Protocol of the Session on December 7, 2005

Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat ebenfalls auf die Verfassungswidrigkeit abgehoben und deutlich gemacht, dass seine Fraktion ihren Änderungsantrag auf das aktualisierte Zahlenwerk der technischen Liste abstellen werde. Er kündigte einen ausführlichen Antrag für die Schlussberatung an, der Hinweise auf die Erreichung der Verfassungskonformität geben solle.

Die Einzelpläne zum Staatsgerichtshof und Landesrechnungshof - darauf will ich ausdrücklich hinweisen - sind einstimmig beschlossen worden, ebenso der Einzelplan 01 - Landtag -, bei dem die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zwei Punkte ausgenommen hat, die die Bereitstellung von Bauunterhaltungsmitteln und die Mittel für die IuKTechnik betrafen.

Die übrigen Einzelpläne sind mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und der Grünen gebilligt worden.

Ich komme zur Einzelberatung zum Haushaltsbegleitgesetz und werde mich dabei auf wenige Punkte konzentrieren, wobei der Abschnitt, der sich mit den Studiengebühren befasst, besonders wichtig ist. Dazu ist zusammenfassend darzustellen, dass die Beschlussempfehlung von den Fraktionen der CDU und der FDP getragen wird und die Fraktionen der SPD und der Grünen dagegen gestimmt haben.

Zu der so genannten Stiftungsschule, die mit Artikel 5/1 eingerichtet werden sollte, möchte ich darauf hinweisen, dass dieser Artikel nach langer Diskussion auch im Fachausschuss zurückgezogen worden ist. Diese Form der Schule soll, wenn überhaupt, in einem gesonderten Gesetz verabschiedet werden.

Meine Damen und Herren, ich halte Sie für damit einverstanden, dass ich mich bezüglich des Haushaltsbegleitgesetzes auf diese beiden Punkte beschränke.

Ich komme in meinem mündlichen Bericht zur Abschlussempfehlung, die der Haushaltsausschuss vorlegt.

Ich möchte zunächst deutlich machen, dass wir In Bezug auf die LTS grundsätzlich Einverständnis darüber erzielt, dass Neuregelungen notwendig sind. Der Rechnungshof hat seine üblichen Kritikpunkte aufrechterhalten. Aber um die Handlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten, geht es gar nicht anders, als auch bei der Wohnraumförderung die Wohnungsbauförderdarlehen um ein Jahr zu verlängern.

Die abschließende Empfehlung des Ausschusses für diesen umfangreichen Haushalt möchte ich nicht vortragen, ohne mich vorher bei allen zu bedanken, die konstruktiv an den Beratungen mitgewirkt haben. Das gilt für die Fachausschüsse, die zugearbeitet haben, und auch für die Arbeit im Haushaltsausschuss. Nicht vergessen möchte ich die Kolleginnen und Kollegen aus den Ressorts, die fachkundig zur Seite gestanden haben, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung.

Namens und im Auftrag des federführenden Ausschusses für Haushalt und Finanzen bitte ich um

Ihre Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen in der Drucksache 2391 zum Haushaltsgesetz 2006 und in der Drucksache 2431 zum Haushaltsbegleitgesetz. - Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Die komplette Fassung des schriftlichen Berichts gebe ich zu Protokoll.

(Zu Protokoll:)

Wie es in diesem Hause Brauch ist, trage ich die Berichte zum Haushaltsgesetz, zum Haushaltsplan und zum Haushaltsbegleitgesetz zusammen vor. Ich beginne mit dem Bericht zum Haushaltsplan.

Bei der Beratung des Haushaltsplans im Ausschuss für Haushalt und Finanzen sind die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen überein gekommen, auf eine grundsätzliche haushalts- und finanzpolitische Debatte zu verzichten, da die Standpunkte der Fraktionen dazu ohnehin bekannt und während der ersten Beratung im Plenum hinreichend ausgetauscht worden seien.

Zum Zahlenwerk schlägt Ihnen der Haushaltsausschuss umfangreiche Veränderungen vor. Ich beschränke mich auf einen Gesamtüberblick. Zur Beratung im Haushaltsausschuss legten die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP zwei Listen vor: eine so genannte politische Liste und eine technische Liste. Die Empfehlungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen sind dementsprechend aufgebaut.

