Protocol of the Session on May 18, 2006

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 26 des Abg. Dieter Möhrmann (SPD)

Gibt es doch Einschränkungen wegen Kinderlärms für Kindergärten oder Sport- und sonstige Anlagen?

In der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Mündliche Anfrage Nr. 8 aus dem Dezember 2005 führt die Landesregierung auf die Frage 1 aus: „Es gibt keine bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften über Lärmschutz gegenüber Kindern auf Spielplätzen und in Kindergärten sowie deren Außenanlagen. So genannter Kinderlärm ist anders zu beurteilen als beispielsweise Baulärm.“ Weiter heißt es, es gebe keine gesetzlichen Grenz- und Richtwerte für Kindergärten und Kinderspielplätze und somit auch keine Notwendigkeit zur Änderung von Gesetzen.

Dagegen geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Jürgen Klimke (CDU/CSU) hervor, dass für Sportanlagen, Kindergärten oder Freizeitanlagen und von ihnen verursachten Lärm, ausdrücklich auch Kinderlärm, die 18. BImSchV und der § 22 BImSchG einschlägig sind. Dies entspricht auch der kommunalen Erfahrung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkreten Fälle von rechtlichen Auseinandersetzungen vor Gerichten zum Thema Kinderlärm in Niedersachsen sind ihr oder den kommunalen Spitzenverbänden bekannt, oder welche Vergleiche nach Hinweisen von Obergerichten wurden zur Vermeidung von einschlägigen Urteilen zulasten von Kommunen konkret ausgehandelt?

2. Bleibt sie vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesregierung bei ihrer Auffassung, dass es Gesetzesänderungen nicht bedarf?

3. Nach der Antwort der Bundesregierung müssen die zuständigen Landesbehörden anhand von situationsgebundenen Abwägungen Lärmminderungsmaßnahmen verfügen. In welchen Fällen mit welchen konkreten Forderungen ist in Niedersachsen hiervon seit 2003 Gebrauch gemacht worden?

Die Feststellung der Bundesregierung steht in keinerlei Gegensatz zu der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Möhrmann (vgl. Drs. 15/2405, Frage 8) vom Dezember 2005.

Kindergärten, Kinderspielplätze, Sportanlagen, Bolzplätze usw. sind nicht genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des § 22 BImSchG. Kinderspielplätze und Kindergärten sind als Anlagen für soziale Zwecke vom Anwendungsbereich der TA Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - ausdrücklich ausgenommen (Buchstabe h). Für derartige Anlagen wird die soziale Adäquatheit der von ihr ausgehenden Geräusche von vornherein als gegeben angesehen.

Sportanlagen werden nach der 18. BImSchV beurteilt. Hierbei ist anzumerken, dass ein Kinderspielplatz, der räumlich einer Sportanlage zuzuordnen ist, nicht unter die Beurteilung der 18. BImSchV fällt. Für Anlagen des Schulsports sieht die 18. BImSchV vor, dass die zuständige Behörde von einer Betriebszeitenfestsetzung absehen soll (§ 5 Abs. 3).

Die Beurteilung von Freizeitlärm erfolgt nach der Freizeitlärm-Richtlinie. Zu den Freizeitanlagen gehören Sportanlagen und Kinderspielplätze - mit Ausnahme so genannter Abenteuerspielplätze nicht.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Hinsichtlich der konkreten rechtlichen Entscheidungen wird auf die Ausführungen der Landesregierung zur o. a. früheren Kleinen Anfrage zu Frage 1 verwiesen.

Zu 2: Ja.

Zu 3: Aufgrund der ausdrücklichen Ausnahme von Kinderspielplätzen und Kindergärten aus dem Anwendungsbereich der TA Lärm bedürfte es einer situationsgebundenen Abwägung nur, soweit untypischer Lärm von diesen sozialen Anlagen ausginge. Hierzu sind keine Fälle bekannt.

