Zu 1: Die Planungen des Klinikums Osnabrück bzw. der Investoren sind der Landesregierung bisher ausschließlich aus der Presse (siehe Artikel der Neuen Osnabrücker Zeitung ab 3. Mai 2006) bekannt geworden.
Zu 2: Wie eingangs beschrieben entstünden zusätzliche Kapazitäten und somit verschärfte Konkurrenz ausschließlich im ambulanten Bereich.
Zu 3: Eine Einflussmöglichkeit der Landesregierung auf die Zulassung einzelner Fachärzte zur vertragsärztlichen Versorgung besteht nicht.
Warum unterstützt die Landesregierung durch ihre Öffentlichkeitsarbeit einen marktbeherrschenden US-Softwarekonzern, gegen den ein EU-Kartellverfahren anhängig ist?
Mehrfach haben verschiedene Ministerien der Landesregierung sich dezidiert positiv über verschiedene Kooperationen mit dem Softwaregiganten Microsoft geäußert. So schreibt das Justizministerium in einer Pressemitteilung vom 1. Februar 2006: „Vor diesem Hintergrund haben wir in enger partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit Microsoft vor zwei Jahren ein ganzheitliches Migrations- und Reorganisationsprojekt gestartet, das Projekt mit@justiz. Damit wollen wir optimale Bedingungen für eine noch effizientere und bürgernahe Rechtspflege schaffen sowie die infrastrukturellen Voraussetzungen für den elektronischen Rechtsverkehr. … Durch den Einsatz von Windows Vista strebt
die Justiz Niedersachsen weit reichende Verbesserungen hinsichtlich Zuverlässigkeit, Leistung, Bereitstellung und Verwaltung an.“
Diese öffentliche Werbung für Microsoft durch die Landesregierung verwundert Beobachter, da die EU-Kommission gegenwärtig ein umfangreiches und komplexes Kartellverfahren gegen den Softwarekonzern betreibt. Microsoft wird dabei vorgeworfen, seine marktbeherrschende Stellung im Bereich der Betriebssysteme auszunutzen, um auch bei anderen Softwareanwendungen wie z. B. digitalen Medienapplikationen marktbeherrschend zu werden. In mehreren Gerichtsverfahren in den USA war Microsoft in seinem Bemühen unterlegen, der EU unangemessene Kontakte und Methoden vorzuwerfen. Vielmehr ist Richter Mark Wolf vom Bezirksgericht in Massachusetts laut USMedienberichten der Meinung, Microsoft versuche, Gesetze der EU zu unterlaufen.
Auch die Werbung durch das Justizministerium für das neue Betriebssystems Vista ist bei Beobachtern auf Befremden gestoßen, denn die EU-Kommission hat nunmehr auch diese Softwarekomponente ins kartellrechtliche Visier genommen. Die Kommission wirft Microsoft vor, dass es bei dem neuen Betriebssystem keine ausreichende Auswahl zwischen verschiedenen Softwarepaketen gibt und zudem die Interoperabilität verstärkt. Monopole bzw. marktbeherrschende Konzerne sind sowohl unter Verbraucherschutzgesichtspunkten als auch unter Wettbewerbsgesichtspunkten fragwürdig und sollten daher von der Landesregierung nicht auch noch öffentlich unterstützt werden.
Darüber hinaus gibt es Verwunderung über die Lobeshymne des Justizministeriums auf die angebliche Zuverlässigkeit von Microsoftprodukten. So ist doch bei Informatikern, Softwareexperten und Anwendern seit langem bekannt, dass insbesondere Microsoft-Betriebssysteme und Anwendungen wie z. B. der Windows-Explorer über gravierende Sicherheitsmängel verfügen, die regelmäßig zu Virenattacken und Systemabstürzen führen.
Neben dem Justizministerium hat auch das Wirtschaftsministerium öffentliche Werbung für Microsoft betrieben, sodass sich insgesamt die Frage stellt, warum ein amerikanischer Konzern öffentliche Unterstützung erfährt, gegen den ein umfängliches EU-Kartellverfahren läuft und dessen Produkte offenkundige Schwächen aufweisen.
1. Warum werben Landesministerien mehrfach öffentlich für Microsoft, obwohl der Konzern unter dem starken Verdacht der massiven Wettbewerbsverzerrung steht?
3. Welches politische Signal wird ausgesandt, wenn eine Landesregierung öffentlich ihre Kooperation mit einem bereits 2004 wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung verurteilten Unternehmen verkündet?
