Protocol of the Session on May 17, 2006

Unterbrechung der Sitzung: 13.43 Uhr.

Wiederbeginn der Sitzung: 13.49 Uhr.

Meine Damen und Herren, wir setzen jetzt die unterbrochene Sitzung fort.

Ich gebe das Wahlergebnis bekannt. Abgegeben wurden 176 Stimmen. Davon waren 176 Stimmen gültig. Drei Mitglieder haben sich der Stimme enthalten, neun haben mit Nein gestimmt, und 164 Mitglieder haben mit Ja gestimmt.

(Lebhafter Beifall bei allen Fraktionen)

Die Mehrheit der gesetzlichen Zahl von 183 Abgeordneten beträgt 92. Die Zweidrittelmehrheit von 176 Mitgliedern des Landtages, die an der Wahl teilgenommen haben, beträgt 118. Mit Ja haben 164 Mitglieder des Landtages gestimmt. Damit ist die nach Artikel 55 der Niedersächsischen Verfassung erforderliche Mehrheit gegeben.

Ich gratuliere jetzt Herrn Dr. Peter-Wedekind Götz von Olenhusen zu seiner Wahl. Herzlichen Glückwunsch!

(Lebhafter Beifall im ganzen Hause)

Ich möchte bekannt geben, dass die Mittagspause bis 15.30 Uhr geht. Guten Appetit!

Unterbrechung der Sitzung: 13.51 Uhr.

Wiederbeginn der Sitzung: 15.33 Uhr.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist wieder eröffnet. Wir beginnen unsere nachmittäglichen Beratungen mit der Fortsetzung des Tagesordnungspunktes 22. Ich rufe also auf

noch Tagesordnungspunkt 22: Vereidigung des stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs

Ich bitte Herrn Dr. Peter-Wedekind Götz von Olenhusen, als neu gewähltes stellvertretendes Mitglied in dem Plenarsaal vor das Präsidium zu treten. Herr Dr. Enste wird ihn gleich in den Plenarsaal führen.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, sich zu erheben.

(Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen)

Verehrter Herr Dr. von Olenhusen, der Eid, den Sie vor dem Landtag ablegen, entspricht der besonderen Stellung des Staatsgerichtshofs als Verfassungsgericht. Ich bitte Sie, den in § 4 Abs 2 des Staatsgerichtshofsgesetzes vorgeschriebenen Eid in vollem Wortlaut zu leisten.

Der Eid lautet:

„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.“

Der Eid kann mit der Beteuerung „So wahr mir Gott helfe“ oder ohne sie geleistet werden.

Ich bitte Sie nun, den Eidestext zu sprechen.

Dr. Peter-Wedekind Götz von Olenhusen:

Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und

Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.

Ich spreche Ihnen im Namen des Hauses die herzlichen Glückwünsche für dieses hohe Richteramt aus. Wir wünschen Ihnen dabei auch ein bisschen Freude und viele interessante Begegnungen. Alles Gute für Sie.

(Dr. Peter-Wedekind Götz von Olen- husen: Herzlichen Dank! - Beifall im ganzen Hause)

Meine Damen und Herren, Sie dürfen dann wieder Platz nehmen.

(Vizepräsidentin Kuhlo übernimmt den Vorsitz)

Meine Damen und Herren, sobald Sie alle wieder Platz genommen haben, können wir in der Tagesordnung fortfahren.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 20 auf.

(Widerspruch - Zuruf: Tagesord- nungspunkt 19!)

- Es kann wieder Beruhigung eintreten. Die Vorlage war hier nicht vorhanden. Ich bitte um Entschuldigung.

Ich rufe jetzt also auf

Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung: Bürokratieabbau in der Landwirtschaft Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP Drs. 15/2849

Zur Einbringung erteile ich dem Kollegen Biestmann das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Die Zeiten der ideologisierten Landwirtschaft sind seit dem Regierungswechsel in Berlin passé. Die deutsche Landwirtschaft darf und soll sich wieder mehr nach ökonomischen Gesichtspunkten rich

ten. Der Betriebserfolg ist entscheidend. Landwirte müssen als freie Unternehmer agieren können. Damit die deutsche Landwirtschaft ihre wirtschaftlichen Potenziale in vollem Umfang nutzen kann, müssen wir den Landwirten die Rahmenbedingungen für die Produktion von sicheren und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln unter wettbewerbsfähigen Bedingungen schaffen.

