Protocol of the Session on November 9, 2005

weil seine Partei weder in der Bundesregierung noch in einer Landesregierung vertreten ist.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Reden wir einmal darüber, was wir machen wol- len und was Sie machen!)

Denn das, was wir jetzt im Rahmen der Föderalismusreform verabschieden wollen, Herr Kollege Wenzel, ist mehr oder weniger das, was die Föderalismuskommission bereits in der letzten Legislaturperiode - damals waren die Grünen ja noch in

der Bundesregierung - vereinbart hat. Ich frage mich natürlich, wo da die grüne Handschrift ist; denn Sie selbst haben ja gesagt, dass dort nichts von Ihnen zu finden ist.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Aber es gibt einen Punkt, der in der Tat neu und uns besonders wichtig ist: die Vereinbarung, dass man jetzt selbstverständlich - das ist anders als vorher - bereit ist, über eine neue Finanzverfassung zu diskutieren. Wir haben sehr klar gesagt, dass es nicht unser Ziel sein kann, als Land Niedersachsen dauerhaft am Tropf des Länderfinanzausgleichs zu hängen. Wir wollen nicht den Status quo zementieren, sondern wir wollen, dass unser Land und alle anderen Länder durch einen echten, fairen Wettbewerb der Bundesländer endlich die Chance erhalten, aus eigener Kraft wieder nach vorne zu kommen.

(Beifall bei der FDP)

Das ist ein wesentlicher neuer Aspekt der Föderalismusreform. Es ist schade, dass er Ihnen entgangen ist. Da Sie mittlerweile überall in der Opposition sind, haben Sie ja Zeit. Vielleicht sehen Sie sich das Papier einmal in Ruhe an.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zuruf von der SPD: Was für ein quali- fizierter Redebeitrag!)

Jetzt hat sich Herr Ministerpräsident Wulff zu Wort gemeldet. Ich erteile Ihm das Wort.

Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Große Koalition in Berlin wird dem Anliegen von Herrn Rösler entsprechen und vereinbaren, dass die Bund-LänderFinanzbeziehungen in einem weiteren Reformschritt den veränderten Rahmenbedingungen inner- und außerhalb Deutschlands angepasst werden. Das ist in der vorletzten Nacht vereinbart worden und wird an diesem Freitag und zu Beginn der nächsten Woche so beschlossen.

(Walter Meinhold [SPD]: Aber nicht wegen der FDP!)

- Herr Meinhold, da Sie gerade den Zwischenruf „Aber nicht mit der FDP!“ machen - -

(Walter Meinhold [SPD]: Nein! Ich ha- be gesagt „Nicht wegen der FDP“, weil andere geredet haben, wie Sie wissen, nämlich Herr Stoiber und Herr Müntefering!)

- Gönnen Sie anderen doch auch einmal einen Erfolg!

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

Wenn die große Koalition regiert, dann wird es umso wichtiger sein, dass man auch weiterhin auf die anderen drei Fraktionen im Deutschen Bundestag und auf die übrigen Parteien Rücksicht nimmt und Anregungen von ihnen aufnimmt, insbesondere wenn sie gut begründet sind.

(Beifall bei der CDU und bei Zustim- mung bei der FDP)

Walter Hirche ist als Verhandlungsführer der FDP, die ja an einigen Landesregierungen beteiligt ist, heute Nachmittag bei Herrn Benneter, Frau Merkel und Herrn Schäuble. Er wird auch über diese Frage weitergehende Gespräche führen. Das halte ich für einen guten Umgang; denn, Herr Meinhold, auch wenn die SPD in der großen Koalition, wie Sie es gerade ausgedrückt haben, möglicherweise demnächst schon wieder vor Kraft nicht laufen kann, sind wir bei der Föderalismusreform zwangsläufig auf eine Zweidrittelmehrheit angewiesen, die die große Koalition im Deutschen Bundestag hat, die sie aber im Bundesrat nicht hat. Dort verfügt die große Koalition über 36 Stimmen. Die absolute Mehrheit liegt bei 35 Stimmen. Die für eine Zweidrittelmehrheit notwendige Stimmenzahl, die man für eine Verfassungsänderung braucht, liegt höher. Das Ausrechnen überlasse ich jetzt Ihnen. Auf jeden Fall brauchen wir die FDP. Deswegen gehen wir mit ihr auch in dieser Frage gut um.

