Protocol of the Session on March 23, 2006

(Lachen und Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

(Filiz Polat [GRÜNE] meldet sich)

- Frau Kollegin Polat, was möchten Sie? Ist das eine Wortmeldung? Ist das eine Kurzintervention? Sie müssen sich schon entscheiden!

(Filiz Polat [GRÜNE]: Ich wollte auf die Kurzintervention von Frau Merk antworten!)

Sie können sich nach unserer Geschäftsordnung zu einer Kurzintervention auf die Kurzintervention von Frau Merk melden, aber nicht auf das, was Herr McAllister gesagt hat.

(Filiz Polat [GRÜNE] begibt sich zum Präsidium - Hans-Christian Biallas [CDU]: Frau Polat besetzt das Präsi- dium! - Zuruf von der CDU: Wir sind doch hier nicht in der Eisdiele! - Unru- he)

Frau Polat, Sie können sich zu einer Kurzintervention auf die halbe Minute von Frau Merk hin melden.

(Zurufe von der CDU: Nein!)

Frau Präsidentin! Ich möchte noch einige Worte bezüglich des Verfahrens sagen, das hier kritisiert wurde. Ich möchte dies ein wenig aus der parteipolitischen Debatte herausziehen.

(Oh! bei der CDU und bei der FDP - Reinhold Coenen [CDU]: Wer macht denn Parteipolitik? - Hans-Christian Biallas [CDU]: Da sind Sie wirklich die Falsche!)

Wir werden in den nächsten Wochen im Ausschuss Härtefälle beraten, die von dem Beratergremium schon mehrheitlich entschieden worden sind. In diesem Beratergremium sitzen auch Vertreter der Kirchen. Es gibt weitere Fälle, die in eine Beratung gehen sollen. Bei allen diesen Fällen wissen wir schon jetzt, dass sie durch Ihre Ausschlusskriterien als Härtefälle ausgenommen werden. Von daher bitten wir Sie, diese Ausschlusskriterien noch einmal zu überdenken. Ich habe mit vielen Abgeordneten, auch in der CDU-Fraktion, gesprochen, die sich regional für diese Fälle einsetzen. Diese Fälle wären nach Ihren Ausschlusskriterien keine Härtefälle. Sie müssen den Menschen wenigstens die Möglichkeit geben, dass ihre Fälle in dieser Kommission beraten werden. Sonst haben wir dieselbe Situation wie im letzten Jahr. Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Zunächst zu Tagesordnungspunkt 24: Federführend soll der Ausschuss für Inneres und Sport, mitberatend der Petitionsausschuss, der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sowie die Ausländerkommission sein. Wer so verfahren möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann wird einstimmig so verfahren.

Zu Tagesordnungspunkt 25: Federführend soll der Ausschuss für Inneres und Sport, mitberatend der Petitionsausschuss, der Ausschuss für Rechtsund Verfassungsfragen sowie die Ausländerkommission sein. Wer möchte so beschließen? - Wer

ist anderer Meinung? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann ist ebenfalls einstimmig so entschieden worden.

Damit ist auch der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP automatisch mit in die Ausschüsse überwiesen worden.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 26: Einzige (abschließende) Beratung: Mobilität in der Fläche erhalten - Schülerbeförderung als Landesaufgabe sichern! Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/2422 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 15/2679

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in der Drucksache 2679 lautet auf Ablehnung.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Ich erteile dem Kollegen Will von der SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 12. Januar 2006 hat das Land Niedersachsen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes und des Allgemeinen Eisenbahngesetzes in den Bundesrat eingebracht. Gegenstand dieser seit langem angekündigten Initiative ist es, den Ländern die Befugnis einzuräumen, Ausgleichszahlungen im Ausbildungsverkehr selbst, und zwar nach eigenem Ermessen, zu regeln. Diese Neuregelung soll ab 2007 abweichend von den bisherigen Regelungen des § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes und des § 6 a des Allgemeinen Eisenbahngesetzes gelten. Beide Regelungen sollen durch Landesrecht ersetzt werden. Dadurch soll zweierlei erreicht werden: erstens eine vollständige Änderung der Ausgleichssystematik und zweitens weitere Kürzungen der Ausgleichszahlungen.

