Protocol of the Session on November 9, 2005

Ich komme zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Dazu rufe ich zunächst den Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf, der Ihnen in der Drucksache 2332 vorliegt. Wer diesem Änderungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Wir sind uns hier oben darin einig, dass der Änderungsantrag der SPD-Fraktion abgelehnt wurde.

Damit rufe ich die Änderungsempfehlung des Ausschusses zu Artikel 1 auf. Wer dieser folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Artikel 2. - Unverändert.

Artikel 3. - Unverändert.

Artikel 4. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 2131 in der Fassung der Beschlussempfehlung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer dagegen stimmen möchte, der möge sich jetzt bitte erheben. - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist das Gesetz so beschlossen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 7: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Landwirtschaftskammern und anderer Gesetze - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/2156 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drs. 15/2305

Die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses lautet auf Annahme mit Änderungen.

Sie haben bereits heute Morgen gehört, dass man sich zu diesem Tagesordnungspunkt auf eine Debatte verständigt hat. Die Redezeiten betragen für die CDU 7 Minuten, für die SPD 7 Minuten, für die FDP 3:30 Minuten, für das Bündnis 90/Die Grünen 3:30 Minuten und für die Landesregierung 3:30 Minuten. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so in Ordnung.

Ich würde jetzt gern zur Aussprache kommen, wie Sie es vereinbart haben. Es liegen mir noch keine Wortmeldungen vor.

(Beifall bei der SPD - Unruhe bei der CDU)

- Da Sie sich darauf verständigt haben, so zu verfahren, habe ich den Fraktionen einzig und allein die Möglichkeit geben wollen, ihre Wortmeldungen abzugeben - nicht dass es nachher Ärger gibt.

Zunächst einmal hat Herr Kollege Meyer für die Berichterstattung das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Meyer!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle wird ein Gesetzentwurf behandelt, zu dem Einvernehmen besteht, obwohl es zwischenzeitlich einmal nicht so aussah. Ich will den Bericht vortragen, weil er ganz kurz ist. Es dauert nicht lang. Aber ich meine, die Landwirtschaftskammern sind in Niedersachsen eine wichtige Einrichtung.

Der Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt Ihnen einstimmig und in Übereinstimmung mit den beiden mitberatenden Ausschüssen, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit wenigen Änderungen anzunehmen.

Über die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, die beiden Landwirtschaftskammern Weser-Ems und Hannover zum 1. Januar 2006 zusammenzulegen, bestand in den Ausschussberatungen Einigkeit. Einigkeit wurde auch darüber erzielt, die Regelungen in Artikel 1 des Gesetzentwurfs auf solche Vorschriften zu beschränken, die für die angestrebte Fusion der beiden Kammern bereits jetzt erforderlich sind. Die damit nicht unmittelbar zusammenhängenden Anregungen aus der schriftlichen Anhörung, die der Ausschuss durchgeführt hat, sollen im Rahmen der anstehenden weiteren Überarbeitung des Landwirtschaftskammergesetzes behandelt werden.

Aus diesem Grunde hat der Ausschuss auch die Wünsche einzelner Verbände nicht berücksichtigt, in der Vorschrift des § 14 über die Berufung zusätzlicher Mitglieder für die Kammerversammlung bereits jetzt einzelne Änderungen vorzunehmen. Zwar stieß im federführenden Ausschuss insbesondere das Anliegen der Landfrauenverbände nach stärkerer Berücksichtigung in der Kammerversammlung fraktionsübergreifend auf Verständnis. Auch darüber möchte der Ausschuss aber erst bei der nächsten Novellierung des Gesetzes entscheiden. Dafür besteht ausreichend Zeit; denn für die nun bis zum 6. Februar 2009 amtierende ge

meinsame Kammerversammlung hat § 14 noch keine Bedeutung.

Dementsprechend schlägt der Ausschuss vor, in Artikel 1 Nr. 8 des Gesetzentwurfs auf jede Vorfestlegung hinsichtlich der im Februar 2009 zu bildenden Kammerversammlung zu verzichten und die dort vorgesehenen Änderungen zu streichen. Lediglich § 14 Abs. 1 Satz 2 muss aus dem Gesetz gestrichen werden, weil er die beiden bisherigen Landwirtschaftskammern erwähnt. Stattdessen wird in der Übergangsvorschrift in § 42 Abs. 1 Satz 4 bestimmt, dass die Übergangskammerversammlung keine weiteren Mitglieder berufen darf.

Die Änderung in Artikel 1 Nr. 10 zu § 25 des Gesetzes kann entfallen, weil die Landwirtschaftskammern übereinstimmend mitgeteilt haben, dass aus ihrer Sicht zur Organisation der neuen Kammer keine Satzungsregelung nötig erscheint.

Die übrigen Änderungsvorschläge des Ausschusses sind redaktioneller Art und bedürfen keiner weiteren Erläuterung.

Abschließend bitte ich Sie namens des federführenden Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz um Ihre Zustimmung zu der vorgelegten Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

Herzlichen Dank, Herr Meyer. - Für die CDUFraktion hat sich Herr Kollege Große Macke zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute ist wohl ein außergewöhnlicher Tag für die Menschen in unserem Land. Denn wir werden die Fusion der beiden Landwirtschaftskammern Hannover und Oldenburg zur neuen Landwirtschaftskammer Niedersachsen beschließen. Dies geschieht zu einem so frühen Zeitpunkt, wie es von vielen Experten sicherlich nicht erwartet worden ist. Ab dem 1. Januar 2006 werden die mehr als 2 000 Bediensteten ihre Aufgaben einschließlich der vom Staat übernommenen Verwaltungsaufgaben aus den Bereichen der ehemaligen Bezirksregierungen und der Ämter für Agrarstruktur sowie die Aufgaben der Agrarförderung wahrnehmen.