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen akzeptierten dieses Verfahren. Allerdings wiesen sie darauf hin, dass die erkennbar zwischen den Koalitionsfraktionen und der Landesregierung abgestimmten „politischen“ und „technischen“ Listen von ihnen geprüft und verarbeitet werden müssten. Sie stellten klar, dass insbesondere Veränderungen bei den Einnahmen und Ausgaben in der aktualisierten „technischen“ Liste eine neue Beratungsgrundlage für die Anträge von SPD bzw. Bündnis 90/Die Grünen geschaffen hätte. Dies werde z. B. bei den Mehreinnahmen bei der Förderabgabe um brutto 215 Millionen Euro und netto 39 Millionen Euro für den Landeshaushalt deutlich. Beide Oppositionsparteien verwiesen darauf, dass auch nach der Vorlage der „politischen“ Liste - dem Änderungsantrag von CDU und FDP - der Haushalt 2006 weiter verfassungswidrig bliebe.

Im Einzelplan des Innenministeriums werden 145 000 Euro für die Einstellung von 42 Polizeianwärtern zur Verfügung gestellt. Außerdem solle die Beförderungssituation in den Laufbahnen des mittleren und gehobenen Dienstes verbessert werden. Dazu haben die Koalitionsfraktionen ein allgemeines Stellenhebungsmodell beschlossen, das 204 Stellenhebungen zum 1. Juli 2006 vorsieht. In den Bereichen Polizei, Finanzämter und Justiz sollen im gehobenen Dienst jeweils 50 Stellenhebungen vorgenommen werden. Weitere 54 Stellenhebungen sollen ressortübergreifend in folgenden Bereichen des mittleren Dienstes stattfinden: Innenministerium acht Stellen, Finanzministerium - Finanzämter - 29 Stellen, Ministerium für Wissenschaft und Kultur 1 Stelle, Justizministerium 16 Stellen. Das Gesamtkostenvolumen dafür beträgt 337 000 Euro. Der Bereich der Sozialgerichtsbarkeit soll durch 32 zusätzliche Richterstellen und 17 zusätzliche Angestelltenstellen verstärkt werden. Die Maßnahme sei der gestiegenen Anzahl von Sozialgerichtsprozessen geschuldet. Für den Landesbeauftragten für Heimatvertriebene und Spätaussiedler werden 50 000 Euro zusätzlich bereitgestellt. Zur Deckung sollen 50 000 Euro beim Landesamt für Statistik eingespart werden. Für Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 2006 werden zusätzlich 370 000 Euro bereitgestellt. Die Maßnahmen der Landeshauptstadt Hannover zur Gefahrenabwehr sollen in einer Größenordnung von 600 000 Euro unterstützt werden.

Für die Haltung von Polizeikraftfahrzeugen werden 2,7 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt. Zur Deckung werden die Ansätze bei den Titeln für die Mieten bzw. für die Bewirtschaftung von Polizeidienstgebäuden in entsprechender Höhe herabgesetzt.

Mittel aus der Konzessionsabgabe werden zugunsten der Stiftung „Niedersachsen“ umgeschichtet.

Im Einzelplan 05 werden Mehreinnahmen durch höhere Erstattungen des Bundes für die Aufwendungen in der Kriegsopferfürsorge erwartet. Die dadurch frei werdenden Mittel machen es möglich, 250 000 Euro für die Palliativmedizin zur Verfügung zu stellen, 250 000 Euro für das Jahr der Jugend und 100 000 Euro für die Schuldnerberatung für benachteiligte Jugendliche. Auch die Mittel für die Aidsberatung sollen um 20 000 Euro erhöht werden. Eine zusätzliche Verpflichtungsermächtigung wird für den Bereich Gender-Mainstreaming