Die Begründung des Gesetzentwurfes stellt klar, dass die bestehenden bundesrechtlichen Regelungen durch die Öffnungsklausel nicht einfach ersatzlos gestrichen werden können. Das ist aber keine substanzielle Einschränkung für eine unter Umständen künftig mögliche Landesregelung, da

das Ermessen des Landesgesetzgebers nicht begrenzt wird. Notwendig ist lediglich, dass es auch künftig in jedem Land überhaupt eine Regelung gibt, entweder nach unverändertem Bundesrecht oder nach neuen landesrechtlichen Ersatzregelungen.

In Bezug auf das Wie und Wieviel soll es indes keine Einschränkungen für die Landesgesetzgeber geben, sodass auch Hüllen ohne Kern rechtlich möglich werden.

(Unruhe)

Einen Moment bitte, Herr Kollege. - Vielleicht können die Gespräche draußen weitergeführt werden, damit man hier ordnungsgemäß weiter beraten kann. - Das gilt auch für die Regierungsbank.

Der Vertreter der Landesregierung hat im Ausschuss auch die Intention der Landesregierung für die Bundesratsinitiative erläutert. Dies sind schlicht die steigenden Zahlungsverpflichtungen des Landes für die Schülerverkehre. Näheres konnte nicht erläutert werden. Aber es ist wohl eindeutig, wohin die Reise gehen wird.

Meine Damen und Herren, gerade die Schülerbeförderung ist insbesondere im ländlichen Raum in der Fläche das Kernstück des ÖPNV. Derzeit zahlt das Land fast 100 Millionen Euro jedes Jahr für den Ausgleich verbilligter Schülerfahrkarten an die Verkehrsunternehmen, Verkehrsgemeinschaften und Verkehrsverbünde in Niedersachsen. Die Gesetzesinitiative der Landesregierung läuft parallel zu den Vorschlägen des Landesrechnungshofs und der Landkreisversammlung mit der Absicht, die Kosten der Schülerbeförderung auf Eltern und Schüler abzuwälzen.

Der öffentliche Personennahverkehr besteht aus bis zu 70 % Schülerverkehren und 30 % sonstigen Fahrgäste. Häufig sind die Schülerverkehre in die Linienverkehre eingestellt. Der ÖPNV leistet einen entscheidenden Beitrag zur Entlastung unserer Straßen in den Städten und Gemeinden. Angesichts der aktuellen, angestiegenen Kraftstoffpreise stellt er eine echte Alternative zum Pkw-Verkehr dar. Die Verkehrsleistung des Nahverkehrs ist in den vergangenen zehn Jahren um 25 % und die Zahl der Kunden sogar um ca. 40 % gestiegen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn der Ausgleichsmechanismus für verbilligte Schülerfahrkarten nach § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes unverändert bleibt, kommt es auch ohne die von der Landesregierung beabsichtigte gesetzliche Änderung zu erheblichen Einspareffekten. Schon durch das so genannte Koch/Steinbrück-Papier wurden Einsparungen nach dem Personenbeförderungsgesetz und dem Allgemeinen Eisenbahngesetz vorgenommen. Bereits für das Antragsjahr 2004 erfolgt eine Kürzung der Ausgleichszahlungen um 4 %, im Antragsjahr 2005 um 8 % und im Antragsjahr 2006 um 12 %.

Durch die jetzt beabsichtigten bundesrechtlichen Regelungen besteht für die Länder die Möglichkeit - -

(Unruhe)

Herr Kollege Will, ich muss Sie leider noch einmal unterbrechen. - Die Kollegen Wolfkühler und Biel und das Damenkränzchen in der CDU-Fraktion bitte ich: Machen Sie das doch draußen! Es ist ungemein störend hier. - Fahren Sie bitte fort!

Vielen Dank. - Durch die jetzt beabsichtigten bundesrechtlichen Regelungen besteht für die Länder die Möglichkeit, parallel zu den vom Bundesgesetzgeber vorgenommenen prozentualen Kürzungen darüber hinaus die Gültigkeitstage als einen der Berechnungsfaktoren zu reduzieren. Damit würde sich schon der Ausgangsbetrag reduzieren, der dann noch einmal prozentual gekürzt werden wird.

