Ich möchte in diesem Zusammenhang, weil er es, wie ich glaube, am besten auf den Punkt gebracht hat, den niedersächsischen Innenminister zitieren. Frau Präsidentin, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis wörtlich:
„Wer nach illegaler Einreise und Ablehnung seines Asylbegehrens ausreisepflichtig wird, muss grundsätzlich auch in Zukunft wieder ausreisen. Wer nach jahrelangem Aufenthalt in Deutschland die Voraussetzungen für ein Bleiberecht etwa deshalb nicht erfüllt, weil er keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen ist, wird auch künftig kein Aufenthaltsrecht bekommen können. Wer hier Straftaten begangen hat und deshalb ausgewiesen wird, wird auch künftig das Land verlassen müssen.“
Übrigens wird der Kurswechsel der SPD hier ganz besonders deutlich - es wundert mich schon, dass Sie jetzt nicht mitgeklatscht haben -: Ich habe nämlich eben gerade den ehemaligen niedersächsischen Innenminister Heiner Bartling - SPD - zitiert und wiedergegeben, was er am 16. Mai 2002 hier im Plenum ausgeführt hat.
Es ist übrigens auch kein Zufall, dass Herr Bartling nicht im Plenarsaal ist. Die Merks in der SPD haben sich durchgesetzt, und die Bartlings haben den Plenarsaal verlassen. Wie auch immer: Wir setzen unseren bewährten Kurs in der Asyl- und Flüchtlingspolitik fort. Wenn wir „unseren Kurs“ sagen, meinen wir den Kurs, über den bis zum Jahre 2003 zwischen den Sozialdemokraten und den Christdemokraten Konsens in diesem Land bestand. Das ist nun nicht mehr so.
Ich will abschließend Folgendes sagen. Eine Härtefallentscheidung darf nicht den Rechtsstaat auf den Kopf stellen. Sie darf nicht alle vorherigen Entscheidungen konterkarieren. Es kann nur um einige wenige besonders gelagerte Ausnahmefälle gehen. Diese Ausnahmefälle - daran gibt es keinen Zweifel - wird es auch künftig geben. Aber wir brauchen klare Kriterien, sonst herrscht Willkür bei der Entscheidung. Das unterscheidet uns von Ihnen, Frau Merk: Sie haben hier keine klaren Kriterien benannt. Wenn es keine klaren Kriterien gibt, dann gibt es Willkürentscheidungen. Das ist mit Artikel 3 des Grundgesetzes schlicht und ergreifend nicht vereinbar.
Meine Damen und Herren, die Entscheidung, ob ein Härtefall vorliegt oder nicht, liegt immer im öffentlichen Interesse. So sieht es das Aufenthaltsgesetz vor.
Ich habe noch ein beachtliches Zitat gefunden, das ich, Frau Präsidentin, gerne noch abschließend vortragen möchte.
„Aber ich muss fragen: Liegt es im öffentlichen Interesse, entgegen dem Recht jemand hier zu behalten, der uns jahrelang mit falschen Papieren getäuscht und damit seinen Aufenthalt und Sozialleistungen erschlichen hat? Liegt es im öffentlichen Interesse, entgegen dem Recht jemand hier zu behalten, der durch Straftaten schwerer Art oder wiederholte Straftaten seine Nichtintegration nachgewiesen hat? Liegt es im öffentlichen Interesse, entgegen dem Recht eine Familie hier zu behalten, wenn ein
- Lieber Kollege, wissen Sie, wen ich gerade zitiert habe? - Den SPD-Innensenator von Berlin, Erhart Körting, im Tagesspiegel vom 10. März 2006. Daran sehen Sie einmal, wie weit Sie von der Wahrnehmung in Ihrer eigenen Partei entrückt sind.
Ich sage Ihnen eines ganz deutlich: Wir werden uns auch zukünftig bei jeder Entscheidung, die wir zu treffen haben, darüber im Klaren sein: Es geht immer um das Einzelschicksal; es geht um den Menschen. Wir hoffen, dass wir dieses Thema durch die Einrichtung einer Härtefallkommission endlich entparteipolitisieren können und wieder zu einem vernünftigen Umgang mit dem Thema Härtefallkommission und Härtefälle insgesamt kommen - trotz Frau Merk und trotz Frau Langhans.