in der Kinder- und Jugendhilfe ausgebracht. In den Haushalten des Sozialministeriums, des Kultusministeriums und des Wissenschaftsministeriums werden 150 000 Euro für die Einrichtung eines ressortüberbreifenden Sonderfonds für den nachträglichen Erwerb von Haupt- und Realschulabschlüssen zur Verfügung gestellt. Den kommunalen Theatern soll Planungssicherheit gegeben werden, und die Musikförderung soll verstärkt werden. Der Neuabschluss der zum 31. Dezember 2006 gekündigten Verträge wird mit einer Verpflichtungsermächtigung über rund 104 Millionen Euro haushaltsrechtlich abgesichert. Im Einzelplan des Kultusministeriums sollen 2 Millionen Euro zusätzlich für ein Konzept zum effektiveren Einsatz von so genannten Feuerwehrlehrkräften zur Verfügung gestellt werden, um Unterrichtsausfall frühzeitig zu vermeiden. Aufgestockt werden sollen auch die Mittel für die pädagogischen Mitarbeiter an Förderschulen um 27 Stellen. Die Finanzhilfen für die Schulen in freier Trägerschaft sollen um 12,9 Millionen Euro erhöht werden.

Im Einzelplan des Wirtschaftsministeriums soll der Ansatz für den Bau von Radwegen um 3 Millionen Euro erhöht werden, dies insbesondere für Projekte, die schon begonnen wurden bzw. die kurz vor ihrem Beginn stehen. Aus der Sicht der Koalitionsfraktionen sei das sicherlich nicht ausreichend, sei aber angesichts der dramatischen Finanzlage ein wichtiges Signal für Investitionen im ländlichen Raum. Für ein Forschungs- und Investitionsprogramm sollen 500 000 Euro zur Verfügung gestellt werden.

Auch die Landesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes werden aufgestockt, um die Bundesmittel in diesem Bereich vollständig zu binden.

Zur Bindung von Bundesmitteln der Gemeinschaftsaufgabe Hochwasserschutz werden aus der Abwasserabgabe zur Finanzierung von Zuweisungen Mittel umgewidmet. Die Anstalt „Solidarfonds Abfallrückführung“ wurde im September aufgelöst. Die dadurch frei werdenden Mittel in Höhe von 290 000 Euro sollen auf verschiedene Titel zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Umgebungslärm und zur weiteren Umsetzung der Feinstaubrichtlinie verwandt werden. Für die Informationsarbeit für den Erkundungsstandort Gorleben und das Endlager Schacht Konrad sollen ebenfalls zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Angeschoben werden damit soll ein Moderationsverfahren.

Für Planungskosten für den Umbau und die Erweiterung des Polizeidienstgebäudes in Buchholz werden 300 000 Euro ausgebracht. Die Stadt Buchholz leiste einen Finanzierungsbeitrag von 300 000 Euro. Die Maßnahme habe oberste Priorität. Es gebe natürlich weitere Gebäude in den Bereichen der Polizei, Finanzverwaltung und Justiz, die ebenfalls dringend umgebaut werden müssten. Aber angesichts der Haushaltslage des Landes, die nach wie vor dramatisch sei, sei derzeit einfach nicht mehr machbar.

Die Vertreter der Koalitionsfraktionen legten Wert auf die Feststellung, dass ihr Änderungsantrag 31 Millionen Euro haushaltsneutral umschichte und dass dabei der investive Bereich zulasten des konsumtiven Bereichs betont werde. Sie bezeichneten den Haushalt 2006 als Ausweis einer Politik mit Augenmaß, die nur das umsetze, was finanziell machbar, nötig und möglich sei.

Der Vertreter der SPD-Fraktion machte deutlich, dass seine Fraktion die zur ersten Beratung in der Plenardebatte geäußerte Kritik am Haushaltsplanentwurf der Landesregierung aufrechterhalte. Daran änderten auch die marginalen Änderungen der Regierungsfraktionen nichts. Im Übrigen habe die SPD-Fraktion bei der Beratung der Einzelpläne zahlreiche Haushaltsansätze hinterfragt. Die SPD-Fraktion werde zur Schlussberatung einen Änderungsantrag vorlegen, dessen Finanzierung deutliche Akzente setzen und ebenfalls ohne weitergehende Neuverschuldung auskommen werde.

Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte die fortbestehende Verfassungswidrigkeit des Haushalts und kündigte ebenfalls einen Änderungsantrag seiner Fraktion zur abschließenden Plenardebatte an. Auch er verwies darauf, dass seine Fraktion ihren Änderungsantrag auf das aktualisierte Zahlenwerk der „technischen“ Liste abstellen werde.

Zum Schluss darf ich Ihnen das Abstimmungsergebnis im Einzelnen vortragen. In der Abstimmung über die Einzelpläne hat der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Einzelpläne des Staatsgerichtshofs und des Landesrechnungshofs einstimmig beschlossen. Der Einzelplan 01 des Landtages wurde ebenfalls einstimmig gebilligt, der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nahm bei seinem Votum zwei Positionen von dieser Zustimmung aus, und zwar die Nichtbereitstellung von zusätzlichen Mitteln für die IuK-Technik und die Bereitstellung der Bauunterhaltungsmittel für

die Modernisierung der Fraktionssitzungsräume. Die übrigen Einzelpläne hat der Ausschuss gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktion der SPD und des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gebilligt.

Ich komme jetzt zu meinen Erläuterungen zur Beschlussempfehlung über den Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2006.

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen schlägt Ihnen mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Vertreter der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen.

Relevante Änderungen des Gesetzentwurfs haben sich aufgrund von Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen zu folgenden Punkten ergeben:

Zunächst zu dem neu eingefügten § 3 Abs. 3:

Unabhängig davon, dass es zwischen der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen auf der einen Seite und dem Landesrechnungshof und den Oppositionsfraktionen auf der anderen Seite unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, ob der Landeshaushalt 2006, am Maßstab des Artikels 71 unserer Verfassung gemessen, verfassungsgemäß ist oder nicht, hat es im Verlauf der Ausschussberatungen doch in einer Hinsicht eine Annäherung gegeben:

Es ist nicht mehr streitig, dass das Finanzministerium eine gesonderte gesetzliche Ermächtigung benötigt, um die Niedersächsische Landestreuhandstelle städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen und Krankenhäuser in der vorgesehenen Form finanzieren zu lassen. Die entsprechende Bestimmung finden Sie nun im § 3 Abs. 3.

Auch die Änderung im § 4 Abs. 1 betrifft die Landestreuhandstelle: Die Erhöhung des Bürgschaftsrahmens soll es dem Finanzministerium ermöglichen, die Veräußerung des Fördervermögens der Landestreuhandstelle gegenüber dem Erwerber durch eine Bürgschaft abzusichern.

Veränderungen haben sich auch in § 4 Abs. 2 ergeben: Keiner Einwilligung des Haushaltsausschusses bedürfen nun auch Bürgschaften und Garantien nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm und Ausfallbürgschaften nach § 11 a

Abs. 5 Satz 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes, also solche zur Sicherung der Rückzahlung von Studienbeitragsdarlehen.

Schließlich ist in § 13 Abs. 3 entsprechend der Veranschlagung im Kapitel 08 02 die Mindestzuführung an den Wirtschaftsförderfonds von 36 Millionen Euro auf 38 Millionen Euro erhöht worden.

Eine letzte Änderung findet sich in Anlage 2, den Allgemeinen Bestimmungen zu den Personalausgaben: Die in Absatz 8 Nr. 4 enthaltene Berichtspflicht des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur über die Denomination von Professorenstellen und über wesentliche strukturelle Änderungen in einzelnen staatlichen Hochschulen kann entfallen, weil der Landtag über die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen und über ihre Strukturdaten ohnehin umfassend informiert ist - ich weise in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Vorlage 121 des Haushaltsausschusses hin, aus der sich die neue Konzeption zur transparenteren Darstellung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der Hochschulen ergibt.

