Protocol of the Session on October 7, 2005

Unter Ausschluss und ohne Kenntnis der Grünen-Fraktion im Landtag und ihrer Vertreter in den Regionen, durch die die Planungstrasse geführt wird, hat es ein Treffen von Bundestags- und Landtagsabgeordneten der anderen Fraktionen mit Kommunal- und Landesverwaltungsmitarbeitern gegeben. Dabei soll dem Vernehmen nach die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gegen die eigenen fachlichen Empfehlungen zu der Untersuchung von weiteren Trassenvarianten gedrängt worden sein.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Entspricht es nicht den Gepflogenheiten eines fairen und transparenten Planungsverfahrens, alle im Landtag vertretenen Fraktionen über fachliche Gespräche zu großen Infrastrukturprojekten in Kenntnis zu setzen und ihnen eine Teilnahme zu ermöglichen?

2. Wie verträgt sich aus Sicht der Landesregierung das Gebot von höchstmöglicher ökologischer und ökonomischer Sorgfalt im Straßenbau damit, dass die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nun an einer Trassenvariante arbeiten muss, die sie nach eigenem fachlichen Bekunden für keine zumutbare Alternative hält?

3. Ist auszuschließen, dass es Entscheidungen zu diesen oder anderen Trassenvarianten bei der A 39 gibt, die nicht nach rein fachlichen Erwägungen erfolgen, sondern mit den Grenzen von bestimmten Kommunen oder Wahlkreisen zusammenhängen?

Die Planung von Bundesfernstraßen erfolgt in gesetzlich geregelten Schritten von der Korridorsuche in der Raumordnung, über die Entwurfsplanung und die Planfeststellung bis hin zum Bau. Auf diese Weise lassen sich die Auswirkungen eines Straßenbaus mit zunehmender Detailgenauigkeit beschreiben. Geltendes Recht garantiert die Information und die Beteiligung der Öffentlichkeit. Diese Planungsschritte sind auch bei der A 39 einzuhalten.

Für die Planung der A 39 ist in Niedersachsen eine Projektgruppe eingerichtet worden, die ihren Sitz in der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg, hat. Diese Projektgruppe hat das Ziel, das Raumordnungsverfahren Ende des Jahres 2005 zu be

antragen. Das Verfahren könnte dann schon im Herbst 2006 abgeschlossen werden.

Die Projektgruppe erarbeitet zurzeit den Variantenvergleich. Alle Unterlagen werden der Raumordnungsbehörde vorgelegt, die dann das Raumordnungsverfahren nach Prüfung der Unterlagen einleiten kann.

Innerhalb des Raumordnungsverfahrens erfolgt die gesetzlich festgelegte Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit. Zuständig für die Durchführung des Raumordnungsverfahrens ist das Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Regierungsvertretung Lüneburg.

Zusätzlich zu dem geschilderten transparenten Planungsablauf der A 39 hat am 9. Mai 2005 die „Verkehrskonferenz A 39“ auf Einladung der Industrie- und Handelskammer Lüneburg und Wolfsburg stattgefunden. Zu dieser Veranstaltung waren die Bundes- und Landtagsabgeordneten, Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister sowie Institutionen und Verbände des Planungsraumes eingeladen. Der Verteiler für die Einladung liegt vor. Danach waren auch Sie, Herr Meihsies, auf der Einladungsliste.

Ziel der Veranstaltung war es, die fachliche Argumentation transparent darzustellen, über erste Zwischenergebnisse zu informieren und diese einem großen Teilnehmerkreis zugänglich zu machen - dieses konnte erreicht werden.

Damit komme ich zur Beantwortung der Fragen:

Zu 1: Im Rahmen der Planung der A 39 wurde durch Beteiligungen über gesetzlich vorgegebene Pflichten hinaus - wie dargelegt - ein Höchstmaß an Transparenz gewahrt. Die Fragestellungen zur „Nordvariante“ i. R. der Verkehrskonferenz am 9. Mai 2005 haben eine breite Öffentlichkeit erreicht. Weitere Informationsgespräche einzelner Mitglieder des Landtages zu diesem Themenkomplex wurden auf Nachfrage akzeptiert und dienten ausschließlich einer Präzisierung der in der öffentlichen Diskussion vorgetragenen Argumente. Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens erfolgt ein gesetzlich vorgeschriebenes Beteiligungsverfahren. Es ist darin nicht vorgesehen, die Fraktionen des Landtages gesondert einzubinden.

