Wenn Sie schon nach dieser einen Petition, zu der es in der Tat sehr viele Kurzinterventionen gegeben hat, der Meinung sind, dass sich dieses Instrument hier nicht bewährt hat, dann halte ich das für zu kurz gesprungen und im Interesse des Par
lamentarismus auch nicht für sinnvoll. Wir sollten dieses Instrument weiter ausprobieren. Wir hatten uns auch eine längere Frist gesetzt.
Deshalb noch einmal meine Zusammenfassung: Es war Ihnen unangenehm, und deshalb wollen Sie es weg haben. Das können Sie als Mehrheit beschließen. Die Öffentlichkeit sollte aber wissen, welche Begründung es dafür gibt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat haben wir unsere Geschäftsordnung sehr umfassend reformiert. Wir haben fraktionsübergreifend beschlossen, dass wir hinsichtlich der Instrumente durchaus mutig vorgehen wollen, um dann nach einem Zeitablauf von drei Monaten zu schauen, welche Instrumente sich wie bewährt haben und welche Instrumente eventuell verändert werden müssten. Wir können feststellen, dass viele Dinge genauso eingetroffen sind, wie wir es erwartet haben, und den Ablauf der Debatten lebendiger und effektiver gestaltet haben.
Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass ich der festen Überzeugung bin, dass auch das hier noch nicht erwähnte Instrument der Redezeitenverlagerung durchaus dazu geführt hat, dass die Debatten interessanter werden, weil man jetzt für die im Raum stehenden politischen Schwerpunkte mehr Redezeit hat. Von daher können die Diskussionen jetzt so platziert werden, wie sie in der Öffentlichkeit gehört werden.
Auch das Instrument der Kurzintervention hat sich hervorragend bewährt. Die Debatten sind lebhaft geworden. Man kann aufeinander reagieren. Außerdem belebt dieses Instrument das Parlament ganz außerordentlich.
Herr Möhrmann, Sie haben völlig Recht: Ich war der Erste, der anlässlich der Diskussion über eine strittigen Eingabe das Instrument der Kurzintervention genutzt hat. Wenn man Erfahrungen sammeln will, muss man dieses Instrument ja entsprechend ausprobieren.
Nachdem wir dieses Instrument seit einiger Zeit nutzen können, muss ich in der abschließenden Bewertung sagen, dass ich der festen Überzeugung bin, dass es im Zusammenhang mit der Beratung von strittigen Eingaben nicht angemessen ist, in Einzelfällen mit dem Instrument der Kurzintervention zu arbeiten. Die Debatte hat ja gezeigt, dass dieses Instrument vom Präsidium in diesem Fall schwierig zu handhaben ist, wenn zu beurteilen ist, wer auf wen reagieren möchte und in welcher Reihenfolge die Kurzinterventionen zuzulassen sind. Das Schwierigste bei diesen Einzelschicksalen ist meines Erachtens, dass nach eineinhalb Minuten das Mikrofon abgestellt werden muss.
Nein, ich möchte jetzt im Zusammenhang vortragen. - Von daher ist es absolut richtig, dass wir als Fraktionen - so haben wir es seitdem auch gehandhabt - einfach ausreichend Redezeit für die Behandlung der strittigen Eingaben vorsehen. Dann kann jede Fraktion und jeder Abgeordnete genauso lange - auch öfter - vortragen, wie sie bzw. er möchte. Das wäre dann auch den Petenten gegenüber angemessen.
Nun noch ein Wort zu den Bayern, Frau Helmhold. Ich muss Ihnen sagen: Trotz aller Begeisterung für die Bayern ist es ja nicht so, dass wir die Bayern des Nordens werden wollen.
Vielmehr wollen wir so gut und so modern werden, dass die Bayern irgendwann einmal die Niedersachsen des Südens sein möchten.
Zu einer Kurzintervention hat sich die Abgeordnete Korter gemeldet. Frau Korter, Sie kennen die Geschäftsordnung.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auf Herrn Bode mit einer Kurzintervention reagieren, weil man es jetzt ja noch darf. Wer weiß, wie lange Sie das noch gestatten werden.
Ich beziehe mich aber genauso auf Herrn Althusmann. Herr Althusmann, meiner Ansicht nach haben Sie nicht einen einzigen inhaltlichen Grund dafür genannt, warum Sie - -
Frau Korter, Ihre Redezeit wird in diesem Punkt ja nicht angerechnet. Sie dürfen sich aber nicht auf Herrn Althusmann beziehen, sondern nur auf Herrn Bode.
Vorhin war das möglich. Dann eben nur auf Herrn Bode. Ihren Begriff des Parlaments der Herzen können Sie aber nicht auf Bayern bezogen haben; denn in Bayern ist die FDP ja gar nicht im Landtag vertreten. Daran müssen Sie also noch ein bisschen arbeiten.
