Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz lautet auf Annahme.
Auch dieser Gesetzentwurf soll ohne Aussprache verabschiedet werden. - Auch dazu gibt es keinen Widerspruch.
Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Dann ist das so verabschiedet.
Wir treten jetzt in die Mittagspause ein, die bis 15 Uhr dauern soll. Ich wünsche Ihnen einen guten Appetit!
Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Selbständigkeit der Schulen - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 15/2600
Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer demokratischen Schulverfassung für die eigenverantwortliche Schule - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/2605
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit unserem Gesetzentwurf zur Stärkung der Selbständigkeit der Schulen verfolgen wir die Maxime: Pädagogische Gestaltungsfreiheit verbessert die Qualität von Schule.
Wer die Innovation an niedersächsischen Schulen fördern will, muss sich von der Reglementierung des Schulalltags verabschieden. Das Produzieren immer neuer Vorschriften hat der Kreativität an den Schulen die Flügel gestutzt. Überflüssige Bürokratie hat sie in ein Korsett geschnürt. Unser Gesetzentwurf gibt Schulen die Chance, sich aus sich selbst heraus zu verändern. Wir eröffnen Optionen, statt Lösungen vorzuschreiben.
Das ist doch wohl das, was die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft meint, wenn sie eine verantwortliche Deregulierung für die deutschen Schulen fordert. Ihr Gesetzentwurf, Herr Minister Busemann, leistet das nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich weisen unser Gesetzentwurf und der Entwurf aus dem Kultusministerium eine Reihe von Ähnlichkeiten und Parallelen auf, z. B. die Verpflichtung der Schulen zur Programmerstellung, zu interner und externer Evaluation, zur Einrichtung eines Schulbeirats - bei uns als Kannbestimmung, im Busemann-Entwurf etwas nebulös als Sollvorschrift. Der Grund für diese Ähnlichkeiten liegt zum einen darin, dass in den zu regelnden Bereichen im Hinblick auf ein neues Qualitätsmanagement ein breiter Grundkonsens besteht. Zum anderen sollte aber nicht aus dem Blickfeld geraten, dass beide Entwürfe ihre Wurzeln in den weit fortgeschrittenen Planungen Ihrer Amtsvorgängerin haben, Herr Minister. Ihre Amtsvorgängerin hat schon genügend Vorarbeit geleistet, an die Sie anknüpfen konnten.
Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang auch an den früheren Kultusminister Werner Remmers. Jetzt kommt Herr Remmers. Herr Klare, Sie können jetzt ganz beruhigt zuhören. - Der hat, als damals einige Bundesländer erste Versuche zur Eindämmung staatlicher Regelungsflut unternahmen, gespottet, da würde lediglich Sperrmüll abtransportiert, er aber wolle in das Wohnzimmer der Schulen gehen und schauen, ob dort nicht überflüssige Möbel herumständen. Ich meine, dass es inzwischen allerhöchste Zeit ist: Raus aus der Schule mit dem Gerümpel und Platz gemacht für eine selbständige Gestaltung des Lern- und Lebensraumes Schule durch die Beteiligten vor Ort selbst! - Wir wollen ernst machen mit dem Haus des Lernens.
Zu erkennen war diese Zaghaftigkeit schon am Erlass für die Bertelsmann-Schulen, die eine Art Pilotschulen für die Eigenverantwortlichkeit Busemann‘scher Machart sein sollen.
Ganz deutlich wird sie in dem vorliegenden Anhörungsentwurf. Wenn wir von der Stärkung der Selbständigkeit der Schulen reden, meinen wir die Eröffnung von pädagogischen Gestaltungsräumen.
Der Kultusminister sagt zu diesem Punkt vorsichtshalber nichts, sondern nimmt eine neue Austarierung im Verhältnis zur Gesamtkonferenz und zur Schulleitung zum Kern seines Gesetzes; das hat er selbst so gesagt.
Herr Busemann, als wir uns am Montag bei der didacta trafen, sagten Sie zu mir, die SPD-Fraktion werde sich noch wundern, welch große Freiheit Sie den Schulen geben würden; denn Sie würden alles untergesetzlich regeln. So habe ich es in Erinnerung. - Sie nicken jetzt auch.
Also: Es wird Erlasse geben, um Erlasse aufzuheben. - Ich meine, Herr Busemann, Sie können es nicht lassen, Erlasse herauszugeben.
Ich habe mir nur die letzten drei Hefte des Schulverwaltungsblatts mitgenommen - jedes enthält einen neuen Erlass. Ungefähr 500 neue Erlasse haben Sie in Ihrer Amtszeit herausgegeben. Das ist eine Riesenmenge. Es ist schon erstaunlich, eine so große Zahl an Erlassen zu produzieren, wenn man das Ziel „Selbständige Schule“ vor Augen hat.
Der Kern- und Angelpunkt unseres Gesetzentwurfs ist der neu gefasste § 32. Damit gehen wir über das hinaus, was bisher im Bereich der pädagogischen Gestaltungsfreiheit diskutiert worden ist.
Schulen sollen bei der Unterrichtsorganisation und -gestaltung sowie bei der Messung und ihrer Bewertung von Verwaltungsvorschriften abweichen können. Schulen sollen eigene pädagogische Konzepte entwickeln. Erst wenn die Schulen selbst entscheiden können, wie sie den Unterricht organisieren - ob z. B. alle Klassen die gleiche Größe haben müssen oder ob das herkömmliche Zeugnis die beste Form der Leistungsbewertung ist -, kann man von wirklicher Gestaltungsfreiheit sprechen.
Grenzen sind dieser Freiheit gesetzt, wenn das Erreichen der in den Rahmenrichtlinien und Bildungsstandards gesteckten Ziele und die bundesweite Anerkennung der vergebenen Schulabschlüsse gefährdet sind. An dieser Gewährleistung lassen wir im Interesse der Schülerinnen und Schüler nicht rütteln. Wo sie nicht gegeben ist - und sei es auch nur aus Fahrlässigkeit -, bedarf es des Einschreitens der Schulaufsicht, die über jede Abweichung von einem Erlass informiert werden muss.
Zur Erprobung einer erweiterten Selbständigkeit können Schulen - allerdings nur mit Zustimmung der Schulbehörde und wieder unter Beachtung der beschriebenen Grenzen - bei Unterrichtsorganisation und -gestaltung, -messung und -bewertung auch von Rechtsverordnungen abweichen. Damit gehen wir sehr weit.