Doch, wo stehen wir heute, meine Damen und Herren? - Die Belastung der Unternehmen im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft durch die Bürokratie hat ein unerträgliches wachstumsfeindliches Ausmaß angenommen. Die Grenze der normalen Verwaltung, die jedes Land braucht, ist im Bereich der Landwirtschaft längst überschritten, hat sich für viele Landwirte zur Schikane entwickelt und führt zu Verdrossenheit, wie wir auf Veranstaltungen zunehmend erfahren.

(Unruhe)

Herr Biestmann, ich darf Sie kurz unterbrechen. Es ist im Plenarsaal zu laut, es laufen zu viele Leute umher. Bitte nehmen Sie Platz, oder führen Sie die Gespräche draußen!

Die Fülle von Aufzeichnungs- und Berichtspflichten, Genehmigungs- und Kontrollvorschriften sowie die sonstigen einzuhaltenden Auflagen haben ein Ausmaß erreicht, das die Innovations- und Investitionskraft und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe hemmt.

(Zustimmung bei der FDP)

Meine Damen und Herren, Bürokratie zieht sich wie Mehltau lähmend über die unternehmerische Leistungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe. Die Kosten für die Bearbeitung der Anträge sind unangemessen hoch. Allein bei der Umsetzung der EU-Agrarreform muten wir den niedersächsischen Betrieben rund 40 Millionen Euro an zusätzlichen Bearbeitungskosten zu. Betriebsinhaber müssen heute 10 bis 20 % ihrer Zeit einkalkulieren, um Papiere auszufüllen, Dokumentationen abzugleichen und Vorgaben der Statistik nachzukommen.

Rein theoretisch kann sich deshalb jeder Landwirt ab Anfang/Mitte November in sein Büro einschlie

ßen und eine Arbeitskraft einstellen, die ihn auf seinem Betrieb ersetzt.

Diese Zeit und dieses Kapital fehlen dem Betrieb, und es werden auch unnötig Ressourcen in der staatlichen Verwaltung gebunden.

Deutschland ist das mit Abstand regelungswütigste Land innerhalb der EU. Kein Land in Europa ist so durchdrungen von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. Um mit der Beseitigung dieses Grundübels zu beginnen, verabschiedete der Bund im Januar ein Rechtsbereinigungsgesetz, durch das 65 Gesetze und Verordnungen für die Land- und Ernährungswirtschaft aufgehoben wurden. Doch dies ist nur ein zaghafter Schritt in die richtige Richtung; denn das Gesetz setzt lediglich Vorschriften außer Kraft, die keine Anwendungsbereiche mehr haben. Damit ist also nur eine zahlenmäßige Verringerung des Normenbestandes und keine inhaltliche Deregulierung erreicht worden.

(Hans-Jürgen Klein [GRÜNE]: Schön, dass Sie das so klar sagen!)

- Ich versuche, hier eine ehrliche Debatte zu führen, Herr Kollege. - Vorletzte Woche wurde auf Bundesebene das Programm für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung beschlossen. Für den Bereich der Landwirtschaft wird der im Januar vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beschlossene Aktionsplan zur Stärkung des Agrarstandortes Deutschland durch Innovationsförderung und Bürokratieabbau einfließen. Mit diesem Aktionsplan soll ein spürbarer Abbau von Bürokratie und Überregulierung in der Land- und Ernährungswirtschaft erreicht werden, ohne dazu Haushaltsmittel beanspruchen zu müssen. Hieran erkennen wir, dass es auf der Bundesund Bundesratsebene bereits richtige Ansätze gibt, die wir zum Anlass unserer Initiative genommen haben.

Was müssen wir erreichen, meine Damen und Herren? - Bürokratie bedeutet wörtlich „Büroherrschaft“. Die Herrschaft der Landwirte darf sich aber nicht auf das Büro konzentrieren, sondern muss sich vorrangig auf die zukunftsfähige Produktionstechnik und die gewinnorientierte Betriebswirtschaft konzentrieren.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)