Zu 2: Die qualifizierte Prüfung der so genannte Nordtrasse führt zu einer bestmöglichen Variantenabwägung und einer abschließenden, umfas

send gesicherten Aussage zu den maßgebenden möglichen Varianten im Hinblick auf das bevorstehende Raumordnungsverfahren. Der Variantenvergleich wird auf der Grundlage der Ergebnisse der Fachgutachten durchgeführt. Das damit bereits vorliegende Datenmaterial zur Nordvariante wird in eine qualifizierte Prüfung der Trassenvarianten einbezogen. Als Abgrenzung gilt der in der Antragskonferenz festgelegte Suchraum, der sich nördlich bis zur Elbe und in östlicher Richtung bis zum Mausbachtal erstreckt. Hinzuzufügen ist, dass zur fachlichen Begleitung der Projektarbeit ein projektbegleitender Arbeitskreis gebildet worden ist. Teilnehmer sind in der Regel:

Landkreise, Städte/Gemeinden,

zuständige Umweltbehörden,

sonstige Träger öffentlicher Belange,

die anerkannten Naturschutzverbände und Gutachter für die Erstellung der UVS,

die Straßenbaubehörde.

Zu 3: Die von den Fragestellern geäußerten Unterstellungen weise ich als abwegig zurück. Die Entscheidungen im Raumordnungsverfahren erfolgen nach rein fachlichen Erwägungen.

Anlage 3

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 7 des Abg. Dieter Möhrmann (SPD)

Bau von Kreisverkehrsplätzen an Unfallschwerpunkten in Niedersachsen; hier: Kreuzung L 171/K 33 in Schneverdingen

Niedersachsenweit ist der Bau von Kreisverkehrsplätzen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit trotz höherer Investitionskosten dem Bau von Ampelanlagen vorzuziehen.

So hat die Unfallkommission des Landkreises Soltau-Fallingbostel mit Schreiben vom 6. Januar 2003 beantragt, an o. g. Kreuzung zur Entschärfung der Unfallsituation einen kleinen Kreisverkehrsplatz zu bauen. Grundlage dieser Bitte waren eine Auswertung der Verkehrsunfälle, Geschwindigkeitsmessungen, Zählungen sowie zahlreiche Gespräche mit der Konsequenz, dass nach Heft 13, Seite 86 der Empfehlungen des Institutes für Straßenverkehr in Köln und des Gesamtverbandes des Deutschen Versicherungswirtschaft allein der Bau eines Kreisverkehrsplatzes die einzig wirksame Maßnahme ist. Auch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Verden, hatte daraufhin die Planungen aufgenommen und einen Erläuterungsbericht vorgelegt. Der Verzicht

auf ein Planfeststellungsverfahren ist vom Landkreis Soltau-Fallingbostel inzwischen ausgesprochen worden. Die oben genannte Kreuzung tritt, wenn auch mit Unterbrechungen, schon seit 1983 als Unfallschwerpunkt auf. Seit dem Jahr 2000 hat es inzwischen 36 Verkehrsunfälle mit 4 schwer Verletzten und 18 leicht Verletzten gegeben.

Landesweit wird es weitere, bisher nicht umgesetzte, aber dringend erforderliche Umbaumaßnahmen von Kreuzungen zu Kreisverkehrsplätzen geben.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie haben sich die Landesmittel und die sonstigen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel (GVFG o. Ä.) mit obiger Zweckbestimmung seit dem Jahr 2000 entwickelt, und nach welchen Kriterien (z. B. Unfallhäufigkeit o. Ä.) wurden die Baumaßnahmen umgesetzt?

2. Warum ist es bei obigem Kreisverkehrsplatz zu den Verzögerungen gekommen, und wann soll die Kreuzung nun umgebaut werden?

3. Wie viele planungsreife Kreisverkehrsplätze zur Entschärfung von Unfallschwerpunkten gibt es landesweit, und bis wann soll der Umbau erfolgen?

Zu 1: Haushaltsmittel mit der Zweckbestimmung „Bau von Kreisverkehrsplätzen“ bzw. „Beseitigung von Unfallhäufungsstellen“ gibt es im Haushaltsplan nicht. Die Beseitigung von Unfallhäufungsstellen hat hohe Priorität. Kreisverkehrsplätze an Unfallhäufungsstellen im Zuge von Bundes- und Landesstraßen werden nach dem Erreichen der planungsrechtlichen Absicherung (Baureife) im Rahmen der Gesamtsituation der investiven Haushaltsmittel für den Straßenbau umgesetzt.

