Protocol of the Session on May 18, 2006

Wir fragen die Landesregierung:

1. Dürfen sich Hauptverwaltungsbeamte mit Verwendung der Amtsbezeichnung für Privatunternehmen als Werbeträger zur Verfügung stellen, und sind der Landesregierung weitere Beispiele bekannt, wenn ja, dürfen künftig auch Spitzenbeamte der Landesregierung für Unternehmen werben?

2. Ist es mit der Neutralitätspflicht des Amtes vereinbar, dass man sich vier Monate vor der Kommunalwahl den Vorwahlkampf durch Privatunternehmen finanzieren lässt?

3. Stellen sich auch Mitglieder der Landesregierung als Werbeträger für Privatunternehmen zur Verfügung, und, wenn ja, zu welchen Zwecken geschieht dies jeweils?

Die Stärkung der Region ist zentrales Thema der regionalen Entwicklungspolitik im Raum Braunschweig. Ein Zeichen des Zusammenwachsens dieser Region ist die im Sommer 2005 beschlossene Fusion der Volksbanken in Braunschweig und Wolfsburg zur neuen Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg. Die neue Volksbank hat wiederum aus Anlass ihres Zusammenschlusses die Förderung der Identität und der Zusammenarbeit in der Region zum Thema einer Anzeigenserie gemacht. Die Anzeigenserie läuft seit April 2005. Bisher sind zwölf Anzeigen erschienen, in denen jeweils unterschiedliche Motive Verflechtungen in der Region und deren Stärkung zum Ausdruck bringen. Die Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg hat noch Anzeigen mit weiteren Motiven vorgesehen. Den Mittelpunkt des Motivs der 11. Anzeige vom 8. April 2006 in der Wolfsburger Allgemeinen Zeitung bildet ein Lkw der Marke Büssing. Der Firmennamensgeber ist in Wolfsburg geboren. In dessen Ortsteil Nordsteimke erinnert ein kleines Museum an die Leistungen des Erfinders. In Braunschweig entstand die namhafte Lkw-Fabrik Büssing. Der vor dem Lkw abgebildete Spediteur Wandt aus Braunschweig und der Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg bringen durch das gemeinsame Halten einer Landkarte die Verbundenheit der Region zusätzlich symbolisch zum Ausdruck.

In der Anzeige der Volksbank eG vom 8. April 2006 kann demnach keine Wahlwerbung für den Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg und damit auch kein Beitrag zur Finanzierung seines Wahlkampfes gesehen werden. Nur ergänzend sei insoweit darauf hingewiesen, dass das Foto für die Anzeige bereits im Januar 2006 entstand, noch vor der Entscheidung über die Kandidatur des Oberbürgermeisters für eine weitere Amtszeit. Auf Zeit und Dauer der Präsentation der Anzeige, die von einer freien Agentur bestimmt wurde, ist in keiner Weise Einfluss genommen worden.

Durch seine Abbildung in der besagten Anzeige hat der Oberbürgermeister auch seinerseits keine Werbung für ein Unternehmen, hier die Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg, betrieben. Vielmehr ging es ihm - für jeden Betrachter der Anzeige ohne Weiteres ersichtlich - allein darum, aus Anlass des aktuellen Beispiels der Volksbank eG konkret auf den eingeleiteten Prozess der Stärkung der Region hinzuweisen. Geld oder geldwerte Leistungen hat der Oberbürgermeister für seine Mitwirkung nicht erhalten. Die Kommunalaufsichtsbehörden empfehlen zwar den Amtsträ

gern äußerste Zurückhaltung bei Mitteilungsformen, die insbesondere unter Verwendung ihrer Amtsbezeichnung in der Öffentlichkeit Anlass zu Diskussionen über ihre Unbefangenheit geben könnten. Im vorliegenden Fall sind aber weder die Grenzen der Neutralitätspflicht überschritten, noch ist Wahlkampf betrieben oder finanziert worden.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Landesregierung ist kein Beispiel bekannt, in dem sich Hauptverwaltungsbeamte für Privatunternehmen als Werbeträger zur Verfügung gestellt haben. Gegebenenfalls wäre im Einzelfall zu prüfen, ob dies dienstrechtlich, insbesondere nach Nebentätigkeitsrecht, zulässig ist. Im Regelfall dürften hier dienstliche Interessen entgegenstehen.

Es ist lediglich bekannt und als im Rahmen der Aufgabenerfüllung liegend nicht zu beanstanden, dass Hauptverwaltungsbeamte z. B. bei Neuansiedlungen von Firmen oder Firmenjubiläen die besondere Bedeutung des Unternehmens für ihre Gemeinde in Form von mündlichen oder schriftlichen Grußworten o. Ä. würdigen.

