Protocol of the Session on May 16, 2003

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Stand der NSG-Ausweisung bzw. der Überarbeitung bestehender Schutzgebietsverordnungen in den oben genannten und weiteren Gebieten, in denen derzeit Klettersport ausgeübt wird, im Einzelnen?

2. Welchen Stellenwert und welches Potenzial für Tourismus, Naherholung und die Stärkung der Regionalentwicklung sieht die Landesregierung beim Klettersport in Niedersachsen?

3. Wie beurteilt sie die Möglichkeiten für Niedersachsen, den Klettersport oder andere Natursportarten über freiwillige Vereinbarungen mit den entsprechenden Verbänden naturverträglich zu regeln?

Die Kletterkonzeption für die Mittelgebirgsfelsen Niedersachsens ist wertvolles Material für die Naturschutzverwaltung. Sie ist eine geeignete Grundlage, um daraus mit weiteren Überlegungen und Erkenntnissen eigenständige Lösungen zu entwickeln und diese dann mit den Betroffenen zu erörtern. Ziel ist es, zu tragfähigen kooperativen Lösungen zu kommen, die den verschiedenen Belangen Rechnung tragen. Auf diesem Wege hat es bereits zahlreiche Kontakte zwischen den Vertretern der Kletterer und der Naturschutzverwaltung gegeben.

Aufgrund der im jeweiligen Einzelfall sehr unterschiedlichen fachlichen, rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse ist es nicht möglich, zu landesweit einheitlichen Vorgaben zu kommen. Es sind differenzierte Lösungen zu entwickeln. Die Bezirksregierungen sind gebeten, einen gemeinsam mit dem DAV erarbeiteten Zeitplan zur Entwicklung von Lösungen bis Anfang Juni 2003 vorzulegen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Eine umfassende Ermittlung des Standes von Neuausweisungen bzw. Überarbeitungen bestehender Verordnungen über Naturschutzgebiete, in denen derzeit Klettersport ausgeübt wird (bzw. vorgesehen ist), würde einen nicht zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand verursachen und hätte in der zur Verfügung stehenden Zeit ohnehin nicht durchgeführt werden können. Seitens des Landes werden von den genannten FFH-Flächen Süntel, Wesergebirge, Deister, Ith, und Südlicher Selter Verordnungsverfahren mit Priorität beim Ith, parallel dazu für die Gebiete Hohenstein im Süntel und Kamm des Wesergebirges und etwas später für den Selter vorbereitet. Über diese Planungen hat die Bezirksregierung Hannover bereits mit Vertretern des DAV und der IG Klettern gesprochen.

Zu 2: Klettern hat sich in den vergangenen Jahren zu einem Trendsport entwickelt. Da Niedersachsen mit den Felsen insbesondere des Harzes und des Weser-Leineberglandes über die einzigen namhaften Klettermöglichkeiten im norddeutschen Raum verfügt, kommt dem Thema neben der Bedeutung für die Naherholung auch eine touristische Bedeutung zu. So werden die niedersächsischen Klettergebiete auch von Kletterern aus anderen Bundesländern und den Niederlanden frequentiert. Für das Weserbergland bieten sich hier durchaus Chancen, sich zu einer Trendsportregion zu entwickeln, die mit Angeboten wie Klettern, Paddeln, Mountainbike, Hiking, Inlineskating etc. auch ein jüngeres Publikum gezielt ansprechen könnte, wobei aber eine Naturverträglichkeit sichergestellt sein muss.

Zu 3: Wie bereits einleitend ausgeführt, sind unterschiedliche Gesichtspunkte hinsichtlich der Regelungen und Regelungsmöglichkeiten zu berücksichtigen (z. B. europäische Rechtsvorschriften, das Gesetz über den Nationalpark Harz, verschie- dene Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiets- verordnungen, die Bestimmungen im NNatG für die besonders geschützten Biotope). Neben hoheitlichen Einschränkungen werden da, wo es möglich ist, kooperative Lösungen unter Einbeziehung der Betroffenen angestrebt. So beabsichtigt z. B. die Bezirksregierung Hannover in den unter 1. angesprochenen geplanten Naturschutzgebieten in Anlehnung an die Handhabung in anderen Bundesländern eine Verknüpfung von Verordnung und vertraglichen Regelungen. Mit zunehmenden Erkenntnissen über den Erfolg der verschiedenen Verfahrensweisen können die Regelungen später weiterentwickelt werden.

