Protocol of the Session on September 16, 2005

Zu 3: Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium befasst sich seit über 20 Jahren intensiv mit der Entwicklung des Energiepflanzenanbaus. Es fördert die Rohstoffseite der Bioenergie im Hinblick auf die Pflanzenzüchtung, das Energyfarming und die Logistik. Im Rahmen unseres Versuchswesens werden Energiepflanzenfruchtfolgen erarbeitet und Optimierungsmöglichkeiten gesucht. Unsere 2003 vereinbarte Zusammenarbeit mit dem Bundesland Brandenburg und der Volkswagen AG, der das Land Hessen beigetreten ist, hat den Schwerpunkt Energiepflanzenanbau. In diesem Zusammenhang werden Projekte von der Ertragssteigerung bei Energiepflanzen über Feldenergieholz bis hin zu ökonomischer und ökologischer Bewertung von drei Modellregionen in Niedersachsen realisiert.

Die vom Energiepflanzenanbau ausgehenden räumlichen Auswirkungen auf Naturschutz und andere raumbedeutsame Funktionen sollen mit ei

nem Forschungsprojekt der Universität Hannover untersucht werden. Ein vom Kompetenzzentrum für nachwachsende Rohstoffe, NaRo.Net, im März in Papenburg organisierter internationaler Energyfarming-Kongress mit über 300 Teilnehmern aus zwölf Ländern hat die Spitzenposition Niedersachsens beim Energiepflanzenanbau auch im europäischen Vergleich deutlich gemacht. Durch unsere Förderprojekte und die gezielte Arbeit im Niedersachsen Netzwerk Nachwachsende Rohstoffe, 3 N, soll diese Position gefestigt werden.

Anlage 8

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 11 der Abg. Georgia Langhans und Ursula Helmhold (GRÜNE)

Umsetzung der Verbesserungen bei der Bekämpfung von Menschenhandel

Der Landtag hat in seiner Plenarsitzung im Juni 2005 geringfügige Verbesserungen zur Bekämpfung von Menschenhandel in Niedersachsen beschlossen. Gerade im Bereich der Prävention, der Verbesserungen des Opferschutzes und der Erleichterung der polizeilichen Arbeit wurden jedoch keine Änderungen vorgenommen. Das bestehende niedersächsische Konzept wird daher kaum fortentwickelt, um zukünftig erfolgreicher gegen Menschenhandel vorgehen zu können.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wann wird sie die beschlossene Arbeitshilfe „Bearbeitung von Fällen des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung" als Ermittlungshilfe und Unterstützung bei der Verdachtsgewinnung für die Polizeibehörden fertig stellen?

2. Mittel in welcher Größenordnung sind nach ihrer Ansicht notwendig, um bedarfsorientiert und zielgruppenspezifisch Fortbildungsmöglichkeiten für Angehörige der Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafrichter zu intensivieren, und Mittel in welcher Höhe hat die Landesregierung im Haushalt 2006 tatsächlich eingestellt?

3. Hat die Landesregierung im Rahmen der bestehenden partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Partnerregionen Niedersachsens in Polen und der Russischen Föderation das Thema Menschenhandel aufgegriffen? Falls nein, wann wird es zu diesen Kontakten kommen?

Vorbemerkung:

In Niedersachsen wird der Bekämpfung des Menschenhandels bereits seit Jahren eine hohe Be

deutung zugemessen. Dies wird insbesondere durch die in den letzten Jahren getroffenen Maßnahmen deutlich, die bereits im Rahmen der schriftlichen Beantwortung Ihrer Kleinen Anfrage vom 10. März 2004 dargestellt wurden.

Ergänzend ist festzustellen, dass

sich im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport zurzeit ein über die bereits bestehenden effektiven repressiven und kooperativen Konzepte hinausgehendes ressortund bereichsübergreifendes Präventionskonzept in Erarbeitung befindet;

durch die Niedersächsische Landesregierung finanzielle Zuschüsse in Höhe von insgesamt 355 000 Euro zur Förderung von Betreuungseinrichtungen und Schutzwohnungen für von Frauenhandel Betroffene zur Verfügung gestellt werden; damit wurde trotz der angespannten Haushaltslage und der Kürzungen in vielen Bereichen der freiwilligen Leistungen die Förderung in diesem Bereich für das Jahr 2005 um 77 000 Euro erhöht;

das Landeskriminalamt Niedersachsen mit der Erarbeitung einer Arbeitshilfe „Bearbeitung von Fällen des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung“ als Ermittlungshilfe und zur Unterstützung bei der Verdachtsgewinnung für die Polizeibehörden in Niedersachsen beauftragt wurde; ein Entwurf wurde bereits erarbeitet und befindet sich im internen Abstimmungsprozess des Landeskriminalamtes. Von einer voraussichtlichen Fertigstellung noch in diesem Jahr ist auszugehen.

Damit wird deutlich, dass die Bekämpfung des Menschenhandels in Niedersachsen keineswegs nur geringfügig fortentwickelt, sondern vielmehr durch die Niedersächsische Landesregierung effektiv vorangebracht und intensiviert wird.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage der Abgeordneten Ursula Helmhold und Georgia Langhans (GRÜNE) namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Siehe Vorbemerkungen.

