Protocol of the Session on November 10, 2005

Die Nrn. 1 und 2 betreffen das Korruptionsregister. Sie wissen, dass ein entsprechender Gesetzentwurf auf Bundesebene bereits vorgelegt worden ist. Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl ist dieser Gesetzentwurf nicht verabschiedet worden. Ich gehe davon aus, dass die neue Bundesregierung dieses Gesetzesvorhaben wieder auf den Tisch bringt und dass dieses Gesetz dann auch hoffentlich verabschiedet wird; denn ich meine, dass das durchaus ein richtiger Weg ist. Allerdings kommt es auf die Details an. Darauf hat Herr Dr. Zielke schon hingewiesen.

Für mich ist sehr wichtig, dass man dann, wenn man in das Korruptionsregister eingetragen ist, auch die Möglichkeit hat, die Eintragung löschen zu lassen. Meines Erachtens ist es sehr wichtig, dass man diesen Unternehmen dann, wenn sie nachweisen, dass sie an Schulungen teilgenommen und gewisse Regelungen eingeführt haben und sie sich diese Maßnahmen auch haben zertifizieren lassen, die Möglichkeit gibt, bei öffentlichen Ausschreibungen wieder dabei zu sein. Alles das muss natürlich in einem solchen Gesetz umgesetzt werden.

Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass es in Niedersachsen jetzt schon ein Register gibt. Dieses Register ist durch Erlass geregelt. Wir werden die Entscheidung auf Bundesebene abwarten. Wenn dieses Gesetz auf Bundesebene nicht zustande kommen sollte - wovon ich nicht ausgehe -, dann werden wir uns in Niedersachsen noch einmal darüber unterhalten müssen, ob dann tatsächlich ein Gesetz notwendig ist.

Auf die Schwerpunktstaatsanwaltschaften wird Frau Ministerin Heister-Neumann noch eingehen.

Zu Nr. 4: Hier geht es um das Informationsfreiheitsgesetz. Ich halte es schlichtweg für überflüssig. Es ist richtig, dass Transparenz notwendig ist. Die Maßnahmen, die im Moment getroffen werden können, halte ich aber für völlig ausreichend. Es geht um den Bereich der vielfältigen Akteneinsichts-, um Auskunftsund Beteiligungsrechte sowie um Veröffentlichungspflichten. Dies alles gewährleistet die Transparenz in diesem Bereich. Wir wollen deregulieren. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand sollte nicht betrieben werden.

Das in dem Antrag unter Nr. 5 Geforderte wird ebenfalls bereits praktiziert. Wir haben Regelungsund Kontrollsysteme, die eine ordnungsgemäße Abwicklung von Vergaben und Auftragsabwicklung gewährleisten sollen. Es wird darauf geachtet, dass die durchgängige Aufgabenerledigung nicht in einer Hand liegt. Das Vier-Augen-Prinzip wird angewandt, und das ist auch wichtig.

Zu Nr. 6: Die Sensibilisierung der Beschäftigten ist erfolgreich angelaufen. Schulungen werden angeboten. Schulungskonzepte werden auf den jeweiligen Empfängerhorizont ausgerichtet. So sind, um nur ein Beispiel zu nennen, alle Mitarbeiter der Straßenbauverwaltung, die mit Ausschreibung, Vergabe bzw. Bauüberwachung zu tun haben, in

Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Hannover geschult worden.

Meine Damen und Herren, auch die Forderung zu Nr. 7 steht konträr zu unserem Grundanliegen, regelmäßige Berichtspflichten abzuschaffen. Ein regelmäßiger Bericht an den Landtag würde die Landesverwaltung aus meiner Sicht in erheblichem Maße belasten. Das macht keinen Sinn. Ich biete Ihnen aber gerne an, auf Anfrage einmal in der Legislaturperiode - wenn Sie wollen, auch häufiger - in den Ausschuss zu kommen, um dort sehr intensiv zu berichten. Wenn wir das sogar im vertraulichen Bereich machen, kann man wahrscheinlich noch mehr Informationen geben, als wir in einem öffentlichen Bericht an den Landtag geben könnten. Es ist auf der Basis des Lagebildes Korruption durchaus möglich, dies auch ohne großen Verwaltungsaufwand darzustellen.

