Protocol of the Session on May 18, 2006

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Röttger und Hans-Peter Thul (CDU) im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Anzahl der in Niedersachsen von 2000 2005 elektronisch abgegebenen UmsatzsteuerVoranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen und Einkommensteuererklärungen ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle:

UmsatzsteuerVoranmeldungen

LohnsteuerAnmeldungen

Einkommensteuererklärungen

2000 286.587 403.610 6.212

2001 306.215 422.329 17.369

2002 372.645 442.702 29.515

2003 408.975 482.939 53.037

2004 508.770 552.070 103.839

2005 2.269.336 1.304.409 217.337

Zu 2: Die Personaleinsparung durch die elektronische Übermittlung von Steueranmeldungen ergibt sich vor allem im Bereich der Datenerfassungskräfte. Weil der Bürger die Daten liefert und die Finanzverwaltung sie nicht mehr übernehmen muss, kann es auch nicht mehr zu Eingabefehlern kommen. Hierdurch ergeben sich zusätzliche Einsparungen, weil keine nachträgliche Fehlerbearbeitung erforderlich ist. Diese Einsparungen lassen sich jedoch derzeit nicht quantifizieren. In der Datenerfassung haben sich in den vergangenen Jahren in der Summe für jedes Jahr folgende Einsparungen ergeben:

2000: 6,5 Arbeitskräfte,

2001: 6,9 Arbeitskräfte,

2002: 7,3 Arbeitskräfte,

2003: 7,9 Arbeitskräfte,

2004: 9,3 Arbeitskräfte,

2005: 36,4 Arbeitskräfte.

Im Bereich der Einkommensteuererklärungen kann nach ersten Schätzungen eine Zeitersparnis bei der Datenerfassung von etwa fünf Minuten je Steuererklärung erzielt werden. Bei einem langfristig angestrebten Anteil der elektronisch abgegebenen Einkommensteuererklärungen von 50 % wird dies zu einer Ersparnis von 50 Arbeitskräften führen. Diese Einsparungen aus dem Wegfall der Erfassung der Daten durch den Bearbeiter können jedoch noch nicht realisiert werden. Dem Einsparpotential steht zur Zeit ein Einführungsaufwand des Verfahrens gegenüber. Mit der weiteren Etablierung der bereits bestehenden und den darauf aufbauenden neuen Verfahrensbestandteilen sowie mit der zahlenmäßigen Zunahme von elektronischen Steuererklärungen wird jedoch das Einsparpotential auch bei den Einkommensteuererklärungen mittelfristig realisiert werden können.

Zu 3: Wie eingangs bereits ausgeführt, wird im Jahr 2006 eine Steigerung bei den UmsatzsteuerVoranmeldungen auf über 80 % und bei den

Lohnsteuer-Anmeldungen auf über 90 % erwartet. Eine signifikante Steigerung der Fallzahlen ist nicht mehr möglich. Es wird auch zukünftig ein Rest bleiben, z. B. Kleinstgewerbetreibende, denen für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen die technischen Voraussetzungen oder auch die Kenntnisse fehlen. Zukünftig wird der Schwerpunkt auf einer Steigerung der Fallzahlen der elektronischen Einkommensteuer liegen.

Als Anreiz für den Steuerbürger, seine Einkommensteuererklärung elektronisch abzugeben, sichert ihm die Steuerverwaltung eine bevorzugte Bearbeitung zu. Daneben verzichtet die Steuerverwaltung grundsätzlich auf die Übersendung von Belegen, lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Belege müssen eingereicht werden. Auch Verfahrenserweiterungen, wie die Abgabe der Einkommensteuererklärung unter Verwendung eines elektronischen Zertifikats, soll dem Steuerbürger einen weiteren Anreiz bieten. So ist seit Jahresanfang für einen Großteil der Arbeitnehmer die komplette elektronische Steuererklärung ohne Übermittlung von Papier möglich. Darüber hinaus wird in Niedersachsen an einem Projekt zur Bereitstellung von ELSTER-Terminals in den Finanzämtern gearbeitet. Sie sollen für den Steuerpflichtigen eine sinnvolle Unterstützung bieten, der keinen Internet-Anschluss hat. Der Einsatz wird in zwei Finanzämtern erprobt. Zur weiteren Steigerung der Fallzahlen der elektronischen Einkommensteuererklärung wurde die Projektgruppe „Mit ELSTER durchstarten“ ins Leben gerufen. Diese Projektgruppe setzt sich aus Vertretern der Finanzämter, der Oberfinanzdirektion und des Finanzministeriums zusammen. Ziel dieser Projektgruppe ist die Steigerung der Akzeptanz von ELSTER bei den Steuerbürgern und deren Beratern sowie bei den Bearbeitern im Finanzamt. Bereits für den nächsten Veranlagungszeitraum werden die ersten Ergebnisse erwartet, die zu einem weiteren Anstieg der Fallzahlen bei der Einkommensteuer führen sollen.

