Wir haben in der Einbringungsrede im Juni dieses Jahres Bedenken gegen verschiedene von Ihnen vorgesehene Positionen oder Themen betreffend Deregulierungsmaßnahmen formuliert: erstens das Thema Durchführungsverordnung zum Kindertagesstättengesetz, zweitens Schulentwicklungsplanung, drittens Spielplätzegesetz, viertens Reduzierung der Verbandsbeteiligung im Bereich des Naturschutzrechts. Das waren die vier zentralen Positionen, die ich damals genannt habe.
Nach intensiver Diskussion in unserer Fraktion haben wir jetzt erneut beraten. Der Änderungsantrag spiegelt sozusagen den Dissens wider. Wir sind ein erhebliches Stück von der ursprünglichen Linie der vier Punkte abgegangen. Jetzt trennen uns noch drei Punkte. Der eine Punkt ist die Frage Evaluation. Das wäre für Sie ohne weiteres übernehmbar. Da geht es nämlich schlicht um eine Ergänzung eines Satzes, in dem wir die Kriterien, wie die Evaluation durchgeführt werden soll, definieren. Das ist eine Präzisierung, nichts anderes.
Der zweite Punkt ist die Regelung in § 3 Nr. 8 des Gesetzentwurfs. Dabei geht es um § 91 des Niedersächsischen Wassergesetzes, nämlich darum, dass in Zukunft in den betroffenen Kommunen davon abgesehen werden soll, dass für Bauten im Wasser oder am Wasser, wenn innerhalb von drei Wochen kein Bescheid auf einen Antrag vorliegt, sozusagen eine Genehmigungsfiktion eintritt. Im Hinblick auf unsere Erfahrungen - auch aufgrund Ihrer Erfahrungen; so unterstelle ich einmal - beispielsweise mit dem Elbehochwasser halte ich das für völligen Unfug, was Sie hier machen.
Genau bei dem Gegenstandsbereich macht es Sinn, diese Genehmigungsfiktion nicht nach drei Wochen eintreten zu lassen. Wenn Sie die bisherige Regelung beibehalten werden, würde auch eine Verbandsbeteiligung von Umweltund Naturschutzverbänden möglich sein. Die ist in einem Bereich, wo Bauen im hochwassergefährdeten Bereich stattfindet, absolut sinnvoll.
Dann kann man anschließend nicht herumjammern und beklagen, was an Schäden entstanden ist. Das wird hier in der Sache unnötigerweise falsch korrigiert.
Der letzte Punkt: Meine Kollegin Frau Rübke von der SPD-Fraktion hat zum Thema Durchführungsverordnung zum Kindertagesstättengesetz bereits die inhaltlichen Punkte genannt; deswegen wiederhole ich die hier nicht. Das war der Punkt, bei dem wir auch im bilateralen Gespräch gesagt haben: Wenn Sie sich von dieser Aufhebung der Durchführungsverordnung zurückziehen, dann würden wir dem Gesetzentwurf insgesamt sogar zustimmen können. - Sie tun das nicht. Es bleibt Ihr Geheimnis, warum Sie an dieser Stelle offensichtlich dem Drängen einiger kommunaler Akteure folgen. Es ist für unsere Begriffe nach wie vor pädagogisch sinnvoll. Selbst Ihre Landesregierung, vertreten durch Kultusminister Busemann, hat sich im Januar dieses Jahres, als der Orientierungsplan mit den kommunalen Spitzenverbänden für die Veränderung und Verbesserung der Kindertagesstättenausbildung und der Kindertagesstättenarbeit beschlossen wurde, ausdrücklich verpflichtet, diese Regelungen des bislang geltenden Rechts und damit auch der Durchführungsverordnung anzuerkennen und einzuhalten. Von daher macht es überhaupt keinen Sinn, wenn Sie wenige Monate später plötzlich mit der entsprechenden Streichung in Erscheinung treten. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über die Notwendigkeit, Bürokratie abzubauen, besteht fraktions- und parteiübergreifend Einigkeit
Aber wehe, es wird einmal ernst. Wir haben heute wieder ein schönes Beispiel dafür gesehen, wie es dann um die Opposition bestellt ist.
