Protocol of the Session on March 24, 2006

(Karsten Behr [CDU]: Bürgerlich!)

heißen darum die Ziele, die Ministerpräsident Wulff noch hat. Diesen Umgang mit dem NDR haben wir - Herr Wulff ist leider nicht da - von Anfang an angeprangert, und das werden wir auch weiterhin tun, meine Damen und Herren. Aber das ist eine andere Baustelle.

(Beifall bei der SPD)

Mit unserem Entschließungsantrag, den wir heute vorlegen, plädieren wir für eine andere Debatte, nämlich für eine Qualitätsdebatte zum NDR. Lassen Sie uns gemeinsam nach Mitteln suchen, den Sender der vier norddeutschen Länder so aufzustellen, dass er gestärkt in die Zukunft geht - in eine Zukunft, die absehbar sehr große Veränderungen in der Medienlandschaft mit sich bringen wird.

Die Nutzung von Hörfunk und Fernsehen wird sich in rasantem Tempo ändern. Die Digitalisierung tut das Ihre dazu. Internet und Telefonie wachsen zusammen, mit Musikmarkt und Hörfunk, Filmwirtschaft und Fernsehen. Die Brüsseler Wettbewerbskommission hat erneut Zweifel am Finanzierungssystem unseres dualen Rundfunks in Deutschland angemeldet.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Frau Wiegel, warten Sie einen Augenblick! - Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, es wäre nett, wenn Sie Ihrer Kollegin zuhören würden. Bitte sehr!

Wir machen Vorschläge, die sich aus der derzeitigen Debatte in der medienpolitischen Landschaft herausschälen, und greifen Erfahrungen von anderen Sendern auf, um über die bisherigen Anstrengungen hinaus den Norddeutschen Rundfunk weiterzuentwickeln. Unsere Vorschläge müssten eigentlich Konsens sein; denn die Forderungen danach hören wir aus allen Ecken, über alle Parteigrenzen hinweg.

Mehr Transparenz bei den Firmenverflechtungen rund um die Sender und mehr Kontrollmöglichkeiten der Rundfunkgremien z. B. forderten der Vorsitzende der Rundfunkkommission Kurt Beck ebenso wie Ministerpräsident Wulff beim Mediendisput in Mainz im vergangenen Jahr. Sie werden unterstützt von Bayerns Landtagspräsident Alois Glück (CSU), der unter dem Motto „Mehr Macht, weniger Ohnmacht“ fordert - ich zitiere -:

„Die binnenplurale Kontrolle ist eine der maßgeblichen Legitimationsgrundlagen für den öffentlichrechtlichen Rundfunk. Deren Stärkung bedeutet also auch ein Stück Zukunftssicherung.“

Darum, meine Damen und Herren, sind wir für mehr Binnenkontrolle, ausgeübt auch durch die Gremien des NDR. Der Rundfunkrat soll zu seiner Beraterfunktion mehr Kontrollrechte erhalten. Die Gremien sollen kritisch hinterfragen, systematische Einblicke in Geschäftsgebaren und Programme nehmen, und sie müssen wirkungsvoll sanktionieren können.

(Beifall bei der SPD)

Darum auch unsere Forderung nach mehr Sanktionsmöglichkeiten. Im Zusammenhang mit den aufgedeckten Skandalen um verbotene Schleichwerbung und Themenplatzierung kam die Frage auf, warum die Landesmedienanstalten bei Verstößen die kommerziellen Sender mit saftigen Strafen zur Kasse bitten können, es bei den öffentlich-rechtlichen Sendern aber nur bei Abmahnungen bleibt. Darüber sollten wir gemeinsam nachdenken; denn die bestehenden Unterschiede tragen nicht zur Akzeptanz bei. Es sollte unser aller Ziel sein, die Akzeptanz beim Publikum zu erhöhen. Darauf zielen auch unsere weiteren Forderungen.

