des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 9 des Abg. Thomas Oppermann (SPD)
Die Familienbildungsstätte in Duderstadt wird neben drei weiteren Einrichtungen dieser Art in Hannover, Hildesheim und Salzgitter von der katholischen Kirche im Bistum Hildesheim getragen. Aufgrund von Sparmaßnahmen im Bereich der Kirche droht jetzt der Familienbildungsstätte in Duderstadt das Aus. Die Familienbildungsstätte, die mit eineinhalb Stellen auch vom Land unterstützt wird, leistet in Duderstadt und im Eichsfeld wertvolle Arbeit. Mit niedrigschwelligen Angeboten werden u. a. Kinder und Eltern aus bildungsfernen Schichten angesprochen, und es können wichtige Impulse für die Erziehungsarbeit vermittelt werden. Unter Berücksichtigung neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse über den hohen Stellenwert frühkindlicher Bildung leistet die Familienbildungsstätte auch eine wichtige Vorfeldarbeit für Kindergarten und Schule. Die Resonanz auf die Angebote der Familienbildungsstätte in Duderstadt ist enorm. 220 Seminartage mit insgesamt 3 609 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in 2004 belegen das eindrucksvoll. Jetzt droht dieser Einrichtung das Aus.
1. Welchen Stellenwert hat ein flächendeckendes Angebot im Bereich der Familienbildung für die Landesregierung?
2. Hat sich das Bistum Hildesheim als Träger der Familienbildungsstätte Duderstadt mit dem Land als Zuschussgeber über eine mögliche Schließung abgesprochen?
3. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um in Duderstadt auch in Zukunft ein gutes Angebot im Bereich der Familienbildung vorzuhalten?
Familienbildung heißt, Familien Kenntnisse und Kompetenzen zu vermitteln, die sie benötigen, um ihre - auch für die Gesellschaft - wichtige Aufgabe gut bewältigen zu können. Die vielfältigen Lebenssituationen und Familienaufgaben machen Familienbildung zu einer Querschnittsaufgabe. Die Verantwortung für die Kindererziehung ist dabei ein wesentlicher Aufgabenschwerpunkt.
Das Kernangebot einer kontinuierlichen und umfassenden Familienbildungsarbeit wird in Niedersachsen durch die Familienbildungsstätten geleistet. Von ihnen wird erwartet, dass sie inhaltlich, methodisch und zielgruppenbezogen ein möglichst umfassendes Angebot organisieren und wesentlich zur notwendigen Weiterentwicklung der Familienbildung im Land Niedersachsen, auch im Wege der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, beitragen.
Familienbildung ist mit Blick auf ihren präventiven und notwendigerweise auch offenen Aufgabencharakter ein wichtiges Element im Rahmen der Jugendhilfe. Angebote der Familienbildung müssen grundsätzlich zielgruppen- und teilnehmerbezogen am Bedarf ausgerichtet sein. Im Unterschied zu anderen Bildungsbereichen, z. B. der Erwachsenenbildung sind ihre Programme stärker individuell ausgestaltet. Sie beziehen sich nicht nur auf Einzelaspekte, sondern möglichst ganzheitlich auf die gesamte Erziehungssituation in Familien. Entsprechend vielfältig ist die Angebotspalette der Familienbildungsstätten, die Themen wie Erziehungsund Partnerfragen, Gesundheitsvorsorge, Medienkompetenz, Glaubensfragen bis hin zu kreativen Angeboten zielgruppengerecht und methodisch ansprechend anbieten.
Zu 1: Für die Landesregierung zählt die Familienbildung zu den Schwerpunkten der Politik zur Förderung der Familie. Familienbildung ist neben den familienpolitischen Leistungen ein wichtiger Baustein zur Unterstützung von Familien, um ihnen bei der Bewältigung ihres Alltags zu helfen und ihnen Orientierung bei den vielfältigen Entscheidungen zu vermitteln.
