Protocol of the Session on July 11, 2006

Was die im Beratungsverfahren geltend gemachten Bedenken in Bezug auf die Anerkennung in anderen Bundesländern oder auch auf Perspektiven beim Übergang in Steuerberatungsberufe angeht, die im Übrigen von uns nicht geteilt werden, so ist die eingefügte Vorschrift über eine Evaluation das geeignete Instrument, um diese Ängste zu nehmen und gegebenenfalls gegenzusteuern.

Herr Aller, ich muss Sie leider enttäuschen. Auf der Grundlage dessen, was ich hier dargelegt habe, werden wir Ihrem Antrag selbstverständlich nicht folgen können. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Jetzt hat der Kollege Rickert von der FDP-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir, dass ich einige Bemerkungen zur Position der FDP mache. Sehen Sie mir nach, wenn ich das eine oder andere wiederhole.

Es ist beabsichtigt, die Ausbildung von Steuerbeamten zu straffen und in den Dienst des Fachministeriums zu stellen. Das ist im Grunde genommen nichts anderes, als wenn der Sparkassenverband eine sparkassenspezifische Ausbildung organisiert. Das Gleiche machen Großkonzerne wie Siemens oder Philips. Von daher besteht kein Unterschied. Es kann auch nicht Aufgabe des Dienstherrn sein, eine Ausbildung ausschließlich für den Markt zu bieten.

Die Vergleichbarkeit auf Bundesebene ist durch die Vorschriften des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten geregelt. Danach werden die Beamten im gesamten Bundesgebiet ausgebildet. Damit ist eine bundeseinheitliche Ausbildung gewährleistet. Somit ist auch der Wechsel in andere Bundesländer möglich.

Schon jetzt müssen sich die Bewerber der Verwaltungsfachhochschule um einen Einstieg in eine Beamtenlaufbahn bemühen und sich dabei einem Auswahlverfahren unterziehen. Sie werden nach einem landesweiten Eignungstest in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen. Es handelt sich hier also nicht um das Einschreibverfahren, wie es bei Fachhochschulen üblich ist. Vielmehr besteht von vornherein Klarheit darüber, dass der Bewerber am Ende der Ausbildung Landesbediensteter ist. Nebenbei bemerkt: Studiengebühren fallen hier natürlich auch nicht an. Es ist also nichts von dem viel beschworenen Reputationsverlust feststellbar. Die Gefahr, die von den Grünen gerne an die Wand gemalt wird, dass diese Ausbildung eine Schmalspurausbildung sein werde und somit die Absolventen den Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern großer Unternehmen und Konzerne unterlegen seien, sehe ich nicht. Denn der Weg bis zum Leiter einer Großbetriebsprüfung wird durch jahrelange Ausbildung begleitet. Diese Leute stehen dann auch ihren Mann. Das habe ich in eigener Anschauung erleben dürfen.

Mit dieser Veränderung - man sollte nicht von Zerschlagung reden - ist, so habe ich gehört, immerhin eine Kosteneinsparung von 1,1 Millionen Euro pro Jahr verbunden.

(Heinrich Aller [SPD]: Das kann doch noch gar keiner rechnen!)

Bei der Finanzsituation des Landes ist das nicht zu vernachlässigen. Der Landesrechnungshof begrüßt die Akademielösung als die schlankeste Lösung aller möglichen.

Natürlich erwarten wir eine Übergangsregelung, bei der die Interessen der jetzigen Studierenden und Ausbilder beachtet werden. Selbstverständlich sollte man Überlegungen im Hinblick auf eine einheitliche Ausbildung im gesamten Landesdienst anstellen; das habe ich auch im Ausschuss gesagt. Dazu ist vielleicht eine Harmonisierung auf Länderebene erforderlich. Mit Interesse, so hört man, verfolgen andere Bundesländer den niedersächsischen Weg.

(Heinrich Aller [SPD]: Welche?)

Wir in Niedersachsen geben das Tempo vor. Wir wollen nicht auf andere warten, um dann möglicherweise auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner zu landen. Das wollen wir nicht, weil es unbefriedigend ist.

Wir betrachten die Neuorganisation der Ausbildung in der niedersächsischen Steuerverwaltung als Pilotprojekt für eine effektive und kostengünstige Ausbildung von Mitarbeitern für den Landesdienst und sehen einer erfolgreichen Umsetzung mit Interesse entgegen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Kollege Wenzel von den Grünen, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Beschluss zur Aus- und Fortbildung im öffentlichen Dienst hat die Landesregierung die Auflösung der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege festgelegt, ohne ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Ausbildung vorlegen zu können. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält eine ganze Reihe von rechtlichen Haken und Ösen. Beispielsweise ist nach Ansicht des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes nicht sichergestellt, dass die Ausbildung im gesamten Bundesgebiet anerkannt wird.

Immerhin sind wir mit diesem Gesetz aber schon weiter als im Königreich Hannover. Herr McAllister, die Ausbildung muss nämlich in Braunschweig und Oldenburg anerkannt werden. Das war vor 1866 nicht der Fall.

(Beifall bei den GRÜNEN - David McAllister [CDU]: Was habe ich damit zu tun?)

- Es ist doch Ihr Gesetzentwurf, oder?

(David McAllister [CDU]: Ja, aber wa- rum beschimpfen Sie mich?)

Es soll doch ein fortschrittlicher Gesetzentwurf sein, dachte ich.

Gegen das Ziel, die Ausbildung des mittleren und des gehobenen Dienstes sowie die Fortbildung im Bereich der Steuerverwaltung enger zu verzahnen, ist im Prinzip nichts einzuwenden. Aber der vorliegende Gesetzentwurf stößt auf erhebliche Kritik. Insbesondere die Tatsache, dass die Ausbildung nicht mehr mit einem akademischen Grad abschließt, sondern lediglich mit einem Diplom als Berufsbezeichnung, halte ich für problematisch.