Zum Schluss möchte ich auf den Corporate Governance Kodex eingehen. Die strikte Einhaltung des Corporate Governance Kodex kann Korruption und Vorteilsnahme nicht ausschließen. Der Kodex dient in erster Linie der Transparenz und enthält Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften. Er soll insbesondere das Vertrauen nationaler und internationaler Anleger sowie der Kunden und Mitarbeiter fördern. Zielrichtung des Kodex ist die Transparenz zwischen den Organen. Zielrichtung ist also nicht die Verhinderung von Korruption und Vorteilsnahme. Der Corporate Governance Kodex wird von den börsennotierten Aktiengesellschaften, an denen das Land mittelbar beteiligt ist, angewendet. Auch die übrigen Kapitalgesellschaften, an denen das Land unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, werden grundsätzlich nach den Regeln des Kodex geführt, da eine entsprechende Transparenz und Aufgabenverteilung zwischen den Gesellschaftsgremien durch die jeweiligen Satzungen vorgeschrieben ist.

Wir machen aber noch mehr, da für diese Beteiligungen entsprechend den Regelungen des Haushaltsgrundsätzegesetzes über den Kodex hinausgehende Informationspflichten sowie gesonderte Prüfungsrechte des Landesrechnungshofs bestehen. Zur Bekämpfung von Korruption scheint mir eine Entschließung des Landtags, wie sie unter Nr. 8 beantragt wird, nicht hilfreich zu sein, weil die Zielrichtung des Corporate Governance Kodex die Transparenz zwischen den Organen, nicht aber die Verhinderung von Korruption ist. Ich gehe jedoch davon aus, dass wir im Rahmen der intensiven

Beratungen dazu beitragen können, im Bereich Wirtschaftskriminalität und Korruption noch erfolgreicher zu sein. Wir befinden uns auf einem guten Weg, aber jede Anregung muss geprüft werden und kann dazu führen, dass wir noch erfolgreicher sein werden. Deshalb freue ich mich auf die Beratung und dann auch auf eine Entschließung, die die Landesregierung sicherlich umsetzen wird, wenn die Vorschläge denn sinnvoll sind.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Es folgt eine Ergänzung durch die Justizministerin. Frau Heister-Neumann, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Als Justizministerin möchte ich im Anschluss an die Ausführungen meines geschätzten Kollegen zwei weitere Punkte ansprechen.

Eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Korruptionsverfahren, wie sie nun gefordert wird, Herr Briese, besteht bereits bei der Staatsanwaltschaft Hannover für die Landgerichtsbezirke Bückeburg, Hannover und Hildesheim. Nach den sehr guten Erfahrungen mit dieser Einrichtung, bei der heute rund drei Viertel aller Korruptionsverfahren landesweit geführt werden, ist im August dieses Jahres entschieden worden, auch in Braunschweig eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft einzurichten. Aktuell vorgesehen ist, nunmehr auch im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft einzurichten.

Im Celler Bezirk wird neben der in Hannover tätigen eine zweite Zentralstelle in Verden geschaffen werden. Damit ist mehr umgesetzt als gefordert. Insofern tragen Sie, meine Damen und Herren von Bündnis 90/Die Grünen, Eulen nach Athen. Dafür fehlen in Ihrem Entschließungsantrag aber zwei ganz entscheidende Punkte, sehr geehrter Herr Briese.

(Zuruf von Ralf Briese [GRÜNE])

Es geht um zwei Forderungen, die Sie auch in den zehn Geboten zur Korruptionsbekämpfung des bekannten Frankfurter Korruptionsbekämpfers und Oberstaatsanwalts Schaupensteiner finden, bei denen Sie sich für Ihren Vorstoß ansonsten groß

zügig bedient haben. Ich meine die Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung auf die Korruptionstatbestände und die Einführung einer bereichsspezifischen Kronzeugenregelung.

Meine Damen und Herren, diese Reformvorhaben werden in der neuen Legislaturperiode wieder aufzugreifen sein. Diese Punkte gehören meines Erachtens, meine Damen und Herren von Bündnis 90/Die Grünen, eben auch in eine Entschließung des Niedersächsischen Landtags zur Korruptionsbekämpfung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir kommen damit zur Ausschussüberweisung. Federführend soll der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sein. Mitberatend sollen die Ausschüsse für Inneres und Sport, für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie für Haushalt und Finanzen sein. Wer möchte so verfahren? - Ist jemand anderer Meinung? - Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 27: Erste Beratung: Demografie gestalten: Chancen der Seniorenwirtschaft in Niedersachsen nutzen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/2311

Ich erteile Herrn Hagenah von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bitte schön, Herr Hagenah!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen greift mit ihrem Antrag ein erfolgreiches Vorbild aus Nordrhein-Westfalen auf, weil wir davon überzeugt sind, dass auch Niedersachsen eine „Landesinitiative Seniorenwirtschaft“ braucht. Ich glaube, im engeren Kreis der Kolleginnen und Kollegen aus der Enquete-Kommission „Demografischer Wandel“ rennen wir offene Türen ein, aber aufgrund meiner Erfahrungen, die ich in den Diskussionen im Vorfeld der Antragserstellung gemacht habe, müssen wir um die Zustimmung der übrigen

Abgeordneten in diesem Hause noch gemeinsam etwas werben.

