind erhebliche Anstrengungen erforderlich, um die noch bestehende Entsorgungssicherheit weiterhin aufrechtzuerhalten.

Zu 3: Bei der MBA Lahe (Hannover) funktionierten zunächst verschiedene Anlagenkomponenten nicht in ausreichendem Umfang. Dies bewirkte über einen Zeitraum von mehr als einem halben Jahr Einschränkungen bei dem Durchsatz in der biologischen Stufe. Diese technischen Probleme gelten mittlerweile als behoben.

Das zweite wesentliche Problem bei der MBA Lahe betrifft das Ergebnis der biologischen Behandlung. Hier wurden die Anforderungen an die zur Deponierung bestimmte behandelte Feinfraktion nicht ausreichend stetig erreicht. Auch in diesem Punkt sind mittlerweile durch betriebliche Ertüchtigung Verbesserungen erreicht. Soweit sich der positive Trend verstetigt und wie erwartet infolge des o. g. Bundesratsbeschlusses die Anforderungen künftig herabgesetzt werden, kann auf die andernfalls in Betracht zu ziehende bauliche Erweiterung in Form einer zusätzlichen Nachrotte verzichtet werden.

Bei der MBA Südniedersachsen in Deiderode ist noch nicht absehbar, ob und in welcher Form der eingetretene Schaden behoben wird. Wie zur Frage 2 ausgeführt, können derzeit weder die anfallende Feinfraktion aus der noch funktionstüchtigen mechanischen Stufe der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage noch die an drei Standorten zwischengelagerte Menge entsorgt werden. Bei Ansatz des üblichen Anteils der Feinfraktion von 40 bis 50 % am Gesamtinput, ergibt sich bei den hier anzusetzenden 115 000 Jahrestonnen im Input ein Anfall der Feinfraktion in Höhe von ca. 50 000 t im Jahr.

Zurzeit kommt es entscheidend darauf an, ob im Rahmen der durchgeführten europaweiten Ausschreibung in Südniedersachsen Entsorgungswe

ge für die anstehende Übergangszeit gefunden werden. Sollte später der biologische Teil der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage wieder errichtet werden, wird bei der Größe und Komplexität der Anlage davon auszugehen sein, dass ab Betriebsbeginn noch erheblicher Aufwand zum Einfahren erforderlich sein wird, um den Betrieb unter Regelbedingungen zu erreichen.

Anlage 32

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 35 des Abg. Manfred Nahrstedt (SPD)

Droht mit dem Verkauf der OHE das Ende der Museumsbahn ,,Heide-Express"?

In der Landeszeitung vom 8./9. Juli.2006 wurde zur OHE-Privatisierung u. a. Folgendes berichtet: „Die Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsfreunde Lüneburg (AVL) macht sich Sorgen, ob sie für ihre beliebten Zugfahrten künftig noch das Streckennetz der Osthannoverschen Eisenbahnen (OHE) nutzen kann. Wenn das Land den Konzern wie geplant verkaufe, sei fraglich, ob ein privater Investor dem Verein die Gleise zwischen Lüneburg und Bleckede sowie zwischen Lüneburg und Soltau überlasse.“

Die Verkehrsfreunde gehen davon aus, dass ein Investor Strecken aus Wirtschaftlichkeitsgründen stilllegen wird. In einer Erklärung der AVL heißt es: „Es werden nicht nur Arbeitsplätze bei der OHE bedroht, sondern auch das Engagement von mehr als 100 ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern und deren Investitionen zunichte gemacht." Ihr Vorwurf: Das Land bedenke beim OHE-Verkauf Auswirkungen auf das touristische Angebot der Museumsbahn nicht.

Das Einsatzgebiet der Museumsbahn „HeideExpress“ ist u. a. das gesamte befahrbare Netz der OHE. In diesem Rahmen werden Touristikfahrten für ca. 12 000 Fahrgäste pro Jahr von Lüneburg, Winsen, Celle und Walsrode aus angeboten. Die Ziele werden von Veranstaltungen in Orten in der Heide und in Bleckede bestimmt. Betriebsmittelpunkt der Aktivitäten ist der Bahnhof Lüneburg Süd der OHE. Weitere Standorte sind Amelinghausen, Winsen und Bomlitz.

Der Landtag hat sich für die Ausweitung des Naturparks Lüneburger Heide ausgesprochen, u. a. um den Tourismus und die Infrastruktur im ländlichen Raum zu stärken.

Dies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung:

1. Sind die Aktivitäten der Verkehrsfreunde Lüneburg im Ausschreibungsverfahren berücksichtigt und bedacht worden?

2. Wie sichert die Landesregierung die Zugfahrten der Museumsbahn ,,Heide-Express" der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsfreunde Lüneburg langfristig auf den Strecken der OHE?

3. Wie sichert die Landesregierung die ehrenamtliche Tätigkeit der AVL und deren nicht unerhebliche Investitionen (vier Lokomotiven, drei Triebwagen, vier Gesellschaftswagen, vierzehn Personenwagen, vier Güterwagen, ein Gleis- baufahrzeug)?

