Protocol of the Session on September 16, 2005

Nicht nur die meisten positiven Bescheide für Ganztagsschulen mit Mittelzuweisung, auch der nach den Internatsgymnasien größte Einzelposten geht mit 5 994 Euro an Schulen im emsländischen Dörpen, der Heimatgemeinde des Ministers.

Die einseitige Schwerpunktbildung in der Förderung sowie die Pressearbeit des Ministers, zuerst Genehmigungen zu verkünden und erst Wochen später mitzuteilen, dass für eine Reihe von Schulen keine Mittel für Investitionen bewilligt werden, haben landesweit an den betroffenen Schulen zu Unmut und Enttäuschung geführt und die Frage nach der Transparenz der Mittelvergabe aufgeworfen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Weshalb werden so viele Schulen im Emsland und im Raum Osnabrück gefördert, während andere Schulen mit zum Teil geringen Fördersummen nicht berücksichtigt werden und

es doch vorher aus dem Ministerium hieß, Landkreise mit keinen oder wenigen Ganztagsschulen würden vorrangig berücksichtigt?

2. Für welche Schulen wurde ein Antrag auf Gewährung von Fördermitteln aus dem IZBB aus welchen Gründen abgelehnt?

3. Welche sachlichen Gründen waren für die Bewilligung von 9 Millionen Euro für die Internatsgymnasien des Landes ausschlaggebend, obgleich diese nach den Förderbedingungen nicht die oberste Priorität genießen und gegenüber zahlreichen anderen Schulen eine Förderung aus eben diesen Gründen abgelehnt wurde?

Vorbemerkung:

Die Niedersächsische Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung“ 2003 bis 2007 regelt die Vergabe der Mittel an die Schulträger in Niedersachsen abschließend.

Die Förderanträge werden von den Schulträgern an die Abteilungen der Landesschulbehörde gestellt. Das Datum des Eingangs in der Landesschulbehörde ist für die weitere Bearbeitung des Antrags eine entscheidende Größe. Nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen werden die gestellten Förderanträge je nach Schulform in unterschiedliche Prioritätengruppen eingestuft. Diese Prioritätensetzung gibt eine erste Rangfolge der Anträge vor. Innerhalb der Prioritätengruppen werden die Anträge weiter nach dem Datum des Antragseingangs sortiert. Die Förderrichtlinie regelt das Verfahren, in dem die Zuwendungsbescheide für Vorhaben ausgesprochen werden, abschließend. Die Niedersächsische Landesregierung hält sich streng an die Vorgaben der Förderrichtlinie. Weder die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern noch die Förderrichtlinie für das Land Niedersachsen macht Vorgaben zur regionalen Verteilung. Eine Berücksichtigung regionaler Aspekte bei der Aufstellung der Listen der Vorhaben würde einen Verstoß gegen die niedersächsische Förderrichtlinie bedeuten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Durch die Veröffentlichung der Förderrichtlinie waren alle Schulträger über die Möglichkeiten und die Bedingungen der Antragstellung informiert. Darüber hinaus ist durch die Bezirksregierungen, die Landesschulbehörde und durch das Nieder

sächsische Kultusministerium erhebliche Beratung zur Antragstellung geleistet worden. Allen Antragstellern waren stets die gleichen Informationen zugänglich und alle Anträge wurden und werden gleich behandelt. Es können daher eventuell vorhandene Unterschiede in der regionalen Verteilung der Anzahl der Anträge und des Umfangs der Anträge nur mit einem unterschiedlichen Ausmaß an Aktivität der Schulträger beim Ausbau der Ganztagsschulen erklärt werden; denn die Errichtung einer Ganztagsschule und der Antrag auf Zuwendungen nach dem IZBB fallen in die Verantwortung der Schulträger.

Vergleicht man die einzelnen Regionen, dann können dafür bei der unterschiedlichen Größe der niedersächsischen Landkreise nicht die absoluten Summen der geplanten Zuwendungen die Vergleichsgröße sein. Vergleicht man den Faktor Investitionsmittel pro potenziellem Ganztagsplatz in den Landkreisen miteinander, so stellt man fest, dass in dieser Aufstellung die Landkreise und kreisfreien Städte Nienburg, Rotenburg, Northeim, Emden, Cloppenburg die ersten fünf Rangplätze einnehmen. Das Emsland liegt an sechster Stelle.

Zu 2: Die Förderrichtlinie sieht unter Nr. 7.8 vor, dass für den Fall, dass „mehr Anträge eingehen als Fördermittel im jeweiligen Jahr zur Verfügung stehen, diese Anträge für das Folgejahr vorgemerkt werden“. Anträge, die somit in einem Jahr nicht berücksichtigt werden können, werden automatisch für das Folgejahr mit in die Vorhabenplanung aufgenommen. Eine Ablehnung von Anträgen erfolgt daher nicht. Daraus folgt, dass in den Bewilligungsrunden der Jahre 2003 und 2004 bislang keine Anträge abgelehnt worden sind. Alle nicht bewilligten Förderanträge befinden sich weiterhin in der Vorhabenplanung des Jahres 2005.

