Protocol of the Session on November 11, 2005

Die Landesregierung fördert zudem den gezielten Auf- und Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote im Wege einer systematischen Information und Beratung von potenziellen Angebotsträgern durch die Landesvereinigung für Gesundheit e. V. in Hannover. Das Informationsbüro für niedrigschwellige Betreuungsangebote bei der Landesvereinigung für Gesundheit ist seit dem Februar 2003 tätig.

Durch die vorgenannten Maßnahmen konnte inzwischen in nahezu allen Landkreisen und kreisfreien Städten von Niedersachsen der Aufbau eines niedrigschwelligen Betreuungsangebotes erreicht werden. Ende September 2005 waren 145 solcher Angebote anerkannt.

Hinsichtlich der in der Einführung der Kleinen Anfrage unterstellten säumigen Auszahlung von Fördermitteln an anerkannte Träger von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Allgemein ist zum Verfahren der Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel Folgendes anzumerken:

Die Anbieter von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten im Sinne des § 45 b SGB XI stellen jeweils bis zum 30. September des Vorjahres einen Antrag auf Förderung gemäß der o. a. Richtlinie. Sobald die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, werden, nach Abstimmung mit den Verbänden der sozialen und privaten Pflegeversicherung in Niedersachsen, die Bewilligungsbescheide durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie erteilt.

Die Verbände der sozialen und privaten Pflegeversicherung in Niedersachsen zahlen ihre Förderung nach Bestandskraft des Bewilligungsbescheides des Landes bzw. ihres eigenen Bescheides im

Jahr der Antragstellung (spätestens bis zum 31. Dezember) aus. Die Landeszuwendung wird aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und nach Maßgaben des Landesrechnungshofes und des Niedersächsischen Finanzministeriums aus haushaltstechnischen Gründen erst nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.

Der Verwendungsnachweis ist bis zum 30. Juni des Folgejahres beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie vorzulegen. Auf der Grundlage des Nachweises der tatsächlich erbrachten Leistungen erfolgt dann die Auszahlung des Förderbetrages.

Dieses Verfahren wurde mit den Verbänden der sozialen und privaten Pflegeversicherung in Niedersachsen und den Verbänden der Leistungserbringer sowie der Alzheimergesellschaft auf Landesebene einvernehmlich abgestimmt.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Im Jahr 2004 haben 64 anerkannte Anbieter von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten einen Antrag auf Förderung gestellt. Auf der Grundlage dieser 64 Förderanträge konnten 57 Bewilligungsbescheide erteilt werden. Sieben Anträgen konnte nicht entsprochen werden, da ein Antrag zurückgezogen wurde, vier Anträge nur formlos gestellt und keine konkreten Anträge nachgereicht wurden; zwei Anträge mussten abgelehnt werden, da die Anbieter die Fördervoraussetzungen (man- gelnde Einsätze der Helferinnen bzw. zu geringe Anzahl von Gruppentreffen) nicht erfüllt haben.

Im Jahre 2005 haben 110 anerkannte Anbieter von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten einen Antrag auf Förderung gestellt. Auf der Grundlage dieser 110 Förderanträge konnten bis heute 99 Bewilligungsbescheide erteilt werden. Elf Anträgen konnte nicht entsprochen werden, da vier Anträge zurückgezogen wurden, fünf Anträge nur formlos gestellt und keine konkreten Anträge nachgereicht wurden, bei einem Antragsteller ein Insolvenzverfahren anhängig ist. In einem Fall wurde die Förderung ohne hinreichende Grundlagen zur vorangehend erforderlichen Anerkennung dieses Angebotes beantragt.

Zu 2: Von den 57 Anbietern, denen eine Förderung für das Jahr 2004 bewilligt wurde, haben bisher 52 Zuwendungsempfänger einen Verwendungsnachweis vorgelegt. Bei der Prüfung der Verwendungs

nachweise wurde in drei Fällen festgestellt, dass die Anbieter die Fördervoraussetzungen im Jahr 2004 nicht erfüllt haben, sodass eine Auszahlung der Landesförderung nicht erfolgt ist. In 49 Fällen wurde die Landesförderung in der durch den Verwendungsnachweis nachgewiesenen Höhe ausgezahlt. In fünf Fällen ist die Bearbeitung noch nicht abgeschlossen, da vier Einrichtungen ihren Verwendungsnachweis noch nicht bzw. unvollständig vorgelegt haben und bei einem Anbieter ein Insolvenzverfahren anhängig ist. Die namentliche Nennung der Anbieter verbietet sich aus datenschutzrechtlichen Gründen.