Zu 2: Den Justiz- und Polizeibehörden stehen bereits seit Jahren umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten im Bereich Menschenhandel zur Verfügung. So werden bei der Justiz regelmäßig Veranstaltungen von der Deutschen Richterakademie,

der Europäischen Rechtsakademie in Trier, der Zentralen Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle sowie dem Niedersächsischen Justizministerium angeboten. Aufgrund der Vielzahl der bereits vorhandenen Fortbildungsmöglichkeiten wird seitens der Justiz hier kein weiterer Handlungsbedarf gesehen. Im Bereich der Polizei bestehen ebenfalls umfangreiche Fortbildungsangebote, in denen Inhalte aus den Bereichen Rechtskunde, Deliktsspezifisches Grundwissen, Kriminologie und Kriminalistik zum Thema „Menschenhandel und Opferschutz“ vermittelt werden. Gleichwohl ist für das Jahr 2006 eine weitere bedarfsorientierte und zielgruppenspezifische Fortbildungsintensivierung für diesen Deliktsbereich vorgesehen. Die für den Bereich „Fortbildung Menschenhandel“ insgesamt bereitgestellten finanziellen Mittel können sowohl im justiziellen als auch polizeilichen Bereich nicht beziffert werden, da diese im allgemeinen Etat Fortbildung enthalten sind.

Zu 3: Das Land Niedersachsen unterhält seit mehreren Jahren partnerschaftliche Beziehungen u. a. zu den polnischen Wojewodschaften Niederschlesien und Großpolen sowie zu den Regionen Tjumen und Perm in der Russischen Föderation. Diese Partnerschaften erstrecken sich grundsätzlich über alle Ressortbereiche. So bestehen auf polizeilicher Ebene seit mehreren Jahren partnerschaftliche Kontakte zu den genannten Regionen in Polen und der Russischen Föderation, wobei die Intensität dieser Kontakte unterschiedlich ausgeprägt ist. Ziel der niedersächsischen Polizei in der Zusammenarbeit mit allen Partnerregionen ist, den bestehenden Beziehungen eine weitgehend praxisorientierte Ausrichtung zu geben und die polizeilichen Experten einander nahe zu bringen.

Niederschlesien: Die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Niedersachsen und Niederschlesien wurde im Jahr 2003 intensiviert und wird seitdem kontinuierlich gepflegt. So nahmen im Mai 2003 zwei niedersächsische Beamte an einem entsprechenden internationalen Seminar in Niederschlesien teil und im Oktober 2003 hospitierten drei niederschlesische Beamte bei einer Dienststelle zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität u. a. zum Thema Menschenhandel in Niedersachsen. Im Juni 2005 haben der Niedersächsische Landespolizeipräsident und der Kommandant der Polizei Niederschlesien eine gemeinsame Vereinbarung unterzeichnet, in welcher u. a. auch eine polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung und Prävention des Menschenhandels vereinbart wur

de. Für das Jahr 2005 ist darüber hinaus eine einwöchige Hospitation von zwei niederschlesischen Beamten in Niedersachsen vorgesehen.

Großpolen: Die früher bestehenden Kontakte zwischen Niedersachsen und Großpolen sind vor ca. fünf Jahren abgerissen und befinden sich derzeit im Neuaufbau. Ein Schriftwechsel zwischen dem großpolnischen Wojewoden und dem Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport ist erfolgt. Eine Einladung des Landespolizeipräsidenten an den Kommandanten der Polizei Großpolen zu einem Arbeitsbesuch in Hannover wurde im April 2005 versandt. Für den Fall des Interesses der Polizei Großpolen an einer Kooperation mit der niedersächsischen Landespolizei sollte aus hiesiger Sicht neben anderen Themenfeldern auch die Problematik „Menschenhandel“ Schwerpunkt der gemeinsamen Arbeit sein.

Tjumen: Intensive Kontakte mit der russischen Region Tjumen bestehen seit dem Jahr 1999 in Form gegenseitiger Besuche und Behandlung von verschiedenen Themen aus dem Bereich der Kriminalistik. Die Partnerschaft mit Tjumen wurde bisher weitgehend zwischen dem Juristischen Institut Tjumen und der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege/Fakultät Polizei gepflegt. Zukünftig ist eine stärkere Einbeziehung der polizeilichen Praxis in diese Zusammenarbeit vorgesehen. Als Arbeitsschwerpunkt wurde zunächst - in Abstimmung mit der russischen Seite - das Thema Jugendkriminalität festgelegt. Das Thema Menschenhandel stellt hier zurzeit keinen Schwerpunkt dar.

