Wir haben von unserem Antrag keinerlei Abstriche zu machen. Deswegen fordere ich Sie nach wie vor auf, unserem Antrag zuzustimmen und die Ungleichbehandlung von Frauen im Vollzug abzuschaffen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die SPD-Fraktion wollte mit diesem Antrag einen Sturm über unser Land wehen lassen, der sich nach den Beratungen im Ausschuss aber nicht einmal mehr als laues Lüftchen bezeichnen lässt.
Schade ist nur, dass die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion nicht erkannt haben, dass Frauen bei Ersatzfreiheitsstrafen nicht benachteiligt werden. Wir sind in der glücklichen Lage, bei den Frauen eine Prüfung der Vollzugsmaßnahmen generell durchführen zu können. Das ist gerade im Hinblick auf die Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen im Zusammenhang mit Drogenabhängigkeit ausgesprochen verantwortungsvoll und wichtig; denn - Sie haben es auch schon gesagt - 88 % der Frauen befinden sich im geschlossenen Vollzug, und zwar überwiegend aufgrund von Drogenkonsum. Das hat nicht nur etwas mit Labilität zu tun, Frau Müller; denn das wäre zu einfach. Hier geht es vielmehr um Verantwortung diesen Frauen gegenüber. Wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, dass sich weitaus weniger Männer im ge
schlossenen Vollzug befänden, dann haben Sie natürlich Recht. Das hat aber nichts mit Ungleichbehandlung zu tun, sondern hier geht es um zwei völlig verschiedene Dinge, die Sie nicht miteinander vermischen dürfen. Das hat mit Ungleichbehandlung in keinster Weise etwas zu tun, Frau Müller.
Eine Überprüfung dahin gehend, ob eine Frau ihre Ersatzfreiheitsstrafe im offenen oder im geschlossenen Vollzug zu verbüßen hat, fand auch schon vor der Entscheidung statt, dies in Langenhagen zu tun. Im Rahmen der landesweiten Umorganisation des Frauenvollzuges ist die Unterbringung der Frauen in der Abteilung Langenhagen eingeführt worden. Da durchschnittlich 80 Tage für eine Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen genannt werden, muss klar sein, dass die JVA Vechta in erster Linie auf Frauen zugeschnitten ist, die längere Strafen - -
Meine Damen und Herren, wir befinden uns beim letzten Tagesordnungspunkt. Vielleicht können Sie noch eine halbe Stunde zuhören.
Ich werde mich beeilen. Es dauert nicht mehr so lange. - Die JVA Vechta ist in erster Linie auf Frauen zugeschnitten, die längere Strafen verbüßen und von daher differenzierte Betreuungs- und Behandlungskonzepte benötigen. Auch die Ausbildungs- und Beschäftigungssituation ist in diesem Fall generell bedeutsamer als bei der Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen. Die Abteilung Langenhagen bietet optimale Bedingungen für Kurzzeitgefangene. Natürlich müssen aber auch in Langenhagen Arbeitsmöglichkeiten für die inhaftierten Frauen vorgehalten werden. In den Beratungen wurde sehr deutlich, dass unsere Justizministerin größten Wert darauf legt und sich dieses auch als Ziel gesetzt hat. So freut es mich ganz besonders, dass wir in Langenhagen von der nächsten Woche an zehn neue Arbeitsplätze vorhalten können. Also auch hier überhaupt keine Benachteiligung von Frauen.
Es wird auch weiterhin eine heimatnahe Unterbringung von Frauen bei Ersatzfreiheitsstrafen geben, wenn dies zwingend erforderlich ist, aber auch hier nur dann, wenn vorher geprüft worden ist, welche Vollzugsmaßnahme für die jeweilige Frau infrage kommt. Durch die Umorganisation des Frauenvollzuges sind eine Verbesserung der Unterbringungssituation und eine größere Effizienz erkennbar. Hier ist verantwortungsvoll und sorgfältig geplant und ausgeführt worden - zum Wohle der Frauen im Vollzug. Daran ändert auch Ihr Antrag nichts.
Zum Schluss möchte ich Ihnen, verehrte Frau Kollegin Müller, noch etwas mit auf den Weg geben. In der ersten Beratung haben Sie Frau Ministerin Heister-Neumann im Plenum gefragt - ich zitiere -: „Warum haben Sie so entschieden? Sind Sie eigentlich so unsensibel?“ Liebe Frau Müller, ich frage Sie jetzt: Warum stellen Sie einen solchen unhaltbaren Antrag, durch den Sie weder Sensibilität noch Kompetenz an den Tag legen?
Vielleicht haben Sie auch einfach das Justizvollzugskonzept noch immer nicht verstanden. Davon muss man angesichts solcher Anträge ausgehen.