Ich komme nunmehr zum Haushaltsbegleitgesetz und damit zur Ausschussempfehlung in der Drucksache 2431. Auch diese Beschlussempfehlung wird von den Ausschussmitgliedern der Fraktionen von CDU und FDP getragen, während die Ausschussmitglieder der Fraktionen der SPD und der Grünen dagegen gestimmt haben. Die Vertreter der SPD-Fraktion im Haushaltsausschuss haben allerdings deutlich gemacht, dass sich ihr negatives Votum nicht unterschiedslos auf alle Teile des Gesetzes beziehe; mit dem Inhalt der Artikel 2, 3 und 6 könnten sie sich einverstanden erklären. Die mitberatenden Ausschüsse haben ihre Beratungen meist auf den in ihre fachliche Zuständigkeit fallenden Teil des Gesetzentwurfs beschränkt und dazu überwiegend keine Änderungsempfehlungen gegeben.

Schwerpunkte des Gesetzentwurfs sind die stufenweise Heraufsetzung der besonderen Altersgrenze für Polizeivollzugsbeamte um insgesamt zwei Jahre, eine Anpassung des Landesrechts an das neue Reisekostenrecht für Beamte, eine rückwirkende Erhöhung der Konzessionsabgabe für das Zahlenlotto, haushaltsrechtliche Vorschriften zum Hochschul- und Schulbereich, die Aufhebung des Graduiertenförderungsgesetzes sowie die Begleitregelungen zur geplanten Veräußerung des Landestreuhandvermögens. Diese Regelungen waren schon im Fraktionsentwurf enthalten; daher

möchte ich insoweit auf die Begründung dieses Gesetzentwurfs verweisen.

In meinem mündlichen Bericht will ich diejenigen Regelungen erläutern, die in diesen Entwurf während der Ausschussberatungen aufgenommen worden sind. Es handelt sich dabei zum einen um eine umfangreiche Empfehlung zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes, bei der es um die Einführung von Studienbeiträgen geht (Ar- tikel 4/1). Außerdem sind durch einen zweiten Änderungsvorschlag der Fraktionen von CDU und FDP drei weitere Artikel in den Gesetzentwurf eingefügt worden, nämlich zum Besoldungsgesetz, zum Schulgesetz und zum Pflegegesetz. Hinzu kommen vier sachliche Änderungen zu Gesetzen, deren Änderung schon der Gesetzentwurf vorgesehen hatte.

An erster Stelle möchte ich aus dem Artikel 1 die für bestimmte Gruppen von Polizeivollzugsbeamten um ein Jahr abgesenkte Altersgrenze im neuen § 228 Abs. 2 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) erwähnen. Damit wird die stufenweise Anhebung der Altersgrenze, die sich aus der Neufassung des § 228 Abs. 1 NBG ergibt, für diejenigen Polizeibeamten eingeschränkt, die über mindestens 25 Jahre unter erschwerenden Umständen Dienst getan haben. Es handelt sich dabei um eine gesetzlich bestimmte Altersgrenze; jedoch hat der Beamte vier Jahre vor Erreichen der Altersgrenze anzuzeigen, dass er deren besondere Voraussetzungen erfüllen wird.

Der neue Artikel 1/1 enthält Änderungen zur Besoldungsordnung B des Landesbesoldungsgesetzes, die mit der Neubewertung einzelner Ämter von Landesbeamten zusammen hängen. Hinweisen möchte ich auf die Absenkung der Besoldung für den Landesbeauftragten für den Datenschutz um zwei Besoldungsgruppen. Diese Absenkung hängt mit der geplanten Einschränkung des Aufgabenbereichs des Landesbeauftragten auf den öffentlichen Bereich zusammen. Die Aufsichtszuständigkeit für den nichtöffentlichen Bereich soll nämlich demnächst auf das Innenministerium übergehen. Gegen diese Änderung bestehen gewisse europarechtliche Bedenken, die den Landtag bereits in einem anderen Gesetzgebungsverfahren beschäftigen; dort liegt auch ein kritischer Hinweis der EG-Kommission aus dem bereits anhängigen Vertragsverletzungsverfahren vor. Die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion haben darauf hingewiesen, dass diese Zuständigkeitsän

derung selbst nicht Gegenstand der besoldungsrechtlichen Regelung sei.

Die zusätzliche Änderung des Lotteriegesetzes in Artikel 3 Nr. 2 betrifft lediglich eine finanzielle Umschichtung von der Lotto-Stiftung hin zur Stiftung Niedersachsen.