Zu 3: Um den Aufgaben des Landes in seiner Rolle als Schulträger gerecht zu werden, hat der Landtag im Rahmen der Aufstellung und Verabschiedung des Haushalts 2005 10 Millionen Euro für diesen Zweck eingestellt. 9 Millionen Euro dieses Betrages sind als Maximalbetrag aus dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ eingeplant.

Bereits mit der Beratung und Verabschiedung des Haushalts 2005 waren die Vorhaben und die damit verbundenen Finanzmittel bekannt und öffentlich gemacht. Die Daten zu den drei Förderanträgen der niedersächsischen Internatsgymnasien wurden zwischenzeitlich in die „Endgültige Vorhabenpla

nung“ mit aufgenommen und dem Bund übermittelt.

Mit der Förderrichtlinie über die Zuwendungen im Rahmen des IZBB wird die Vergabe von Leistungen an Stellen außerhalb der Landesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke geregelt. Danach sind Mittel, die für Investitionen an den in Trägerschaft des Landes stehenden Gymnasien aufgewendet werden, keine Zuwendungen im Sinne der Landeshaushaltsordnung. Mithin findet auch die Förderrichtlinie keine unmittelbare Anwendung. Die „Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm ‚Zukunft Bildung und Betreuung’ 2003 - 2007“ zwischen Bund und Ländern stellt zunächst ab auf die Vorhaben der Länder im Sinne der Verwaltungsvereinbarung (Artikel 3 Abs. 3) und regelt in Artikel 4 Abs. 1, dass den Ländern die Auswahl der Vorhaben sowie die Regelung und Durchführung des Verfahrens obliegt. Artikel 4 Abs. 5 lässt zwar ausdrücklich zu, dass die Bundesmittel an Dritte weitergeleitet werden, also z. B. an Kommunen und an Träger freier Schulen, schreibt dies aber nicht vor.

Die drei niedersächsischen Internatsgymnasien sind seit dem 1. August 2004 Ganztagsschulen gemäß Nr. 8.2 des Erlasses „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“ vom 16. März 2004. Eine Verwendung von Mitteln aus dem Bundesprogramm für die den Vorgaben der Verwaltungsvereinbarung entsprechenden Investitionen an den in Trägerschaft des Landes stehenden Internatsgymnasien kann damit unmittelbar erfolgen. Die Verwendung von Bundesmitteln für die drei Internatsgymnasien ist somit vollständig korrekt.

Anlage 31

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 34 der Abg. Meta Janssen-Kucz und Ursula Helmhold (GRÜNE)

Unzureichende Vorsorge gegen gefährliche Grippeepidemien in Niedersachsen

Nach den Empfehlungen des Robert-KochInstituts und der WHO sollen die Länder zur Minderung möglicher Viruserkrankungen im Zusammenhang mit dem Vogelgrippenvirus H5N1 für mindestens 20 % der gefährdeten Bevölkerung das dämpfende Grippemittel „Tamiflu“ vorhalten. Während Bayern und andere Bundesländer ihre entsprechenden Arzneimittelbestände bis zu dieser empfohlenen Höhe aufgestockt haben oder aufstocken, will Niedersachsen im Verbund mit anderen norddeut

schen Bundesländern nur für 4,5 % der gefährdeten Bevölkerung diese Antigrippemittel vorhalten.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen will sie nur eine Marge von 4,5 % der antiviralen Mittel gegen das mit der Vogelgrippe im Zusammenhang stehende Virus vorhalten?

2. Welche Bevölkerungsgruppen werden nach welchen Kriterien im Falle einer Massenerkrankung mit dem Virus H5N1 aus dem Vorrat des Grippemittels „Tamiflu“ oder ähnlichen Präparaten versorgt werden?

3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu der Frage der Übertragung des Vogelgrippenvirus auf Menschen und von Mensch zu Mensch?

Der zwischen Bund und Ländern abgestimmte und durch das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichte Nationale Influenzapandemieplan (im Folgenden: Pandemieplan) und die WHO-Empfehlungen nennen keine konkrete Quote für die Bevorratung von anitviralen Medikamenten, bezogen auf die Bevölkerung. Ferner hat nach aktuellem Kenntnisstand bislang kein einziges Bundesland einen Vorrat in Höhe von 20 % der gefährdeten Bevölkerung angelegt.