Perm: Nach intensiven polizeilichen Kontakten zwischen Niedersachsen und der russischen Region Perm Mitte der 90er-Jahre waren die Beziehungen zunächst abgerissen und wurden im Jahr 2004 von niedersächsischer Seite erneut wieder aufgenommen. In ersten Vorgesprächen wurde neben dem auf russischer Seite bestehenden Hauptproblem „Drogenkriminalität“ u. a. das Thema „Menschenhandel“ als wichtiger Arbeitsschwerpunkt vereinbart. Sollte seitens der Region Perm die von hier ausgesprochene Einladung zu einem Arbeitsgespräch auf Leitungsebene angenommen werden, so ist von hier aus vorgesehen, auch das Thema „Menschenhandel“ in die gemeinsamen Maßnahmen aufzunehmen.

Anlage 9

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 12 des Abg. Walter Meinhold (SPD)

Gezielte Benachteiligung von Integrierten Gesamtschulen bei der Bewilligungspraxis des Kultusministeriums?

Bei der diesjährigen Bewilligung von Mitteln aus dem Investitionsprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ der Bundesregierung sind von 14 Anträgen der Landeshauptstadt Hannover 13 vom Kultusministerium abgelehnt worden.

Von den abgelehnten Anträgen sind alle sechs Integrierten Gesamtschulen, zwei Grundschulen in sozialen Brennpunktgebieten sowie zwei Gymnasien betroffen.

Das finanzielle Volumen aller Anträge betrug 16 Millionen Euro. Davon erhielt die genehmigte Schule, die Hauptschule Isernhagener Straße, 359 000 Euro, also 2,2 % der beantragten Mittel. Eine Begründung für die geringe Mittelbewilligung erfolgte mit dem Hinweis auf die Priorität von Haupt- und Förderschulen.

Unter diesem Aspekt hätten die Integrierten Gesamtschulen in gleicher Weise berücksichtigt werden müssen, da an ihnen ein sehr hoher Anteil von Hauptschülerinnen und Hauptschülern (über 50 %) unterrichtet wird.

Diese Förderpriorität muss auch für Grundschulen in Brennpunktgebieten gelten, da übereinstimmendes Ziel der Bildungspolitik ist, den Kindern frühzeitig die bestmögliche Förderung zukommen zu lassen und damit auch den Anteil an Hauptschulempfehlungen zu senken. Dazu können Ganztagschulangebote einen wichtigen Beitrag leisten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Anträge der letzten Bewilligungsrunde wurden, nach Schulformen gegliedert, abgelehnt?

2. Geht es der Landesregierung um die Förderung aller Hauptschülerinnen und Hauptschüler oder nur um die, die an Haupt- und Förderschulen unterrichtet werden?

3. Hat die Landesregierung vor, die Benachteiligung der hannoverschen Schulen im nächsten Bewilligungszeitraum zu korrigieren?

Vorbemerkung:

Der Bund stellt dem Land Niedersachsen für die Jahre 2003 bis 2007 Mittel aus dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) in Höhe von insgesamt 394 617 429 Euro zur Verfügung. Der Gesamtbetrag ist in Jahresmargen

eingeteilt. Die von den Schulträgern für die Jahre 2005 bis 2007 beantragte Zuschusshöhe übersteigt die dem Land zur Verfügung stehenden Bundesmittel bei weitem. Aus diesem Grund können nicht alle Förderanträge berücksichtigt werden. Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben richtet sich nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung“ 2003 bis 2007 (RdErl. d. MK v. 3. November 2003). Danach richtet sich die Reihenfolge der zu fördernden Anträge zum einen nach der jeweiligen Förderpriorität [Priorität a) bis d)] und zum anderen nach dem Antragseingangsdatum innerhalb der Prioritätengruppen.

Für die Gesamtschulen sind für die Jahre 2003 bis 2007 insgesamt Zuschüsse im Umfang von 57 374 000 Euro entweder bereits bewilligt oder zur Bewilligung vorgesehen. Das entspricht einem Finanzanteil von 15 % für 5 % aller Schülerinnen und Schüler. Von einer Benachteiligung der Gesamtschulen kann demzufolge keine Rede sein.

Nach dem derzeitigen Datenstand können in den Jahren 2005 bis 2007 voraussichtlich nur Förderanträge der Priorität a) berücksichtigt werden. Die Förderpriorität a) umfasst genehmigte Ganztagsschulen, bei denen es sich um Hauptschulen und Förderschulen, kombinierte Systeme mit eigenständigen Hauptschulzweigen oder Kooperationsmodelle von Hauptschulen, die genehmigte Ganztagsschulen sind, mit Schulen anderer Schulformen handelt. Zu der vorgenannten Gruppe zählen nicht die Integrierten Gesamtschulen.

Veränderungen der aktuell vorliegenden zuwendungsfähigen Antragssummen sind grundsätzlich noch möglich. Ob und in welchem Umfang diese Änderungen dazu führen, dass gegebenenfalls Förderanträge der Priorität b) berücksichtigt werden können, hängt von der tatsächlichen Programmumsetzung ab.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die Förderrichtlinie sieht unter Nr. 7.8 vor, dass für den Fall, dass „mehr Anträge eingehen als Fördermittel im jeweiligen Jahr zur Verfügung stehen, diese Anträge für das Folgejahr vorgemerkt werden“. Anträge, die somit in einem Jahr nicht berücksichtigt werden können, werden automatisch für das Folgejahr mit in die Vorhabenplanung auf