Einige stellen sich vielleicht die Frage, ob die Politik in dieser Frage überhaupt eingreifen muss, wenn sich die Wirtschaft auf die sich verändernden Bedürfnisse der zunehmenden Anzahl älterer Menschen einstellt, nach dem Motto, das muss doch der Markt selber regeln. - Auf den ersten Blick könnte man das meinen. Die Realität lehrt uns jedoch, dass reine Marktgläubigkeit hier nicht weiterführt, wie uns Vertreter aus den Wirtschaftsverbänden auch in Niedersachsen besorgt berichten. Viele industrielle Hersteller haben offenbar Angst vor Imageschäden, wenn sie in der Werbung gezielt ältere Kunden ansprechen. Eine Untersuchung, die in Holland durchgeführt wurde, belegt, dass dort z. B. nur rund 3 % der Werbespots im Fernsehen Menschen über 50 abbilden. Bei uns ist der Anteil vielleicht schon ein wenig höher, aber nicht unbedingt signifikant, wenn Sie einmal selbst kritisch überprüfen, was jeden Abend über den Sender läuft.

Das Forschungsinstitut Capgemini ermittelte bei einer Untersuchung zur Wirtschaftsstimmung in Deutschland in diesem Sommer, dass die Unternehmer die stark wachsende Gruppe der Senioren weder als Konsumenten noch als Mitarbeiter nennenswert auf ihren Schirm haben. Wie absurd diese Zurückhaltung gegenüber den älteren Konsumenten ist, wird an der Tatsache deutlich, dass die Menschen ab 50 bei uns inzwischen schon mehr als die Hälfte des für den Konsum frei verfügbaren Kapitals innehaben und daher eigentlich eine hochinteressante Käuferschicht sind. Altersarmut ist nur noch bei 8 % der Senioren ein Problem. In der überwiegenden Mehrheit sind die Haushalte der älteren Menschen heute gut situiert. Ältere Menschen tun immer mehr dafür, lange, gesund und aktiv zu leben. Das herkömmliche Bild vom Alter ist überholt. Ältere Menschen sind leistungsfähiger, aktiver, selbstbewusster und informierter als vor Jahren.

(Bernd Althusmann [CDU]: Dafür brauchen wir jetzt Ihren Antrag!)

Durch den demografischen Effekt nimmt der Anteil der alten Menschen in unserer Gesellschaft in den kommenden Jahren, wie wir inzwischen alle wissen, stark zu. Damit sind Produkte und Dienstleistungen für mehr Lebensqualität im Alter bei uns ein großer Wachstumsmarkt, Herr Althusmann, viel

leicht sogar der größte Wachstumsmarkt des kommenden Jahrzehnts.

(Bernd Althusmann [CDU]: Jeder wird älter! Das ist so!)

Es ist einfach überfällig, dass wir darauf wirtschaftspolitisch reagieren. Wir verpassen Chancen, wenn wir es nicht tun.

Ich bin sicher, dass nun einige einwenden werden - Herr Althusmann, Sie scheinen dazuzugehören -, die Landesregierung werde das schon richten. Im Übrigen hätten wir ja die Enquete-Kommission zum demografischen Wandel, die das gesamte Thema bis Ende des nächsten Jahres für den Landtag durcharbeiten soll. Das, was in der Enquete-Kommission läuft oder was bisher vom Sozialministerium getan wurde, ist nicht falsch. Aber andere Bundesländer und europäische Nachbarn tun eben viel mehr, und darauf kommt es an. Wir drohen mit unseren niedersächsischen Produkten und Dienstleistungsangeboten im Markt der älteren Bevölkerung ins Hintertreffen zu geraten, wenn wir nicht zügig mit deutlich mehr Energie und gezielter Vernetzung aller Akteure aktiv werden.