Die Förderung der Erziehung in der Familie ist im zweiten Abschnitt des Achten Sozialgesetzbuches verankert. Familienbildung ist gemäß § 16 ein Regelangebot der (kommunalen) Träger der Jugendhilfe. Das Land hat nach § 82 die Aufgabe,
auf einen gleichmäßigen Ausbau der Einrichtungen und Angebote hinzuwirken und die Träger der Jugendhilfe bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
Das Land beteiligt sich an den Kosten für die Familienbildungsstätten mit rund 920 000 Euro pro Jahr. Die Zuwendung wird gewährt, damit durch eine angemessene Personalausstattung eine kontinuierliche und qualifizierte Arbeit mit dem Ziel sichergestellt wird, für Familien positive Lebensbedingungen zu erhalten und zu schaffen.
Zurzeit gibt es in Niedersachsen 25 anerkannte Familienbildungsstätten. Davon befinden sich fünfzehn in evangelischer und sieben in katholischer Trägerschaft und jeweils eine in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt, des Roten Kreuzes und des Hauses der Familie.
Im Rahmen ihres Angebotes zur allgemeinen Weiterbildung führen außerdem die Träger der Erwachsenenbildung, z. B. die 86 Volkshochschulen, eine Vielzahl von Kursen durch, die sich sowohl mittelbar als auch unmittelbar an Familien wenden und Hilfestellung geben.
Schließlich hat sich in den letzten Jahren eine weitere Form, die informelle Familienbildung, herausgearbeitet. Informelle Familienbildung findet außerhalb institutioneller Zusammenhänge, sozusagen als selbst organisierter Erfahrungsaustausch unter Eltern, z. B. in Mütterzentren oder aber bei Familienselbsthilfeinitiativen, wie z. B. den selbst organisierten Mutter-Kind-Gruppen, statt. In Niedersachsen gibt es 58 Mütterzentren, die mit einem Etat von 317 000 Euro pro Jahr vom Land gefördert werden.
Um das Selbsthilfepotenzial von Familien zu stärken und den Kontakt der Generationen untereinander zu verbessern, fördert das Land Mehrgenerationenhäuser. Dies sind offene Tagestreffpunkte für Jung und Alt, in denen gemeinsame Aktivitäten und gegenseitige Hilfestellung möglich sind.
Das Land verfolgt im Interesse eines möglichst breitenwirksamen Bildungsangebots für alle Familien das Ziel, dass in Zusammenarbeit mit Familienbildungsstätten Angebote der Eltern- und Familienbildung regelhaft in die Arbeit von Kindertagesstätten, Familienferienstätten und anderen Einrichtungen der Jugendhilfe und zudem auch im Kontext von Schule einbezogen werden.
Familienbildungsstätten sind aufgrund ihrer besonderen Kompetenz und Aufgabenstellung für Familienbildung in der Lage, auch benachteiligte Familien anzusprechen. Dazu dienen u. a. Kooperationen mit anderen Einrichtungen und Professionen sowie durch ressourcenorientierte Methoden und der Lebenssituation angepasste Inhalte der Familienbildung.
Zu 2: Das Bistum Hildesheim hat sich nicht mit dem Land als Zuschussgeber hinsichtlich einer möglichen Schließung abgesprochen. Bekannt ist, dass die Stadt Duderstadt sich mit dem Bistum Hildesheim hinsichtlich einer Trägerübernahme in Verhandlungen befindet.
Zu 3: Wie bereits unter der Antwort zur Frage 1 ausgeführt, ist Familienbildungsarbeit, so wie sie ausdrücklich in § 16 des Dritten Sozialgesetzbuches geregelt ist, eine vorrangige Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Eine Landesförderung wird auch künftig gewährt, sofern die Familienbildungsstätte, gegebenenfalls unter neuer Trägerschaft, die Vorgaben der Förderrichtlinie erfüllt.
des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 10 des Abg. Clemens Große Macke (CDU)
Durch die energetische Nutzung von Biomasse nimmt auch der Anbau landwirtschaftlicher Energiepflanzen zu. Niedersachsen als bedeutendes Agrarland besitzt wichtige Potenziale zum Ausbau der energetischen Biomassenutzung.