Anlage 12

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 14 des Abg. Hans-Joachim Janßen (GRÜNE)

Künftige Schwerpunktsetzungen im Radwegebau; Fortführung des Radweges an der L 862

In seiner Rede vom 3. April dieses Jahres hat Herr Minister Hirche ausgeführt, der Baustopp für Radwege an Landesstraßen gehöre der Vergangenheit an. Weiter teilte Herr Minister Hirche mit, das bisherige Bewertungsverfahren für Radwege an Landesstraßen werde aufgehoben.

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrn Decker vom 22. Juni 2000 führt die Landesregierung u. a. aus, der Radweg an der L 862 zwischen Heubült und Jaderberg sei nach dem einschlägigen Bewertungsverfahren mit mehr als 30 Punkten bewertet worden und werde daher zu 100 % aus Mitteln des Landes finanziert.

Auf die Anfrage des Abgeordneten Herrn Decker vom 13. Dezember 2002 antwortet die Landesregierung, die Regelung, wonach u. a. der Radweg an der L 862 vollständig aus Mitteln des Landes finanziert werden soll, bestehe nach wie vor. Der noch für das Jahr 2002 in Aussicht gestellte Planfeststellungsbeschluss liegt für den Abschnitt Jaderberg - Heubült mittlerweile vor, für den Abschnitt Jade bis Diekmannshausen ist die Planung verfahrensrechtlich abgeschlossen. Dennoch soll nach Auskunft der Gemeinde Jade noch im März 2003 eine Verfügung des Landesamtes für Straßenbau ergangen sein, dass mit dem Bau des Radweges nicht vor 2006 begonnen werde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Nach welchen Kriterien beabsichtigt sie, den Radwegebedarf zukünftig zu bewerten, wie werden künftig die Prioritäten für den Bau von Radwegen an Landesstraßen gesetzt, und werden auch die bereits planfestgestellten Radwege in diesem Sinne einer Neubewertung unterzogen?

2. Wird auch künftig am Konstrukt der so genannten Gemeinschaftsradwege mit einer paritätischen Finanzierung durch das Land und die Kommune festgehalten, oder ist beabsichtigt, alle neuen Radwege an Landesstraßen künftig zu 100 % aus Landesmitteln zu finanzieren?

3. Welche Priorität genießt der Radweg an der L 862 zwischen Heubült und Jaderberg, wann ist mit dessen Fertigstellung zu rechnen, und

ist auch weiterhin beabsichtigt, diesen Radweg zu 100 % aus Landesmitteln zu finanzieren?

Seit dem 3. April 2003 ist der Bau- und Planungsstopp für Radwege an Landesstraßen aufgehoben. Damit ist die Möglichkeit gegeben, auch Radwege, die in der bisherigen „Positivliste“ nicht enthalten waren, zu planen und zu bauen. Gleichzeitig wurde auch die alte Methodik zur Ermittlung des Radwegebedarfs aus dem Jahre 1977 aufgehoben.

Die vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Im Interesse der Bürger des Landes Niedersachsens werden wir auch in diesem Punkt die Gemeinsamkeit suchen. Dazu wird die Straßenbauverwaltung in den nächsten Monaten ein Konzept erarbeiten, bei dem die zurzeit geplanten Maßnahmen und Prioritäten auf den Prüfstand gestellt werden. Dies soll in enger Abstimmung zwischen den örtlichen Straßenbauämtern und den betroffenen Stellen vor Ort erfolgen, die sich hierbei direkt in die Bedarfsermittlung und Prioritätenreihung einbringen können. Priorität haben besonders die Radwege, die der Schulwegsicherung dienen und mit denen Lücken im Netz, besonders an hoch belasteten Landesstraßen, geschlossen werden. Natürlich werden diese neuen Prioritätenlisten mit dem zurzeit vorhandenen Planungsstand (Planfeststellungsbeschlüsse, Gemeinschaftsrad- wege, eingegangene Rechtsverpflichtungen) abgeglichen. Ziel ist es, je Straßenbauamt eine mit den örtlichen Stellen abgestimmte Prioritätenliste aufzustellen. Diese Liste wird in einem überschaubaren Zeitraum mit der Machbarkeit, den Ämterressoursen bzw. Plan- und Baukapazitäten der Kommune und den jeweiligen Haushaltsmittelbudgets des Amtes abgeglichen.