Anlage 24

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 27 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)

Stiftungsaufsicht des Landes hat fortlaufendes Abschmelzen des Stiftungskapitals der Stiftung Großes Waisenhaus BMV nicht verhindern können

Die Gründung der in Braunschweig angesiedelten Stiftung Großes Waisenhaus BMV (GWH) geht auf das 13. Jahrhundert zurück. Nach der zuletzt am 23. September 2002 geänderten Satzung ist sie eine überörtliche Stiftung des öffentlichen Rechts mit den Rechten einer milden Stiftung und hat den Zweck, Leistungen zugunsten junger Menschen und Familien zu erbringen. Sie betreibt in Braunschweig eine Kindertagesstätte, eine Mutter-KindGruppe, eine Wohngruppe, eine sonderpädagogische Tagesgruppe und einen Hort. Außerdem stellt sie Plätze im Rahmen des betreuten Wohnens zur Verfügung und unterhält ein Jugendzentrum.

Die Stiftung wird von einem aus zwei Personen bestehenden Direktorium ehrenamtlich verwaltet und vertreten. Ein Mitglied als Landesvertreter wurde von der Bezirksregierung Braunschweig bestimmt, zurzeit wird die Vertretung des Landes von einem pensionierten Beamten der ehemaligen Bezirksregierung wahrgenommen. Das zweite Mitglied des Direktoriums ist der Hauptverwaltungsbeamte der Stadt Braunschweig, der die Funktion zurzeit auf den Leiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie übertragen hat. Die Stiftungsaufsicht lag bis zu deren Auflösung bei der Bezirksregierung, seitdem beim Sozialministerium.

Das Stiftungsvermögen, das inzwischen im Wesentlichen aus Grundbesitz besteht, ist im Laufe der letzten Jahre mit Genehmigung der Stiftungsaufsicht des Landes immer weiter abgeschmolzen worden, um betriebswirtschaftliche Fehlbeträge, die durch die operative Geschäftstätigkeit entstanden sind, aufzufangen.

Am 15. März 2006 berichtete die Braunschweiger Zeitung, dass die Stiftung GWH die Trägerschaft all ihrer Jugendhilfenangebote zum 31. Juni 2006 kündigt. Die Stadt Braunschweig bestätigt, dass das GWH aufgrund der finanziellen Situation die vertraglichen Bindungen mit der Stadt zum 30. Juni bzw. 31. Juli 2006 gekündigt hat (Drs. 8245/06).

Wenn die Kündigung für die Eltern und die Beschäftigten der Stiftung GWH auch überraschend kam, musste deren desolate finanzielle Lage allen Beteiligten, vor allem dem Land als Stiftungsaufsicht, längst bekannt sein. Bereits mit Schreiben vom 16. Dezember 2002 wandte

sich der Personalrat der Stiftung GWH an die Stiftungsaufsicht bei der Bezirksregierung Braunschweig und machte auf gravierende Missstände in der Betriebsführung aufmerksam.

Im Jahresbericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofs 2005 für das Haushaltsjahr 2003 empfiehlt der LRH eine Neuausrichtung der Stiftung GWH (Drs. 15/1900). Er bilanziert: „Durch den ständig defizitären Betrieb der Tätigkeitsfelder sind kurz- und mittelfristige Verbindlichkeiten von ca. 2,8 Millionen Euro entstanden. Zudem haben sich aus einer Ruhelohnordnung für die Mitarbeiter der Stiftung zusätzliche Verbindlichkeiten von 4,3 Millionen ergeben. Bei Beibehaltung der bisherigen Tätigkeitsfelder ist mit weiteren Defiziten zu rechnen.“ Der LRH hat den Haushaltsvollzug von 1993 bis 2003 ermittelt (Mitteilung über die Prüfung der Stiftung Großes Waisenhaus BMV, Braunschweig AZ 5.2-05-201-3/04). Bis auf das Jahr 1996 hat die Stiftung demnach ihren Haushalt jährlich um Fehlbeträge zwischen 89 307,24 und 630 598,64 Euro abgeschlossen. Im Prüfbericht heißt es: „Dabei ist anzumerken, dass die Stiftung vonseiten des Landes nicht die gebotene Aufmerksamkeit erhielt. Die Bezirksregierung als erste Instanz der Aufsicht hat sich auf das notwendigste Formale beschränkt, und das zuständige Fachministerium hat sich überhaupt nicht um die Einrichtung gekümmert.“

Der LRH mahnte rasche Handlungsschritte an. Daraufhin wurde im Aufsicht führenden Sozialministerium eine Koordinierungsgruppe eingerichtet, die die Neustrukturierung der Stiftung erarbeiten sollte. Zurzeit ruht deren Arbeit, sie wurde bis November 2006 vertagt.