Ich möchte generell sagen, dass alle bisherigen Versuche, das Grundgesetz zu ändern, gescheitert sind. Daher sollte diese Chance zur Grundgesetzänderung nun ergriffen werden. Die jetzt bestehende Gelegenheit sollte wahrgenommen werden, indem der Bundesrat zukünftig auf Zustimmungsrechte für eine Reihe von Bundesgesetzen verzichtet, die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern klarer geregelt wird, Gemeinschaftsaufgaben, insbesondere beim Hochschulbau, abgebaut werden, der Nationale Stabilitätspakt und die EU-Haftung geregelt werden und dadurch im Grundgesetz Regelungen geschaffen werden, die

das Verhältnis zwischen Bund und Bundesländern klarer, besser und effizienter gestalten.

Ich selbst hätte mir einen stärkeren Abbau von Mischfinanzierungstatbeständen gewünscht. Auch hätte ich mir eine stringentere, konsequentere und tiefer greifende Entflechtung von Gesetzgebungszuständigkeiten vorstellen können. Aber Kirchturmpolitik hilft nicht weiter. In Zeiten allgemeiner Politikverdrossenheit sollte man jetzt den ernsthaften Versuch machen, sich aufeinander zu zu bewegen. Das heißt, dass der Kompromiss letztendlich wohl dann gelungen ist, wenn eigentlich alle unzufrieden sind; so ist das schon einmal beschrieben worden. Oder: Eine halbe Lösung ist manchmal mehr als das Ganze, weil man das Ganze nicht bekommen könnte.

Ich erwarte, dass von diesem Reformprojekt, der Föderalismusreform, auch die Signalwirkung ausgeht, dass die Bundesrepublik Deutschland in der Lage ist, einzelne, seit langem erkannte Probleme auch tatsächlich zu lösen. Dass das Thema Länderneugliederung von Anfang an ausgeschlossen war, war mit Zustimmung der Grünen passiert, Herr Wenzel, und dass die Finanzbeziehungen von Anfang an ausgeschlossen waren, diente dem Erfolg der Sache. Denn wenn man sie mit einbezogen hätte, hätte man diese Reform nicht hinbekommen; das kann man klar sagen. Dann hätte jeder nur gerechnet, was sie ihm bringt. Das muss in einem zweiten Schritt geschehen. Hier warten wir auf konstruktive Vorschläge, wie das in Form von Grundgesetzartikeln aussehen kann, damit es wirklich faire Ausgangs- und Wettbewerbsbedingungen gibt, damit der Wettbewerb zwischen den Bundesländern also fair und nicht unfair verläuft.

Gerade wir in Niedersachsen, die wir im BundLänder-Finanzausgleich noch ein Nehmerland sind, haben darauf zu achten, dass wir niedersächsische Interessen vertreten. Dafür sind wir gewählt worden, und darauf werden wir achten. Auch an die FDP gerichtet sage ich, dass sie sich von Politikern und Politikerinnen, die möglicherweise die Geberländer vertreten, nicht zu sehr unter Druck setzen lassen sollte, sondern dass die FDP zu einer Struktur beiträgt - das hat Herr Rösler zugesagt -, die im Interesse Niedersachsens einen fairen Wettbewerb ermöglicht.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen zur Aktuellen Stunde liegen mir nicht vor. Deswegen schließe ich jetzt die Aktuelle Stunde.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 3: 29. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 15/2325 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/2351 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/2352

Im Ältestenrat haben die Fraktionen vereinbart, die Eingaben, zu denen Änderungsanträge vorliegen, erst am Freitag, dem 11. November 2005, zu beraten. Ich halte das Haus damit einverstanden, dass wir heute nur die Eingaben beraten, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.

