gerecht, indem Schulen zuvor ihren Bedarf, z. B. zur Sexualerziehung bei Schülerinnen mit Migrationshintergrund, bei den Fortbildungsbeauftragten in den Regionen anmelden. Zusätzliche Weiterbildungsmöglichkeiten werden u. a. auch von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung angeboten, die darüber hinaus auch umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung stellt.
Der Landkreis Peine hat am 16. Dezember 2005 die Genehmigung zur Erweiterung der IGS Peine um eine gymnasiale Oberstufe beantragt. Bei den Schülerinnen und Schülern der IGS Peine und bei ihren Eltern gibt es ein großes Interesse, den Schulbesuch an dieser Schule auch fortsetzen zu können. Hinzukommen Absolventinnen und Absolventen der Realschulen in Peine, die eine Oberstufe der IGS Peine besuchen wollen.
In ihrem Ablehnungsbescheid vom 2. März 2006 stützt sich die Landesregierung nicht auf die Zahl der Eltern, die erklärt haben, dass sie ihr Kind nach dem Besuch der 10. Klasse an der Oberstufe der IGS Peine anmelden würden, sofern sie die Möglichkeit dazu hätten, sondern auf eine statistische Zahl von maximal 30 % Übergängern aus der IGS auf die Oberstufe. Tatsächlich ist aber der Anteil der Schülerinnen, die nach der 10. Klasse eine gymnasiale Oberstufe besuchen, seit Jahren kontinuierlich gestiegen und lag bereits 2004 landesweit über 30 %, im Bereich der damaligen Bezirksregierung Braunschweig bei 36,5 % („Die nieder- sächsischen allgemein bildenden Schulen in Zahlen“, Schuljahr 2004/05). Es ist zudem zu erwarten, dass die Schülerzahlen an der IGS Peine insgesamt und der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Gymnasialempfehlung weiter steigen würden, wenn die IGS Peine eine eigene Oberstufe hätte.
Bei den Eltern ist zunehmend der Eindruck entstanden, dass über die Genehmigung einer Oberstufe für die IGS Peine nicht nach sachlichen, sondern nach parteipolitischen Kriterien entschieden worden ist.
1. Wie hoch ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler an den bestehenden Integrierten Gesamtschulen in Niedersachsen, die nach der 10. Klasse auf eine Oberstufe überwechseln, und wie sieht an den Integrierten Gesamtschu
len die Schülerzahl im 11. Jahrgang aus im Vergleich zur Schülerzahl im 10. Jahrgang der gleichen Schulen, ausgedrückt in Prozent?
2. Welchen Grund zu der Annahme hat die Landesregierung, dass im Gegensatz zu den anderen sechszügigen Gesamtschulen in Niedersachsen in der IGS Peine nicht genügend Schülerinnen und Schüler auf die Oberstufe übergehen würden?
3. Aus welchen Gründen ist die IGS Peine durch ein Schreiben des Kreisverbandes Peine der CDU über die Ablehnungsgründe der Landesschulbehörde für die Einrichtung einer Oberstufe unterrichtet worden, und wie will die Landesregierung dem dadurch verstärkten Eindruck begegnen, dass die Entscheidung der Landesschulbehörde parteipolitisch beeinflusst ist?
Der Landkreis Peine hat mit Bericht vom 16. Dezember 2005 einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Erweiterung der IGS Peine um eine gymnasiale Oberstufe zum Schuljahresbeginn 2006/2007 gestellt. Mit Bericht vom 26. Januar 2006 hat die Landesschulbehörde - Abteilung Braunschweig - dem Kultusministerium mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, den Antrag insbesondere wegen nicht ausreichender Schülerzahlen für die Oberstufe abzulehnen.
Nach § 106 Abs. 1 NSchG sind die Schulträger verpflichtet, Schulen nach Maßgabe des Bedürfnisses u. a. auch zu erweitern. Die Ermittlung des Bedürfnisses vor Ort ist vom Schulträger vorzunehmen. Die Feststellung, ob ein Bedürfnis für eine der schulorganisatorischen Maßnahmen besteht, trifft sodann die Schulbehörde im Benehmen mit dem Schulträger. Bei der schulbehördlichen Feststellung des Bedürfnisses sind insbesondere die Entwicklung der örtlichen Schülerzahlen, die vom Schulträger zu ermittelnden Interessen der Erziehungsberechtigten sowie die Ziele der Schulentwicklungsplanung zu berücksichtigen. Aus dem festgestellten Bedürfnis muss sich letztlich die Notwendigkeit der schulorganisatorischen Maßnahme ergeben.
