Frau Langhans, unser Konzept wird vor Ort auch unterstützt. Der Bürgermeister von Friedland hat uns sogar angeboten, Räumlichkeiten in den Schulen und Kindergärten zu nutzen, damit die Aussiedler im Lager nicht ausgegrenzt werden, sondern vor Ort gleich Kontakt bekommen. - Ich habe vorhin mit dem Landrat des Landkreises Göttingen gesprochen. Auch er befürwortet dieses Konzept. Sie können also nicht einfach sagen, dass das eine fixe Idee des Innenministers ist.
und erst in zweiter Linie darum - ich sage bewusst: in zweiter Linie und davon abgesetzt -, das Grenzdurchgangslager Friedland mit vernünftiger Arbeit zu versorgen, damit die dortigen Arbeitsplätze erhalten werden können.
Wenn das in einem Gesamtkonzept zusammenkommt, und wenn wir das gemeinsam mit dem Bund und allen Bundesländern hinbekommen, dann weiß ich nicht, wie man noch dagegen sein kann. Ich habe meine Zweifel, dass Sie tatsächlich etwas für die Menschen tun wollen. Ich glaube, wenn Vorschläge kommen, wollen Sie einfach nur dagegen sein. Wir hingegen wollen auf jeden Fall ein vernünftiges Integrationskonzept in Niedersachsen umsetzen.
Federführend soll der Ausschuss für Inneres und Sport sein, mitberatend der Ausschuss für Bundesund Europaangelegenheiten und Medien. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 44: Mehrwertsteuererhöhung noch verhindern - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/2861
Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Antrag ohne Beratung an die Ausschuss zu überweisen. Federführend soll der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein, mitberatend der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 45: Einzige (abschließende) Beratung: Aussetzung der Abschiebung der Familie Zimeri - Antrag der Fraktion der SPD Drs. 15/2893 - Eingabe 2845
Wie heute Morgen vereinbart, hat sich der Petitionsausschuss in der Zwischenzeit mit dem Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 2893 - Aussetzung der Abschiebung der Familie Zimeri und der den gleichen Sachverhalt betreffenden Eingabe 2845 befasst.
In der 35. Eingabenübersicht in der Drucksache 2894 empfiehlt Ihnen der Petitionsausschuss, die Einsenderin über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Wie mir mitgeteilt wurde, haben die Fraktionen vereinbart, jetzt über diese Empfehlung abzustimmen.
Für die Beratung gibt es keine Redezeitempfehlung des Ältestenrates. Ich schlage Ihnen vor, dass den beiden großen Fraktionen je drei Minuten und den beiden kleinen Fraktionen je zwei Minuten zur Verfügung stehen.
- Meine Damen und Herren, ich schlage vor, dass diese Redezeiten zur Verfügung stehen. Das heißt nicht, dass Sie diese Zeiten in Anspruch nehmen müssen.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest: Der Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 2893 - Aussetzung der Abschiebung der Familie Zimeri wurde zurückgezogen. So ist mir dies von der SPD-Fraktion mitgeteilt worden.
Wir kommen nun zur Beratung. Wird das Wort gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Doch, Herr Krumfuß von der CDU-Fraktion hat sich gemeldet.
Nun kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses, die Einsenderin über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist das mehrheitlich so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Festlegung von Zeit und Tagesordnung des nächsten Tagungsabschnittes. Der nächste, nämlich der 32. Tagungsabschnitt ist für den 21. bis 23. Juni 2006 vorgesehen. Der Präsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzung bestimmen.
