Protocol of the Session on November 11, 2005

Die Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Einstellung und der Qualität von PKS-Daten haben sich nicht geändert. Nach wie vor wird sowohl durch die unmittelbaren Vorgesetzten die Fachaufsicht wahrgenommen als auch durch das Landeskriminalamt eine umfängliche Qualitätskontrolle und -sicherung gewährleistet.

Die Auswertung der PKS-Daten und Erstellung tabellarischer Übersichten sind nunmehr aufgrund des automatisierten Verfahrens und des landesweiten Zugriffs auch der Analysestellen bei den Polizeidirektionen und den Polizeiinspektionen zeitnah nach Abschluss von Berichtszeiträumen möglich. Von einer Geheimhaltung der PKS-Daten kann also keine Rede sein.

Für die Phase des technischen Übergangs vom alten zum neuen System sind umfängliche Leistungstests und Systemarbeiten erforderlich.

Grund zur Sorge, die Polizeiliche Kriminalstatistik 2005 könnte ungenau und wenig aussagekräftig sein, besteht nach Aussage des für die technische Realisierung zuständigen Polizeiamtes für Technik und Beschaffung nicht.

Elementarer Bestandteil bei der Einführung des neuen Auswertesystems ist ein umfangreicher Integrationstest auf der Grundlage der von den Dienststellen angelieferten PKS-Daten. Dieser Integrationstest ist noch nicht abgeschlossen. Mit diesem Test soll überprüft werden, ob die PKSDaten korrekt aus dem VBS in das DWH überführt und in den entsprechenden Auswerteroutinen weiterverarbeitet werden können. Da die Testphase einen Zeitraum von mehreren Monaten in Anspruch nimmt und alle Monate nach Umstellung auf das neue Erfassungssystem einheitlich abgebildet werden sollen, wurde die Monatsfortschreibung - ein rein polizeiinternes Auswerteprodukt ausgesetzt. Dies war und ist auch vor dem Hintergrund geboten, dass die Datenqualitätskontrolle im Landeskriminalamt in dieser Übergangsphase doppelt belastet war, sodass die Datenqualitätsprüfung bis Ende des Jahres sukzessive nachgeführt werden muss.

Der Integrationstest hat keinen Einfluss auf die eigentliche Datengrundlage, die ausschließlich durch Meldung von Straftaten durch die sachbearbeitenden Dienststellen gebildet wird. Er dient lediglich zur Überprüfung und Verbesserung der im System zu implementierenden Zählroutinen, um die PKS-Jahresstatistik auch zukünftig entsprechend der bundeseinheitlichen Richtlinien zur Führung der PKS abzubilden.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Siehe Vorbemerkungen.

Zu 2: Nein, im Übrigen siehe Vorbemerkungen.

Zu 3: Über Fallzahlenentwicklungen oder die Aufklärungsquote zum Jahresende lassen sich zurzeit noch keine hinreichend verlässlichen Prognosen abgeben. Die Tatsache, dass zum einen der Integrationstest noch nicht abgeschlossen ist und zum anderen die PKS-Datenqualitätskontrolle auf der Grundlage des neuen Systems im LKA erst vor kurzer Zeit angelaufen ist, lässt entsprechende

Aussagen noch nicht zu. Zudem weise ich darauf hin, dass sich die Innenministerkonferenz im Dezember 2002 darauf verständigt hat, die Polizeiliche Kriminalstatistik nur einmal jährlich zu veröffentlichen.

Anlage 36

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 40 der Abg. Susanne Grote und Sigrid Leuschner (SPD)

Diskriminierung schwuler Männer und lesbischer Frauen in der Landesverwaltung

Bereits am 22. März 1994 hat die Landesregierung festgestellt, dass lesbische Frauen und schwule Männer immer noch rechtlich und gesellschaftlich diskriminiert werden. Die schwerste Form der Diskriminierung ist Gewalt gegen schwule Männer und lesbische Frauen. Diese darf von Staat und Gesellschaft nicht toleriert werden. Die Landesregierung hat seinerzeit ein umfangreiches Programm zum Abbau der Diskriminierung lesbischer Frauen und schwuler Männer beschlossen. Gleichfalls wurde seinerzeit erkannt, dass in diesem Zusammenhang länger anhaltende Aktivitäten in vielen Bereichen der Landesverwaltung erforderlich sind.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie und in welchem Umfang wurden in den einzelnen Bereichen der Landesverwaltung Aktivitäten zum Abbau der Diskriminierung ergriffen und gegebenenfalls entsprechende Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner eingerichtet?

2. Welche Aufgabenfelder bzw. Tätigkeitsbereiche werden in diesem Themenkomplex von den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern abgedeckt, und welche Ergebnisse hat diese Arbeit bislang erbracht?

3. Welche Perspektiven hat die Landesregierung, um der immer noch vorhandenen Diskriminierung entgegenzuwirken?

Die Aufgabe, die Diskriminierung von lesbischen Frauen und schwulen Männern in Niedersachsen wirksam zu bekämpfen, ist eine Querschnittsaufgabe, die in allen Politikfeldern des Landes eine Rolle spielt. Die Niedersächsische Landesregierung widmet sich seit langem und kontinuierlich dem Abbau solcher Diskriminierungen. Zur Gewinnung validen Datenmaterials hat das niedersächsische Sozialministerium z. B. schon 1995 eine Studie zu „Lesben und Schwulen in der Arbeitswelt“ gefördert. Die dort gewonnenen Erkenntnisse waren und sind Grundlage vielfältiger Aktivitäten der

Landesregierung mit dem Ziel, entsprechende Diskriminierungen auch in der Landesverwaltung nachhaltig abzubauen: Im Zuge der Umsetzung wurden Gesetzesergänzungen auf den Weg gebracht sowie weitere Maßnahmen durchgeführt, z. B. Öffentlichkeitsarbeit oder die Förderung von Projekten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

a) Rechtliche Regelungen

Durch das Gesetz zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes für das Land Niedersachsen ist das den Personalräten nach § 59 Nr. 1 des PersVG obliegende Gleichbehandlungsgebot aller Beschäftigten einer Dienststelle um das Tatbestandsmerkmal der „sexuellen Identität“ ergänzt worden (Nds. GVBl. 1997 S. 464). Danach hat nunmehr der Personalrat ausdrücklich dafür Sorge zu tragen, dass jede unterschiedliche Behandlung lesbischer und schwuler Beschäftigter unterbleibt.