Der Norddeutsche Rundfunk ebenso wie die anderen öffentlich-rechtlichen Sender in der Bundesrepublik haben derzeit eine ganze Menge Stärken, und zwar gegenüber der kommerziellen Konkurrenz. Sie sind im Zuschauervolk in der Regel weitaus solider und breiter verankert, sie treffen ihr Publikum mit den Dritten Programmen in den Regionen, sie sind glaubwürdig in ihren Informationssendungen, ja sie bieten ein Stück Heimat. Noch haben diese Sender diese Stärken. Doch dieser Vorsprung vor den Kommerziellen ist nicht für alle Zeit verbrieft; er muss mehr und mehr erkämpft werden. Darum müssen nach unserer Auffassung die Sender - und somit auch der NDR - ihr Profil weiter schärfen. Sie müssen für sich werben und sich präsentieren, um ihre Position im Rundfunkmarkt zu behaupten. Wir sollten dem NDR dabei so weit wie möglich helfen, und das mit modernsten Staatsvertragsregelungen.

Wir halten die Einrichtung einer Publikumsstelle und die Erarbeitung eines Leitbildes für gute Möglichkeiten, diese Position des NDR beim Publikum zu festigen. Klar können sich Hörerinnen und Hörer, Zuschauerinnen und Zuschauer auch heute schon beschweren. Sie können Anregungen geben, und sie können Fragen loswerden. Dazu gibt es Telefonnummern und Internetseiten. Intendanz und Rundfunkrat nehmen Beschwerden auf und

bearbeiten sie. Das alles geschieht allerdings hinter ziemlich geschlossenen Türen. Wäre es nicht eine gute Geste der Öffnung und der Transparenz, wenn alle Anregungen und Beschwerden bei einer Stelle zusammenlaufen, dort Vorschläge ausgearbeitet werden, die weitergegeben werden, und diese Arbeit öffentlich dokumentiert wird? Eine solche Stelle würde die Verbundenheit des NDR mit seinem Publikum, mit seinen Kunden, unterstreichen.

Darum auch unsere Forderung nach einem Leitbild. Klar gibt es schon diese Richtlinien, die mit dem neuen Staatsvertrag eingeführt wurden. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber ein Leitbild ist das noch lange nicht. Ein Leitbild sollte in der Öffentlichkeit eng mit dem Markenartikel „NDR“ verbunden sein. Es muss also allseits bekannt sein und nicht nur in irgendeinem Bekanntmachungsblatt veröffentlicht worden sein. Das Leitbild sollte den NDR charakterisieren, ihn als Alleinstellungsmerkmal charakterisieren. Es sollte ein Versprechen an sein Publikum sein. Ein Leitbild formuliert Selbstverpflichtungen und Zielvereinbarungen, die nachprüfbar und regelmäßig offen gelegt werden. Als Beispiel für ein vorbildliches Leitbild müssen wir gar nicht nach Großbritannien, z. B. zur BBC, schauen. Auch in unserer Republik finden sich bereits gute Vorlagen.

Meine Damen und Herren, wir verstehen unseren Antrag als einen Anstoß zu einer breiteren Debatte über den Norddeutschen Rundfunk, als wir sie bisher geführt haben. Der NDR sollte uns mehr Zeit und Mühe wert sein, als ihn nach gesetzestechnischen Notwendigkeiten und parteipolitischen Wünschen abzuarbeiten. Treten wir ein in einen breiten Diskurs über unsere Anforderungen an das öffentlich-rechtliche Fernsehen in unserem Land; denn es sind immer noch die Länder, die in Deutschland die Rundfunklandschaft qualitativ gestalten. Da das so ist, sollten wir auch so handeln und gestalten und nicht nur verwalten. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Nächster Redner ist Herr Pörtner von der CDUFraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man gut ein halbes Jahr nach einer sehr umfangreichen und substantiierten Novellierung des gültigen NDR-Staatsvertrages erneut an eine Veränderung des Gesetzeswerkes denkt, dann müssen nach den Gesetzen der Logik und der Ratio schon wirklich triftige und wichtige Gründe bzw. Gründe vorliegen, die die politische Öffentlichkeit wirklich interessieren, um dieses zu tun.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die Fraktion der SPD, die größere der Oppositionsfraktionen, meint, dass dies der Fall ist. Wir werden uns deshalb der Mühe unterziehen müssen, dies zu überprüfen.