Die niedersächsische Landesverwaltung betreibt IT-Lösungen auf Basis von Betriebssystemen, Datenbanken und Anwendungsprogrammen verschiedenster Hersteller zur Unterstützung von Bürokommunikation und Fachverfahren. Wesentliche Kriterien bei der Auswahl dieser Komponenten sind Funktionalität, Stabilität, Betriebs- und Kosteneffizienz, Datensicherheit sowie die Anwenderfreundlichkeit der Lösung. Insbesondere ist abzuwägen, ob ein Verwaltungsprozess eher durch eine integriertes Produktpaket eines entsprechend großen Herstellers oder das Zusammenspiel verschiedener Spezialkomponenten kleinerer und mittlerer Anbieter optimal unterstützt wird. Als ein typisches Beispiel kann das Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei angeführt werden, welches aus Softwarekomponenten der Hersteller Hewlett Packard, Oracle, BEA Weblogic sowie einer SuSe Linux Distribution für die Benutzerarbeitsplätzen zusammengesetzt ist. Im Bereich der Steuerverwaltung wird, basierend auf einem Betriebssystem der Firma Sun Microsystems, das integrierte Produkt „StarOffice“ für den Bürobereich eingesetzt. Weiter wird auch auf die Beantwortung der Mündliche Anfrage aus dem Jahr 2004 (Drs 15/1081) zum Thema „Einsatz von Open Source SW in der Landesverwaltung“ verwiesen.
Im Zuge der Vorhaben des „eGovernment Masterplans“ und der „Neuausrichtung der IT“ stellt die lückenlose Integration von Bürokommunikation, Fachverfahren und der Verwaltungsprozesse eine der wesentlichen Zielsetzungen dar. Die übergreifende Integrationsfähigkeit einer Plattformtechnologie oder der Produktpalette eines Anbieters hat in den letzten Jahren deutlich an Gewicht gewonnen.
In der heterogen, gewachsenen IT-Landschaft der Größe und Komplexität der niedersächsischen Landesverwaltung entscheidet das sichere und reibungslose Zusammenwirken der IT-Systeme über offene Schnittstellen, wie erfolgreich und effizient Verwaltungs- bzw. Geschäftsprozesse technologie- und organisationsübergreifend gestaltet werden können. Diese auf Integration basierende Strategie ermöglicht es der Landesregierung, Softwareprodukte nach fachlichen und wirtschaftli
chen Kriterien auszuwählen. Microsoft ist Mitglied in den meisten Standardisierungsgremien und setzt sich aktiv für die Weiterentwicklung wichtiger internationaler Standards ein, wie z. B. den offenen Standard für den Datenaustausch XML (Ex- tendet Markup Language). In der niedersächsischen Landesverwaltung werden deshalb - wie wohl in den meisten großen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen sowohl MicrosoftTechnologien als auch Produkte anderer Hersteller eingesetzt.
Im Falle des Niedersächsischen Justizministeriums wird mit dem Einsatz von Microsoft Produkten das Ziel verfolgt, die in der Justiz vorhandene technologische Basis durch eine langfristig angelegte Zusammenarbeit weiter auszubauen und ITProjekte durch gegenseitigen Know-how-Transfer ganzheitlich und über den ganzen Lebenszyklus noch effizienter zu realisieren. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit Microsoft sollen unter der Prämisse der Wirtschaftlichkeit standardisierte und wieder verwendbare Lösungen entwickelt werden, die auf andere Bereiche der Justiz und der öffentlichen Verwaltung übertragen werden können. Im Mittelpunkt der Zusammenarbeit steht das Projekt mit@justiz, mit dem altersbedingt abgängige Technologie der niedersächsischen Justiz grundlegend erneuert wird. Zugleich sollen zur Effizienzsteigerung IT-Aufgaben soweit wie möglich zentralisiert und die IT-Prozesse zu transparenten IT-Services weiterentwickelt werden. Das Niedersächsische Justizministerium beschreitet mit der Beta-Test-Partnerschaft für das noch in der Entwicklung befindliche Client-Betriebssystem der Firma Microsoft Windows Vista einen neuen innovativen Weg. Dieser ermöglicht es nicht nur, dass Praktiker der niedersächsischen Landesverwaltung und Microsoft ihre wechselseitigen Erwartungen und Wünsche formulieren und durch Erfahrungsaustausch voneinander lernen. Vielmehr kann die niedersächsische Justiz einen Migrationsschritt (von Windows NT 4 auf Windows XP) überspringen und dadurch einen erheblichen Schulungsaufwand für 15 000 Anwender und damit verbundene Produktivitätsausfälle sparen. Durch die partnerschaftliche Zusammenarbeit ist es zudem gelungen, Microsoft in die Mithaftung für die Erstellung einer tragfähigen Lösung zu nehmen und so die Risiken, die bei solch komplexen Großprojekten naturgemäß vorhanden sind und die sonst die Landesregierung allein tragen müsste, zu minimieren.
Zu 1: Die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der EU-Kommission, gegen Microsoft eine hohe Geldbuße wegen Missbrauchs einer beherrschenden Stellung zu verhängen, und die damit zusammen hängenden sehr komplexen kartell- und wettbewerbsrechtlichen Fragen werden gegenwärtig vom EuGH überprüft. Die Niedersächsische Landesregierung macht keinerlei aktive Werbung für die Hersteller eingesetzter oder projektierter Hardware- oder Softwarekomponenten. Ebenso existiert kein Kooperationsvertrag zwischen Microsoft und der niedersächsischen Landesverwaltung. Die konstruktive Zusammenarbeit mit Microsoft im Rahmen der Migration und Reorganisation der ITLandschaft der niedersächsischen Justiz (Projekt mit@justiz) führt naturgemäß zu einer entsprechend positiven Berichterstattung über Zielsetzungen, Zusammenarbeit und Projektfortschritt. Die Niedersächsische Landesregierung sieht gegenwärtig keinen Anlass, diese Form der Öffentlichkeitsarbeit einzustellen, da die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse hat zu erfahren, welche Unternehmen bzw. Lieferanten in die Umsetzung öffentlich finanzierter Projektvorhaben vertraglich eingebunden sind.