Zu einer Kurzintervention erteile ich jetzt dem Kollegen Bachmann das Wort. Herr Bachmann, Sie haben anderthalb Minuten Redezeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr McAllister, ich will Ihnen einmal den Unterschied zwischen heute und den Zeiten sozialdemokratischer Innenminister, die Glogowski und Bartling hießen, nennen: Erstens gab es damals Altfallregelungen. Diese gibt es seit drei Jahren durch Ihre Mitwirkung nicht mehr.
Zweitens gibt es seitdem eine Änderung im Zuwanderungsgesetz, das Sie im Bund sogar mit beschlossen haben, das Sie in Niedersachsen aber negieren. Auch daran hat Heiner Bartling
Sie versuchen hier den Eindruck zu erwecken, wir würden die Vertraulichkeit von Petitionsausschusssitzungen missachten.
Herr McAllister, nehmen Sie zur Kenntnis, dass das von Ihnen mit beschlossene Beratergremium sehr oft anderer Auffassung ist als Ihre Petitionsausschussmitglieder und die Minderheit der Abgeordneten.
Das gepflegte Verfahren bei streitigen Petitionen ist, das Parlament in öffentlicher Sitzung zu beteiligen. Dann geht es um humanitäre Gesichtspunkte, nicht um parteipolitische Gesichtspunkte. Wenn die Petitionen in öffentlicher Sitzung beraten werden müssen, weil Sie uns dazu zwingen, dann kommen die Inhalte in die Öffentlichkeit - nicht, weil wir Vertrauensbruch begehen!
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Hans-Christian Biallas [CDU]: Wann war denn die letzte Alt- fallregelung? - Die war im letzten Jahr!)
- Herr Kollege Biallas, ich bin gleich fertig. - Die Kriterien, die Sie aufgestellt haben, hat Frau Merk entsprechend bewertet. Sie haben sich eben entlarvt. Sie wollen die Dinge heraus aus dem Parlament und hinein in eine Kommission holen, wo sie der Kontrolle des Parlaments entzogen sind.
Wenn Sie die Verbände, die bis jetzt Berater gestellt haben, an der Kommission nicht mehr beteiligen, dann entlarven Sie sich zum zweiten Mal!
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zuruf von der CDU: Herr Bachmann könnte Marktschreier wer- den, so laut war er!)
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Nur weil Ihre Leute so brüllen, muss man so laut reden!)
Herr Bachmann, am Anfang konnte ich Ihre Rede akustisch noch einigermaßen verstehen. Sie haben etwas über eine Altfallregelung gesagt. Sie sollten noch einmal genau nachdenken; denn die Aussage, dass es in den letzten Jahren keine gegeben habe, ist schlicht und ergreifend unwahr. Von daher sollten sie das vielleicht noch richtig stellen.
Meine Damen und Herren, das Zuwanderungsgesetz hat einen großen gesellschaftlichen Konsens gefunden. Wir haben in einem ziemlich langen - meiner Meinung nach zu langen - Verfahren eine gesamtgesellschaftliche moralische Abwägung darüber getroffen, wie wir in Deutschland mit Flüchtlingen, Asylbewerbern, Zuwanderern und Migranten umgehen wollen. Diese gesamtgesellschaftliche Abwägung, an der sich alle Interessengruppen entsprechend beteiligen konnten, stellt den gesellschaftlichen Konsens in Deutschland dar.
Frau Merk, es kann nicht sein - man kann es auch nicht durchgehen lassen -, dass Sie es als inhuman oder unmoralisch darstellen, wenn sich jemand an diese moralische Abwägung, die die ge
Wenn Sie meinen, dass die Abwägung damals nicht richtig war, dann können Sie natürlich dafür kämpfen, dass eine neue Abwägung vorgenommen wird. In einigen Bereichen sind wir ja auch nicht so weit voneinander entfernt, weil wir - und zwar alle Fraktionen - meinen, dass Evaluationen und Änderungen sein müssen. Allerdings ist jemand, der sich an die moralische Abwägung der Gesellschaft hält, niemals als unmoralisch zu kritisieren.