Dieser Erfolg ist meines Erachtens umso höher zu bewerten, als es in jüngster Vergangenheit durchaus Beispiele in damals grün-rot regierten Ländern gab, wo diese Fusionsprozesse nur unter größten Schwierigkeiten zum Abschluss gebracht werden konnten.

Warum also - das ist für mich die Frage - dieser Erfolg in Niedersachsen? - Zwei Aspekte möchte ich nennen: erstens die Fähigkeit der Landesregierung einschließlich der sie tragenden Fraktionen, nicht nur zu reden, sondern Handlungsrahmen zu entwickeln.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir haben die Aufgaben auf Akteure vor Ort delegiert, wir haben die Verschlankung der Verwaltung umgesetzt, und wir haben - das ist für mich persönlich sehr wichtig - die Präsens in der Fläche erhalten.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zweitens: die Qualität der Beteiligten in den Selbstverwaltungsorganen. Meine Damen und Herren, „Qualität“ kommt von „quälen“, und die Verantwortlichen - ich glaube, das darf man sagen - haben sich gequält. Sie haben ein halbes Jahr lang samstags und sonntags gearbeitet; denn sie mussten nicht nur die Verwaltungsreform, sondern gleichzeitig auch die Agrarreform umsetzen. Diejenigen, die betroffen sind, wissen, welches Arbeitspensum wir verlangt haben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wenn es stimmt, dass Erfolge in erster Linie eine Folge unserer geistigen Einstellung sind, dann haben die Beteiligten ihre Zentralverriegelung im Kopf wahrscheinlich ein wenig eher als anderswo gelöst.

Meine Damen und Herren, das Leben besteht - so sagt man - zu 10 % aus dem, was uns widerfährt, aber zu 90 % aus dem, was wir daraus machen.

(Reinhold Coenen [CDU]: Das ist eine Weisheit!)

Ich bedanke mich stellvertretend ausdrücklich bei den beiden Präsidenten Friedrich Scholten und Fritz Stegen - ich habe die Namen nach dem Alphabet angeordnet -, die lösungsorientiert und mit viel Geschick die internen Prozesse gelenkt haben. Das ist und war vorbildlich.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Friedhelm Biestmann [CDU]: Richtig!)

Wer so arbeitet, ist vor dem Erfolg nicht sicher. Wer sich so mit seiner Arbeit identifiziert, wie wir es in der Vergangenheit bei beiden Kammern erleben konnten, und sich für das gemeinsame Ziel einsetzt, der hat kaum Zeit für Ängste gehabt. Angst aber lähmt. Der Glaube an die Zukunft jedoch wird treiben. Für mich ist das Beispiel Landwirtschaftskammer Niedersachsen der Beweis dafür, dass der Erfolg einer Selbstverwaltung in der Summe der Erfolge eines jeden einzelnen Beteiligten liegt.

Meine Damen und Herren, die Fraktionen von CDU und FDP haben mit diesem Beispiel bewiesen: Es ist besser, drei Jahre lang zu agieren, als dreizehn Jahre lang nur zu debattieren.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, das Gebäude Verwaltungsreform nimmt Gestalt an. Und wissen Sie was? - Dieses Gebäude gefällt mir. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön. - Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Oetjen. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Ich meine, dass ich mich kurz fassen kann, um all das, was der Kollege Meyer als Berichterstatter und der Kollege Große Macke richtigerweise ausgeführt haben, nicht wiederholen zu müssen.

Mit diesem Kammerfusionsgesetz setzen wir im Prinzip die von den Kammern Hannover und Oldenburg in Hannover und in Oldenburg namens Hannover und Weser/Ems beschlossene Kammerfusion um. Insgesamt muss man sagen, dass es ein Stück weit eine Erfolgsgeschichte ist. Der sanfte Druck, der im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung aufgebaut wurde und den wir als Regierungsfraktionen ausgeübt haben, hat den Landwirtschaftskammern sicherlich geholfen, diesen Schritt in diese Richtung zu tun. Dieser Schritt ist aus meiner Sicht, aus Sicht der Landespolitik und sicherlich auch aus Sicht der Landwirte - das möchte ich ganz deutlich betonen - richtig.

Bei einem solchen Fusionsprozess ist es ganz normal, dass es zu Diskussionen zwischen den beiden, die sich zusammenschließen, darüber kommt, wo welcher Schwerpunkt richtig gesetzt ist. Es war gut, dass sich die Politik nicht eingemischt hat; denn die Landwirtschaftskammern sind ein Selbstverwaltungsorgan, die diese Fragen aus meiner Sicht hinreichend und richtig geklärt haben.

Wir werden den Gesetzentwurf heute einstimmig verabschieden. Ich bin sehr dankbar dafür - das richtet sich an alle Fraktionen in diesem Hause -, dass wir sehr sachlich und sehr konstruktiv über das Kammergesetz diskutiert haben.

Wir werden die nächste Novelle im Jahre 2006 oder 2007 anpacken, um die Wahlordnung für die neue Landwirtschaftskammer rechtzeitig auf den Weg zu bringen. Für die FDP-Fraktion möchte ich noch sagen, dass wir die berechtigten Interessen der Landfrauen, des Gartenbaus und anderer Gruppen abwägen und sicherlich aufnehmen werden, um die Gestaltung der neuen Kammerversammlung ordentlich auf den Weg zu bringen. Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)