Nun aber zum Inhalt. Herr Bode, ich habe von Ihnen keinen einzigen Grund dafür gehört, warum Ihre Fraktion - das halte ich für merkwürdig und muss es hier auch noch einmal sagen - ausgerechnet bei den strittigen Petitionen das Instrument
Nur aufgrund dieses Instrumentes haben wir es geschafft, in so wichtigen menschlichen Fragen eine lebendige und inhaltliche Debatte zu führen. Das war ganz wichtig, damit sich die Öffentlichkeit und das Parlament eine richtige Meinung davon bilden können, was hier eigentlich entschieden wird. Sie kneifen jetzt aber, und Sie haben uns nicht gesagt, aus welchem Grund Sie dieses Instrument jetzt ablehnen. Ich möchte Sie bitten, uns den Grund zu nennen.
Herr Präsident! Ich mache es ganz kurz. Ich möchte hier keinen falschen Eindruck stehen lassen. Alle Redner haben bekräftigt, dass sich die Kurzinterventionen bewährt haben und deshalb auch bei allen Tagesordnungspunkten bleiben sollen, wie das heute schon der Fall ist. Sie sollen bei Aktuellen Stunden auch weiterhin nicht zulässig sein. Aber bei den strittigen Eingaben sollen sie nicht zulässig sein, weil sie - das ist meine feste Überzeugung - der Sache nicht gerecht werden. Es wäre besser, wenn die Fraktionen mehr Redezeit auf die strittigen Eingaben verteilen und diesen Eingaben die ihnen gebührende Bedeutung beimessen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz den Text wiedergeben, unter dem die Ergebnisse der Enquete-Kommission seinerzeit stand. Es heißt dort:
„Ziele der angestrebten Parlamentsreform sind insbesondere die Förderung einer neuen Kultur der Debatte
und die Erhöhung ihrer Aktualität, die Stärkung der Stellung des einzelnen Abgeordneten und der Kontrolle der Regierung sowie eine bessere Berücksichtigung der von der Öffentlichkeit gestellten Anforderungen an das Parlament.“
Das ist unser Beschluss, meine Damen und Herren, den wir in der letzten Legislaturperiode gemeinsam gefasst haben. Das ist sozusagen der Stern, der über dieser Reform strahlt. Wenn ich das scherenschnittartig an das anlege, was eben zur Frage der Einschränkung gesagt worden ist, dann muss ich sagen, dass Sie diesem Beschluss etwas antun. Sie beschließen jetzt nämlich etwas, was Sie vorher ganz anders beschlossen haben. Das muss man dann in der Öffentlichkeit auch so sagen. Es geht um Einschränkungen. Es geht Ihnen offensichtlich nicht mehr darum, die Stellung des Abgeordneten zu stärken. Es geht nicht mehr darum, die Öffentlichkeit deutlicher zu berücksichtigen. Hier geht es vielmehr um das Gegenteil.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich jetzt noch ganz kurz mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auseinandersetzen. Ich glaube, dass wir uns der ganzen Angelegenheit am besten dadurch nähern, dass wir eine Anhörung zu all den Punkten durchführen, die hier von großer Bedeutung sind. Wenn hier betont wird, dass das Petitionsrecht eines der wichtigsten Rechte der Bürgerinnen und Bürger ist, dann ist es angemessen, im Rahmen einer Anhörung zu klären, welchen Bedarf es noch gibt. Sicherlich wäre es sinnvoll, hier auch den Deutschen Bundestag mit all seinen Erfahrungen bezüglich der ersten Forderung im Antrag der Grünen einzubeziehen, nämlich den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Petitionsausschuss durch die Eingabe von E-Mail-Petitionen zu ermöglichen. Im Anschluss daran sollten wir die Erfahrungen auswerten, die wir durch den Deutschen Bundestag vorgetragen bekommen.
Es wäre aber auch mehr als richtig, die Resonanz der Bürgerinnen und Bürger auf die Petitionen genauer zu hören und zu lesen. Von daher glaube ich sehr wohl, dass es sehr sinnvoll wäre, die neuen Regelungen, die der Bundestag beschlossen hat, auch in Niedersachsen einzuführen. Damit würde auch den Massenpetitionen die notwendige Bedeutung gegeben. Mir gefällt aber auch der
Gedanke des Selbstaufgriffsrechts sehr gut. Wir sollten bei einer Anhörung noch einmal vertieft darüber nachdenken, ob wir diesen Gedanken aufgreifen können.
Nun zum Thema der zwei Berichterstatterinnen bzw. Berichterstatter. Wer neben seiner Arbeit im Petitionsausschuss öfter auch in anderen Ausschüssen Vertretungsaufgaben übernimmt und sieht, wie dort die Petitionen behandelt werden, dem mag dabei gelegentlich kalt werden. Der Petitionsausschuss selbst nimmt sich in der Regel ausreichend Zeit und betrachtet eine Petition von verschiedenen Seiten. Ich lade jeden gern einmal ein, Gast im Petitionsausschuss zu sein. In anderen Ausschüssen sieht die Sache aber etwas anders aus.