In Zukunft darf es nicht mehr passieren, dass das Sozialministerium z. B. eine Tagung Seniorenwirtschaft ohne Beteiligung des Wirtschaftsministeriums durchführt oder umgekehrt. Bei der Landesregierung weiß die linke Hand nicht, was die rechte tut.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Es ist absurd, dass Regierung und Landtag so blind nebeneinander herwurschteln, dass die Tagung des Innovationsnetzwerkes mit Beteiligung des Wirtschaftsministeriums zum demografischen Wandel am 1. Dezember wieder parallel zum Sitzungstermin der Enquete-Kommission geplant ist. Übrigens wurde vorige Woche die Tagung des Sozialministeriums in Bad Nenndorf zur Seniorenwirtschaft auch ohne Abstimmung mit der EnqueteKommission just auf deren Sitzungstag gelegt. Das ermöglicht keine vernünftige Einbindung der Arbeit des Parlaments, wenn dies allein schon durch die Terminsetzung konterkariert wird.

Umso erfreulicher war in Bad Nenndorf allerdings, dass sich die Wirtschaftsvertreter auf dem Podium, Martin Wrede von der IHK Hannover und Michael Koch von der Vereinigung der Handwerkskammern, bereits positiv zur Idee einer Landesinitiative

geäußert haben und ihre Mitarbeit in Aussicht stellten. Das Land denkt darüber erst noch nach. Deswegen brauchen wir einen Antrag. Wir brauchen ihn auch deswegen, weil wir uns auch als Politik dort mit engagieren sollten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das macht deutlich, dass wir im Bereich Seniorenwirtschaft nicht mehr die Zeit haben, die Arbeitsergebnisse der Enquete-Kommission Ende nächsten Jahres abzuwarten, um erst dann politisch dabei zu sein. Es ist höchste Zeit zu handeln; denn ältere Menschen durchleben zurzeit einen hedonistischen Wertewandel, wie Befragungen ergeben haben. In den vergangenen zehn Jahren verdoppelte sich die Zahl derjenigen, die lieber schön leben wollen, als kräftig für die Erben zu sparen. Ich gönne es ihnen. Wenn heute schon 50 % so denken, ist dieser Markt gewaltig.

Auch die Ansprüche steigen. Die Älteren sind heute gesundheitsbewusst, mobil und unabhängig, wollen aktive Freizeitgestaltung und sind stärker an Reisen, Kultur, Technik und Mode interessiert. Wir müssen dringend gegensteuern, um den zunehmenden Wegzug gerade von gut situierten Älteren in attraktive Urlaubsregionen im europäischen Ausland abzubremsen. Das ist ein echtes Problem für uns; denn es gehen Kaufkraft und ein wichtiger Markt für uns verloren, der sich in den sonnigen Süden verabschiedet. Wir können die Sonne Andalusiens zwar nicht hierher holen, aber wir können mit attraktiven Dienstleistungs- und Freizeitangeboten das Interesse der älteren Menschen auf vielerlei Weise fördern, in Niedersachsen zu bleiben oder überhaupt erst zu uns zu kommen und dann zu bleiben.

Vier Themenschwerpunkte bieten sich nach den Vordiskussionen, die wir auch mit der IG Metall hatten - es gab auch schon einen ersten Workshop zusammen mit der Wolfsburg AG und Kollegen anderer Fraktionen unseres Hauses - zur Weiterbearbeitung in einer Landesinitiative zusammen mit Arbeitgebern, Gewerkschaften und Interessengruppen an.

Der Komplex Wohnen, Handwerk und Dienstleistung muss weiterverfolgt werden. Der Bereich Freizeit, Tourismus, Sport und Kultur ist ein riesiges Betätigungsfeld. Barrierefreie Mobilität ist gerade angesichts des großen Unternehmens VW, das wir im Lande haben, ein wichtiger niedersäch

sischer Schwerpunkt. Auch der Bereich neue Medien und Telekommunikation bietet Chancen.

Heute ist es noch früh genug, um mit einer abgestimmten Schwerpunktsetzung in einer Landesinitiative Niedersachsens nicht nur positive Effekte bei Dienstleistungen und Produkten für ältere Menschen im eigenen Bundesland zu schöpfen, sondern auch darüber hinausgehende Wirkung im wachsenden Seniorenmarkt zu erzielen.

Wir wollen mit der Initiative zugleich die Lebensqualität der älteren Menschen steigern und ihre Kaufkraft im wohlverstandenen eigenen Interesse im eigenen Bundesland halten. Damit kann der Beschäftigungsstand in Unternehmen Niedersachsens gesichert und durch verbesserte Wettbewerbsfähigkeit hoffentlich sogar ausgeweitet werden. Schließen Sie sich der Initiative an, und lassen Sie uns heute mit der gemeinsamen Arbeit beginnen! - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Hagenah. - Das Wort hat jetzt der Kollege Wolfgang Hermann von der FDPFraktion.