Zu 2: Eine Finanzierung des Wahlkampfes liegt hier nicht vor.

Zu 3: Nein. Selbstverständlich setzen sich die Mitglieder der Landesregierung auch öffentlich für den Standort Niedersachsen ein.

Anlage 32

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 35 der Abg. Klaus-Peter Bachmann, Heiner Bartling, Sigrid Leuschner, Johanne Modder, Jutta Rübke, Monika Wörmer-Zimmermann, Susanne Grote und Ingolf Viereck (SPD)

Welche Positionen hat der Innenminister auf der 180. Innenministerkonferenz vertreten?

Am 4. und 5. Mai 2006 hat in Garmisch-Partenkirchen die 180. Sitzung der Innenministerkonferenz (IMK) stattgefunden. Die Berichterstattung im Vorfeld dieser Sitzung ließ erkennen, dass dort mit Terrorismusbekämpfung, Vorbereitung auf die Fußball-WM 2006, Ausländerund Integrationspolitik, Digitalfunk sowie Sportwettenmonopol eine Reihe von Themen behandelt wurde, die auch im Landtag bereits Gegenstand zahlreicher Anträge gewesen sind.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Themen standen auf der Tagesordnung der 180. Sitzung der IMK?

2. Welche konkreten Anträge zu den einzelnen Tagesordnungspunkten wurden vom Land Niedersachsen gestellt, und welche Position hat der Minister für Inneres und Sport zu diesen und den anderen Tagesordnungspunkten für das Land Niedersachsen vertreten?

3. Welche Beschlüsse wurden zu diesen Tagesordnungspunkten jeweils gefasst, und aus welchen Gründen konnte sich die niedersächsische Position gegebenenfalls nicht durchsetzen?

Die Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) am 4. und 5. Mai 2006 hat sich im Wesentlichen mit dem aktuellen Stand der Sicherheitsvorkehrungen für die Fußball-Weltmeisterschaft 2006, den Themen Integration und Einbürgerung, der Einführung des neuen biometriegestützten Reisepasses, dem Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichts und der Gründung der Deutschen Hochschule der Polizei befasst.

Zu den Fragen der künftigen Anforderungen an Einbürgerungsbewerber und der dringend notwendigen Verbesserung der Integration Jugendlicher hat Niedersachsen im Vorfeld der Konferenz Vorschläge eingebracht. Die bereits am 16. Januar 2006 öffentlich vorgestellten und in einem weiteren Schreiben an die Innenminister der Länder übersandten Eckpunkte künftiger Einbürgerungsvoraussetzungen, insbesondere die Forderungen nach Deutschkenntnissen entsprechend dem Sprachniveau B1 des gemeinsamen europäischen Sprachrahmens, nach bundeseinheitlichen Standards für staatsbürgerliche Kenntnisse einschließlich der Akzeptanz der Werteordnung unserer Verfassung, nach höheren Anforderungen an die Rechtstreue und die Möglichkeit, künftig die Einbürgerung durch einen Eid zu unterstreichen, sind umfassend in den IMK-Beschluss aufgenommen worden.

Ebenso hat der Vorschlag Niedersachsens, künftig zur besseren Integration Jugendlicher die nach der Integrationsverordnung des Bundes vorgesehenen Unterrichtsstunden von 600 auf 900 Stunden zu erhöhen, die Zustimmung aller Innenminister und -senatoren gefunden und ist nunmehr Beschlusslage der IMK. Auch für den Bereich des Zuzugs der Spätaussiedler konnte Niedersachsen als Vorsitzland einer länderoffenen Arbeitsgruppe einen Beschluss der IMK erzielen, der für eine Übergangszeit bis zum 30. September 2006 die ge

meinsame Einreise des Familienverbandes dann ermöglicht, wenn eine Verständigung auf einfache Art in deutscher Sprache möglich ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 3: Die zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse der 180. Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 5. Mai 2006 sind unter http://www.bundesrat.de einzusehen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Zu 2: Minister Schünemann hat in der Konferenz den nunmehr als Beschluss der IMK vorliegenden Antrag auf Erhöhung der Unterrichtsstunden für Jugendliche nach der Integrationsverordnung des Bundes eingebracht sowie als Vertreter des Vorsitzlandes der länderoffenen Arbeitsgruppe den Bericht der Arbeitsgruppe zur Überprüfung der ausländerrechtlichen Behandlung von Personen nach § 8 Abs. 2 BVFG, der zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Im Übrigen entsprechen die in der 180. Innenministerkonferenz gefassten Beschlüsse der Position Niedersachsens. Dies folgt bereits aus der Tatsache, dass Beschlüsse der Konferenz der Innenminister und senatoren der Länder nur einstimmig gefasst werden können.