Vorausgeschickt werden muss zunächst einmal aus unserer Sicht folgende grundsätzliche politische Anmerkung: In der jüngsten Vergangenheit haben Sie von der SPD uns von der Union - für die FDP kann das auch gesagt werden - und insbesondere der schwarz-gelben Landesregierung, die seit 2003 die Verantwortung trägt, vorgeworfen, dass wir durch unsere medienpolitischen Aktivitäten dazu beitragen würden, den NDR zu einem Staatsrundfunk oder zu einem Staatsfernsehen zu machen. Nun unterbreiten gerade Sie von der SPD mit dem uns vorliegenden Antrag Vorschläge, die geeignet sind, den Gedanken an ein Hineinregieren des Staates in den NDR nicht nur aufkommen, sondern dieses expressis verbis sogar festschreiben zu lassen.

(Axel Plaue [SPD]: Woran machen Sie das denn fest?)

Darüber, was das über die Glaubwürdigkeit und die Seriosität Ihrer Medienpolitik schlechthin aussagt, kann sich jeder selbst seinen Reim machen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Mit Sicherheit wird dies aber am Ende dieses Jahres nicht auf der Habenseite Ihrer politischen Aktivitäten zu Buche schlagen.

Was die konkreten Forderungen angeht, die Sie in Ihrem Entschließungsantrag erheben, so sind diese aus unserer Sicht nicht geeignet, den NDR besser aufzustellen; denn entweder beinhalten sie Sachverhalte, die es im Programm- und Organisationsgefüge des NDR bereits gibt, oder sie führen zu mehr Bürokratie, ohne in der Sache den NDR in

irgendeiner Form substanziell voranzubringen. Zudem sind die Forderungen an sich nichts Neues, tauchen sie doch - ich meine, dass das von der Kollegin Wiegel indirekt sogar angedeutet worden ist - mehrfach in den öffentlichen Beratungen zur Novellierung des WDR-Staatsvertrages auf.

Ich könnte hier mindestens vier Quellen zitieren. Sie haben also nicht den Charakter von etwas Originärem, sondern sind von Ihnen schlechthin abgekupfert worden.

(Isolde Saalmann [SPD]: Das macht doch nichts! Man muss doch nicht immer alles neu erfinden!)

So wünschen Sie sich, erstens, ein „verbindliches Leitbild des NDR“. Dazu muss gesagt werden, dass der NDR bereits im Jahre 2004 im Vorgriff auf die im letzten Jahr durchgeführte Änderung des § 5 Abs. 3 des NDR-Staatsvertrages so genannte Leitlinien beschlossen hat. Dies geschah seinerzeit vor dem Hintergrund der Einführung des § 11 Abs. 4 des Rundfunkstaatsvertrages, der die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks definierte und die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio zum Erlass von Satzungen oder Richtlinien zur näheren Ausgestaltung ihres jeweiligen Auftrages verpflichtete. Der NDR hat sich also bereits sehr früh um eine Festschreibung seines Programmauftrages bemüht und dafür Leitlinien beschlossen. Dies dürfte nach Lage der Dinge Ihrem Wunsch nach einem Leitbild entsprechen, und deshalb kann ich nur sagen: Was schon vorhanden ist, muss nicht unbedingt neu erfunden, geschweige denn abgekupfert werden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - David McAllister [CDU]: Herr Pörtner, Sie haben Recht!)

Zweitens rennen Sie bei uns offene Türen ein, wenn Sie sich für eine Stärkung der Gremien des NDR einsetzen. Dazu muss aber unserer Meinung nach die Effizienz der Gremien gestärkt werden, und ein Weg dazu ist, dass die Gremien kleiner werden und damit insgesamt - das besagt die Erfahrung - effizienter arbeiten können. Es wäre aber mit Sicherheit nichts Neues, würde man eine Regelung schaffen, wie Sie es wollen, wonach der Rundfunkrat das Recht erhielte, zu seinen Beratungen unabhängige Sachverständige hinzuzuziehen. Denn dieses Recht, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, besitzt er längst.

Dies folgt aus seiner Organstellung innerhalb des NDR.

Anders sieht es jedoch bei der Prüfung von Beteiligungsgesellschaften aus. Das Beteiligungsengagement des NDR gehört einschließlich seiner Überwachung zu den Geschäftsführungsaufgaben des Intendanten, und dieser wiederum wird vom Verwaltungsrat kontrolliert. Auch hier besteht also kein Neuregelungsbedarf. Dasselbe gilt für privatrechtlich organisierte Tochtergesellschaften. Hier haben wir im letzten Jahr eine Regelung aufgenommen - § 35 Abs. 6 des NDR-Staatsvertrages -, die besagt, dass die Landesrechnungshöfe für diese Prüfung zuständig sind. Diese Neuregelung ist in der Öffentlichkeit überall als sachgerecht und richtig gutgeheißen worden.