Um den Betrieb der von der Stiftung GWH betriebenen Jugendhilfeeinrichtungen durch neue Träger übergangslos sicherstellen zu können, ist es notwendig, dass bisher entstandene finanzielle Ansprüche Dritter (ausstehende Ver- bindlichkeiten/Ruhegeldforderungen) von der Stiftung übernommen werden. Dies wird nur durch eine weitere Veräußerung von Stiftungskapital möglich sein, die von der Stiftungsaufsicht zu genehmigen wäre.

Ich frage die Landesregierung:

1. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass die Stiftungsaufsicht vonseiten des Landes bei der Stiftung GWH über Jahre nicht in ausreichendem Maße wahrgenommen wurde, und sieht sie darin eine Verletzung der Aufsichtspflicht?

2. Welche Vermögensveräußerungen wurden von der Stiftungsaufsicht auf der Grundlage welcher Begründung seitens der Stiftung GWH seit den 80er-Jahren genehmigt (bitte einzeln aufführen)?

3. Welche Konsequenzen gedenkt die Landesregierung für die Stiftung GWH im Besonderen

und alle anderen der Aufsicht des Landes unterstellten Stiftungen des öffentlichen Rechts im Allgemeinen aus dem offensichtlichen Versagen der Stiftungsaufsicht zu ziehen?

Mit der Auflösung der Bezirksregierungen im Zuge der Verwaltungsreform ist die Stiftungsaufsicht von den Bezirksregierungen an die Fachministerien übergegangen. Nach Abwicklung der laufenden Geschäfte durch die Bezirksregierung Braunschweig hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit ab 2005 die Stiftungsaufsicht wahrgenommen.

Der Prüfbericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofs vom 3. Januar 2005 hat in der Vergangenheit der Stiftungsverwaltung erhebliche Mängel festgestellt. Das Sozialministerium hat daraufhin unverzüglich den Neustrukturierungsprozess vorangetrieben und eine Koordinierungsgruppe installiert mit dem Ziel, die braunschweigischen Stiftungen Großes Waisenhaus und Remenhof zusammenzuführen und in eine Stiftung privaten Rechts umzuwandeln. Vertreter beider Stiftungen und der Stadt Braunschweig haben seit Mitte 2005, prozessbegleitend moderiert durch das Sozialministerium, an der Neukonzeptionierung zusammengearbeitet.

Im Wege der Fusion sollten die Geschäftsfelder der Stiftungen konsolidiert und effizienter auf den Bedarf ausgerichtet werden, um das Angebot der Kinder- und Jugendhilfe für die Region Braunschweig abzusichern und die Arbeitsplätze in den Stiftungen zu erhalten. Die beabsichtigte Fusion hätte u. a. vorausgesetzt, dass die Kostenstruktur der Angebote der Stiftung Großes Waisenhaus künftig durch Absenkung der Personalkosten auf ein wettbewerbsfähiges Niveau gebracht wird. Die begonnenen Verhandlungen in der Sanierungskommission führten leider nicht zu einer Einigung. Vor diesem Hintergrund ist seitens des Stiftungsdirektoriums der Beschluss zur Schließung der Jugendhilfeeinrichtungen ergangen.