Die Auswirkungen einer möglichen Absenkung der Ausgleichszahlungen für Schülerverkehre wurden durch den Vertreter der Landesregierung im Ausschuss eindrücklich dargestellt. Im günstigsten Fall könnten die Verkehrsunternehmen die Einsparungen durch Rationalisierung auffangen. Weiter wäre es möglich, dass die Schul- und Aufgabenträger, also die kommunale Ebene, diese Kürzungen durch eigene Mittel auffangen. Es sei aber weiter nicht auszuschließen, dass die Verkehrsunternehmen schlichtweg die Fahrpreise erhöhen, was von den Eltern zu tragen wäre. Schließlich ist es denkbar, dass das Linienangebot ausgedünnt würde. Dies würde aber nicht nur den Schülerverkehr treffen; denn die Ausgleichszahlungen für die Aus

gleichsverkehre und für die Ausbildungsverkehre stellen die Grundfinanzierung des gesamten öffentlichen Personennahverkehrs dar.

Wer die niedersächsische Gesetzesinitiative in seinem Bundesland umsetzt, senkt die bisher gültigen Qualitätsstandards für die Schülerbeförderung. Jede Region, jeder Aufgabenträger, der hier die Qualität sichern will, muss mit zusätzlichen regionalen Mitteln einsteigen oder die Beförderungsdichte bzw. die Qualitätsstandards allgemein verringern bzw. die Fahrpreise deutlich erhöhen. Jede dieser Möglichkeiten verringert die Attraktivität des ÖPNV und belastet Landkreise und Eltern. Das ist ein völlig falsches Signal.

(Zustimmung von Erhard Wolfkühler [SPD])

Im Übrigen hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren für die Schülerbeförderung nicht einmal eigene Mittel eingesetzt, sondern Regionalisierungsmittel des Bundes zweckentfremdet. Man kann ihre Gesetzesinitiative also auch als nachträgliche Legalisierung der zweckentfremdeten Mittel ansehen. Durch diese Praxis in den vergangenen Jahren liefern Sie noch die Legitimation und die Argumente für die Kürzung der Regionalisierungsmittel im neuen Regionalisierungsgesetz des Bundes.

Fazit: Schülerbeförderung und Sicherung der Mobilität sind eine zentrale Landesaufgabe, um gleiche Bildungs- und Berufschancen in Ballungsgebieten und in ländlichen Regionen des Landes sicherzustellen. Wir lehnen eine weitere Finanzbelastung für die kommunalen Haushalte ab und wollen auch nicht, dass die Aufgabenträger bzw. die Verkehrsunternehmen über Qualität und Reduzierung der Mobilität Ihre verfehlte Politik umsetzen müssen. Leidtragende sind die betroffenen Schüler, Eltern und die Fahrgäste, die heute noch auf einen integrierten ÖPNV in der Fläche setzen. Verzichten Sie auf zusätzliche Belastungen für die Menschen in Niedersachsen und kürzen Sie nicht abermals auf Kosten der Kommunen!

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Will. - Als Nächster hat der Kollege Hoppenbrock von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Will, Sie haben sich hier leider nur am Rande mit Ihrem Antrag befasst. Ansonsten enthielt Ihre Rede viele Unterstellungen, auf die ich gerne eingehen will.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich nehme an, dass wir uns in einem einig sind: Schülerbeförderung und ÖPNV im ländlichen Raum gehören zusammen. Ohne die Schülerbeförderung als Basis für den öffentlichen Personennahverkehr funktioniert er im ländlichen Raum nicht vernünftig.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Reinhold Coenen [CDU]: Genauso ist es!)

Das Thema ist wichtig. Deswegen ist es doppelt schade, dass Sie hier mit so vielen Ängsten agiert haben. Wenn Sie nämlich fordern, die Mobilität in der Fläche zu erhalten, dann unterstellen Sie, dass zurzeit alles in Ordnung ist und dass da jemand kommt, der die Macht und den Willen hat, diesen Zustand zu ändern. Ich sage Ihnen: Das ist falsch! Wir wollen, dass die Mobilität in der Fläche erhalten bleibt. Genauso falsch ist es, wenn die Sozialdemokraten meinen, es bedürfe einer besonderen Aufforderung an unsere bürgerliche Landesregierung,