Durch das novellierte Erneuerbare-EnergienGesetz (EEG) und die Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe bietet der Anbau von Energiepflanzen für die Landwirtschaft gute Entwicklungsmöglichkeiten für die Zukunft. Schon heute wird auf schätzungsweise 800 000 ha Raps für Biodiesel in Deutschland angebaut.
Durch die Bereitstellung von Energiepflanzen kann die Landwirtschaft einen wesentlichen und innovativen Beitrag zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung leisten. Die Erzeugung erneuerbarer Energien im eigenen Land erhöht die Wertschöpfung und schafft Arbeitsplätze vor allem im ländlichen Raum.
Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Große Macke zum Energiepflanzenanbau gibt mir die Gelegenheit, einige Grundsätze der Landesregierung zur Energiepolitik und der Bioenergie darzulegen.
Wie Sie wissen, zielt die Energiepolitik des Landes auf einen technologieoffenen Energiemix ab. Neben den traditionellen Energieträgern wie Erdöl, Kohle, Erdgas und auch der Kernenergie werden die erneuerbaren Energien aus Biomasse, Wind oder Sonne künftig eine bedeutende Rolle spielen. Dabei bietet die Bioenergie die vielseitigsten Anwendungen von der Wärme über den Strom bis hin zu den Kraftstoffen. Für Niedersachsen entstehen durch die Bioenergie zusätzliche Wertschöpfung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Darüber hinaus hat die Bioenergie eine wichtige Bedeutung als Einkommensalternative in der Landwirtschaft. Wir wollen deshalb den Anteil der Bioenergie am Primärenergieverbrauch in Niedersachsen von derzeit etwa 2 % auf 8 % im Jahr 2010 steigern. Durch die zunehmende energetische Nutzung der Biomasse nimmt auch die landwirtschaftliche Fläche, die zum Anbau von Energiepflanzen in Niedersachsen benötigt wird, rasant zu.
Zu 1: Insbesondere für die Erzeugung von biogenen Treibstoffen und Biogas kommt dem Energiepflanzenanbau eine sehr wichtige Rolle zu. So gibt es schon heute zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen, die Ihre Fruchtfolgen durch Energiepflanzen ergänzen. Einige Betriebe in Niedersachsen haben sogar ihre gesamte Produktion auf die Erzeugung von Energiepflanzen für die eigene Biogasanlage umgestellt. Dabei haben viele Aspekte des klassischen Ackerbaus ihre Gültigkeit behalten, sodass der vorhandene Maschinenpark für Anbau und Ernte der Energiepflanzen genutzt werden kann. Für einen Einstieg in den Energiepflanzenanbau sind daher meist wenige Neuinvestitionen erforderlich. Es entwickeln sich
So hat sich in vielen Betrieben herausgestellt, dass auch der ertragsstabile Winterroggen, der als Ganzpflanzensilage genutzt wird, für die schwächeren Standorte Niedersachsens eine besonders gut geeignete Energiepflanze darstellt. Es bietet sich durch den Energiepflanzenanbau die Chance, eine Vielzahl weiterer produktiver Kulturpflanzen in Reinkultur oder Mischanbau zu etablieren. Zum Einsatz kommen Ackergräser, alle Getreidearten, Leguminosen oder die Zwischenfrüchte Phacelia, Senf und Raps. Auch wieder entdeckte und neue Arten wie Zuckerhirse, Sudangras, Sonnenblume, Wintererbsen oder Topinambur sind als Energiepflanzen nutzbar.
