Im Übrigen muss ich Herrn Hagenah sagen: Es ist natürlich klar, dass dieser Beitrag zum Sparen nicht der Beitrag ist, der den Haushalt rettet. Ihr Ansatz, bei den Pensionen der Abgeordneten sparen zu wollen, ist sicherlich richtig. Ich bin ganz sicher, dass wir im Laufe dieser Legislaturperiode
auch über eine Anpassung unserer Altersentschädigung reden müssen. Sie sollten dabei aber nicht ausblenden, dass dieser Landtag 1992 erhebliche Einschränkungen vorgenommen hat: Er hat von der Möglichkeit Abstand genommen, schon mit 55 Jahren in Pension zu gehen. Die meisten anderen Landtage haben diese Regelung noch. Von daher halte ich es für richtig, dass man die Änderungen in diesem Bereich im Konzert aller Landtage vornimmt, wenn man einmal eine Übersicht hat, wie sich die übrigen Landtage - auch der Bundestag dort verhalten.
Von daher lehnen wir Ihren Antrag ab und stimmen dem Antrag der beiden Koalitionsfraktionen zu. - Vielen Dank.
Wir stimmen zunächst über die Nr. 1 der Beschlussempfehlung ab. Dabei handelt es sich um den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP, den ich zuerst aufrufe.
Artikel 1. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Artikel 2. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf in der zweiten Beratung zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer dem Gesetz seine Zustimmung verweigern möchte, den bitte ich, sich jetzt zu erheben. - Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit ist das so beschlossen.
Wir kommen zu der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! Stimmenthaltungen? - Dann ist dies so beschlossen worden.
Tagesordnungspunkt 9: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über das Benutzungsverhältnis der Tierhalterinnen und Tierhalter im Lande Bremen mit der Niedersächsischen Tierseuchenkasse - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/99 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und den ländlichen Raum - Drs. 15/223
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und den ländlichen Raum in der Drucksache 223 lautet: Annahme mit Änderungen.
Im Ältestenrat haben sich die Fraktionen dahin gehend verständigt, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Wir kommen damit gleich zur Einzelberatung.
Artikel 2. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor, über die ich abstimmen lasse. Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? Dann ist das einstimmig so beschlossen worden.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der zweiten Beratung zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen sind nicht vorgekommen. Dann ist das einstimmig so beschlossen worden.
Tagesordnungspunkt 10: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/155 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 15/224
Für die Berichterstattung ist Frau Kohlenberg vorgemerkt. Frau Kohlenberg, ich erteile Ihnen das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Gesetzentwurf mit der aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderung anzunehmen. Dies entspricht auch dem Votum des mitberatenden Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen.
Mit dem Gesetz soll einer Änderung des Abkommens zwischen den Bundesländern zugestimmt werden, das bisher die gemeinsame Errichtung einer Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik in München und einer Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts in Kassel zum Gegenstand hatte.
Mit der jetzigen Änderung des Abkommens wird die Akkreditierungsstelle aufgelöst. Ihre Aufgaben werden auf die Zentralstelle für Sicherheitstechnik übertragen. Im Übrigen berücksichtigt das neue Abkommen Änderungen gesetzlicher Vorgaben.
Die in der Beschlussempfehlung für das Zustimmungsgesetz vorgeschlagene Änderung dient der Klarstellung. Das Gesetz bezieht sich auf ein Abkommen, das noch von der alten Landesregierung unterzeichnet worden ist.
Herzlichen Dank, meine Damen und Herren. - Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann können wir so verfahren.
Artikel 1 einschließlich des Abkommens. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses, über die ich abstimmen lasse. Wer der Änderungsempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen worden.
Wir kommen damit zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist auch dieses Gesetz einstimmig verabschiedet worden.
Tagesordnungspunkt 11 a: Zweite Beratung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2002/2003 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2003) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/110 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/276 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/287 Fassung der zweiten Beratung - Unterrichtung - Drs. 15/280
Tagesordnungspunkt 11 b: Einzige (abschließende) Beratung: Vorlage eines Konzepts zur Haushaltssanierung - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/65 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen Drs. 15/259 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 276 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/287
Die Beschlussempfehlung lautet auf Annahme mit Änderungen. In diese Beschlussempfehlung hat der Ausschuss für Haushalt und Finanzen auch seine Empfehlung zu dem in der Tagesordnung als Punkt 14 ausgewiesenen Beratungsgegenstand aufgenommen. Die Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 65 - Vorlage eines Konzeptes zur Haushaltssanierung - wird daher im Rahmen der Behandlung von Tagesordnungspunkt 11 stattfinden. Die Beschlussempfehlung lautet, den Antrag für erledigt zu erklären.
Tagesordnungspunkt 12: Zweite Beratung: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2003 (HBegleitG 2003) - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/160 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/256 Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/288
Tagesordnungspunkt 13: Einzige (abschließende) Beratung: Garantieerklärung der Landesregierung zur Unterrichtsversorgung, zum zusätzlichen Bedarf an Lehrkräften wegen der Wiedereinführung des dreigliedrigen Schulsystems (Schulgesetznovelle) und zur strikten Anwendung des Konnexitätsprinzips bei der Kostenerstattung an die Kommunen Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/183 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/227
Die Berichterstatterin Frau Peters hat signalisiert, dass sie den Bericht im Sinne einer konstruktiven weiteren Auseinandersetzung zu Protokoll geben will, was gleich geschehen wird.
Zunächst erläutere ich Ihnen die Empfehlungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Entwurf des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes.
Mit der Drucksache 15/255 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Haushalt und Finanzen, den Gesetzentwurf mit zwei Änderungen anzunehmen.
Die zum § 8 des Haushaltsgesetzes vorgeschlagene Änderung betrifft die Reformdividende. Die Vertreter der Koalitionsfraktionen vertraten im Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Auffassung, dass aufgrund des bestehenden und fortdauernden Einstellungsstopps Einsparungen im Budget im Wesentlichen nur noch auf die Auswirkungen dieser zentralen Maßnahme und nicht mehr auf gezielte Managementmaßnahmen in den einzelnen Dienststellen zurückzuführen seien. Für die Berechnung und Auskehrung einer Reformdividende bestehe daher kein Raum mehr.
Die zweite vom Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfohlene Änderung des Haushaltsgesetzes betrifft die Anwendung des Brandschutzgesetzes. Die empfohlene Änderung soll deutlich machen, dass es wirklich nur um die Verteilung 75 % : 25 % geht, und nur für das Haushaltsjahr 2003, und dass die Zweckbindungen, die im Brandschutzgesetz festgesetzt sind, durch diesen Nachtragshaushalt nicht verändert werden. Damit