In gleicher Weise ist das in § 8 des Niedersächsischen Beamtengesetzes enthaltene Diskriminierungsverbot erweitert worden. Auch hier ist durch Einfügen des Tatbestandsmerkmals der „sexuellen Identität“ ausdrücklich klargestellt worden, dass lesbische Frauen und schwule Männer wegen ihrer sexuellen Orientierung im Rahmen des Ausleseverfahrens nicht benachteiligt werden dürfen (Nds. GVBl. 1997 S. 528).

b) Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Landesverwaltung

Das Thema „Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen“ wird bereits seit mehreren Jahren in der Landespolizei intensiv diskutiert. Auf Grundlage des Abschlussberichtes einer landesweit eingerichteten Arbeitsgruppe aus dem Jahr 2002 wurden die Inhalte insbesondere in den verschiedenen Managementebenen unter den Führungskräften, zuletzt in einer Tagung des Landespolizeipräsidiums mit den Behördenleitern (Polizeipräsidenten) am 6./7. September 2005, behandelt. Ziel ist es, eine umfassende Sensibilisierung für diese Thematik, Transparenz und Information, nicht nur unter den Führungskräften, sondern auch in weiten Teilen des Mitarbeiterbereiches, zu erreichen.

Bereits seit längerer Zeit verfügt die Landespolizei über zurzeit vier Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen, die ihre Aufgabe im Nebenamt wahrnehmen. Darüber hinaus wird für den Geschäftsbereich des Niedersächsischen Kultusministeriums auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Homosexualität im Unterricht“ in der Drucksache 15/1117 verwiesen.

Im Übrigen sind die von der Landesregierung geförderten Einrichtungen im Erwachsenenbildungsbereich, insbesondere die vom MWK nach § 7 des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzes geförderte Heimvolkshochschule Waldschlösschen zu nennen, in der z. B. ein regelmäßiger Austausch lesbischer Lehrerinnen bzw. schwuler Lehrer stattfindet. Für andere Berufsgruppen/Zielgruppen gibt es ähnliche Veranstaltungen.

Das Thema „Lesben und Schwule in der Landesverwaltung“ wurde auch in den Niedersächsischen Landeskrankenhäusern thematisiert.

Darüber hinaus verfügen fast alle Niedersächsischen Universitäten und Fachhochschulen über „schwule Asta-Referate“, in denen sich Betroffene informieren bzw. Rat holen können.

Zu Einzelfällen von Diskriminierungen in der Landesverwaltung stehen wie bisher auch die Lesbenreferentin oder der Schwulenreferent im MS als Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner zur Verfügung.

Zu 2: Bereits zum jetzigen Zeitpunkt befassen sich die vorhandenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Landespolizei im Wesentlichen mit den Aufgaben, die auch zukünftig durch diesen Personenkreis wahrgenommen werden. Diese Tätigkeit erfolgt in enger Kooperation mit den Regionalen Beratungsstellen bzw. den sozialwissenschaftlichen und polizeimedizinischen Diensten der Polizei. Es handelt sich dabei im Einzelnen um die

Zusammenarbeit (Beratung/Unterstützung) mit den Dienststellen in den Bereichen Vorgangsbearbeitung, Einsatzberatung bzw. bei sonstigen Kontakten mit gleichgeschlechtlich lebenden Bürgerinnen und Bürgern,

Beratung bei persönlichen Problemsituationen von Beschäftigten der Polizei,

themenbezogene Aus- und Fortbildung bzw. Öffentlichkeitsarbeit.

Die Darstellung bisher erzielter Ergebnisse setzt eine umfassende Abfrage im nachgeordneten Bereich voraus, die in der Kürze der Zeit nicht möglich war.

Zu 3: Vor dem Hintergrund, dass sich der organisatorische Zuschnitt und damit insbesondere die Dienststellenund Behördenstruktur durch die Umorganisation der Polizei erheblich geändert hat, ist beabsichtigt, über ein Ausschreibungsverfahren eine Anzahl von bis zu sechs Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern für gleichgeschlechtliche Lebensweisen zu gewinnen, die ihren Aufgaben auch behördenübergreifend nachkommen werden. Die vorgesehenen Aufgaben und Tätigkeiten werden durch Erlass festgelegt und ebenso wie die Ausschreibung in geeigneter Form landesweit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern innerhalb der Polizei bekannt gemacht. Darüber hinaus verweise ich auf den Orientierungsrahmen „Schulqualität in Niedersachsen“ des Niedersächsischen Kultusministeriums zum Thema „Schulmanagement“.

Zusammenfassend lässt sich Folgendes feststellen: In den letzten Jahren ist erfreulicherweise für lesbische Frauen und schwule Männer in ihren Lebens- und Arbeitszusammenhängen vieles verbessert worden. Gleichwohl bleibt der Abbau von Diskriminierung in der Landesverwaltung auch zukünftig für die Niedersächsischen Landesregierung ein wichtiger Aspekt.