Ich rufe damit zunächst die Eingaben aus der 29. Eingabenübersicht in der Drucksache 2325 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen deswegen zur Abstimmung. Wer die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse annehmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist so geschehen.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 4: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer im Land Niedersachsen sowie zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die Versorgung der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/2211 neu - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 15/2296

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr lautet auf Annahme.

Berichterstatterin ist Frau Heiligenstadt von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr empfiehlt Ihnen einstimmig, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen und damit sowohl dem vorliegenden Staatsvertrag zuzustimmen als auch die in Artikel 2 des Gesetzentwurfs vorgesehene Änderung des Steuerberaterversorgungsgesetzes zu beschließen. Der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat sich der Empfehlung des federführenden Ausschusses angeschlossen.

Der Gesetzentwurf ist am 15. September 2005 unmittelbar zur öffentlichen Erörterung und Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr überwiesen worden. Er enthält Regelungen zu zwei verschiedenen berufsständischen Altersversorgungen.

Da es keine Beratung über diesen Tagesordnungspunkt und auch keine vorhergehende Diskussion hier im Parlament gegeben hat - es handelt sich hierbei um eine abschließende Beratung -, verlese ich kurz die Punkte, um die es ging.

Das niedersächsische Psychotherapeutenversorgungswerk ist das erste seiner Art in Deutschland. Es hat im Dezember 2002 seine Arbeit aufgenommen. Das Land Niedersachsen hat bereits mit den Ländern Hamburg und Bremen Staatsverträge über den Beitritt der dortigen Berufsangehörigen zu unserem Versorgungswerk abgeschlossen. Der nunmehr mit dem Land Hessen abgeschlossene Staatsvertrag ist der dritte in dieser Reihe, und die Landesregierung hat bereits mit dem Land Rheinland-Pfalz einen weiteren Staatsvertrag gleicher Art abgeschlossen. Auch das hierzu gehörende Zustimmungsgesetz befindet sich bereits im parlamentarischen Verfahren.

Durch den Beitritt der Berufsangehörigen aus dem Land Hessen soll das noch junge Versorgungswerk und damit die berufsständische Altersversorgung gestärkt und gefestigt werden. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr empfiehlt Ihnen daher, dem Abschluss des Staatsvertrages zuzustimmen.

Das Gleiche gilt auch für die vorgesehenen beiden Neuregelungen im Niedersächsischen Steuerbe

raterversorgungsgesetz. Das Versorgungswerk soll zum einen einen neuen, kürzeren Namen bekommen. Es soll nun „Steuerberaterversorgung Niedersachsen“ heißen.

Zum anderen sieht der Gesetzentwurf vor, dass die in § 2 Abs. 2 des Gesetzes geregelte Altershöchstgrenze für den Beitritt zum Versorgungswerk von 40 auf 60 Jahre angehoben wird. Diese Änderung hat einen europarechtlichen Hintergrund. Da auch Steuerberaterinnen und Steuerberater aus anderen EU-Mitgliedstaaten in Deutschland grundsätzlich Niederlassungsfreiheit besitzen, kann ihnen auch der Beitritt zum berufsständischen Versorgungswerk nicht versagt werden. Das gilt auch, wenn sie bereits über 40 Jahre alt sind. Um aber die deutschen Steuerberaterinnen und Steuerberater nicht von dieser Möglichkeit auszuschließen und sie damit schlechter zu stellen als ihre europäischen Kollegen, soll nunmehr auch ihnen dieser Zugang ermöglicht werden.

Die Ausschüsse halten auch die Beibehaltung der Beschränkung auf 60 Jahre für sinnvoll, weil der Erwerb einer Versorgungsanwartschaft in jedem Fall eine fünfjährige Beitragszahlung voraussetzt. Sie entspricht im Übrigen auch der Altersgrenze z. B. für den Zutritt zur Ärzteversorgung der Niedersächsischen Ärztekammer.

Namens und im Auftrag des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bitte ich daher um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der FDP)

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre keinen Widerspruch.

Wir kommen deswegen gleich zur Einzelberatung.

Artikel 1 einschließlich Staatsvertrag. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Artikel 3. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.