Anlage 30

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 33 des Abg. Bernd Althusmann (CDU)

Toleranzgrenze überschritten - Demonstranten rufen offen zur Gewaltanwendung gegen den Finanzminister auf!

In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 9. Mai 2006 wird unter der Überschrift „Protest vor der Staatskanzlei“ über eine Demonstration von Beschäftigten der Stadt und weiterer Behörden der Region gegen die Föderalismusreform berichtet. Auf einem dem Bericht beigefügten Bild ist ein entrolltes Plakat zu sehen, auf dem nachfolgender Satz steht: „Die linke Hand zur Faust geballt und Möllring auf das Maul geknallt.“

In der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 2. Mai 2006 wird über das von der Landesgruppe Niedersachsen der SPD-Bundestagsfraktion veranstaltete „Mahl der Arbeit“ in Laatzen berichtet. Dort trat auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Garrelt Duin auf, der mit folgenden Worten zitiert wird: „Möllring gehe es darum, Härte zu zeigen und den Flächentarifvertrag im öffentlichen Dienst zu brechen. ,Er will ver.di das Genick brechen‘, behauptete der SPDChef.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung diese Form der politischen Auseinandersetzung? Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Initiatoren solcher Demonstrationen in der Pflicht stehen, sich von derartigen Gewaltaufrufen zu distanzieren?

2. Wie bewertet die Landesregierung diese Art des Solidaritätsstreiks vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Tarifkonflikt für den Bereich der kommunalen Beschäftigten in Niedersachsen bereits beigelegt ist?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Zukunft der Dienstleistungen im Bereich öffentlicher Daseinsvorsorge vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Zahl der Krankheitstage gerade in der Landeshauptstadt Hannover ein beunruhigend hohes Maß angenommen hat, ver.di-Gewerkschaftssekretär Harald Memenga bei der Demonstration vor der Staatskanzlei aber schon zu weiteren solidarischen Aktionen aufgerufen hat?

Das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie das Versammlungsrecht sind Pfeiler unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Beide werden jedem Menschen in Deutschland vom Grundgesetz garantiert. Jedes dieser Rechte stellt daher ein hohes Gut dar, das es staatlicherseits zu beachten, zu schützen und zu wahren gilt. Jeder Bürgerin und jedem Bürger bleibt es daher unbenommen, gegen politische Entscheidungen zu demonstrieren und damit ihre bzw. seine Meinung öffentlich kundzutun. Jedoch gibt es auch Grenzen in der freien Meinungsäußerung. Zum Beispiel immer dann, wenn jemand durch seine Äußerungen die Rechte eines anderen Menschen verletzt, ist eine solche Grenze überschritten. Bei Perso

nen, die im politischen Leben stehen, müssen diese Grenzen sicherlich weiter gefasst werden als bei Privatpersonen. Trotzdem dürfen Politikerinnen und Politiker nicht für vogelfrei erklärt werden. Auch sie sind vor groben Verunglimpfungen, Beleidigungen und Bedrohungen zu schützen.

Dieses vorangestellt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nach Auffassung der Niedersächsischen Landesregierung müssen politische Auseinandersetzungen auf einer sachlichen Ebene ausgetragen werden. Natürlich kann es im Verlauf einer sehr emotional geführten Diskussion schon einmal zu verbalen Entgleisungen kommen. Wenn postwendend eine Entschuldigung dafür ausgesprochen wird, kann darüber hinweggesehen werden. Eine andere Qualität hat es aber, wenn wie bei der Demonstration vor der Niedersächsischen Staatskanzlei am 9. Mai dieses Jahres mit einem Plakat offen zu körperlicher Gewalt gegen eine Person, hier den niedersächsischen Finanzminister Hartmut Möllring, aufgerufen wird oder wie bei der ver.di-Demonstration auf dem hannoverschen Opernplatz am 9. März 2006 eine an einem Galgen hängende Puppe gezeigt wird, die das Gesicht des Finanzministers Möllring trägt. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung wird für derartige Aktionen kaum bemüht werden können. Die Verantwortung für den Ablauf solcher Veranstaltungen haben die Gewerkschaftsvorstände zu tragen. Sie müssen die Gruppe der Demonstrierenden jederzeit so weit im Griff haben, dass solche Auswüchse unterbleiben bzw. sofort unterbunden werden. Wenn sie nach einer solchen Verfehlung nicht einmal in der Lage sind, sich zu entschuldigen, spricht das für sich.