Anlage 33

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 36 der Abg. Hans-Joachim Janßen und Ina Korter (GRÜNE)

Erfolgreicher Wiesenvogelschutz im nordwestlichen Niedersachsen gefährdet?

Der erfolgreiche Wiesenvogelschutz in der Stollhammer Wisch im Landkreis Wesermarsch sei durch die im Jahr 2006 vorgenommene Umstrukturierung der niedersächsischen AgrarUmweltprogramme gefährdet, berichtete die Kreiszeitung Wesermarsch in ihrer Ausgabe vom 4. Mai 2006.

Die nicht nur für die Stollhammer Wisch besonders relevante Vertragsvariante „Förderung extensiver Grünlandbewirtschaftung auf Einzelflächen durch Verringerung der Betriebsmittelanwendung“ (Vertragsvariante B 1) sieht im Gegensatz zur vorherigen Regelung kein Verbot des Walzens und/oder Schleppens des Grünlandes nach dem 15. März vor. Dadurch werden Wiesenvogelgelege in erheblichem Umfang gefährdet. Außerdem ist in der neuen Vertragsvariante ein grundsätzliches Verbot

des Einsatzes chemisch-synthetischer Düngemittel vorgesehen, was bei den beteiligten Landwirten auf erhebliche Vorbehalte stoßen wird. Diese Regelung erscheint insofern auch nicht sachgerecht, als die organische Düngung keinen besonderen Auflagen unterliegt und somit eine den Wiesenvögeln zuträgliche Verringerung des Grünlandaufwuchses ohnehin nicht erreicht werden kann.

Die Honorierung der ökologischen Leistungen der Landwirtschaft soll zudem von bisher 160 Euro pro Hektar und Jahr auf künftig 90 Euro pro Hektar und Jahr reduziert werden. Von dieser Neuregelung betroffen sind allein in der Stollhammer Wisch und in Moorrien (beide Landkreis Wesermarsch) rund 60 landwirtschaftliche Betriebe mit einer unter Vertragsnaturschutzbedingungen bewirtschafteten Gesamtfläche von ca. 1 200 ha.

Die Stollhammer Wisch ist Teil des jüngst von der EU-Kommission geforderten EU-Vogelschutzgebietes Butjadingen. Durch die aktuelle Diskussion um eine Verschlechterung der Vertragsbedingungen in der Stollhammer Wisch zum Nachteil des Wiesenvogelschutzes und der beteiligten Landwirte dürfte der notwendigen Akzeptanz des Naturschutzes erheblicher Schaden zugefügt worden sein.

Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass entsprechende Probleme auch in anderen Gebieten auftreten werden und die derzeit angebotenen Verträge keine ausreichende Akzeptanz zur Fortführung des Wiesenvogelschutzes auf dem bisherigen Niveau erzielen. Dadurch besteht die Gefahr, dass dem Wiesenvogelschutz im nordwestlichen Niedersachsen erheblicher Schaden zugefügt wird.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Auf welcher Grundlage geht die Landesregierung davon aus, dass die neue Vertragsvariante B 1 den beteiligten Landwirten gegenüber der bisherigen Vertragsvariante geringere Ertragseinbußen oder Erschwernisse bringen wird, sodass eine Reduzierung der Förderung von 160 Euro auf 90 Euro gerechtfertigt ist?

2. Aus welchen Gründen wurde das für den Schutz der Wiesenvögel besonders bedeutsame Verbot des Walzens und Schleppens des Grünlandes nach dem 15. März aus den Vertragsbedingungen zur Förderung der extensiven Grünlandnutzung herausgenommen?

3. Auf welche Weise und mit welchen Maßnahmen wird die Landesregierung ihren EUrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz der Wiesenvögel u. a. im faktischen Vogelschutzgebiet Stollhammer Wisch nachkommen, wenn die bisher am Vertragsnaturschutz beteiligten Landwirte aufgrund erheblich verschlechterter Vertragsbedingungen künftig in erheblichem Umfang aus dem Vertragsnaturschutz aussteigen?

Vorbemerkungen:

Der Wiesenvogelschutz in Niedersachsen ist ein gutes Beispiel für die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der Landwirtschaft und dem Naturschutz. Von einer Gefährdung des Wiesenvogelschutzes im nordwestlichen Niedersachsen kann keine Rede sein. Kaum eine andere Vogelgemeinschaft prägt die Vogelwelt in der nördlichen Tiefebene Niedersachsens so wie die Wiesenvögel. Sie kommen insbesondere landesweit dort vor, wo heute ausgedehnte Grünlandflächen die Landschaft Niedersachsens bestimmen. Für alle Wiesenvögel gilt, dass sie als Lebensraum für die Brut, Aufzucht und Nahrungssuche heute vor allem landwirtschaftliche Flächen - insbesondere Wiesen und Weiden nutzen.

