Protocol of the Session on September 16, 2005

Bei der Verlegung der B 3 im Raum Celle handelt es sich um einen 24 km langen Bundesstraßenneubau mit veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von ca. 107 Millionen Euro. Das für die Linienfindung durchgeführte Raumordnungsverfahren wurde mit der landesplanerischen Feststellung am 20. Dezember1994 - mit Ergänzung vom 4. Oktober 1995 - abgeschlossen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat die vorgeschlagene Linienführung u. a. im Benehmen mit dem Bundesumweltministerium am 15. Januar 1998 gemäß § 16 Abs. 1 BFStrG förmlich bestimmt.

Die niedersächsische Straßenbauverwaltung führt auf dieser Grundlage die öffentlich-rechtliche Absicherung herbei. Hierfür ist die Gesamtstrecke in insgesamt fünf verkehrswirksame Abschnitte unterteilt worden. Ein Planfeststellungsbeschluss liegt bereits vor. Das Verfahren im benachbarten Abschnitt wurde im August 2005 eingeleitet.

Für den angesprochenen ersten Abschnitt von nördlich Ehlershausen bis südlich Celle hat das Bundesverkehrsministerium am 26. September 2000 den Vorentwurf im Sinne des § 24 der Bundeshaushaltsordnung genehmigt. Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens erfolgte dann am 5. September 2001, der Planfeststellungsbeschluss erging am 27. Mai 2003. Gegen diesen Beschluss sind mehrere Klagen beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg erhoben worden. Die sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 80 Abs. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wurde von der damaligen Planfeststellungsbehörde, der Bezirksregierung Lüneburg, am 16. Juli 2003 wegen fehlender Baumittel aufgehoben.

Im ersten Halbjahr 2005 hat es nachhaltige Versuche aus der Region gegeben, die gerichtliche Auseinandersetzung voranzubringen. Letztendlich konnte bei einem Gespräch Ende Juni in Berlin der Durchbruch erzielt werden. Das dabei verabredete Finanzierungskonzept sieht eine Mitfinanzierung von Stadt und Landkreis Celle in Höhe von insgesamt 8 Millionen Euro für den Bauabschnitt nördlich Ehlershausen bis südlich Celle vor. Bei einem erwarteten Rückgang des Verkehrs um rund 60 % in Nienhorst und über 70 % in Adelheidsdorf wird deutlich, dass der erste Bauabschnitt auch in der Phase als Einzelmaßnahme erhebliche Verkehrsbedeutung hat und dadurch eine spürbare Entlastung der genannten Orte erreicht wird.

Dies vorausgeschickt, werden die Einzelfragen wie folgt beantwortet:

Zu 1: Nein. Schon beim Lückenschluss der Emslandautobahn (A 31) hat es eine kommunale Mitfinanzierung in Niedersachsen gegeben.

Zu 2: Nein. Die Mitfinanzierung ist an grundlegende Bedingungen geknüpft. Es muss eine Überschneidung von fachspezifischen Aufgabenkompetenzen Bund/Land/Kommune vorliegen. Die Höhe der Kostenbeteiligung an einem Bundesfernstraßenvorhaben ist auf den Betrag begrenzt,

durch den eigene Verpflichtungen eingespart werden.

Zu 3: Ja. Jeder Bauabschnitt hat - dies ist rechtliche Voraussetzung für eine Abschnittsbildung - eine eigenständige Verkehrsbedeutung. Dies ist auch beim ersten Bauabschnitt der Ortsumgehung Celle - wie bereits im Vorspann ausgeführt - der Fall. Im Übrigen wird bereits im aktuellen Klageverfahren gegen den ersten Bauabschnitt aus verkehrlicher Sicht und auch aus Sicht der FFHVerträglichkeit über die Zweckmäßigkeit und die grundsätzliche Durchsetzbarkeit der gesamten Ortsumgehung Celle entschieden.

Anlage 37

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 40 der Abg. Hans-Joachim Janßen und Ina Korter (GRÜNE)

Wann werden die Radwege Waddens - Sillens und Waddens - Schweewarden gebaut?

Für die geplanten Radwege an der Landesstraße 858 im Landkreis Wesermarsch zwischen den Ortschaften Waddens und Sillens und zwischen Waddens und Schweewarden liegen bereits seit geraumer Zeit rechtsverbindliche Planungen vor; der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt Waddens - Sillens datiert vom 14. Oktober 2002.

