Protocol of the Session on September 16, 2005

In die Zusammenstellungen der von der Staatskanzlei und den Landesministerien abgeschlossenen bzw. ausgeschriebenen Verträge für Gutachten, Studien, Berichte und Beratungsleistungen, die die Landesregierung auf Initiative der Grünen-Fraktion im Jahr 2004 vorgelegt hat, sind Gutachten aus dem Atombereich nicht aufgenommen worden (vgl. Pressemitteilung des MF Nr. 3 vom 6. Februar 2004). Im Jahr 2004 wurden laut Landeshaushaltplanentwurf 2006 beispielsweise insgesamt 28,303 Millionen Euro für die Heranziehung von Sachverständigen in Atomgenehmigungs-, Planfeststellungsund Aufsichtsverfahren ausgelegt, davon 28,253 Millionen Euro für Sachverständige und 26 000 Euro für das Niedersächsische Landesamt für Bodenforschung im Zusammenhang mit den Endlagerprojekten Gorleben und Konrad. Für das Haushaltsjahr 2006 sind insgesamt 24,505 Millionen Euro für diesen Bereich angesetzt. Weitere Bereiche wie die für die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle kommen hinzu.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Gutachten, Studien, Berichte und Beratungsleistungen im Atombereich (techni- scher, wissenschaftlicher, juristischer und sons- tiger Art) wurden seit 1998 von der Niedersächsischen Landesregierung ausgeschrieben oder in Auftrag gegeben (bitte aufgelistet nach Titel und Gegenstand)?

2. Wer waren oder sind die Auftragnehmer jeder dieser Dienstleistungen?

3. Wie hoch waren die jeweiligen Kosten, und von wem sind sie zu welchem Zeitpunkt erstattet worden?

Vorbemerkungen:

In § 24 des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz - AtG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565) , zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2365), werden den Ländern die Genehmigungsverfahren und die Aufsicht über kerntechnische Anlagen im Lande übertragen, soweit das Gesetz für bestimmte Anlagen und Sachverhalte nicht eine andere Zuständigkeit festschreibt. Die Länder handeln in diesem Rechtsgebiet „im Auftrage des Bundes“ (Bundesauftragsverwaltung). In § 20 AtG ist festgelegt, dass zur Erledigung dieser Aufgaben Sachverständige hinzugezogen werden können. Deren Kosten sind von den Betreibern der kerntechnischen Anlagen gemäß § 21 Abs. 2 AtG zu erstatten.

Aus Kostengründen haben sich alle betroffenen Bundesländer entschlossen, das zur Verantwortbarkeit der Nutzung der Kernenergie quantitativ und qualitativ erforderliche Personal nicht selbst vollständig vorzuhalten, sondern sich insbesondere der Technischen Überwachungsvereine als anerkannte unabhängige Sachverständige zu bedienen.

Sachverständige werden hinzugezogen, um technische Sachverhalte nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu bewerten. Die Arbeitsaufträge der Sachverständigen und ihre Arbeitsergebnisse sind von besonderer Sicherheitsrelevanz. Die Gutachten und Stellungnahmen werden durch das Umweltministerium ergänzend geprüft und in Genehmigungen, Zustimmungen, Auflagen und im Aufsichtsverfahren umgesetzt. Die Tätigkeit von Sachverständigen in atomrechtlichen Verfahren ist damit Bestandteil des administrativen Handelns beim Vollzug des Atomgesetzes und ist bereits systematisch von der Beauftragung von externen Gutachtern und Beratern beim sonstigen Verwaltungshandeln zu unterscheiden. In atomrechtlichen Verfahren gibt es daher ausschließlich Sachverständigengutachten und keine Beraterverträge.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1, 2 und 3: Die angefragten Angaben sind aus Gründen der Übersichtlichkeit in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Kosten werden gemäß § 17 des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 833 (VwKostG), mit der Bekanntgabe der Kostenentscheidung an den Schuldner fällig. Gemäß § 18 VwKostG kann ein Säumniszuschlag erhoben werden, wenn die Kosten bis zum Ablauf eines Monats nach dem Fälligkeitstag nicht entrichtet werden. Auf dieser Grundlage erfolgt die Erstattung der Kosten jeweils zeitnah auf Einzelrechnung.