Die Osthannoversche Eisenbahnen AG (OHE) ist als Eisenbahninfrastrukturunternehmen gemäß § 14 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verpflichtet, die Nutzung der von ihr betriebenen öffentlichen Infrastruktur zu gewährleisten. Dieser gesetzlichen Verpflichtung kann sich auch ein privater Anteilseigner nicht entziehen. Die Nutzung erfolgt durch vertragliche Regelungen zwischen dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen (hier OHE) und dem Eisenbahnverkehrsunternehmen (hier Touristik-Eisenbahn Lüneburger Heide GmbH (TEL), die für die Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsfreunde Lüneburg (AVL) - dem Eigentümer und Halter der Fahrzeuge - tätig ist). Vertragspartner der TEL/AVL ist die OHE. Der Anteilsverkauf hat keinerlei Auswirkungen auf den Fortbestand der vertraglichen Vereinbarungen. Im Übrigen sehen die gesetzlichen Regelungen des § 11 AEG vor, dass Abgaben und Stilllegungen von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen nur erfolgen dürfen, wenn zuvor Verhandlungen mit Dritten bezüglich einer Übernahme zu in diesem Bereich üblichen Bedingungen gescheitert sind.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen des Abgeordneten Nahrstedt im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Aktivitäten der Verkehrsfreunde Lüneburg sind im Ausschreibungsverfahren der OHE nicht gesondert berücksichtigt worden, weil die bestehenden Verträge von dem Aktienverkauf nicht berührt werden.

Zu 2 und 3: Durch die Veräußerung der OHE-Aktien ergeben sich für den Betrieb der Museumseisenbahn vor dem Hintergrund des Fortbestands der abgeschlossenen Verträge wie oben ausgeführt keine Veränderungen.

Anlage 33

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 36 des Abg. Klaus-Peter Dehde (SPD)

Verkehrsbehinderungen durch Sanierungsarbeiten an der Elbbrücke Dömitz

Zurzeit gibt es im Raum Dannenberg immer wieder Verkehrsbehinderungen. Grund hierfür sind neben Sanierungsarbeiten im Zuge der B 191 offensichtlich umfangreiche Bauarbeiten an der Elbbrücke Dömitz. Verantwortlich für die Bauarbeiten an diesem Brückenbauwerk ist die Straßenbauverwaltung des Landes Niedersachsen.

Die Dömitzer Elbbrücke konnte Anfang der 90er-Jahre nach Herstellung der deutschen Einheit völlig neu aufgebaut werden. Offensichtlich sind bereits nach vergleichsweise kurzer Zeit umfangreiche Unterhaltungsarbeiten nicht nur an der Straße, sondern auch am Brückenkörper und an der tragenden Konstruktion erforderlich, obwohl die bei Planung prognostizierten Verkehrszahlen von mehr als 20 000 Fahrzeugen pro Tag bei weitem nicht erreicht worden sind.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Von welchen Nutzerzahlen pro Tag wurde bei der Planung der Dömitzer Elbbrücke ausgegangen, und welche tatsächlichen Nutzerzahlen pro Tag werden heute erreicht?

2. Wann wurde die Dömitzer Elbbrücke mit welchem Gesamtkostenaufwand fertig gestellt?

3. Welche Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen werden mit welchem Kostenaufwand zurzeit durchgeführt bzw. wurden bereits kürzlich fertig gestellt?

Nach der Öffnung der innerdeutschen Grenze im Jahre 1989 gehörte die Wiederherstellung der im Zweiten Weltkrieg zerstörten Dömitzer Brücke zu den dringendsten Großprojekten der niedersächsischen Straßenbauverwaltung. Bereits Ende 1992, also drei Jahre nach der deutschen Einigung, konnte diese wichtige Elbquerung fertiggestellt werden.

Hinsichtlich der angesprochenen Erhaltungsarbeiten erlauben Sie mir zunächst folgende grundsätzliche Anmerkungen: Neben dem Neubau und der Erweiterung ist die Erhaltung des Straßennetzes ein gewichtiger Baustein dafür, dass wir über eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur in unserem Lande verfügen. Das gesamte Netz der Bundes

fernstraßen in der Bundesrepublik Deutschland stellt derzeit ein Bruttoanlagenvermögen von ca. 180 Milliarden Euro dar. Um die Substanz und Nutzungsfähigkeit der Fernstraßen nachhaltig zu bewahren, sind Erhaltungsarbeiten an den Straßen und Brücken unabdingbar. Die niedersächsische Straßenbauverwaltung bemüht sich dabei in Abstimmung mit den Verkehrsbehörden darum, die Verkehrsbeeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Dömitzer Brücke wurde mit einem zweistreifigen Querschnitt wiederhergestellt. Es gab nur einige grobe Schätzungen, wie sich der Verkehr auf der B 191 nach der Wiedervereinigung entwickeln würde; konkrete Nutzerzahlen lagen in der Planungsphase jedoch nicht vor. Die derzeitige Verkehrsbelastung im Bereich der Elbquerung bei Dömitz liegt bei ca. 5 300 Kfz/24 h.

Zu 2: Die Brücke wurde am 18. Dezember 1992 dem Verkehr übergeben. Die Gesamtkosten für das Brückenbauwerk betrugen ca. 27 Millionen Euro.