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 4 der Abg. Heiner Bartling, Klaus-Peter Bachmann, Sigrid Leuschner, Johanne Modder, Jutta Rübke, Monika Wörmer-Zimmermann, Susanne Grote und Ingolf Viereck (SPD)
Die DNA-Analyse im Strafprozess dient in einem laufenden Ermittlungsverfahren dazu, festzustellen, ob aufgefundenes Spurenmaterial von dem Verletzten oder dem Beschuldigten stammt. Sie kann aber auch zur Identitätsfeststellung in Fällen künftiger Strafverfolgung eingesetzt werden. Seit dem 1. November 2005 ist durch eine bundesgesetzliche Änderung der Richtervorbehalt für die molekulargenetische Untersuchung von anonymen DNA-Spuren, die die Polizei am Tatort vorfindet, entfallen. Weiterhin wurde die DNA-Analyse für Zwecke künftiger Strafverfolgung nicht nur bei erheblichen Straftaten und allen Sexualdelikten, sondern auch bei wiederholter Begehung nicht erheblicher Straftaten zugelassen. Mit diesen Änderungen wurde vonseiten der Bundesregierung die Erwartung verknüpft, die Einsatzmöglichkeiten der DNA-Analyse praxisorientiert zu erweitern.
Fachleute gingen davon aus, dass diese Gesetzesänderung zu einem beachtlichen Anstieg des Aufkommens von DNA-Proben führen würde, der ohne eine bessere personelle und sächliche Ausstattung der zuständigen Landeskriminalämter nicht zu bewältigen sein würde. Trotz dieser Warnungen wurde in Niedersachsen nicht reagiert: Im Vergleich der Bundesländer weist Niedersachsen mit einem spurensachverständigen Gutachter je 1,773 Millionen Bürgern gegenüber allen anderen Bundesländern (ein Gutachter je 862 000 Bürger) das schlechteste Ergebnis auf.
Ungeachtet der bestehenden Engpässe hat der Innenminister am 19. April 2006 angekündigt, dass er im Vorfeld der bevorstehenden FußballWeltmeisterschaft die Gendatei auch auf Hooligans ausweiten wolle.
die Aufhebung des Richtervorbehalts bei anonymen Tatortspuren auf die Zahl der zu untersuchenden Proben konkret ausgewirkt?
2. Wie viele unregistrierte Vorgänge liegen zurzeit beim Landeskriminalamt vor, und wie sind die derzeitigen durchschnittlichen und maximalen Verweilzeiten der eingesandten DNAProben?
3. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der Tatsache, dass die verspätete Analyse von DNA-Proben nicht nur die Aufklärung von Straftaten verzögert, sondern unter Umständen sogar vereitelt, dass weitere schwere Taten verhindert werden können? Welche personellen und sachlichen Verbesserungen sind konkret geplant, und zu welchem Zeitpunkt werden sie erfolgen?
Die DNA-Analyse hat sich in der Praxis des Strafverfahrens bewährt und ist ein wichtiges Instrument bei der Aufklärung - und damit auch bei der Verhütung - von Straftaten.
Die molekulargenetische Untersuchung von Körperzellen zum Nachweis der Identität eines Spurenlegers wird immer häufiger mit Erfolg im Rahmen von Ermittlungsverfahren eingesetzt. Personen können mit Hilfe dieser Untersuchungsmethode mit höchster Wahrscheinlichkeit als Spurenleger identifiziert oder ausgeschlossen werden. Als besonders erfolgreich erweist sich dabei die Nutzung der DNA-Analyse-Datei des Bundeskriminalamtes, die in einer ständig steigenden Anzahl von Fällen die schnelle und zuverlässige Identifikation von Spurenlegern ermöglicht.
Im Interesse einer wirksamen Strafrechtspflege ist mit dem zum 1. November 2005 in Kraft getretenen „Gesetz zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse“ dem dringenden Bedürfnis Rechnung getragen worden, den Aufbau und die Pflege der DNA-Analyse-Datei auf eine breitere Grundlage zu stellen und damit die Effizienz der Tataufklärung weiter zu verbessern.
Durch die Erweiterung der rechtlichen Möglichkeiten für eine Erhebung und Speicherung von DNAIdentifizierungsmustern in der DNA-Analyse-Datei wurden Forderungen aus der Polizei- und Justizpraxis zum Teil umgesetzt.
Der Schutz der Bevölkerung vor Straftaten ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Die konsequente Nutzung aller Möglichkeiten der DNAAnalyse und der Ausbau des Arbeitsbereichs im LKA Niedersachsen werden daher - auch unter