Die Fördermittel für das Jahr 2005 können noch nicht ausgezahlt werden, da die Verwendungsnachweise erst nach Ablauf des Förderzeitraumes (1. Januar bis 31. Dezember 2005) vorgelegt werden. Die Auszahlung erfolgt umgehend nach Erhalt und Prüfung der Verwendungsnachweise im Jahr 2006.

Da bisher ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, konnte allen Förderanträgen entsprochen werden. Zu Verzögerungen bzw. Ablehnungen ist es bisher nur gekommen, wenn Anbieter die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt haben oder Unterlagen (z. B. Verwendungsnachweise) fehlen oder unvollständig sind.

Zu 3: Das Land fördert seit 2004 ambulante gerontopsychiatrische Zentren, die ihr Fachwissen überregional einbringen, um so vor Ort den Aufbau ambulanter gerontopsychiatrischer Versorgungsstrukturen zu unterstützen. Gefördert werden derzeit in Braunschweig das „Kompetenzzentrum Gerontopsychiatrische Beratung in der Region Braunschweig“ des Vereins ambet e. V. und in Hannover das „Caritas Forum Demenz“ des Caritasverbandes Hannover.

Des Weiteren ist der Landesfachbeirat Psychiatrie formal beauftragt worden, ein zukunftsfähiges Konzept für ein abgestuftes flächendeckendes System der Versorgung und Unterstützung von Menschen mit demenziellen Erkrankungen für Niedersachsen zu entwickeln.

Die Landesregierung vertritt darüber hinaus in Übereinstimmung mit den anderen CDU/CSUregierten Ländern die Auffassung, dass es hinsichtlich der Verbesserung der Betreuung altersverwirrter Menschen einer grundlegenden bundesgesetzlichen Regelung im Pflegeversicherungsgesetz bedarf. Die alte Bundesregierung hat es trotz

grundsätzlicher sachlicher Übereinstimmung mit den CDU/CSU-regierten Ländern versäumt, hier tätig zu werden. Einer entsprechenden Entschließung der Arbeitsund Sozialministerkonferenz anlässlich ihrer 81. Sitzung vom November 2004, die von Niedersachsen mitgetragen wurde, ist sie nicht gefolgt.

Die Landesregierung erwartet nunmehr eine Lösung durch die neue Bundesregierung im Zuge der von beiden Koalitionsfraktionen angekündigten Reform der Pflegeversicherung. Sie sieht daher gegenwärtig keine Notwendigkeit zu einer Initiative im Bundesrat.

Anlage 9

Antwort

des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 12 der Abg. Volker Brockmann, Dieter Möhrmann, Hans-Dieter Haase, Klaus-Peter Dehde, Brigitte Somfleth, Sigrid Rakow, Walter Meinhold und Rolf Meyer (SPD)

Biogas: Problematische Auswirkungen für das Trinkwasser?

Die Möglichkeiten von Landwirten, sich durch den Bau von Biogasanlagen eine zusätzliche Existenzsicherung zu schaffen, sind grundsätzlich zu begrüßen und zu unterstützen. Anfängliche technische Probleme beim Betrieb von Biogasanlagen, in deren Folge es durchaus zu Geruchsbelästigungen gekommen ist, konnten mittlerweile weitgehend durch den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen behoben werden.