Der Landkreis Peine hat in seinem Antrag das schulische Bedürfnis für eine Erweiterung der Gesamtschule um eine Oberstufe nicht überzeugend dargelegt. Die örtlichen Schülerzahlen des für die Maßnahme infrage kommenden Bereichs tragen den vom Schulträger beabsichtigten Schulorganisationsakt nicht. Der Landkreis ist bei der Ermittlung der für die Erweiterung der IGS notwendigen Schülerzahlen u. a. von falschen Voraussetzungen ausgegangen. Darüber hinaus wurden von ihm die
zugrunde gelegten Prognosewerte weder sachgerecht ermittelt noch tauglich eingesetzt. Eine für die Oberstufe erforderliche stabile Dreizügigkeit mit 54 Schülerinnen und Schülern wurde vom Landkreis Peine nicht nachgewiesen. Die von der Landesschulbehörde ersatzweise prognostizierten Werte liegen deutlich unter dem o. a. Planungswert.
Auch die vom Schulträger ermittelten Interessen der Erziehungsberechtigten sind den Nachweis eines schulischen Bedürfnisses schuldig geblieben. Aus dem Ergebnis der durchgeführten Elternbefragung kann allenfalls entnommen werden, dass die überwiegende Mehrheit der befragten Eltern der Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der IGS Peine positiv gegenübersteht. Ein Interesse der Erziehungsberechtigten kann allerdings nicht allein aus der Zahl gesammelter Unterschriften hergeleitet werden. Erkennbar wird daraus nur, dass die Wohnbevölkerung zu einem Gutteil die Schulplanung des Schulträgers unterstützt. Nicht ermittelt wurde indes, wie groß der Bedarf für die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe tatsächlich ist. Aus dem Ergebnis der Elternbefragung können keine Schlüsse in Bezug auf die zu erwartende Schülerzahl einer gymnasialen Oberstufe an der IGS Peine gezogen werden.
Vom Schulträger sind zudem eventuelle Auswirkungen auf andere Gymnasien im Landkreis Peine nicht sachgerecht bewertet worden. So kann beispielsweise den von ihm vorgetragenen Bedenken, die Aufnahmefähigkeit der Gymnasien werde nicht ausreichen, nicht gefolgt werden. Es wurde vom Schulträger weder berücksichtigt, dass die Höchstzügigkeit der Schulen nicht ausgeschöpft ist, noch wurde bei der Betrachtung der Schülerzahlen die Tatsache bedacht, dass sich zwei Gymnasien im Landkreis erst im Aufbau befinden (Gymnasium Vechelde und Fachgymnasium Wirtschaft an den BBS Peine); insbesondere für das Wirtschaftsgymnasium sind aber die bisher von der IGS übernommenen Schülerinnen und Schüler von großer Bedeutung.
Nach alledem konnte ein schulisches Bedürfnis für die Erweiterung der IGS Peine um eine gymnasiale Oberstufe von der Landesschulbehörde nicht festgestellt werden. Die Behörde war folglich gehalten, die beantragte Genehmigung zu versagen. Das Kultusministerium hat sich der Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch die Schulbehörde angeschlossen.
Zu 1: Von den 3 018 Schülerinnen und Schülern im 10. Jahrgang der 28 Integrierten Gesamtschulen im vorausgegangenen Schuljahr besuchten 1 175 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2005/06 den 11. Jahrgang der gymnasialen Oberstufe an Integrierten Gesamtschulen, Kooperativen Gesamtschulen und Gymnasien. Das sind 38,9 %. Insgesamt 1 056 der 3 018 Schülerinnen und Schüler wechselten in den 11. Jahrgang einer Integrierten Gesamtschule. Das entspricht einer Quote von 35 %. Von den 2 149 Schülerinnen und Schülern der 16 Integrierten Gesamtschulen mit Oberstufe, die im Schuljahr 2004/05 im 10. Jahrgang waren, sind zum Schuljahresbeginn insgesamt 917 in den 11. Jahrgang der eigenen Schule übergegangen. Das entspricht einer Quote von 42,7 %.
Zu 2: Ein kommunaler Schulorganisationsakt ist eine individuelle Maßnahme, die einer Prüfung und Entscheidung im Einzelfall bedarf. Die Tatsache, dass einige Gesamtschulen und ihr schulisches Umfeld ein ausreichendes Schülerpotenzial für eine gymnasiale Oberstufe hervorbringen, lässt sich nicht auf andere Standorte übertragen. Eine sorgfältige Prüfung des Antrages des Landkreises Peine hat ergeben, dass für eine Oberstufe an der IGS Peine zurzeit das notwendige Schülerpotenzial fehlt. Eine Entscheidung kann nicht auf das Prinzip Hoffnung abstellen. Fakt ist, dass bisher nicht mehr als ein Viertel der Schülerinnen und Schüler der IGS Peine den erweiterten Sekundarabschluss I erworben haben und von denen weniger als die Hälfte ein gymnasiales Angebot im Landkreis Peine besuchen. Hinweise auf eine mindestens Vervierfachung dieses Wertes sind nicht ersichtlich.
Zu 3: Minister Busemann hat am 1. März 2006 die Öffentlichkeit über die Entscheidungen zur Erweiterung der IGS Schaumburg sowie der IGS Peine um eine Oberstufe ausführlich informiert. Er hat dabei auf die eindeutige Rechtslage hingewiesen und hervorgehoben, dass es einen Spielraum für sachfremde Erwägungen nicht gibt. Der Schulträger der IGS Peine ist mit Bescheid vom 2. März 2006 unterrichtet worden. Die Gründe, welche den CDU-Kreisverband Peine bewogen haben, durch sein Schreiben vom 10. März 2006 Elternvertreterinnen und Elternvertreter, Schulleitungen und Personalräte von Schulen in der Stadt Peine sowie
im Landkreis Peine über die Ablehnungsgründe der Landesschulbehörde zu unterrichten, sind dem Schreiben zu entnehmen. Andere als die darin genannten Beweggründe entziehen sich der Kenntnis der Landesregierung.
des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 33 des Abg. Stefan Wenzel (GRÜNE)
„Nepper, Schlepper, Bauernfänger im Niedersächsischen Landtag?“ - Werbeaktion des MdL Runkel zum angeblichen Schutz gegen die Vogelgrippe
Nach Medienberichten hat das Mitglied der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag Joachim Runkel auf seinem offiziellen Abgeordnetenbriefbogen Werbung für ein Luftentkeimungsgerät einer Firma aus seinem Wahlkreis gemacht und zu diesem Zweck Prospekte der Firma verschickt. Das Schreiben ging nach Runkels Angaben an „Mandatsträger wie Landwirtschaftsminister Ehlen oder Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer“ sowie Behörden und Institutionen. Der Abgeordnete erweckt in seinem Werbebrief den Eindruck, dass das von ihm beworbene Gerät in der Lage wäre, die Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern oder landwirtschaftliche Betriebe davor zu schützen.
In seinem Anschreiben verweist MdL Runkel auf Prüfergebnisse der Universität Marburg, die die Wirksamkeit des beworbenen Geräts belegen sollen. Auf Nachfragen von Medien hat die Universität diese Behauptung nicht bestätigt. Selbst ein Unternehmensvertreter der Herstellerfirma relativiert in einem Interview von NDR 1 am 7. März 2006 die Effektivität der Geräte in Bezug auf den Einsatz in Ställen mit Tierbeständen.
1. Wie beurteilt sie die Behauptung des CDUAbgeordneten Runkel, dass das besagte Produkt der betreffenden Firma „auch in der Massentierhaltung als Prophylaxe“ wirksam eingesetzt werden kann und die „Wirksamkeit dieser Technik (…) wissenschaftlich und experimentell belegt“ sei?
2. Wie beurteilt sie die Nutzung von offiziellem Landtagsbriefpapier zur Bewerbung von kommerziellen Erzeugnissen und als Anschreiben für die Versendung von Hochglanzbroschüren des Produzenten?
3. Wie beurteilt sie die Aussage des MdL Runkel: „Es ist doch egal, ob ich das auf Landtagspapier oder auf Klopapier drucke.“?
Es entspricht dem guten Ton der bisherigen Praxis, dass seitens der Landesregierung zum Verhalten einzelner Landtagsabgeordneter keine Stellungnahme abgegeben wird.
Zu 1: Das von der Firma Bioclimatic vorgestellte Verfahren behandelt die Luft in vier Stufen. Die erste Stufe ist ein Vorfilter, der Staubpartikel abscheidet, aber kleinere Partikel wie Bakterien und Viren nicht vollständig herausfiltert. Daher wird durch UV-C Licht (zweite Stufe), durch eine katalytische Oxidation (dritte Stufe) und durch die Ionisation (vierte Stufe) eine Entkeimung des weiteren Luftstroms vorgenommen.
