Protocol of the Session on March 24, 2006

Die Landesregierung hat folgende Schlüsselprojekte weiterverfolgt, intensiviert, neu definiert und geschärft:

Musikland Niedersachsen

Der Ministerpräsident hat anlässlich des Praetoriusmusikpreises Niedersachsen 2005 das Thema Musikland und seine Komplexität in zehn Punkte gefasst:

Kindergärten, Schulen, Musikschulen,

Begabtenförderung,

ehrenamtliches Engagement (Laienmusikver- bände, Kontaktstellen Musik),

Musik für Toleranz und Verständigung (Musik in Jugendzentren und Schulen),

Junge Musiker in Spitzenorchestern,

verstärkte Professionalisierung (Orgelland- schaft im Nordwesten, zeitgenössische Musik, Festivals) ,

Festivalsommer und Urlaubsland Niedersachsen (Kulturtourismus),

neue Förderschwerpunkte: Förderung des Neuen (Musik der Avantgarde; Förderung der populären Musik),

Stiftungen und Musikland Niedersachsen,

Landesmusikakademie.

Kultur-Kontakte - Wirtschaft und Kultur im Dialog (Preis für unternehmerische Kulturförderung)

Das Land Niedersachsen lobt seit 2004 landesweit den Kultur-Kontakte-Preis aus. Mit diesem einmaligen Ehrenpreis sollen alljährlich niedersächsische Unternehmen ausgezeichnet werden, die in besonderer Weise und mit nachahmenswerten Ansätzen und Konzepten die Kunst und Kultur fördern.

Der Kultur-Kontakte-Preis soll insbesondere das Engagement kleinerer und mittlerer Unternehmen auszeichnen und andere Unternehmen motivieren, Kulturförderung als effektives Instrument der Unternehmenskommunikation, Mitarbeitermotivation und Innovationsförderung zu nutzen. Ausgezeichnet werden neue Wege und Möglichkeiten der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Kultur. Es handelt sich um einen

ideellen Preis, ein Preisgeld ist nicht vorgesehen. Kultur-Kontakte ressortiert mittlerweile beim Wirtschaftsminister.

Kultur-Tourismus

Eine Kultur-Tourismus-Arbeitsgruppe mit MW und MWK unter Einbeziehung der Regierungsvertretungen ist eingerichtet. MW und MWK verfolgen folgende Ziele:

vorhandene Potenziale der Regionen kulturtouristisch ausschöpfen,

Schaffung neuer kulturtouristischer Kristallisationspunkte (z. B. Entwicklung der Stadt Emden zum Kristallisationspunkt),

Initiierung von Kooperationen zwischen Kulturwirtschaftsunternehmen, Veranstaltern und Kulturtouristikern,

Initiierung kooperativer Netzwerke,

Abstimmung von Denkmalpflegemaßnahmen mit kulturtouristischen Maßnahmen.

Die Arbeitsgruppe definiert und begleitet herausragende Pilot-/Modellprojekte z. B. Worpswede, Kulturland Elbe, insbesondere hinsichtlich zielgerichteter Marketinginstrumente sowie professioneller Fort- und Weiterbildung.

Regional- und Strukturpolitik der EU

Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) sind in der Laufzeit 2000 bis heute insgesamt 31 943 074 Euro geflossen. Dabei sind kulturwirtschaftlich relevante Projekte wie Qualitätssicherung der Musikschularbeit, Qualifizierung von Beschäftigten in der ländlichen Kulturarbeit und Beratung ländlicher Kultur, der Rammelsberg Goslar, Umgestaltung Residenzmuseum und Kunstmuseum Celle, Erlebniswelt Renaissance, Restauration von Schloss und Park Evenburg in Leer, Portal zur Geschichte, Bad Gandersheim; AERONAUTICUM, Nordholz; Museumshof Winsen, Umsetzen eines Marketingkonzeptes; Kulturportal Nord-West (Musealog), Neugestaltung des neuen Küstenmuseums Wilhelmshaven, aber auch diverse Filmfestivals in Niedersachsen gefördert worden. Für den Zeitraum 2007 bis 2013 werden entsprechende Projekte vorbereitet und rekrutiert. Zwischen ML und MWK wird im Rahmen des Programmes ELER (Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums) im Bereich des Denkmal

schutzes noch stärker inhaltlich und finanziell zusammengearbeitet werden.