Das Sozialministerium, die Stadt Braunschweig und die Stiftung Großes Waisenhaus haben in einem konstruktiven Gespräch Verabredungen getroffen und werden noch im Mai 2006 Lösungsmöglichkeiten vorstellen. Das Sozialministerium wird zur Absicherung des Kinder- und Jugendhilfeangebots für die Region Braunschweig und den Erhalt der Arbeitsplätze im Rahmen seiner Stiftungsaufsicht die Möglichkeiten zur Umsetzung konstruktiver Lösungen ausschöpfen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Landesrechnungshof kritisiert in seinem Prüfbericht sowohl erhebliche Mängel in der Stiftungsverwaltung als auch die unbefriedigende Wahrnehmung der Aufsichtspflichten. Was im einzelnen zu dieser Einschätzung führte, wird zurzeit im Fachministerium geprüft. Zum aktuellen Zeitpunkt sieht die Stiftungsaufsicht ihre vorrangige Aufgabe darin, den Erhalt der Stiftung zu sichern und die mit der Schließung der in Trägerschaft der Stiftung geführten Jugendhilfeeinrichtungen in Zusammenhang stehenden Probleme im Interesse der Beteiligten zu lösen.

Zu 2: Eine kurzfristige Beantwortung für die Zeit ab 1980 ist nicht möglich, da die erforderlichen Akten bereits im Staatsarchiv eingelagert sind. Die Antwort wird baldmöglichst nachgereicht.

Zu 3: Die Wahrnehmung der Stiftungsaufsicht stellt einen jeweils gesondert zu betrachtenden Einzelkomplex dar, der sich aus vielen Einzelentscheidungen zusammensetzt und insofern differenziert zu betrachten ist. Im Hinblick auf die Stiftung Großes Waisenhaus in Braunschweig verweise ich auf die Ausführungen zum aktuellen Sachstand in der Vorbemerkung.

Anlage 25

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 28 der Abg. Ina Korter und HansJoachim Janßen (GRÜNE)

Der Fedderwarder Priel verlandet weiter Was sind die Versprechen der Landesregierung wert?

Trotz eines einstimmigen Landtagsbeschlusses für die Freihaltung des Fedderwarder Priels vom November 1997, trotz mehrfacher Zusagen des Ministerpräsidenten und des Wirtschaftsministers, die Zufahrt zum Hafen Fedderwardersiel dauerhaft frei zu halten, sind seit Jahren keine nachhaltigen Maßnahmen seitens der Landesregierung getroffen worden, die ein weiteres Verlanden verhindert hätten. Die Hafenzufahrt ist inzwischen so schmal geworden, dass jüngst die bisherigen Fahrwassertonnen zur Abgrenzung durch wesentlich schmalere Priggen (Strauchbesenmarkierungen) ersetzt werden mussten.

In einem an die Bürgerinitiative Butjadingen gerichteten Schreiben vom Oktober 2005 führt

Herr Wirtschaftsminister Hirche u. a. aus, der Hafen Fedderwardersiel sei nicht in das Vermögen der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG übertragen worden, weil der Hafen als nicht betriebsnotwendig eingestuft worden sei. Weiterhin führt Minister Hirche aus, er halte es für notwendig, die festgelegten Eckwerte für die Fahrwassertiefe und -breite einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Eventuelle Änderungen sollten jedoch in jedem Fall mit den örtlich Betroffenen abgestimmt werden.

In seiner Ausgabe vom 19. November 2005 berichtete der Weser-Kurier, das Wirtschaftsministerium habe zugesagt, die Machbarkeit einer direkten Rinne von der Weser zum Hafen und die Zusammenlegung von Flut- und Ebbstrom zu prüfen. Diese unter dem Namen „WegaRinne“ bekannte Variante wird von den örtlichen Hafennutzern seit langem gefordert. Die Forschungsstelle Küste geht in ihrem Gutachten vom März 2004 davon aus, dass sich auch die natürliche morphologische Entwicklung des Priels in diese Richtung entwickeln wird, diese Entwicklung jedoch - sofern keine geeigneten Maßnahmen ergriffen werden - mit einer Verschlechterung der Fahrwassersituation einhergehen wird. Das Ausbaggern der „Wega-Rinne“ griffe der natürlichen Entwicklung also lediglich vor. Weiteres Abwarten der Landesregierung bis zur vollständigen Verschlickung des Priels ist aus Butjadinger Sicht inakzeptabel.

Wir fragen die Landesregierung: