Protocol of the Session on October 5, 2005

Weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt ab. Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll sich der Ausschuss für Haushalt und Finanzen und mitberatend sollen sich der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sowie der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit mit diesem Antrag befassen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist so beschlossen.

Jetzt hat nach § 76 unserer Geschäftsordnung Herr McAllister das Wort.

Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich gemäß § 76 gemeldet, um eine persönliche Bemerkung abzugeben, und nehme dabei auf die persönliche Bemerkung des Kollegen Jüttner von vorhin Bezug. Meine Wortmeldung bezieht sich auf § 76 Satz 2 zweite Alternative. Ich möchte gerne eine eigene Ausführung von mir berichtigen.

In der Debatte heute Morgen in der Aktuellen Stunde über die Polizeipolitik habe ich mich zu Wort gemeldet, weil ich mich über die Kritik der SPD-Fraktion - vorgetragen durch Herrn Bartling daran gewundert habe, dass wir die besondere Altersgrenze im Polizeivollzugsdienst von 60 auf 62 Jahre anheben wollen. Dabei habe ich auf politische Entscheidungen in Nordrhein-Westfalen Bezug genommen. Mir hat dazu eine Presseerklärung des nordrhein-westfälischen Innenministers Behrens vorgelegen, der in der Tat das vorgetragen hat, was ich dann hier zitiert habe. Eine Mitarbeiterin von uns hat sich zwischenzeitlich durch das Dickicht von Pressemitteilungen, Protokollen und Landtagserklärungen gearbeitet, und ich muss sagen: Herr Jüttner hatte in diesem Punkt Recht. § 192 des Landesbeamtengesetzes in Nordrhein

Westfalen sieht vor, dass die Altersgrenze von 60 auf 62 Jahre angehoben wird - und zwar für alle Polizeibeamte - ab dem 1. Januar 2007, befristet bis zum 31. Dezember 2011. Insofern ist das, was die CDU/FDP-Landesregierung in Niedersachsen jetzt beschlossen hat, dem, was NordrheinWestfalen unter Rot-Grün beschlossen hat, bereits sehr ähnlich.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Aber das Wahlprogramm der CDU in NRW war so, wie ich gesagt habe!)

Da ich jetzt schon bei diesem Thema bin - mir ist noch Folgendes vorgelegt worden -: Es gibt ein weiteres Bundesland in Deutschland, das noch SPD-regiert bzw. SPD-geführt ist: Rheinland-Pfalz. Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz ist ja Ihr stellvertretender Bundesvorsitzender und möglicher Vizekanzler-Kandidat Kurt Beck. Das ist jetzt für das ganze Haus interessant: Der jetzt gültige § 208 des Landesbeamtengesetzes im SPDgeführten Rheinland-Pfalz sieht beim Thema „Besondere Altersgrenze des Polizeivollzugsdienstes“ die folgende gestaffelte Regelung vor:

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Hoffentlich hat das da nicht die FDP durchge- setzt!)

das 62. Lebensjahr für den mittleren Dienst, das 63. Lebensjahr für den gehobenen Dienst und das 65. Lebensjahr für den höheren Dienst, alles mit Übergangsregelungen ab dem 1. Januar 2004. Insofern ist das SPD-geführte Rheinland-Pfalz weit über das hinausgegangen, was wir in Niedersachsen vorschlagen.

Wie auch immer, Herr Kollege Jüttner - das soll mein letzter Satz sein -: Ich gelobe insofern Besserung.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das reicht uns!)

Ich werde keine SPD-Innenminister aus NordrheinWestfalen mehr zu zitieren brauchen; denn seit über 100 Tagen wird Nordrhein-Westfalen schwarz-gelb regiert. Und das ist für die Menschen besser.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das Letzte war nun wirklich eine persönliche Bemerkung.

Wir kommen jetzt zum

Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/2235

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Professor Lennartz von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ich erteile ihm das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich begründe den Gesetzentwurf zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung, den wir, die Grünen, Ihnen gemeinsam mit der SPD vorgelegt haben. Sie alle kennen dieses Thema, das nicht neu ist. Es geht um die so genannte Konnexität, d. h. um die Frage: Wie beschränkt sich der Landesgesetzgeber bei der Übertragung von Aufgaben auf die kommunale Ebene selbst?

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Denn wenn er das in Zukunft unter Geltung der von uns vorgeschlagenen Regelung täte, würde er die Kosten abdecken müssen, die bei den Kommunen durch die Aufgabenwahrnehmung ausgelöst werden. Das ist der entscheidende Mechanismus der Konnexitätsregelung: Selbstbeschränkung für den Landesgesetzgeber.

Wenn man auf diese Wahlperiode und ihren Beginn zurückschaut: Ich glaube, in allen Wahlprogrammen der im Landtag vertretenen Parteien waren entsprechende Aussagen enthalten. Es gibt noch eine entsprechende Koalitionsvereinbarung und ein so genanntes 100-Tage-Regierungsprogramm von CDU und FDP, in dem diese Aussage ebenfalls erfolgt ist. Es gab in der Regierungserklärung von Ministerpräsident Wulff die Aussage - -

(Unruhe)

Herr Lennartz, warten Sie bitte einen Augenblick, bis es hier im Saal etwas ruhiger geworden ist! Jetzt fahren Sie bitte fort!

Es gab in der Regierungserklärung von Ministerpräsident Wulff die Aussage, man werde diese Konnexitätsregelung sehr kurzfristig in der Niedersächsischen Verfassung verankern, und zwar nach dem Prinzip: Wer bestellt, zahlt. Das sei ein guter niedersächsischer Brauch. - So ist das darin wörtlich nachzulesen. Dann hat es eine Reihe von Anträgen gegeben. Der erste kam von uns, er stammt vom Februar 2004. Der zweite kam von der SPD und stammt vom April 2004. Der dritte kam von der CDU und der FDP und stammt aus dem September 2004; er kam zwar etwas spät, aber immerhin. Danach hat im Rechtsausschuss des Landtages eine Anhörung stattgefunden, in der der Vorschlag von CDU und FDP vonseiten der kommunalen Spitzenverbände als nicht hinnehmbar abgelehnt wurde.

Wir haben Ihnen jetzt einen Antrag vorgelegt, der mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt ist und sozusagen eine Kompromissfassung darstellt, die auf die Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände stoßen würde. Dieser Vorschlag enthält aus meiner Sicht drei zentrale Aussagen: Erstens. Die notwendigen Mehrbelastungen, die den Kommunen bei einer Aufgabenübertragung aufgrund der Wahrnehmung dieser Aufgaben entstehen, soll das Land überweisen müssen. Zweitens. Keine negative Konnexität. Das ist ein Dissenspunkt zwischen den Mehrheitsfraktionen und den Oppositionsfraktionen. Wir sagen, dass die Konnexitätsregelung eine Schutzklausel für die Kommunen ist, die man im Kontext mit dieser Selbstbeschränkung des Landesgesetzgebers sehen muss. Diese Klausel hat im Vergleich zu früheren Verhältnissen dann, wenn man Landespolitik betreibt, die Mehrheit im Landtag hat und die Landesregierung stellt, natürlich Nachteile. Aber wir sind uns im Grundsatz darin einig, dass das politisch sinnvoll ist. Der letzte Punkt, den wir vorgesehen haben und der wohl eher unstrittig ist, betrifft die Verabredung, dass die Regelung über die kommunale Verfassungsbeschwerde beim Staatsgerichtshof dahin erweitert würde, dass auch gegen diese Regelung, die in der Verfassung verankert werden soll, beim Staatsgerichtshof geklagt werden kann.

Weil bis jetzt so viel Zeit vergangen ist, weil nicht 100 Tage vergangen sind, seit die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten erfolgte, sondern etwa 950 Tage vergangen sind, möchten wir, dass

jetzt entschieden wird, und zwar vor den Haushaltsberatungen bzw. dem Beschluss über den Haushalt des Jahres 2006. Ich will jetzt gar nicht vertieft in die Frage einsteigen, wo Sie sich bislang gegen die von Ihnen politisch favorisierte Konnexität verhalten haben. Manchmal haben Sie die Regelungen der Konnexität und den Begriff und das Instrument herangezogen, beispielsweise als Sie die Befugnisse und die Handlungsmöglichkeiten der Frauenbeauftragten auf kommunaler Ebene reduziert haben. Als ein Beispiel für einen Bereich, in dem Sie zumindest für unsere Begriffe gegen dieses Prinzip verstoßen haben, könnte man die Schulgesetzgebung und die Folgewirkungen auf kommunaler Ebene nennen. Das wird zwischen den Fraktionen der Mehrheit und der Opposition durchaus unterschiedlich gesehen.

Entscheidend ist, dass jetzt etwas passiert und dass Sie sich bewegen; denn ansonsten entsteht der Eindruck - damit komme ich zum Schluss -, dass Sie die Konnexität in der Niedersächsischen Verfassung einmal einführen wollten, diese Absicht aber aus Gründen, die ich nicht genau erkennen kann, inzwischen nicht mehr verwirklichen wollen. Schönen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Nächster Redner ist Herr Bartling von der SPDFraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will das Letztgesagte von Herrn Professor Lennartz aufnehmen. Ich meine, dass nicht nur der Eindruck entsteht, dass man das nicht mehr will. Ich habe den Eindruck, dass diese Mehrheit das Konnexitätsprinzip überhaupt nicht mehr verwirklichen will.

(Beifall bei der SPD - David McAllister [CDU]: Das stimmt nicht!)

- Dieser Eindruck muss doch entstehen, wenn Sie sich an die Vorgänge erinnern, die wir in der Sommerpause erleben könnten. Wir haben vor der Sommerpause mit allen vier Fraktionen zusammengesessen und vereinbart, Kontakt mit den kommunalen Spitzenverbänden aufzunehmen, um zu versuchen, bei diesem Thema zu einem Ergebnis zu gelangen. Mit einem Male aber lesen wir in

der Zeitung, dass ein Brandbrief des Finanzministers an die Staatskanzlei geschrieben wird, in dem zum Ausdruck gebracht wird, welche Milliardenbelastungen auf den Haushalt zukämen, wenn die Konnexität tatsächlich verankert würde.

(Heinz Rolfes [CDU]: Das steht in dem Brief gar nicht drin!)

Das ist aus meiner Sicht der Grund, weshalb Sie bei diesem Thema nicht weiterkommen. Ich habe deshalb nicht nur den Eindruck, sondern bin fest davon überzeugt, dass Sie an einem Zustandekommen des Konnexitätsprinzips gar nicht mehr interessiert sind.

(Widerspruch bei der CDU)

Deshalb darf ich Ihnen an dieser Stelle noch einmal einige Zitate aus der bisherigen Diskussion nennen. Ich zitiere:

„Die neue Landesregierung wird mit den kommunalen Spitzenverbänden Niedersachsens einen ‚Pakt zur Stärkung der Kommunen‘ schließen... Die neue Landesregierung will das Konnexitätsprinzip... in der niedersächsischen Verfassung verankern.“

Das ist ein Zitat aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP.

Ich zitiere weiter:

„Wir haben mit den kommunalen Spitzenverbänden natürlich das strikte Konnexitätsprinzip und auch das Konsultationsprinzip im Gesetzestext verabredet. Bis auf einige Kommata sind wir schon zu einer Übereinstimmung gekommen. Insofern werden wir das in Kürze vorlegen können.“

Das war der Innenminister am 18. Februar 2004.

Ich zitiere weiter:

„Noch bevor die Bezirksregierungen abgeschafft werden, werden wir das strikte Konnexitätsprinzip und das Konsultationsverfahren in den Landtag einbringen und auch verabschieden. Insofern ist der heutige Tag ein schöner Tag, nicht nur für den Innenminister, sondern auch für die Kommunen, weil wir dieses strikte Konne

xitätsprinzip... in diesem Jahr werden verabschieden können.“

Das war am 18. Februar 2004.

Ich zitiere ein letztes Mal:... dass wir das Konnexitätsprinzip und einen Konsultationsmechanismus in der Landesverfassung festschreiben wollen. Das hat der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung vom März 2003 ausdrücklich bestätigt. Ich stelle fest, dass es hierzu 18 Monate nach der Regierungsübernahme so weit ist. Wir reden nicht nur, sondern wir handeln und legen dem Landtag heute einen entsprechenden Entwurf zur Änderung unserer Landesverfassung vor. - So der Fraktionsvorsitzende der CDU am 16. September 2004.

(David McAllister [CDU]: Stimmt das Zitat?)

- Ja, das Zitat stimmt. Es stammt aus einem Protokoll. Ich nehme an, Sie werden es überprüfen.