Zu 2: Es ist allgemein bekannt, dass ein Restrisiko bezüglich Programmierfehlern in Softwarekomponenten kommerzieller Anbieter generell besteht. Ebenso wie die Fahrzeughersteller permanent Modellpflege betreiben und in gravierenden Fällen Rückrufaktionen durchführen müssen, werden Softwareprodukte durch Updates und Patches ständig nachgebessert. Dies gilt für die BetaVersionen wie für jeden höheren Versionsstand in gleicher Art und Weise. Die Risiken beim Einsatz von Beta-Versionen sind bekannt und werden im Rahmen des Projektes mit@justiz durch vielfältige Maßnahmen proaktiv behandelt. Darüber hinaus steht die Projektgruppe mit@justiz im Rahmen des Technology Adaption Program in direktem Kontakt mit den Entwicklungsgruppen in Redmond und kann sich daher ein qualifiziertes Urteil über Leistungsmerkmale, Stabilitäts- und Sicherheitsrisiken von Windows Vista bilden.
Zu 3: Microsoft hat öffentlich erklärt, der Entscheidung der EU-Kommission vollständig nachzukommen, während die strittige Sach- und Rechtslage gerichtlich geklärt wird. Die Niedersächsische Landesregierung wird deshalb auch in Zukunft in un
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 11 der Abg. Heidemarie Mundlos und Norbert Böhlke (CDU)
Die Einführung eines flächendeckenden Programms zur Brustkrebsvorsorge soll helfen, durch Früherkennung Leben zu retten. Das - in Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Krankenkassen und der kassenärztlichen Vereinigung - entstandene Angebot zum Mammographie-Screening bietet in Niedersachsen allein in den kommenden zwei Jahren mehr als 1 Million Frauen zwischen 50 und 69 Jahren die Möglichkeit zu kostenlosen und regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen.
Das Programm ergänzt die bereits bestehenden Präventionsangebote der Krankenkassen. Es zeichnet sich durch seine strenge Qualitätskontrolle aus und setzt auf die Freiwilligkeit der Versicherten.
3. Weshalb hat sich die Landesregierung dafür entschieden, die Mammographie als Untersuchungsmethode anzuwenden?
Die Landesregierung teilt die Auffassung, dass das Mammographie-Screening die Brustkrebssterblichkeit erheblich senken kann. Sie hat daher von Anfang an den Prozess der flächendeckenden Einführung des Screenings aktiv begleitet und unterstützt. Träger des Screenings sind die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen und die Verbände der Krankenkassen.
Zu 1: In drei mehrjährigen Modellversuchen (Regi- on Weser-Ems, Bremen und Wiesbaden) konnte in der Region Weser-Ems eine Teilnahmequote der Frauen von über 70 % erreicht werden. Auch wenn es sich um ein freiwilliges Angebot handelt, be
rechtigt dies zu der Annahme, dass die beim Screening angestrebte Teilnahmequote von 70 % ebenfalls erreichbar ist.
Zu 2: Alle anspruchsberechtigten niedersächsischen Frauen werden von der Zentralen Stelle für das Einladungswesen beim Gesundheitsamt Bremen zum Mammographie-Screening eingeladen. Die Zentrale Stelle erhält die hierfür erforderlichen Daten von den niedersächsischen Meldebehörden. Die Landesregierung wirbt im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit intensiv für eine Beteiligung am Screening.
Zu 3: Die Mammographie ist durch den Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz über Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten nach § 92 Abs. 1 Nr. 3 SGB V als Untersuchungsmethode festgelegt worden. Grundlage für die bundesweite flächendeckende Einführung des Mammographie-Screenings für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren nach den europäischen Leitlinien in der vertragsärztlichen Versorgung sind die Krebsfrüherkennungs-Richtlinien, die mit Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. Dezember 2003 durch „4. Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening“ erweitert wurden.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 12 der Abg. Bernadette Schuster-Barkau (SPD)
Unter der Überschrift „PRINT bleibt - Hannover will für Brüssel übernehmen" war der Neuen Osnabrücker Zeitung zu entnehmen, dass das Präventions- und Integrationsprogramm PRINT weitergeführt werden soll. In dem Artikel heißt es wörtlich: „Nun aber gibt es grünes Licht aus dem niedersächsischen Sozialministerium: Wie das Büro der CDU-Landtagsabgeordneten Irmgard Vogelsang mitteilte, soll PRINT mit Landesmitteln weitergeführt werden.“
1. Auf welchen Informationen aus dem Sozialministerium oder einem anderen Ministerium beruht die Aussage der Abgeordneten Irmgard Vogelsang?