Im Niedersächsischen Landtag hat Wirtschaftsminister Hirche in seiner Rede vom 3. April 2003 erklärt, der Radwegebau an Landesstraßen erfolge mit höchster Priorität zur Schaffung sicherer Schulwege. Darüber hinaus seien Vorhaben zur Schließung von Radwegelücken und zur Förderung des Tourismus vorrangig. In der gleichen Rede verkündete Minister Hirche die Aufhebung des Radwegebedarfsplans als der bis dahin gültigen Methodik zur Ermittlung des Radwegebedarfs. In ihrer Antwort vom 23. Mai 2003 auf die Anfrage des Abgeordneten Claus Johannßen (Drs. 15/175) erklärte die Landesregierung u. a., für die Straßenbauverwaltung bestehe in den nächsten Monaten die Aufgabe, die bisherige Prioritätensetzung auf den Prüfstand zu stellen und gemäß den Aussagen des Wirtschaftsministers neue Prioritäten zu formulieren.

Obwohl die genannten Radwegeverbindungen an der L 858 mindestens zwei der von Minister Hirche formulierten Grundsätze erfüllen, rechtsverbindlich genehmigt sind und der Abgeordnete Björn Thümler in der Vergangenheit mehrfach einen Baubeginn im Jahr 2005 angekündigt hat, ist der Gemeinde Butjadingen bis dato noch kein Baubeginn bekannt. Seit Anfang der 90er-Jahre setzt sich die örtliche Bevölkerung

für den Radwegebau und damit für einen sichereren Radverkehr an der viel befahrenen Landesstraße ein. Im günstigsten Falle könne mit einem Baubeginn im Jahre 2006 gerechnet werden, wird der Abgeordnete Björn Thümler unter Berufung auf den Leiter des Straßenbauamtes Oldenburg in der Nordwest-Zeitung vom 25. August 2005 zitiert.

Wir fragen daher die Landesregierung:

1. Wann ist der Baubeginn für die Radwege zwischen Waddens und Sillens und zwischen Waddens und Schweewarden geplant?

2. Wie sieht die Prioritätenliste für den Radwegebau im Zuständigkeitsbereich des Straßenbauamts Oldenburg aus, und an welcher Stelle sind dort die genannten Radwege an der L 858 eingestuft?

3. Nach welchen über die vom Wirtschaftsminister formulierten allgemeinen Planungsgrundsätze hinaus festgelegten Kriterien und aufgrund welcher Grundlagendaten nimmt die Landesregierung ihre Prioritätensetzung bei der Planung und Realisierung von Radwegen an Landesstraßen vor?

Etwa 4 150 km aller niedersächsischen Landesstraßen sind mit einem Radweg ausgestattet. Radwege werden deshalb nur noch dort gebaut, wo diese zwingend notwendig sind. Das ist dort gegeben, wo diese der Schulwegsicherung dienen, den Tourismus fördern und verbliebene Lücken in wichtigen Radwegeverbindungen zu schließen sind.

Ein besonderes Interesse des Landes ist es - bei der angespannten Haushaltslage - die wenigen noch zur Verfügung stehenden Mittel für die richtigen Maßnahmen einzusetzen. Deshalb erfolgte die Prioritätenreihung der Maßnahmen in Kooperation zwischen der Straßenbauverwaltung und den betroffenen Stellen vor Ort (Landkreise, Kommunen etc.). Das Ergebnis wurde in einem landesweiten Konzept für den Bau von Radwegen festgehalten.

Vor dem Hintergrund der Entwicklung der Landesfinanzen musste mit Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2005 Mitte 2004 in meinem Hause die Entscheidung getroffen werden, dass im Jahr 2005 nur die im landesweiten Radwegekonzept für 2005 vorgesehenen Gemeinschaftsradwege finanziert werden. Seitdem ist absehbar, dass sich der Realisierungszeitraum des gesamten Radwegekonzeptes weiter in die Zukunft verlagern wird.

Die vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Aussagen dazu lassen sich frühestens nach Verabschiedung des Haushaltsplanes 2006 durch den Landtag treffen.

Zu 2: In der Prioritätenliste für den Radwegebau im Geschäftsbereich Oldenburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr werden für den Zeitraum 2006 bis 2008 sechs Radwegprojekte geführt. Das Radwegeprojekt Sillens - Waddens war mit einem Baubeginn für 2005 vorgesehen, der Radweg zwischen Waddens und Schneewarden wurde im Maßnahmenpool der Jahre 2006 bis 2008 geführt. Bei beiden Radwegen handelt es sich nicht um Gemeinschaftsradwege.

Zu 3: Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.