Zu 2: Aufgrund der angespannten Haushaltslage des Landes wurden am Knotenpunkt der L 171 und K 33 in Schneverdingen alternative Lösungen zur Beseitigung der Unfallhäufungsstelle untersucht, aber wieder verworfen. Der Geschäftsbereich Verden der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat deshalb erst jetzt die Unterlagen für eine öffentliche Ausschreibung zum Bau des Kreisverkehrsplatzes aufgestellt. Die Veröffentlichung dieser Ausschreibung erfolgt in Kürze. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2006 vorgesehen.

Zu 3: Im Land Niedersachsen sollen zurzeit 31 Kreisverkehrsplätze an Bundes- und Landesstraßen ab 2006 gebaut werden. Welches Projekt davon in die Kategorie „Beseitigung einer Unfallhäufungsstelle“ eingeordnet werden kann, wird aktuell bei der Aufstellung der Bauprogramme zum

Ende des Jahres geprüft. Bei Vorliegen von Unfallhäufungsstellen werden diese Projekte nach Möglichkeit, natürlich in Abhängigkeit vom Planungsablauf und den investiven Haushaltsmitteln für den Straßenbau, zeitnah begonnen.

Von Landkreisen und Gemeinden wurden sechs baureife Kreisverkehrsprojekte angemeldet, die nach dem GVFG gefördert werden sollen. Davon beginnt eine Baumaßnahme in 2005 und die weiteren fünf in 2006.

Anlage 4

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 8 der Abg. Professor Dr. Hans-Albert Lennartz und Stefan Wenzel (GRÜNE)

Widersprüchliche Aussagen der Landesregierung und fehlende Unterrichtung zur Anzahl präventiver Telefonüberwachungen

In unserer Mündlichen Anfrage vom 16. September 2005 zur präventiven Telefonüberwachung eines Studenten hatten wir gefragt, in wie vielen Fällen der § 33 a Nds. SOG seit InKraft-Treten angewandt wurde. Die Landesregierung hat nun in der Beantwortung eingeräumt, dass der § 33 a Abs. 1 Nr. 2 und 3 Nds. SOG in 13 Fällen und der § 33 a Abs. 1 Nr. 1 Nds. SOG in 257 Fällen von niedersächsischen Polizeibehörden angewandt wurden.

Damit widerspricht die Landesregierung der Aussage des Staatssekretärs im Niedersächsischen Innenministerium Koller, der nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 27. Juli 2005 in einem Gespräch mit NDR Info angegeben hatte: „Wir hatten bis zur Gerichtsverhandlung insgesamt acht Fälle, die geeignet gewesen wären. In vier Fällen ist diese Regelung angewandt worden.“ Offensichtlich hat der die Niedersächsische Landesregierung in der mündlichen Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht vertretende Staatssekretär Koller nicht nur dort die Anzahl der durchgeführten präventiven Telefonüberwachungen herunterspielen wollen, um darzustellen, dass das Land „mit diesem Instrument sehr sorgfältig“ umgehe.

Diese Differenz wird im Göttinger Tageblatt vom 22. September 2005 durch den Pressesprecher des Innenministeriums dahin gehend erläutert, dass bei der Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht im März 2005 nur die im Meldesystem zur Unterrichtung des Landtages gespeicherten Fälle - und zwar nur die abgeschlossenen genannt wurden. Unabhängig davon, dass bereits im März die vollständige Anzahl der bis dahin abgeschlossenen und laufenden Fälle hätte genannt werden müssen, erklärt dies nicht, warum Staatssekretär Koller

auch noch Ende Juli nach dem Karlsruher Urteil von lediglich vier Fällen gesprochen hat.

Hinzu kommt, dass die Landesregierung im Zusammenhang mit der präventiven Telefonüberwachung ihre Unterrichtungspflicht verletzt hat, da die letzte Unterrichtung des Landtages u. a. über Telefonüberwachungsmaßnahmen von August 2004 datiert, obwohl nach § 37 a Abs. 1 Nds. SOG diese halbjährlich zur erfolgen hat.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Warum hat Staatssekretär Koller in der mündlichen Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht am 16. März 2005 lediglich von vier Anwendungsfällen der umstrittenen Telefonüberwachung gesprochen, obwohl ihm als Staatssekretär im Innenministerium die tatsächliche Anzahl der Überwachungsmaßnahmen hätte bekannt sein müssen, und warum hat er auch noch am 27. Juli 2005 diese Zahl genannt, obwohl er spätestens zu diesem Zeitpunkt sämtliche Fälle hätte benennen müssen?

2. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung in Bezug auf Staatssekretär Koller, der offensichtlich dem Bundesverfassungsgericht und der Öffentlichkeit nicht die gesamte Anzahl der Fälle mitgeteilt hat?