Kleinere Projekte im Bereich der Kulturwirtschaft

Herausgabe (zusammen mit der LAGS Nieder- sachsen) einer Broschüre über Kulturstiftungen in Niedersachsen; Förderung einer Veranstaltung „Kunst und Wirtschaft - Schlüsselkompetenz kreatives Querdenken“ 2004 in Oldenburg (Kunst- schule KLEX).

Ferner beteiligt sich das Land an „Vertikult, das Portal für kulturelle Dienstleistungen“. Vertikult ist ein Dienstleistungsangebot, das aus einem Forschungs- und Anwenungsvorhaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz hervorgegangen ist. Auf dem Internetportal können Kulturschaffende

Jobs und Dienstleistung anbieten und suchen,

Kooperationspartner/innen suchen und finden,

Weiterbildungsangebote recherchieren,

Hilfestellungen für ihre Projektarbeit erhalten,

nützliche Informationen zum Thema „Kultur und Arbeit“ erhalten.

Um über den Stand der Kulturwirtschaftsberichte in den Ländern hinauszukommen, hat die Wirtschaftsministerkonferenz (Niederschrift WMK, 13. (14.) Dezember 2005) einstimmig die Bundesregierung gebeten, die Datenaufbereitung in ihrem Zuständigkeitsbereich (Daten des erwerbswirt- schaftlichen Kultursektors) zu unterstützen und die benötigten Mittel zur Durchführung eines Forschungsprojekts der statistischen Ämter des Bundes und der Länder und einer Expertengruppe bereitzustellen. Die Landesregierung hat diesen Beschluss im Vorfeld begleitet und ausdrücklich unterstützt.

Zu 3: Die vorhandenen Schlüsselprojekte sollen weiter vorangebracht und ausgewertet werden. Insbesondere im Bereich Kulturtourismus sollen Masterpläne erarbeitet, langfristig stabile kulturtouristische regionale Netzwerke installiert und unterstützt sowie zielgerichtet Marketinginstrumente vermittelt werden. Die professionale Aus- und Weiterbildung von Kulturanbietern und Touristikern ist ein weiteres wichtiges Instrument zum nachhal

tig gesicherten Aufbau des Kulturtourismus in Niedersachsen.

Anlage 13

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 16 der Abg. Klaus-Peter Bachmann, Heiner Bartling, Sigrid Leuschner, Johanne Modder, Jutta Rübke, Monika Wörner-Zimmermann, Susanne Grote und Ingolf Viereck (SPD)

Zukunft der niedersächsischen Straßenbauverwaltung

Mit der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft wurde 2004 der erste Teil des Pilotprojektes Neuordnung des Straßenbetriebsdienstes in Niedersachsen gestartet. In Modellversuchen sollten Privatisierung, Kommunalisierung und eine Basisfunktion (Minimeisterei) in einem dreijährigen Pilotprojekt nebeneinander gestellt werden. Für das Pilotprojekt Privatisierung werden die Straßenmeistereien in Herzberg und Fürstenau bis auf die hoheitlichen Aufgaben seit dem 1. Oktober 2004 privat geführt. Nach einer europaweiten Ausschreibung wurde der Vertrag mit der Bietergemeinschaft EUROVIA Infra, Hastrabau und KemnaBau unterschrieben. Für die Dauer von drei Jahren werden ab dem 1. Oktober 2004 die Straßenmeisterei Herzberg und die Straßenmeisterei Fürstenau von dem Konsortium geführt. Zu den Aufgaben gehören Mäharbeiten und Winterdienst ebenso wie Fahrbahnarbeiten und Straßenausstattung. Die Streckenkontrolle und die einzelnen Aufträge zur Durchführung der Arbeiten werden als staatliche Aufgaben weiterhin durch eine Kerngruppe durchgeführt. Das bisher eingesetzte Personal wurde für die Laufzeit des Projektes an benachbarte Straßenmeistereien abgeordnet. Bei der „Minimeisterei" soll eine Grundversorgung durch die Straßenmeisterei gewährleistet sein, die in immer stärkerem Umfang für Einzelaufgaben private Unternehmer beauftragen soll. Seit 1. Oktober 2004 laufen nunmehr die Pilotversuche Privatisierung und Minimeisterei. Die Variante Kommunalisierung scheiterte an der Bereitschaft der Landkreise, die Aufgaben zu entsprechenden Bedingungen zu übernehmen.