Lfd Nr. Datum Gegenstand / Art Kosten 1998 - 2004 in Tsd Euro

Auftragnehmer Erstattung durch

1 28.07.98 Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren zur Stilllegung und Abbau des Forschungs- und Meßreaktors der PTB

2.833 ElectrowattEngineering Mannheim GmbH

Physikalisch- Technische Bundesanstalt

2 06.08.98 Gesellschaftsrechtliche und betriebswirtschaftliche Fragen im Zusammenhang mit der Neugründung der PEKK GmbH & Co. KG

18 Rechtsanwalt Dr. Hans Götze, Hannover

Preussen Elektra Kernkraft, Hannover

3 09.11.98 Begutachtung zur Optimierung technischer und administrativer Maßnahmen aufgrund des Ereignisses KKU 09/98 E im Kernkraftwerk Unterweser

1.779 Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH

E.ON Kernkraft GmbH Kernkraftwerk Unterweser

4 25.02.99 Revisions-Checkout Kernkraftwerk Stade 20 ESN EnergieSysteme Nord E.ON Kernkraft GmbH Kernkraftwerk Stade GmbH

5 22.03.99 Revisions-Checkout Kernkraftwerk Grohnde 19 ESN EnergieSysteme Nord Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde GmbH

6 07.05.99 Revisions-Checkout Kernkraftwerk Emsland 19 ESN EnergieSysteme Nord Kernkraftwerke LippeEms GmbH

7 28.06.99 Fortschreibung des Rahmenauftrages im Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren Kernkraftwerk Emsland einschließlich Genehmigungsverfahren KKE-Leistungserhöhung durch Vertrag vom 27.06.2003

26.383 TÜV Nord EnSys Kernkraftwerke LippeEms GmbH

8 19.07.99 Fortschreibung des Rahmenauftrages im Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren Kernkraftwerk Grohnde

26.585 TÜV Nord EnSys Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde GmbH & Co. oHG

9 19.07.99 Fortschreibung des Rahmenauftrages im Aufsichtsverfahren über den Betrieb des Kernkraftwerks Stade einschließlich Begutachtung über neues mobiles Brennelementzusatzgestell (Vertrag vom 06.10.1999)

31.065 TÜV Nord SysTec E.ON Kernkraft GmbH Kernkraftwerk Stade GmbH

10 03.08.99 Fortschreibung des Rahmenauftrages im Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren Kernkraftwerk Unterweser

25.502 TÜV Nord SysTec E.ON Kernkraft GmbH Kernkraftwerk Unterweser

11 04.08.99 Gutachten zur rechtlichen Problematik des Antrags der PEKK über den Einsatz eines vergrößerten mobilen BrennelementRangiergestells

23 Prof. Dr. Steinberg, Hofheim Preussen Elektra Kernkraft, Hannover

12 09.09.99 Fortschreibung des Rahmenauftrages im Aufsichtsverfahren Kernkraftwerk Lingen 5.861 TÜV Nord EnSys Kernkraftwerk Lingen GmbH

13 31.01.00 Fortschreibung des Rahmenauftrages für atomrechtl. Genehmigung und Aufsicht bei der Brennelementfertigungsanlage Lingen

3.762 TÜV Hannover Advanced Nuclear Fuels Lingen

14 15.02.00 Fortbestand der gesellschaftlichen Haftungsverhältnisse sowie Sicherstellung der Vorsorge bzgl. notwendiger Rückstellungen im Zusammenhang mit der Entsorgung von Kernbrennstoffen und der Stilllegung von Anlagen wg. Formwechsels auf die PreussenElektra Kernkraft GmbH

15 Rechtsanwalt Dr. Hans Götze, Hannover

PreussenElektra Kernkraft, Hannover

15 08.03.00 Begutachtung zur Überprüfung der Übertragbarkeit der Vorkommnisse bei der Fertigung von MOX-Brennelementen bei der BNFL in Sellafield

16 ESN EnergieSysteme Nord E.ON Kernkraft GmbH Kernkraftwerk Stade GmbH

16 20.09.00 Begutachtung über den Austausch der Nachkühlsaufeleitungen TH 01/02 im Kernkraftwerk Stade

76 TÜV Nord SysTec E.ON Kernkraft GmbH Kernkraftwerk Stade GmbH

17 27.02.01 Rahmenvertrag zum Revisions-Checkout Kernkraftwerk Stade 33 ESN EnergieSysteme Nord E.ON Kernkraft GmbH Kernkraftwerk Stade GmbH

18 08.07.02 Rahmenvertrag im Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren für das Stilllegungsvorhaben Kernkraftwerk Stade, Phase I

2.277 TÜV Nord SysTec E.ON Kernkraft GmbH Kernkraftwerk Stade GmbH

19 27.08.02 Gutachtensvertrag zur Umweltverträglichkeitsprüfung der Stilllegung des Kernkraftwerkes Stade

146 Firma Fichtner GmbH & Co.KG. Stuttgart

E.ON Kernkraft GmbH Kernkraftwerk Stade GmbH