Ich will Ihren Gesetzentwurf darüber hinaus an drei Kriterien messen.

Erstens. Bietet dieser Entwurf Rechtssicherheit für Studentinnen und Studenten, die ihr Studium bereits begonnen haben? - Nein, das ist nicht der Fall. Sie werden wahrscheinlich in der Luft hängen. Es ist zweifelhaft, ob die alte Berufsbezeichnung künftig akzeptiert wird.

Zweitens. Wird das neue Modell dazu führen, dass mehr qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber für diese Ausbildung gewonnen werden können? Nein, auch das ist nicht der Fall. Herr Althusmann, die neue Akademie macht den gehobenen Dienst in der Finanzverwaltung nicht attraktiver. In unseren Finanzämtern brauchen wir aber exzellent ausgebildete Frauen und Männer, die bei Betriebsprüfungen oder bei der Steuerfahndung mit Steuerabteilungen großer Konzerne und Firmen konfrontiert werden, welche zudem von guten Anwälten beraten werden. Hier können wir uns überhaupt keinen Reputationsverlust bei der Ausbildung leisten.

(Zustimmung von Professor Dr. Albert Lennartz [GRÜNE])

Wir brauchen künftig sogar deutlich bessere Ausbildungen. Die Steuerbeamten müssen mit Kollegen in ganz Europa kommunizieren können. Sie müssen illegale internationale Karussellgeschäfte bei der Umsatzsteuer verhindern und steuergestaltende Maßnahmen erkennen und bewerten. Im letzten Jahr haben Betriebsprüfungen bundesweit zu Steuermehreinnahmen von 14 Milliarden Euro geführt. Das zeigt, über welche finanzielle Dimension wir hier reden.

Drittens. Ist dieses Modell auch langfristig eine sinnvolle Maßnahme zur Ausbildung im öffentlichen Dienst, und ist künftig eine engere Kooperation mit anderen Bundesländern möglich? - Auch das ist nicht der Fall. Hier in Niedersachsen wird eine neue Ausbildungskleinstaaterei geschaffen. Nicht nur in Niedersachsen wird es dann völlig verschiedene Modelle für die Ausbildung für den gehobenen Dienst bei Steuerbeamten, Polizisten und Rechtspflegern geben. Auch länderübergreifend ist die Flexibilität mindestens eingeschränkt, wenn nicht unmöglich.

Meine Damen und Herren, wir haben im Rahmen der Ausschussberatung dieses Gesetzes gefordert, eine Expertenanhörung durchzuführen, insbesondere um zu klären, wie diese Fragen in anderen Bundesländern gesehen werden. Leider haben Sie diesen Vorschlag zurückgewiesen. Stattdessen wollen Sie möglichst schnell Fakten schaffen, um Ergebnisse in der Phase 2 Ihrer Verwaltungsreform präsentieren zu können.

(Reinhold Coenen [CDU]: Die sind doch da!)

Meine Damen und Herren, das ist nicht angemessen. Diese Neuordnung der Ausbildung im öffentlichen Dienst wird den Herausforderungen, vor denen wir stehen und zu denen der demografische Wandel zählt, nicht gerecht. Deshalb machen wir bei Ihrem Gesetzentwurf nicht mit. Er geht eindeutig in die falsche Richtung. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Herr Minister Schünemann, Sie haben noch einmal um das Wort gebeten. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Aller hat hier dargestellt, dass wir die kommunalen Spitzenverbände und die Kommunen quasi gezwungen haben, in der Zukunft eine kommunale Fachhochschule zu gründen. Ich möchte in diesem Zusammenhang einen Brief zitieren:

„Sehr geehrter Herr Minister Schünemann!

Der Presse und den Berichten einiger meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist zu entnehmen, dass die Landesregierung im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform des Landes auf dem Gebiet der Ausbildung plant, den bestehenden Dualismus zwischen Fachhochschule einerseits und Studieninstituten andererseits aufzulösen. Geplant, so wird mir berichtet, sei die Gründung einer kommunalen Fachhochschule, die die bislang getrennten Ausbildungsgänge unterschiedlicher Ausbildungsträger zusammenführt. Die Landeshauptstadt begrüßt eine derartige Entwicklung außerordentlich. Rat und Verwaltung haben bereits im Jahr 2001 aus Anlass der Beendigung der Beleihung der Studieninstitute eine gleichartige Initiative ergriffen, um eine zeitgemäße und praxisnahe Ausbildung sicherzustellen. Ich kann Ihnen zusagen, dass die Landeshauptstadt sich, wenn gewünscht, engagiert in die Umsetzung eines derartigen Konzeptes einbringen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Herbert Schmalstieg.“

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zuruf von der CDU: Hört, hört!)

Wir sind damit am Ende der allgemeinen Aussprache und kommen zur Einzelberatung.

(Zuruf von der SPD)

- Herr Bartling, ich bitte, dass auch Sie der Sitzung folgen.

(Heinrich Aller [SPD]: Wo bilden Sie denn künftig aus? - Gegenruf von Mi- nister Uwe Schünemann)

- Herr Aller, ich habe Ihnen nicht das Wort erteilt. Bitte lassen Sie uns in der Beratung fortfahren.

Wir sind bei der Einzelberatung. Ich rufe auf:

§ 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte ihr folgen? - Wer ist dagegen? - Das Erste war die Mehrheit.

§ 2. - Unverändert.

§ 3. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte ihr folgen? - Wer ist dagegen? - Das Erste war die Mehrheit.