Nun rückt ein weiterer Aspekt in das Blickfeld der Öffentlichkeit. Der zunehmende Anbau von Mais als nachwachsendem Rohstoff für Biogasanlagen verdrängt bisher übliche Feldfrüchte auf den landwirtschaftlichen Flächen. Abgesehen von der ästhetischen Veränderung des Landschaftsbildes wird die Stickstoffbelastung des Bodens diskutiert. So sollen mit der Aberntung von 1 ha Mais 200 kg Stickstoff in einer Biogasanlage umgesetzt werden. Nach der Vergärung werden über das Gärsubstrat dem Boden wieder 200 kg Stickstoff zugeführt, allerdings schlagartig und auf einmal. Da der Boden aber ohnehin schon bestimmte Stickstoffanteile aufweist, kann es zur Überdüngung kommen. Überdüngung ist aber der Feind Nummer eins für das Grundwasser.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hat sich die Anbaufläche von Mais in den Landkreisen Niedersachsens pro Jahr seit 1998 verändert, und zulasten welcher Feld

früchte ging dies im Wesentlichen bzw. wurden wieder verstärkt Stilllegungsflächen in Nutzung genommen?

2. Wie haben sich die Nitratbelastungen des geförderten Grundwassers der niedersächsischen Wasserversorger, soweit bekannt auf Landkreisbasis, seit 1998 pro Jahr verändert, welche Ursachen gab es für Steigerungen, und welche Maßnahmen wurden ergriffen?

3. Nach jetzt geltenden EU-Vorgaben sind 40 mg Nitrat pro Liter Trinkwasser erlaubt. Ist hier mit einer weiteren Verschärfung zu rechnen, und welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um die in der Vorbemerkung geschilderten Probleme lang- und mittelfristig zu vermeiden?

Die Kleine Anfrage zum Biogas und Trinkwasser gibt mir die Gelegenheit, in aller Kürze die grundsätzlichen Positionen der Landesregierung zur Biogasnutzung in Niedersachsen darzulegen.

Unstrittig ist die Tatsache, dass wir den Anteil der erneuerbaren Energien im Rahmen der nationalen und europäischen Energieversorgung steigern müssen. Dabei wird die Bioenergie nach unserer Auffassung die wichtigste erneuerbare Energiequelle darstellen. Da die Bioenergie vorrangig Rohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft erfordert, ergeben sich daraus neue Möglichkeiten und Chancen für den ländlichen Raum.

Die vom EEG geförderte Stromerzeugung aus Biogas entwickelt sich im Agrarland Nummer eins zu einem echten niedersächsischen Standortvorteil mit großen Wachstums- und Wertschöpfungsperspektiven. Seit Novellierung des EEG im Frühjahr 2004 gibt es in Niedersachsen einen Zuwachs von etwa 200 Biogasanlagen, die sich in konkreten Genehmigungsverfahren, im Bau oder schon im Betrieb befinden. Mit diesem Zuwachs an Biogasanlagen ist ein großes Investitionsvolumen von mindestens 300 Millionen Euro verbunden. Durch den laufenden Betrieb der Biogasanlagen wird zusätzliche nachhaltige Wertschöpfung mit hohen Potenzialen im ländlichen Raum erzeugt.

Die Biogastechnologie und Biogasnutzung wird deshalb aus Sicht der Landesregierung ein zunehmender Wertschöpfungs- und Arbeitsplatzfaktor für den ländlichen Raum. Der Schwerpunkt dieses Zuwachses liegt nicht mehr in den niedersächsischen Zentren der tierischen Produktion, sondern eher in den Regionen mit flächenstarken landwirtschaftlichen Betrieben und in bevorzugten Ackerbauregionen. Anders als in der Vergangenheit handelt es sich nicht um Biogasanlagen, die

Gülle mit Bioabfällen einsetzen, sondern fast ausnahmslos um Anlagen, die Energiepflanzen mit oder ohne Gülle verwenden. Deshalb wird dem Energiepflanzenanbau und der Energiepflanzenzüchtung künftig eine sehr wichtige Rolle in der Landwirtschaft zukommen.

Der Energiepflanzenanbau mit hohen Massen- und Werterträgen eröffnet nun neue Möglichkeiten, ökonomische und ökologische Zielsetzungen zu vereinbaren. Energiepflanzenanbau ausschließlich mit Maisanbau gleichzusetzen ist aus meiner Sicht falsch und lässt sich in der Praxis nicht belegen.

Für den Energiepflanzenanbau gelten wie für den konventionellen oder ökologisch ausgerichteten Pflanzenbau die Grundsätze der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft. In der Regel werden beim Energiepflanzenanbau die bestehenden Fruchtfolgen erweitert und neue Fruchtfolgen etabliert.