Angesichts weitgehend gesättigter Nahrungsmittelmärkte und einer zunehmend verbesserten Wettbewerbssituation für Energiepflanzen wird eine Steigerung der Anbaufläche von derzeit rund 100 000 ha auf rund 200 000 ha und mehr bis zum Jahr 2010 in Niedersachsen erwartet. Fast 10 % der niedersächsischen Ackerfläche könnte damit in absehbarer Zeit durch den Anbau von Energiepflanzen für Biodiesel, Biogas, Bioethanol oder synthetische Kraftstoffe wie „Sunfuel“ gebunden werden.
Zu 2: Die von manchen geäußerte Befürchtung, dass der Energiepflanzenanbau zu flächendeckenden Monokulturen aus Mais oder Raps führt, teile ich nicht. Nachhaltige Konzepte des Energiepflanzenanbaus setzen nicht nur auf einzelne Pflanzenarten oder Sorten. Vielmehr ist ein standortangepasstes Anbausystem mit meist mehreren Pflanzenarten und Sorten Voraussetzung für eine hohe Produktivität und Ertragsstabilität. Nur so können ökonomische Risiken, die durch Ertragsschwankungen infolge von Witterungseinflüssen und Krankheiten auftreten, deutlich reduziert werden. Dies ist wiederum eine wichtige Voraussetzung für eine gleichmäßige Auslastung und eine hohe Produktivität der Biomasseanlagen.
Der Energiepflanzenanbau mit hohen Massen- und Werterträgen eröffnet gleich mehrere Möglichkeiten auch ökologische Zielsetzungen zu erreichen. So ist es bei der Erzeugung von Biogasenergie aus angebauter Biomasse, wie Mais, Winterroggen oder Sonnenblumen, gewährleistet, dass die
Angesichts der steigenden Energiekosten wird der benötigte Stickstoff in Zukunft immer teurer werden, sodass es nicht nur ökologisch und sondern auch ökonomisch vorteilhaft ist, diesen im Kreislauf zu halten. Auch lassen sich Boden und Wasser wie beim konventionellen oder ökologischen Landbau durch ganzjährigen Anbau im Hinblick auf die Verringerung des Stickstoffaustrages und der Erosionsminderung gut schützen.
Da die Begleitflora für die reine Biomasseerzeugung eher unproblematisch ist, kann der Pflanzenschutzmitteleinsatz reduziert werden. Mischkulturen wie Mais mit Sonnenblumen können beim Energiepflanzenanbau für den Einsatz in Biogasanlagen an Bedeutung gewinnen, da eine möglichst hohe Biomasse das alleinige Ziel der Produktion ist.
Ich gehe davon aus, dass heute bestehenden Fruchtfolgen in vielen Fällen durch Energiepflanzen erweitert werden, sodass sich positive Auswirkungen für die Bodenfruchtbarkeit ergeben können.
Insgesamt sind die Rahmenbedingungen der neuen EU-Agrarpolitik und der „guten fachlichen Praxis“ auch für die Energiepflanzen Maßstab der Landbewirtschaftung. Höhere Anforderungen sind dagegen nicht zu fordern und wären kontraproduktiv und nicht gerechtfertigt.
Zu 3: Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium befasst sich seit über 20 Jahren intensiv mit der Entwicklung des Energiepflanzenanbaus. Es fördert die Rohstoffseite der Bioenergie im Hinblick auf die Pflanzenzüchtung, das Energyfarming und die Logistik. Im Rahmen unseres Versuchswesens werden Energiepflanzenfruchtfolgen erarbeitet und Optimierungsmöglichkeiten gesucht. Unsere 2003 vereinbarte Zusammenarbeit mit dem Bundesland Brandenburg und der Volkswagen AG, der das Land Hessen beigetreten ist, hat den Schwerpunkt Energiepflanzenanbau. In diesem Zusammenhang werden Projekte von der Ertragssteigerung bei Energiepflanzen über Feldenergieholz bis hin zu ökonomischer und ökologischer Bewertung von drei Modellregionen in Niedersachsen realisiert.