Ich kann Ihnen aber sagen: CDU und FDP werden sich nicht wegducken. Wir gehen den Weg des Bürokratieabbaus und der Flexibilisierung ent
schlossen weiter. Wir wollen es für den Bürger einfacher und schneller machen. Als Beispiel will ich Ihnen meine Lieblingsstelle, die auch Herr Lennartz gestreift hat, noch einmal vorlesen. Im Wasserrecht führen wir nämlich einen Paradigmenwechsel durch. Ich zitiere:
„Im Falle des § 91 Abs. 1 gilt die Genehmigung als erteilt, wenn die Wasserbehörde nicht binnen drei Wochen nach Eingang des Antrages über ihn abschließend entschieden hat.“
Genau so muss es sein. Nicht der Bürger muss hinterherlaufen, sondern die Behörde muss, wenn sie einen Antrag nicht genehmigen will, schnell handeln und im Sinne des Bürgers entscheiden. So wollen wir es haben.
Wenn wir sehen, dass dieses Prinzip erfolgreich ist - davon sind wir fest überzeugt -, dann werden wir es auf andere Rechtsgebiete ausweiten. Wir wollen die Regeln flexibilisieren und Bürokratie dort abbauen, wo der Bürger den direkten Kontakt in der Rechtsanwendung hat, wo er direkt belastet ist und wo er sich fragt: Warum dauert ein Verfahren so lange? Warum müssen so viele Behörden eingeschaltet und gefragt werden?
Ich komme jetzt zu Ihrer Kritik, die ich hier vernommen habe. Ich meine, insbesondere wenn wir über das Personalvertretungsgesetz oder über Kindertagesstätten reden, ist es ganz sinnvoll, sich anzuhören, was eigentlich überhaupt beabsichtigt ist. Nehmen wir einmal Kindertagesstätten. Was haben die betroffenen Kommunen dazu gesagt? Ich zitiere:
„Das heißt für mich: Ich arbeite im Landkreis Emsland daran, dass wir unsere Kindertagesstätten zu Vollservicecentern für Familien entwickeln müssen. Es kann nicht sein, dass ich ein Landesjugendamt im Rücken habe, wenn ich vor Ort mit den Eltern und den Kindergartenträgern daran arbeite, die Kindertagesstätte zu einer Vollserviceeinrichtung für Familien zu machen. Es geht doch nicht darum, dass wir Standards abbauen wollen. Vielmehr wollen wir im Rahmen der Entwicklungsmöglichkeiten größere Gestaltungsräume. Deswegen bitte
Nehmen wir als Nächstes das Personalvertretungsgesetz. Dazu habe ich Ihnen etwas von Herrn Mädge mitgebracht, den Sie eben noch als „guten Mann“ gelobt haben. Er hat sich in der Anhörung übrigens als langjähriger Gewerkschafter im öffentlichen Dienst und bekennender Sozialdemokrat geoutet. Was sagt er zu den Änderungen im Personalvertretungsgesetz? - Ich zitiere:
„Schauen Sie sich doch einmal an, welche Fälle nicht mehr vor die Einigungsstelle gebracht werden sollen, z. B. der Fall, wenn ich dem Kollegen Meier sage: Du sitzt ab morgen 3 m weiter im anderen Büro. Bei VW z. B. wird dem Kollegen Meier gesagt: Du arbeitest ab morgen in Salzgitter, dann in Wolfsburg, dann in Braunschweig.“
Exakt diese Fälle, nämlich dieses „3 m weiter im anderen Büro“, gehören nicht vor die Einigungsstelle. Hier ist das Personalvertretungsgesetz überflüssig. Herr Mädge hat Recht. Besser kann man es nicht auf den Punkt bringen.