Durch die Reform der EU Agrarpolitik werden die Prämien für die Landwirtschaft zudem an die Einhaltung bestehender Umweltstandards geknüpft und systematisch überprüft.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1: Seit 1998 ist die Maisanbaufläche in Niedersachsen von 293 000 ha um rund 56 000 ha auf 359 000 ha in 2005 angewachsen. Dieser Zuwachs geht mit ca. 30 000 ha auf den verstärkten Energiepflanzenanbau zurück.

Die Verhältnisse in den Landkreisen Niedersachsens sind sehr unterschiedlich und können der letzten Bodennutzungshaupterhebung von 2003 des Statistischen Landesamtes entnommen werden.

Als leistungsfähige Energiepflanze hat der Mais einen Anteil von etwa 40 % an der Energiepflanzenfläche in Niedersachsen.

Die Stilllegungsfläche in Niedersachsen umfasst derzeit 155 395 ha. Davon werden 40 356 ha für den Anbau von Nachwachsenden Rohstoffen genutzt. Auf 6 594 ha dieser Flächen wurde in 2005 Energiemais angebaut.

Jede Veränderung von Rahmenbedingungen wie die Entkoppelung des landwirtschaftlichen Prämiensystems oder die Förderung der Bioenergie zur Erreichung der Klimaschutzziele und zur Ver

ringerung der Ölimportabhängigkeit hat Einfluss auf die landwirtschaftliche Flächennutzung. So wird der Kohlenwasserstoffträger Pflanze künftig eine bedeutende Rolle als Rohstoff für die stoffliche Nutzung in der Chemie oder für die energetische Nutzung besitzen.

Wir erleben jetzt die ersten bedeutsamen Schritte auf diesem Weg, der mit Veränderungen in vielen Bereichen verbunden sein wird. Das Landschaftsbild hat sich aber schon immer durch neue Rahmenbedingungen und Produktionsziele in der Landwirtschaft verändert. Aus Grünland ist Ackerland geworden, Mais ist in den zurückliegenden drei Jahrzehnten als Futterpflanze etabliert worden und hat heute eine Anbaufläche von über 300 000 ha in Niedersachsen. Die Rapsanbaufläche ist in den vergangenen zehn Jahren von etwa 70 000 ha auf 103 000 ha angewachsen. Landschaften mit zum Teil engen Fruchtfolgen, wie Zuckerrüben und Weizen, können durch den Energiepflanzenanbau auch vielseitiger und attraktiver werden. Für die Landwirtschaft erwarte ich aufgrund der Erweiterung der Produktlinien und der Erschließung neuer Märkte insgesamt positiv Auswirkungen, sodass ich diese Entwicklung sehr begrüße.

Zu 2: Der Umweltindikator „Nitratgehalt im Grundwasser“ beschreibt die Umweltqualität problemorientiert in Bezug auf die bestehenden Grenz- und Richtwerte. Zur Ermittlung des Indikators werden Trends der Nitratkonzentrationen an 106 repräsentativen Grundwassermessstellen des Gewässerüberwachungssystems Niedersachsen verfolgt, wobei keine Auswertung auf Landkreisebene erfolgt. Mehr als 30 % dieser Messstellen weisen Nitratwerte über 25 mg/l auf und von diesen wiederum zwei Drittel über 50 mg/l.

Die im Grundwasser gemessene Belastung ist seit 1995 relativ konstant und regional tendenziell rückläufig. Für die Nitratbelastungen des Grundwassers bringt der Energiepflanzenanbau bei sinnvoller Fruchtfolgegestaltung trotz der benötigten hohen Biomasseerträge eher eine Verbesserung der jetzigen Situation. So ist es bei der Erzeugung von Biogasenergie aus angebauter Biomasse, wie Mais, Winterroggen oder Sonnenblumen, gewährleistet, dass die Nährstoffkreisläufe weitgehend geschlossen bleiben.

Angesichts der steigenden Energiekosten wird der benötigte Mineraldünger-Stickstoff in Zukunft immer teurer werden, sodass es nicht nur ökologisch,

sondern auch ökonomisch vorteilhaft ist, diesen im betrieblichen Kreislauf zu halten.