Die Begriffe „Influenzaerkrankung“, „Vogelgrippe“, „H5N1-Virus“ und „Influenzapandemie“ werden selten scharf abgegrenzt. Teilweise werden die Begriffe sogar vermischt und somit die Sachlage ungenau dargestellt. Der Pandemieplan bezieht sich auf ein noch unbekanntes, neues Influenzavirus, das effektiv von Mensch zu Mensch übertragbar ist. Dies ist aber bei dem H5N1-Virus nach bisherigem Kenntnisstand nicht der Fall. Das H5N1Virus ist ein unter Vögeln hoch pathogenes Virus und der Auslöser der Vogelgrippe in Asien, deren weiterer Vormarsch befürchtet wird. Seit ihrem Ausbruch Ende 2003 sind über 140 Millionen Vögel daran verendet. Es erkrankten bislang weltweit 112 Menschen, davon verliefen 57 Fälle tödlich (menschliche Erkrankungen laut WHO, Stand 5. August 2005). Diese auf die Gesamtbevölkerung bezogenen seltenen Einzelfälle hatten engen Kontakt mit infizierten Vögeln. Bisher sind keine Fälle der Übertragung von Mensch zu Mensch bekannt.

Zur Vorbereitung auf ein mögliches neues Influenzavirus und einer sich daraus möglicherweise entwickelnden Influenzapandemie hat die Landesregierung im Verbund mit anderen Bundesländern

ausreichende Vorsorge getroffen und folgende Bevorratungsstrategie entwickelt:

1. Bevorratung für die Therapie von Einsatzkräften im Bereich Gesundheitswesen sowie öffentliche Sicherheit und Ordnung,

2. zusätzlich Bevorratung für die Therapie von Risikogruppen in der Bevölkerung (4,5 % der Bevölkerung).

Daraus ergibt sich bei zusammenfassender Betrachtung für Niedersachsen eine Bevorratungsquote, bezogen auf die Gesamtbevölkerung, von 6,3 %.

Als weiteres Element der Pandemieplanung hat das Niedersächsische Landesgesundheitsamt ein bundesweit beachtetes Überwachungssystem aufgebaut. Die Landesregierung hat die erforderlichen Haushaltmittel bereitgestellt, damit dieses System weiterentwickelt werden kann. Hiermit nimmt Niedersachsen eine Vorreiterrolle ein.

Darüber hinaus werden weitere Umsetzungsstrategien mit den Landkreisen und kreisfreien Städten, der Ärztekammer Niedersachsen, der Apothekerkammer Niedersachsen und Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft abgestimmt.

Nur die Impfung kann eine Ausbreitung der Pandemie unterbinden und ist somit die wirkungsvolle Verhinderung von Todesfällen. Zentrales Element des Infektionsschutzes ist die Impfung. Hier ist der Bund nun seiner den Ländern zugesagten Verantwortung nachgekommen und hat Kontakt mit den Impfstoffherstellern aufgenommen.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Nach den Prognosen des Pandemieplans unterliegen rund 30 % der Bevölkerung dem erhöhten Risiko einer Infektion. Die norddeutschen Bundesländer haben eine gemeinsame Nutzung der eingelagerten antiviralen Medikamente für die Bevölkerung vereinbart. Bei einer ersten Pandemiewelle, in der möglicherweise noch kein Impfstoff zur Verfügung steht, kann mit einer Erkrankungsrate von 15 bis 30 % der Bevölkerung gerechnet werden. Der effiziente Einsatz der gepoolten antiviralen Medikamente ermöglicht es, die untere Erkrankungsrate (15 %) für die Bevorratung zugrunde zu legen. Damit errechnet sich ein Anteil von 4,5 % (Rechenweg: 30 % von 15 %). Dieser

Berechnung folgten mit zwei Ausnahmen alle anderen Bundesländer.

Zu 2: Siehe Vorbemerkung. Im Falle einer Influenzapandemie orientiert sich eine Auswahl der Bevölkerungsgruppen an der jährlichen Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission am RKI (STIKO) für Influenza. Diese berücksichtigt Risikopatienten aufgrund bestehender Vorerkrankungen und Personen im Alter von über 60 Lebensjahren. Dieses Risikoprofil wird in der Pandemiesituation auf der Grundlage epidemiologischer Erkenntnisse, die im Rahmen der Überwachung gewonnen werden, angepasst.

Zu 3: Siehe Vorbemerkung.

Anlage 32

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 35 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić und Stefan Wenzel (GRÜNE)

FDP fordert hohe Studiengebühren für Universität Göttingen

Wenn es nach dem Willen der FDP ginge, sollte das Studium an der Universität Göttingen teurer werden als an anderen Hochschulstandorten. Dem Göttinger Tageblatt gegenüber sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Zielke, er halte in Göttingen besonders hohe, deutlich über 500 Euro pro Semester liegende Studiengebühren für sinnvoll. Wörtlich sagte Zielke: „Wenn jemand schnell studieren will, kann er nach Hildesheim gehen. Dort wird es dann billiger als in Göttingen, wo die teuren Geräte stehen.“

Entgegen der Meinung des Regierungspartners spricht der niedersächsische Wissenschaftsminister Stratmann stets von einer einheitlichen Obergrenze von 500 Euro für Studiengebühren an den niedersächsischen Hochschulen. Diese Summe war vom Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz Gaehtgens schon 2004 als „Einstieg“ bezeichnet worden.