Anlage 38

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 41 des Abg. Dieter Möhrmann (SPD)

Aktive Arbeitsmarktpolitik der Optionskommunen: Staatssekretär Hoofe agiert mit falschen Zahlen

Nach Pressemeldungen des Sozialministeriums arbeiten die Optionskommunen bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik besonders positiv. So wird behauptet, dass bei Vermittlung, Qualifizierung und Beschäftigung von arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren u. a. der Landkreis Soltau-Fallingbostel hier eine Quote von 100 % erreicht. Nach eigenen Recherchen ist diese Angabe falsch. Selbst wenn man die Betreuung der arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren durch die damit beauftragte Volkshochschule mitrechnet, es geht hier also ausdrücklich nicht um Qualifizierung, Vermittlung oder Beschäftigung, kommt man nach Angaben der Kreisverwaltung nur auf rund 75 %. Diese Angaben sind dem Sozialministerium auch schon kurz nach Erscheinen des rundblicks Nr. 146 vom 30. August 2005 bekannt.

Unabhängig von der sicherlich in vielen Bereichen auch erfolgreichen Arbeit der Optionskommunen wird weiter wegen der bevorstehenden Bundestagswahl der Eindruck erweckt, als sei der Umstellungsprozess von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe auf Hartz IV insgesamt schon erfolgreich abgeschlossen. Tatsache ist aber, dass z. B. die Meldung der Arbeitslosenzahl für die Statistik bisher auch z. B. nach eigenen Angaben des Landkreises Soltau-Fallingbostel nicht vollständig ist. Die Agentur für Arbeit muss deshalb zur Berechnung der Arbeitslosenzahlen für zahlreiche Optionskommunen Plausibilitätsschätzungen vornehmen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie stellen sich die von Optionslandkreisen im Einzelnen gelieferten Daten bei der Umsetzung des Hartz IV-Konzepts im Einzelnen dar, warum sind der Öffentlichkeit positivere Werte vermittelt worden, und warum sind trotz vorhandener Hinweise einiger Kommunen für die Öffentlichkeit erkennbar keine Richtigstellungen vorgenommen worden?

2. Welche konkreten Fragen nach welchen Sachverhalten wurden den Kommunen konkret gestellt, und welche Zeitdauer wurde für die Beantwortung eingeräumt?

3. Auf welcher statistischen Grundlage aus den konkreten niedersächsischen Optionskommunen wurden die Angaben über die Leistungen für Unterkunft und Heizung ermittelt?

Presseinformationen des Sozialministeriums mit den vom Fragesteller dargelegten Zahlen gibt es nicht. Die in der Anfrage genannten Zahlen entstammen offensichtlich dem rundblick, Ausgabe Nr. 146/2005 vom 30. August 2005. Als offizielle Verlautbarungen liegen die Presseinformationen des Sozialministeriums Nr. 53 vom 30. August 2005 und Nr. 54 vom 2. September 2005 vor.

Vor diesem Hintergrund werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Die Daten der zugelassenen kommunalen Träger wurden durch den Niedersächsischen Landkreistag erhoben. Die Ergebnisse der Auswertung dieser Daten sind in den vorgenannten Presseinformationen des Sozialministeriums veröffentlicht und diesen zu entnehmen.

Im Übrigen wird Bezug genommen auf die Eingangsfeststellung. Das Sozialministerium hat keine fehlerhaften Zahlen veröffentlicht. Unabhängig davon wurde nach Bekanntwerden fehlerhaft übermittelter Zahlen an den Niedersächsischen Landkreistag mit der Presseerklärung Nr. 54 des Sozialministeriums unverzüglich die Information weitergeleitet, dass Darstellungen in der Presse für den Landkreis Soltau-Fallingbostel auf einen Übermittlungsfehler beruhten. Damit ist eine umgehende Richtigstellung erfolgt.

Zu 2: Die Abfrage der vorhandenen Daten wurde durch den Niedersächsischen Landkreistag am 2. August 2005 durchgeführt. Zur Meldung war zunächst eine Frist von einer Woche vorgesehen. Dabei wurden für den Halbjahreszeitraum bis 30. Juni 2005 folgende Merkmale jeweils nach der

Altergruppe bis 25 Jahren und über 25 Jahren erfragt:

Anzahl der Bedarfsgemeinschaften,

Anzahl der erwerbsfähigen Arbeitslosen,

Abgänge,

Zugänge,

Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt (ein- schließlich in Ausbildung),

Integration in Erwerbstätigkeit,

Eingliederungsmaßnahmen (Trainingsmaß- nahmen und berufliche Weiterbildung),