Zu 2: Auch künftig soll es die Gemeinschaftsradwege mit einer paritätischen Finanzierung durch Land und Kommune geben. Dies erhöht das vorhandene Haushaltsmittelbudget und die Planungskapazitäten und versetzt damit die Ämter und örtlichen Stellen in die Lage, pro Jahr mehr Maßnahmen der jeweiligen Prioritätenliste umzusetzen.

Zu 3: Bei den Radwegen an der L 862 handelt es sich um zwei Abschnitte, die mit der Eröffnung des Wesertunnels zusätzliche Bedeutung erlangen werden. Für den ersten Bauabschnitt zwischen Heubült und Jaderberg ist der Planfeststellungsbeschluss mit Wirkung vom 25. Februar 2003 unanfechtbar geworden. Nach Planung und Disposition

der Straßenbauverwaltung wird im Herbst 2003 mit der Baumaßnahme begonnen.

Für den zweiten Bauabschnitt - Jaderaußendeich fand am 19. Dezember 2002 der Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren statt. Dabei konnten alle Einwendungen ausgeräumt werden. Der Planfeststellungsbeschluss durch die Bezirksregierung Weser-Ems ist für Mitte 2003 vorgesehen. Der Baubeginn für diesen Bauabschnitt ist durch die Straßenbauverwaltung für 2004 geplant.

Der erste Bauabschnitt wird zu 100 % aus Landesmitteln finanziert werden. Für den zweiten Abschnitt, der in der örtlichen Prioritätenliste Berücksichtigung finden wird, sind beide Finanzierungsmodelle denkbar, also sowohl 100 % Landesfinanzierung als auch eine Finanzierung als Gemeinschaftsradweg. Für welches Finanzierungsmodell sich die örtlichen Stellen entscheiden werden, bleibt abzuwarten.

Anlage 13

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 15 des Abg. Stefan Wenzel (GRÜNE)

Finanzierung der Hochbaumaßnahmen des Landes Niedersachsen

Finanzminister Möllring will laut Presseerklärung vom 24. April 2003 alle aktuellen Bauprojekte des Landes darauf hin überprüfen, ob eine Verzögerung der Fertigstellung ohne größere Nachteile möglich sei. Hintergrund sei eine Überzeichnung der Haushaltsansätze inklusive der zusätzlich eingeplanten Ansätze im Nachtragshaushalt 2003. Nachgedacht wird laut Presseberichten aber offensichtlich auch über eine Aufgabe von Bauprojekten. Einige Bauvorhaben wurden demnach bereits gestoppt.

Stillgelegte Baustellen verursachen jedoch zusätzliche Kosten, weil die Baustellensicherung teurer wird, die Einrichtung der Baustelle länger vorgehalten oder neu eingerichtet werden muss und weil gegebenenfalls auch Vertragsstrafen für bereits erteilte Aufträge anfallen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche größeren Hochbaumaßnahmen in Niedersachsen sollen verzögert, „abgespeckt“ oder gestoppt werden?

2. Welche Summe soll durch die unter Frage 1 genannten Maßnahmen in den Jahren 2003, 2004 und 2005 eingespart werden?

3. Welche zusätzlichen Kosten fallen durch die Bauverzögerung aufgrund von Baustellensicherung, zusätzlichen Einrichtungskosten, Vertragsstrafen u. ä. an?