Wir im Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ werden aber nicht müde, Ihnen zu erklären, worum es dabei geht. - Ich danke Ihnen und wünsche allen einen schönen Abend.
Jetzt erteile ich das Wort dem Kollegen Meihsies von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön, Herr Meihsies!
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Fraktion teilt die von der SPD-Fraktion formulierte Kritik in dieser Form nicht.
Ich muss feststellen, die Beratungen des SPDAntrags in den Fachausschüssen haben den von Ihnen, Frau Müller, erhobenen Vorwurf einer Un
Meine Damen und Herren, die JVA Langenhagen ist als Einweisungsabteilung vorgesehen. Nach einer Begutachtung werden sowohl Männer als auch Frauen auch zur Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen in den offenen oder geschlossenen Vollzug überwiesen, je nachdem, wofür sie geeignet sind.
Frau Ministerin, für uns ist die heimatnahe Unterbringung der Frauen wichtig. Ich möchte das an dieser Stelle wiederholen. Der Kontakt zum sozialen Umfeld wirkt sich fördernd auf die Resozialisierung aus, wie wir alle wissen. Dieser Aspekt darf durch die neue Vollzugspraxis nicht behindert - das ist uns als Grüne-Fraktion sehr wichtig -, geschweige denn unterlaufen werden, meine Damen und Herren.
Wir bitten Sie, Frau Ministerin, vor dem Hintergrund dieser Debatte zur Ungleichbehandlung den Strafvollzug einmal unter dem Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit zu untersuchen. Das Ergebnis sollte im Fachausschuss diskutiert und gewürdigt werden.
Unsere Fraktion wird sich bei einer Abstimmung über den Antrag der Stimme enthalten. Für uns ist die Debatte für das Erste beendet, aber wir werden selbstverständlich den Blick weiter auf die Geschlechtergerechtigkeit haben, und wir hoffen, dass wir zu einer guten Beratung im Ausschuss kommen. - Danke sehr.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem sich der vorliegende Antrag in der ersten Lesung als offensichtlich unbegründet und gegenstandslos herausgestellt hatte - die Verfasser hatten wohl zu oberflächlich recherchiert oder den Sachverhalt schlicht verkannt -, hätte ich eigentlich erwartet, dass Sie diesen Antrag zurückziehen.
Frau Müller, Sie haben eben gesagt, Sie hätten eigentlich dieselbe Rede wie bei der ersten Lesung halten können.
Deshalb erlaube ich mir, sozusagen im vorauseilenden Vollzug der neuen Geschäftsordnung des Landtages, auf einen ausführlichen repetitiven Wortbeitrag in der heutigen zweiten Lesung zu verzichten und auf die Ausführungen von Herrn Lehmann in der ersten Lesung zu verweisen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts der fortgeschrittenen Zeit möchte ich mich kurz fassen.
Erstens. Es gibt keine Benachteiligung von weiblichen gegenüber männlichen Gefangenen, die Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen. Sowohl bei Frauen als auch bei Männern wurde und wird vor der Aufnahme in eine offene Vollzugseinrichtung geprüft, ob die Gefangenen für diese Vollzugsform überhaupt geeignet sind.
Zweitens. Die Nutzung der Abteilung in Langenhagen beinhaltet keine Schlechterstellung für den Frauenvollzug, im Gegenteil. Sie dient der besseren und gezielteren Nutzung der Ressourcen im Frauenvollzug.
Denn drittens: Frauen, die Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen, befinden sich nur so kurz in Haft, dass längerwierige Resozialisierungsmaßnahmen nicht greifen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Gefangene mit einer Vollzugsdauer von ca. 80 Tagen können die Ausbildungs- und Behandlungsangebote in Vechta kaum nutzen. Auch darum ist es richtig, in dieser Justizvollzugsanstalt bevorzugt Gefangene mit längeren Haftzeiten un
terzubringen. Für diese weiblichen Gefangenen sind solche Resozialisierungsangebote sehr viel notwendiger, und nur sie können von solchen Angeboten tatsächlich profitieren.
Schließlich viertens: Die Frauen mit kurzen Freiheitsstrafen sind in Langenhagen gut untergebracht und haben dort auch Arbeitsangebote. So nimmt der Werkbetrieb der Frauenabteilung in Langenhagen nächste Woche seine Arbeit auf; denn nach dem Strafvollzugsgesetz, meine Damen und Herren, sind Gefangene zur Arbeit verpflichtet. Es ist ein wichtiges Ziel unseres einheitlichen Vollzugskonzepts, möglichst vielen Gefangenen die Gelegenheit zur Arbeit zu bieten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich fasse zusammen: Der niedersächsische Frauenvollzug ist auf einem guten Weg. Es gibt dort keine Überbelegung mehr wie noch bis zum Schluss Ihrer Regierungszeit, meine Damen und Herren von der SPD.