Wir müssen dieses Thema grundsätzlich anders angehen. Bisher sagen wir immer: Die Überschrift bei allem Handeln ist „Misstrauen“. Wir wollen, dass die Überschrift künftig nicht mehr „Misstrauen“, sondern „Vertrauen“ lautet. Denn wir haben Vertrauen in unsere Bürger und in unsere Kommunen. Wir haben Vertrauen in die gegebene Gestaltungsfreiheit. Deshalb wollen wir dieses Modellkommunen-Gesetz heute beschließen.
Wir haben auch von anderen hervorragende Kritiken bekommen. Ich möchte Ihnen abschließend noch die Kritik - dies wurde eben schon gesagt von der Bezirksregierung in Detmold übermitteln, die in Nordrhein-Westfalen selbst eine Modellregierung ist. Was hat man gesagt? - Zitat:
„In der Gesamtschau habe ich aber den Eindruck, dass Sie einen umfassenden Ansatz gewählt haben. Viele Wege führen zu einem Demokratie
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin den Regierungsfraktionen sehr dankbar dafür, dass sie diesen Gesetzentwurf vorgelegt haben und dass er heute mit breiter Mehrheit verabschiedet wird. Es ist überfällig, dass wir den Kommunen mehr Freiraum geben, mit den Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam nach Lösungen suchen und sie dann umsetzen.
Ich habe mich nur deshalb zu Wort gemeldet, weil ich es schon sehr bemerkenswert gefunden habe, wie Sie, Frau Rübke, die Kommunen und gerade auch die kommunale Selbstverwaltung hier dargestellt haben.
- Sie haben doch hier geredet, oder habe ich das falsch in Erinnerung? - Sie haben den Kommunen und den Bürgerinnen und Bürgern im Prinzip unterstellt, dass sie mit dem Freiraum, den sie durch dieses Modellgesetz bekommen, nicht vernünftig umgehen und nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger handeln können. Es macht mich ziemlich nervös, wenn Sie so etwas unterstellen.
Sie haben es so dargestellt, als wenn das Personalvertretungsgesetz völlig außer Kraft gesetzt werde. Sie haben es so dargestellt, als wenn wir gerade im Bereich Kindergartengesetz alles freigeben würden. Das ist überhaupt nicht der Fall. Herr McAllister und Herr Bode haben wohl eindrucksvoll dargestellt, um was es geht. Es geht darum, dass man einen Spielplatz, für den man keine 300 m2, sondern nur 285 m2 zur Verfügung hat, nicht noch von der Landesregierung genehmigen lassen muss, sondern dass man dies verant
Meine Damen und Herren, wenn Sie den Kommunalpolitikern, aber vor allen Dingen auch den Beamtinnen und Beamten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst nicht zutrauen, dass man so verantwortungsvoll damit umgehen kann, habe ich vor der Kommunalwahl im nächsten Jahr überhaupt keine Angst. Wenn ich mir Ihre Rede noch einmal durchlese, dann weiß ich, dass Sie, meine Damen und Herren, beim besten Willen kein Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung haben. Ich bin mir sicher, dass die fünf Kommunen und Landkreise unter Beweis stellen werden, dass sie mit dieser Freiheit, die sie bekommen werden, verantwortungsvoll umgehen können. Dann können wir das auch für das gesamte Land umsetzen.
Die SPD-Fraktion hat nach § 71 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung um zusätzliche Redezeit gebeten. Frau Rübke, ich erteile Ihnen eine Redezeit von zwei Minuten.
Herr Schünemann, Sie können ja nicht jeden Abgeordneten und auch mich nicht kennen. Ich habe 30 Jahre lang in einer Kommunalverwaltung gearbeitet. Ich habe sozusagen kommunalpolitisches Blut in den Adern, wenn ich das einmal so sagen darf.