Aufgrund der sehr hohen Bedeutung Niedersachsens für Wiesenvögel und angesichts der Gefährdung vieler Arten wird der Bestandssicherung, der Bestandsentwicklung und dem wirksamen Schutz dieser Vogelgruppe seit langem große Aufmerksamkeit geschenkt. Der seit längerer Zeit feststellbare Rückgang der Bestände typischer Wiesenvogelarten - insbesondere Kiebitz, Uferschnepfe, Großer Brachvogel, Kampfläufer, Bekassine und Rotschenkel - geht vor allem auf Veränderungen in den Feuchtgebieten zurück. Entwässerungsmaßnahmen und der Umbruch von Grünland haben vielerorts erhebliche Lebensraumverluste für Wiesenvögel verursacht.

Das Land Niedersachsen bemüht sich intensiv, dem Schwund der Wiesenvogellebensräume entgegenzuwirken und die Lebensbedingungen für Wiesenvögel zu verbessern. Schwerpunkte des Wiesenvogelschutzes sind die Sicherung und Verbesserung des vorhandenen Grünlands. Hierbei wurden und werden im Rahmen der Umsetzung europarechtlicher und nationaler Schutzverpflichtungen verschiedene Wege beschritten.

Die Meldung von EU-Vogelschutzgebieten, die Ausweisung von Naturschutzgebieten und die Sicherung besonders wertvoller Flächen für gezielte Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushaltes sind wichtige, nachhaltig wirkende Schutzinstrumente. Besonders hervorzuheben ist aber der Vertragsnaturschutz mit Landwirten. Ein wirklich wirksamer Wiesenvogelschutz erfordert auch die Einbindung der örtlichen Landwirte. Daher setzt Niedersachsen auch in Zukunft auf Modelle des Vertragsnaturschutzes, wie sie sich z. B. in der Stollhammer Wisch bewährt haben. Mit

Blick auf die kommende EU-Strukturförderperiode 2007 bis 2013 soll der Vertragsnaturschutz mit Landwirten in landesweit wertvollen Wiesenvogelbrutgebieten fortgeführt und so weit möglich ausgebaut werden.

Bewährte Maßnahmen sollen fortgeführt und um neue, in der Praxis erprobte Maßnahmen ergänzt werden. Die Anregungen und Bedenken der örtlichen Landwirte und bisherigen Vertragspartner werden bei den aktuellen Planungen für die kommende EU-Förderperiode intensiv geprüft und so weit wie möglich berücksichtigt.

Die Landesregierung setzt alles daran, dass auch in Zukunft ein erfolgreicher Wiesenvogelschutz mit der Landwirtschaft umgesetzt werden kann. Die niedersächsischen Agrarumweltmaßnahmen müssen aufgrund der Agrarreform und neuer europäischer Verordnungen (z. B. die ELER-Verord- nung) überarbeitet werden. Dies bietet die Chance, die Fördermaßnahmen des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums und des Niedersächsischen Umweltministeriums noch besser als bisher aufeinander abzustimmen und damit zu einem noch effizienteren Einsatz der für Naturschutzmaßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel zu sorgen. Entstanden ist dabei ein Baukastenmodell, eine Kombination aus Basismaßnahmen zur Förderung der Grünlandbewirtschaftung, die vom Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium (ML) angeboten wird, und speziellen - auf den Basismaßnahmen des ML aufbauenden - Naturschutzfördermaßnahmen des Niedersächsischen Umweltministeriums (MU). Die Maßnahmen des MU konzentrieren sich verstärkt auf solche landwirtschaftlich genutzten Flächen, die in besonders schutzwürdigen Gebieten (z. B. Natura 2000-Ge- biete, Naturschutzgebiete, Kooperationsgebiete und Vorranggebiete für die Wassergewinnung) liegen und eines speziellen Schutzes bedürfen. Diese Fördermaßnahmen des MU sind mit der Basisförderung des ML kombinierbar. Für den Bewirtschafter bedeutet dies, dass sich die Prämien beider Förderstränge addieren. Daraus resultiert nicht nur ein verminderter Bürokratieaufwand, sondern auch eine wesentlich verbesserte Transparenz für die Bewirtschafter. Vollständig zum Tragen kommen diese Vorteile erst ab dem Jahr 2007, wenn die bisher getrennten Antragsverfahren des ML und des MU zusammengeführt werden.