Bei der Privatisierung stellte sich im Sommer 2005 heraus, dass die entstehenden Kosten völlig aus dem zur Verfügung stehenden Finanzrahmen laufen. Um gegenzusteuern, wurde durch die Zentrale der niedersächsischen Straßenbauverwaltung in Hannover veranlasst, dass die so genannten Sofortmaßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht aus dem bestehenden Auftrag herausgenommen werden und wieder durch die Straßenbauverwaltung durchgeführt werden sollen. Gerade hier hatte die beauftragte Bietergemeinschaft Mehrkosten in Höhe von über 1 Million Euro

angezeigt. Doch gerade die Arbeiten im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind Maßnahmen, die sofort zu erledigen sind, um Regressansprüche vom Land fern zu halten und die somit auch nicht unbedingt wirtschaftlich im Sinne einer privatwirtschaftlich denkenden Firmenstruktur sein können - es sei denn (so zeigt die Mehrforderung der Bietergemeinschaft), sie werden entsprechend honoriert. Nach der Entscheidung der NLStBV verbleiben nunmehr die unwirtschaftlichen und kostenintensiven Sofortmaßnehmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht beim Land.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Warum wird nach Vorliegen der jetzigen Erkenntnisse der Pilotversuch Privatisierung nicht umgehend abgebrochen, bzw. wie viele Haushaltsmittel will die Landesregierung noch in diesen Modellversuch stecken?

2. Welche wodurch ausgelösten Kosten sind bislang im Rahmen des Pilotversuchs Privatisierung konkret entstanden, und wie sieht demgegenüber die Kostenentwicklung in einer nicht privatisierten Straßenmeisterei aus?

3. Beabsichtigt die Landesregierung, die niedersächsische Straßenbauverwaltung in einen Landesbetrieb umzuwandeln oder sogar zu privatisieren, wenn ja, welcher Zeitplan ist hierfür vorgesehen?

Seit dem Herbst 2004 erprobt die Straßenbauverwaltung in einem Modellversuch unterschiedliche Organisationsformen des Straßenunterhaltungsdienstes. Ziel ist es, durch den Vergleich unterschiedlicher Modelle Entscheidungsgrundlagen für eine möglichst wirtschaftliche Organisationsform zu gewinnen. Im Rahmen dieses Modellprojektes wurde als Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung in den Straßenmeistereien Herzberg und Fürstenau für die Dauer von drei Jahren die Durchführung des Straßenunterhaltungsdienstes an eine aus drei Baufirmen bestehende Arbeitsgemeinschaft gegeben. Bis auf die hoheitlichen Aufgaben - das sind im Wesentlichen die so genannten Streckenkontrollen - werden alle Straßenunterhaltungsaufgaben, wie z. B: der Winterdienst, die Grün- und Baumpflege von der privaten Arbeitsgemeinschaft durchgeführt. Grundlage dafür ist ein Bauvertrag, der weiterhin Bestand hat. Allerdings sind aufgrund der Erfahrungen in der Praxis in gegenseitigem Einvernehmen einige Modifikationen erfolgt. So ist z. B. die Verantwortung für die Durchführung von Sofortmaßnahmen, also von Leistungen, die der Abwehr einer unmittelbaren Gefährdung der Verkehrssicherheit dienen, im gegenseitigen Einvernehmen neu zugeordnet wor