Drittens. Das unter Punkt 3 geforderte Sanktionsrecht für den Rundfunkrat bei Verstößen gegen Programmgrundsätze oder Werberichtlinien ist bereits in § 18 Abs. 2 Satz 2 des NDR-Staatsvertrages verankert. Danach kann der Rundfunkrat schon zum jetzigen Zeitpunkt den Intendanten oder die Intendantin anweisen, einen festgestellten Verstoß gegen die Programmanforderungen des NDR-Staatsvertrages nicht fortzusetzen oder künftig zu unterlassen. Desgleichen ist es auch gemäß Artikel 5 Abs. 5 der NDR-Satzung möglich, eine Veröffentlichung von Rügen, die vom Rundfunkrat ausgesprochen wurden, durchzusetzen.

Außerdem geben Sie in Ihrem Antrag zu überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, ebenso wie bei den kommerziellen Sendern Bußgelder zu verhängen. Dabei stellt sich aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, die Frage: Wer soll denn das Bußgeld verhängen? Soll dies etwa der Rundfunkrat gegen den Intendanten oder sogar gegen den NDR als gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts tun? Bei aller intellektuellen Kreativität Ihrerseits, meine Damen und Herren von der SPD, kann es aber doch nicht angehen, dass eine juristische Person wie der NDR durch seine Organe gegen sich selbst Bußgelder verhängt. Das geht einfach aus rechtssystematischen Gründen nicht, und dafür besteht nach unserer Meinung auch gar kein Bedarf.

Viertens. Auch Ihre Forderung nach Einrichtung einer Publikumsstelle, die Eingaben, Beschwerden und Anregungen entgegennehmen oder auch Vorschläge machen soll, ist im Grunde genommen schon erfüllt. Bereits jetzt gibt es beim NDR ein modernes Beschwerdemanagement, das nach

Aussage der Betroffenen gut funktioniert. Der Rundfunkrat hat es nämlich in der Hand, sich über alle Eingaben, Beschwerden und Anregungen zu unterrichten. Das von der SPD vorgeschlagene Verfahren würde im NDR eine kostenträchtige und überflüssige Bürokratie zur Folge haben, von der insbesondere der Intendant/die Intendantin mit seinen/ihren Berichtspflichten betroffen wäre.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Dabei ist doch aber der Abbau von unnötigen Berichtspflichten ein wesentlicher Teil einer jeden Verwaltungsreform.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - David McAllister [CDU]: Sehr richtig, Herr Pörtner!)

So sollte es nach unserer Meinung auch hier sein. Wichtig ist, dass der NDR durchschaubar und kontrollierbar ist. Das erreicht man aber nicht durch eine neue Bürokratie, sondern durch klare Strukturen und durch effizient arbeitende Gremien.

Meine Damen und Herren, zusammengefasst bleibt festzuhalten: Dieser Antrag stellt inhaltlich weder etwas Neues dar, noch trägt er dazu bei, die Arbeit beim NDR erfolgsorientierter zu gestalten. Deshalb würden wir uns einen Tort antun, diesem medienpolitischen Entschließungsantrag unsere Zustimmung zu geben. Er ist, bildlich gesprochen, so unnötig wie ein Kropf und gehört deshalb auf schnellstem Wege in das Archiv der Landtagsverwaltung. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zu einer Kurzintervention hat sich die Abgeordnete Wiegel gemeldet. Frau Wiegel, Sie haben das Wort für anderthalb Minuten.

Werter Kollege Pörtner, ich möchte nur zwei oder drei Bemerkungen zu Ihren Ausführungen machen.

Erstens. Der Staatsvertrag ist noch nicht völlig abgearbeitet; das wissen Sie sehr genau. In diesem Jahr müssen wir sowieso noch einmal die Beratungen aufnehmen, um endgültig über ihn zu beschließen. Da sehen wir durchaus einen sinn

vollen Anlass, auch diese von uns aufgestellten Forderungen zu beschließen.