Das von der vorherigen Landesregierung initiierte Baubeschleunigungsprogramm, das durch das Vorziehen von Bauvorhaben des Landes der Bauwirtschaft Impulse verleihen sollte, ohne jedoch dafür zusätzliche Haushaltsmittel bereitzustellen, führte zu einer vermehrten und zügigeren Auftragserteilung im staatlichen Hochbau. Der in diesem Zusammenhang bestehenden Gefahr eines den Haushaltsansatz übersteigenden Haushaltsmittelbedarfs hätte durch eine konsequente Haushaltsmittelkontrolle begegnet werden müssen. Diese ist aber beim Einsatz des automatisierten Haushaltsvollzugssystems (P 53) nicht fehlerfrei erfolgt. Daher wurden den örtlichen Dienststellen des Staatlichen Baumanagements mehr Haushaltsmittel zugewiesen, als im Haushaltsplan 2002 zur Verfügung standen. Als die Fehler bemerkt wurden, waren bereits das Haushaltssoll erheblich überschreitende Verpflichtungen in Höhe von 45 Millionen Euro eingegangen. Auch für das Haushaltsjahr 2003 war mit einem über den ursprünglichen Haushaltsansatz hinausgehenden Bedarf zu rechnen, der auf die im Haushaltsjahr 2002 eingetretene Entwicklung zurückzuführen ist.

Die vorherige Landesregierung hat für das Haushaltsjahr 2002 zwar erst einmal 34 Millionen Euro überplanmäßig im Vorgriff auf das Haushaltsjahr 2003 bereitgestellt, den Haushaltsansatz 2003 jedoch nicht erhöht. Die Landesregierung steht daher vor dem Problem einer völlig unzureichenden Ausstattung des Bauhaushalts im Haushaltsjahr 2003. Nach den Ermittlungen der Landesbauverwaltung wären im Haushaltsjahr 2003 Ausgaben in Höhe von 229 Millionen Euro erforderlich, um alle begonnenen Bauvorhaben planmäßig fortzuführen. Im Hinblick auf die im Haushaltsjahr 2002 überplanmäßig geleisteten Ausgaben in Höhe von 45 Millionen Euro hätten im Haushaltsjahr 2003 jedoch nur noch 147 Millionen Euro zur Verfügung gestanden.

Um den Belastungen aus dem inzwischen erreichten Baufortschritt Rechnung zu tragen, war die Landesregierung gezwungen, die Haushaltsüberschreitung des Haushaltsjahres 2002 nicht auf die Ansätze für das Haushaltsjahr 2003 anzurechnen. Die Landesregierung hat dadurch dem Bauhaushalt im Haushaltsjahr 2003 über 45 Millionen Euro zusätzliche Mittel zugeführt. Diese Maßnahme war jedoch nicht ausreichend, um die von der Landes

regierung vorgefundene weitere Deckungslücke im Haushaltsjahr 2003 zu schließen. Daher hat die Landesregierung in den Entwurf des 2. Nachtragshaushaltsgesetzes 2003 einen zusätzlichen Betrag von 24 Millionen Euro für investive Baumaßnahmen eingestellt. Insgesamt hat die Landesregierung dem Bauhaushalt zur Behebung der von ihr vorgefundenen Missstände über 69 Millionen Euro gutgebracht.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Zurzeit werden alle bereits begonnenen Bauprojekte einer intensiven Prüfung hinsichtlich der tatsächlich im Haushaltsjahr 2003 vorhandenen Baumittel unterzogen.

Zu 2: Es ist nicht die Absicht der Landesregierung, Haushaltsmittel für Bauvorhaben zu kürzen. Sie hat im Entwurf des 2. Nachtragshaushaltsgesetzes 2003 vorgeschlagen, die Bauausgaben im investiven Bereich - vorbehaltlich der Bewilligung durch den Landtag - um 24 Millionen Euro zu erhöhen. Die Landesregierung wird sich exakt im Rahmen des Haushaltsplanes halten und damit die Budgethoheit des Landtages achten.

Zu 3: Die Bestandsaufnahme aller laufenden Bauprojekte wird zurzeit durchgeführt. Wegen der Vielzahl der Bauprojekte (130 große und rund 1 000 kleine Bauvorhaben) ist die Prüfung derzeit noch nicht beendet. Die Frage kann daher zurzeit nicht beantwortet werden. Die Landesregierung wird aber alles daran setzen, den von der vorherigen Landesregierung zu verantwortenden Fehlentwicklungen gegenzusteuern und etwaige Schäden so gering wie möglich zu halten.

Anlage 14

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 16 der Abg. Ingrid Eckel, Wolfgang Jüttner, Walter Meinhold, Claus Peter Poppe, Silva Seeler, Dr. Gitta Trauernicht, Jacques Voigtländer, Wolfgang Wulf (SPD)