Die Entkeimung durch UV-C Strahlung, durch Oxidation und durch die Ionisierung der Luft sind bekannte und erprobte Verfahren. Diesen Verfahren ist gemein, dass ihre bakterizide bzw. viruzide Wirkung von der Dosis abhängt. Für die in den Unterlagen beschriebene Anlage bedeutet dies, dass die Wirkung von der UV-Dosis bzw. von den Konzentrationen der Oxidantien und der Ionen abhängt. Entscheidend ist dabei die Länge der Kontaktzeit in den Reinigungsstufen. Ist die Dosis ausreichend hoch, kann die Stallluft durch eine Kombination aus Filtration und physikalischer Behandlung effizient entkeimt werden.
Seitens des Instituts für Tierhygiene, Tierschutz und Nutztierethologie der Tierärztlichen Hochschule Hannover wurde kürzlich der Prototyp eines ähnlichen Luftentkeimungsgerätes in kleinem Maßstab an einem Geflügelstall geprüft und erreichte eine Entkeimung (Bakterien) von mehr als 99 % unter Praxisbedingungen. Die Wirkung des Bioclimatic-Gerätes wurde, soweit bekannt, im Labor getestet. Eine 100-prozentige Abtötung der Viren ergab sich nach einer Minute Kontaktzeit (Einwirkzeit). Bei den hohen Abluftströmen, die in Geflügelställen üblich sind, kann aus technischen Gründen für luftgetragene Partikel eine Verweilzeit und damit Kontaktzeit in den Reinigungsstufen von höchstens einigen wenigen Sekunden erwartet werden. Es ist die Frage, ob bei so kurzen Kontaktzeiten noch eine wirksame Entkeimung durch das Bioclimatic-System erfolgen kann. Zudem muss geprüft werden, ob die extrem hohen Staubfrachten der Stallluft das Filtrationssystem nicht verlegen - ein Problem, dass noch zu lösen ist.
Daher ist die vorläufige Einschätzung zu dem Bioclimatic-System, dass die Luftentkeimung prinzipiell funktionieren sollte, ein solches System aber sorgfältig an die Stallbedingungen angepasst werden muss. Zur Wirtschaftlichkeit des Betriebes einer solchen Anlage ist damit noch nichts gesagt, besonders unter den extrem hohen Staub- und Keimfrachten in der Abluft von Geflügelställen.
Eine Luftentkeimung kann lokal in der Stallluft und an der Abluftseite (Emission) wirksam sein, z. B. in infizierten Beständen bei der Tötung oder Evakuierung der Tierkadaver im Stall. Sie würde auch zur weiteren Verbesserung des Arbeitschutzes für die notwendigerweise damit Beschäftigten beitragen können. Der Verbreitung durch Zugvögel und Ihre Fäkalien kann die Luftentkeimung - wenn überhaupt - dann nur sehr begrenzt entgegenwirken.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 34 des Abg. Stefan Wenzel (GRÜ- NE)
Investitionszuschuss nach der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur: Sicherung von Arbeitsplätzen bei einer Firma in Herzberg (Landkreis Osterode)
Mit Bewilligungsbescheid vom 2. Juli 2003 ist einer Firma aus Herzberg mit einem Investitionszuschuss in Höhe von 578 880 Euro durch das Land Niedersachsen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur“ (GA) gefördert worden. Diese Förderung sollte u. a. dazu dienen, fünf Ausbildungsplätze neu zu schaffen und 116 Arbeitsplätze dauerhaft zu sichern. Insgesamt wurden 3,2 Millionen Euro investiert, um eine Rationalisierungsinvestition mit Erweiterungseffekt vornehmen zu können. Jetzt haben 14 Arbeitnehmer zum 31. Dezember 2005 bzw. zum 31. Januar 2006 eine Kündigung erhalten. Anlässlich der Betriebsratswahlen hat die Firmenleitung zudem versucht, eine Verkleinerung des Betriebsrates durchzusetzen, weil die Zahl der Arbeitnehmer mittlerweile sogar unter 100 gesunken sei. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Reduzierung der Zahl der Mitarbeiter trotz der Vereinbarung über die GAInvestitionsförderung erfolgte oder ob die Entlassung der Mitarbeiter sogar wegen der Rationalisierungsinvestition erfolgt ist. Als Mittel zur Arbeitsplatzsicherung für die vereinbarte Zahl