Auf derselben Ebene liegt es, wenn der SPD-Bundestagsabgeordnete Garrelt Duin wider besseres Wissen behauptet, Finanzminister Möllring gehe es darum, den Flächentarifvertrag zu brechen und ver.di das Genick zu brechen. Eine falsche Aussage wird durch permanente Wiederholung nicht richtig. Wenn das tatsächlich das Ziel Herrn Möllrings wäre, hätte er an den vielen Verhandlungsrunden mit ver.di und der Tarifunion des Deutschen Beamtenbundes nicht teilnehmen müssen. Im Gegenteil: Gerade Minister Möllring hat immer wieder den hohen Stellenwert des Flächentarifvertrages betont. Es sollten nur in drei Punkten individuelle Lösungen je nach Bundesland möglich sein: Diese sind das Weihnachtsgeld, das Urlaubsgeld sowie die wöchentliche Arbeitszeit. Eine Aufkündi

gung des Flächentarifvertrages käme nur als Ultima Ratio in Betracht, wenn die Gewerkschaften zu keinerlei Zugeständnissen bereit wären. Im Übrigen ist man sich mit den Gewerkschaften hinsichtlich der Übernahme des TVöD in nahezu allen Punkten einig.

Zu 2: Die kommunalen Beschäftigten in Niedersachsen haben einen gültigen Tarifvertrag. Grundsätzlich gilt in diesem Fall eine Friedenspflicht. Die Landesregierung geht deshalb davon aus, dass die Landeshauptstadt Hannover die Rechtslage kennt und pflichtgemäß prüft, ob Maßnahmen gegen die Streikenden einzuleiten sind.

Zu 3: Der Landesregierung ist die Erhebung über die Anzahl der Krankheitstage der bei der Landeshauptstadt Hannover Beschäftigten nicht bekannt. Eine Beurteilung dazu kann daher nicht abgegeben werden.

Die jetzt im öffentlichen Dienst geführten Streiks haben jedoch auf allen Ebenen die Diskussion um eine Ausweitung der Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen angeheizt. Denn die Tatsache, dass die öffentlichen Kassen leer sind, wird von den Gewerkschaften leider verdrängt. An diesem Zustand ändern auch die positiven Zahlen der jüngsten Steuerschätzung nichts. Die vorhandenen Schuldenberge bei Bund, Ländern und Kommunen haben ein nicht mehr zu tolerierendes Ausmaß erreicht. Allein das Land Niedersachsen zahlt täglich 7 Millionen Euro Zinsen für die Schulden, Sonn- und Feiertage inbegriffen. An einer Verringerung der Verschuldung geht kein Weg vorbei. Das kann nur über eine Anpassung der Ausgaben geschehen. Dabei können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst nicht außen vor gelassen werden. Niedersächsische Beamtinnen und Beamte sowie ein Teil der Angestellten erhalten deshalb seit 2005 kein Weihnachts- und kein Urlaubsgeld mehr und arbeiten 40 Stunden in der Woche. Sie haben immer noch ein Pfund, mit dem sie wuchern können: Es wird niemandem gekündigt. Diesen großen Vorteil haben in der Privatwirtschaft Beschäftigte nicht. Ob es im öffentlichen Dienst bei einem Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen bleiben kann, hängt davon ab, wie die künftigen Tarifverträge gestaltet sein werden.

Die von Herrn ver.di-Gewerkschaftssekretär Memenga bereits angekündigten Solidaritätsmaßnahmen von kommunalen Bediensteten werden die Diskussion um eine weitere Privatisierungswelle sicherlich weiter forcieren. Denn nach den in

den Medien dargestellten Fällen arbeiten z. B. private Müllentsorgungsunternehmen deutlich günstiger als die öffentlich-rechtlichen.

Anlage 31

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 34 der Abg. Klaus-Peter Bachmann, Heiner Bartling, Sigrid Leuschner, Johanne Modder, Jutta Rübke, Monika Wörmer-Zimmermann und Susanne Grote (SPD)

Werbeaktivitäten von Hauptverwaltungsbeamten für Privatunternehmen

Am 8. April erschien in der Wolfsburger Allgemeinen Zeitung eine Werbeanzeige der Volksbank Braunschweig Wolfsburg, in der sich der Wolfsburger Oberbürgermeister gemeinsam mit einem Braunschweiger Spediteur für Werbezwecke zur Verfügung stellte. Diese Anzeige sorgte für eine öffentliche Debatte, ob Hauptverwaltungsbeamte mit Amtsbezeichnung für Privatunternehmen werben dürfen.

Insbesondere ein ehemaliger Sparkassenvorstand wies darauf hin, dass der Oberbürgermeister stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender der Sparkasse Gifhorn/Wolfsburg sei und sich für ein Konkurrenzinstitut engagieren würde. Vor seiner Wahl zum Oberstadtdirektor war er allerdings u. a. Aufsichtsratsvorsitzender der jetzt fusionierten Volksbank Wolfsburg. Seit mehreren Wochen wird zudem auf Großflächenplakaten in Braunschweig und Wolfsburg mit dem Anzeigeninhalt geworben.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob hier nicht auch die Grenzen der Neutralitätspflicht von Amtspersonen verletzt sind und ein Unternehmen den Vorwahlkampf eines bereits nominierten Oberbürgermeisterkandidaten finanziert.

Wir fragen die Landesregierung: