Protocol of the Session on June 24, 2005

12 Uran-Brennelemente der Firma Framatome ANP mit einer Anreicherung von 4,40 % Uran235 aus der Brennstofffertigung bei der Firma MSZE in Russland,

24 Uran-Brennelemente der Firma Framatome ANP mit einer Anreicherung von 4,35 % Uran235 aus der Brennstofffertigung bei der Firma MSZE in Russland und

4 Uran-Brennelemente der Firma Framatome ANP mit einer Anreicherung vom 3,92 % Uran235 aus der Brennstofffertigung bei der Firma MSZE in Russland.

Anlage 26

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 35 des Abg. Rolf Meyer (SPD)

Soll die Existenz des Celler Schlosstheaters zerschlagen werden?

Die Cellesche Zeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 11. Juni 2005 über die Absicht der Landesregierung, die seit Mitte der 70er-Jahre bestehenden Zuwendungsverträge aufzukündigen, mit denen u. a. auch das Defizit des Celler Schlosstheaters ausgeglichen wird.

Das Ensemble des Celler Schlosstheaters leistet hervorragende Arbeit, das Publikum honoriert die Leistungen mit über 84 % Gesamtauslastung, die kulturelle und touristische Bedeutung des Schlosstheaters im Celler Schloss ist herausragend. Die Stadt Celle und der Landkreis Celle tragen mit jeweils jährlich 950 000 Euro Zuschüssen die Hauptlast der Finanzierung und sind angesichts ihrer Haushaltssituation nicht in der Lage, weitere Mittel zu übernehmen.

Angesichts dieser Ausgangslage frage ich die Landesregierung:

1. Wird das Land Niedersachsen seine finanzielle Zuwendung für das Celler Schlosstheater im Jahr 2006 kürzen?

2. Beabsichtigt die Landesregierung, die Eigenständigkeit des Schlosstheaters Celle durch eine Kooperation (oder Fusion) mit dem Stadttheater Hildesheim und der Landesbühne Hannover aufzugeben?

3. Ist die Landesregierung bereit, eine (gege- benenfalls zeitlich befristete) Finanzierungsgarantie zu geben, damit vermieden wird, dass eine permanente Diskussion um die Existenz des Schlosstheaters mit all den damit verbundenen negativen Folgen einsetzt?

Das Schlosstheater Celle ist das älteste Barocktheater Europas und mit 330 Zuschauerplätzen ausgestattet. Rechtsträger ist der Verein Celler Schlosstheater e. V. Das Haus bietet Sprechtheater im En Suite-Betrieb sowie einen Kammermusikring an.

Zur Förderung der kommunalen Theater und der Landesbühnen hat das Land mit dem Ziel der Verbesserung der künstlerischen Qualität im Jahre 1986 Zuwendungsvereinbarungen getroffen. Die Zuwendung erfolgt zweckgebunden zur Verwendung als Personalkostenzuschuss. Im laufenden Haushaltsjahr wird dem Theater auf der Grundlage dieser Vereinbarung ein Landeszuschuss von 1 092 510 Euro gewährt, Landkreis und Stadt beteiligen sich mit jeweils 861 855,50 Euro. Der Landeszuschuss beträgt somit 36,05 % des Zuschussbedarfes.

Im Jahr 2004 zählte das Haus 76 905 zahlende Besucher, d. h. jeder Celler Bürger (71 579 Stand 1. Januar 2005) hat statistisch einmal eine Theaterkarte gekauft. Nach Recherchen des Theaters stellen die Celler Bürger 54 % des Publikums (38 700 Besucher) , der Rest sind Nutzer aus dem Landkreis Celle (26 500 Besucher) und der weiteren Region bis Hannover. Für das Jahr 2004 kann

das Theater für den Bereich Schauspiel eine Auslastung von ca. 78 % verzeichnen.

Angesichts des Zieles der Landesregierung, den Landeshaushalt zu konsolidieren, wurden vorsorglich sämtliche vertraglichen Verpflichtungen des Landes, so auch die Vereinbarungen mit den Rechtsträgern der Theater, im Rahmen der möglichen Fristen gekündigt. Zurzeit prüft das Land, in welchem Rahmen die weiteren Förderungen ab 2007 möglich sind. Das Ergebnis dieser Prüfung wird wesentlich von den bevorstehenden Entscheidungen zum Landeshaushalt geprägt.

Auf dieser Grundlage beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Gemäß § 29 Abs. 1 LHO wird der Entwurf des Haushaltsgesetzes mit dem Entwurf des Haushaltsplans von der Landesregierung beschlossen. Diese Entwürfe werden gemäß § 30 Abs. 1 LHO in das Gesetzgebungsverfahren des Landtages eingebracht. Der Landtag wird den Haushalt für 2006 im Dezemberplenum 2005 abschließend beraten. Erst dann wird die Entscheidung über die Verteilung der finanziellen Mittel für 2006 getroffen. Eine Kürzung der finanziellen Zuwendung für das Celler Schlosstheater ist derzeit nicht geplant.

Zu 2: Entscheidungskompetenzen bezüglich der Eigenständigkeit des Schlosstheaters stehen dem Land aus der o. g. Vertragsbeziehung nicht zu. Sämtliche Entscheidungen über die Weiterentwicklung des Theaters fallen allein in den Kompetenzbereich des Rechtsträgers. Dies betrifft auch Fragen der Kooperation mit anderen Theatern beispielsweise zur weiteren Steigerung der Wirtschaftlichkeit des Theaters.

Zu 3: Die Frage, in welchem Umfang sich das Land finanziell im Kulturbereich und insbesondere an der Förderung der kommunalen Theater und der Landesbühnen beteiligen kann, hängt ursächlich mit der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes zusammen. Diese ist Grundlage für die mittelfristige Finanzplanung des Landes. Danach wird zu entscheiden sein, inwieweit das Land in der Lage sein wird, Beteiligungen an der Finanzierung der Theater einzugehen. Gleiches gilt für die eventuelle Laufzeit von Verträgen.

Anlage 27

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 36 der Abg. Wolfgang Jüttner und Uwe Schwarz (SPD)

Landesbildungszentrum für Blinde in Hannover

Im Prüfbericht des Landesrechnungshofes vom 2. Februar 2005, der sich mit den Landesbildungszentren für Blinde und Hörgeschädigte beschäftigte, wird u. a. die Schließung des Schulzweiges für Blinde am Landesbildungszentrum für Blinde in Hannover vorgeschlagen. Zudem soll das Land Niedersachsen nicht mehr Träger für das Landesbildungszentrum für Blinde in Hannover sein.

Unter Federführung des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit durch Herrn Staatssekretär Hoofe wurde eine Projektgruppe eingerichtet mit dem Ziel, eine „neue Struktur der Beschulung und Förderung blinder Kinder, Jugendlicher und Erwachsener“ zu erarbeiten, unter der Maxime, sich weitgehend auf die Kern- und Pflichtaufgaben zu beschränken und dabei die Qualität zu erhöhen. Am 1. Juni 2005 soll Herr Staatssekretär Hoofe einen Zwischenbericht vorlegen, und am 1. August 2005 soll ein Abschlussbericht vorgelegt werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Plant die Landesregierung, das im Land einzige Bildungszentrum für Blinde mit einer 160jährigen Tradition insgesamt aufzulösen bzw. Teile davon in eine andere Trägerschaft zu überführen, zu einer Zeit, in der in allen anderen Bereichen Kompetenzen gebündelt statt zergliedert werden?

2. Wie lässt sich die Qualität der Blindenbildung erhöhen, wenn das Land die Trägerschaft an Kommunen, Stiftungen oder andere Einrichtungen abgibt?

3. Wird daran gedacht, die staatliche Beschulung auch anderer Behindertengruppen in andere Trägerschaften zu überführen und sich aus der direkten Verantwortung der Beschulung behinderter Menschen zurückzuziehen?

Der Landesrechnungshof (LRH) hat im Jahre 1999 u. a. das Landesbildungszentrum für Blinde (LBZB) im Rahmen einer Querschnittsprüfung untersucht und seither wiederholt eine Reaktion der zuständigen Behörden auf die Veränderungen in der Schülerschaft sowie eine Qualitätssteigerung angemahnt. Auch in seiner aktuellen Prüfungsmitteilung über die Querschnittsprüfung der Landesbil

dungszentren vom 2. Februar 2005 hat der LRH dieses Thema erneut aufgegriffen.

Der LRH hat in seinen Erhebungen von 1999 und 2004 ermittelt, dass sich die Zahl der ausschließlich blinden oder hochgradig sehgeschädigten Kinder und Jugendlichen in den vergangenen 20 Jahren mehr als halbiert hat. Gleichzeitig erhöhte sich die Zahl der mehrfachbehinderten blinden Schülerinnen und Schüler erheblich. In 2004 betrug die Zahl der blinden oder schwer sehgestörten Kinder 34, die Zahl der blinden Kinder mit Mehrfachbehinderungen 81. Im Jahr 2005 wird die Zahl der ausschließlich blinden oder hochgradig sehgeschädigten Schülerinnen und Schüler noch einmal sinken. Die veränderte Schülerklientel hat nachhaltige Auswirkungen auf die inneren Strukturen und letztlich auf die Qualität der Arbeit des Landesbildungszentrums.

Hinzukommt ein generelles Absinken der Schülerzahlen des Primar- und Sekundarbereiches des LBZB, hauptsächlich aufgrund des medizinischen Fortschritts und der Abwanderung von integrativ beschulten Blinden in Regelschulen. Dies führt nach den Erhebungen des LRH dazu, dass der allgemein bildende Bereich des LBZB in seiner Existenz gefährdet ist. Dies ist in der Zwischenzeit auch für den Bereich der beruflichen Bildung zu befürchten.

Vonseiten des Landes als Schulträger und der Schulverwaltung wurden bislang verschiedene Anstrengungen unternommen, auf die veränderten Bedingungen zu reagieren. Dazu gehörten und gehören die Intensivierung der Zusammenarbeit mit anderen Trägern von Sehbehinderteneinrichtungen und allgemein bildenden Schulen sowie Bemühungen zur Verbesserungen in der Organisation.

Diese Anstrengungen sind angesichts der weiter fortschreitenden o. g. Entwicklung jetzt zu verstärken, ohne dass sich notwendige organisatorische und personelle Veränderungen zulasten der geförderten Kinder und Jugendlichen auswirken sollen. Gleichzeitig müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, die Qualität der Aufgabenwahrnehmung nicht nur zu sichern, sondern zu erhöhen. Dies umfasst auch die wirtschaftliche Gestaltung, um eine fachlich gute und finanziell tragbare Aufgabenerfüllung in Zukunft zu ermöglichen.

Ziel dieser verstärkten Anstrengungen ist es, die Qualität bei der Beschulung und Förderung blinder

Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener zu erhöhen und die Wirtschaftlichkeit zu sichern. Zu diesem Zweck ist seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit (MS) die Projektgruppe „Neue Struktur der Beschulung und Förderung blinder Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener“ gemäß § 14 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung (GGO) eingesetzt worden. Die Projektgruppe hat den Auftrag, umsetzungsfähige Konzepte zu erarbeiten. Bereits laufende Prüfverfahren - insbesondere die Feststellungen und Vorschläge des LRH - zur Struktur des LBZB sind einzubeziehen.

Die Projektgruppe hat folgende Prüfkriterien und Maßgaben zu beachten und, falls nötig, Alternativen zu entwickeln:

Anpassen des Beschulungs- und Betreuungsauftrages an neue Entwicklungen unter weitgehender Beschränkung auf Kernbzw. Pflichtaufgaben,

Auslastung der Klassenfrequenzen im Primar/Sekundarbereich sowie den Bereichen Mehrfachbehinderte und Berufsbildung nach maßgeblichen Standardgrößen,

Berücksichtigung der Liegenschaftssituation und Nutzung der Sondereinrichtungen des LBZB,

Kriterien zur Festsetzung von leistungsorientierten und kostendeckenden Entgelten bei Kostenträgerschaft anderer Träger.

Die Projektgruppe hat ihre Arbeit im März 2005 aufgenommen. Zum 1. Juni 2005 wurde ein interner Zwischenbericht vorgelegt. Die Vorlage eines Abschlussberichts ist zum 1. August 2005 vorgesehen.

Die Projektgruppe besteht aus Vertretern bzw. Vertreterinnen des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Niedersachsen e. V., des Schulelternrates beim LBZB, der Personalvertretung, des Leitungsgremiums des LBZB und der Mitarbeiterschaft des LBZB. Die Leitung der Projektgruppe obliegt MS.

Dies vorausgeschickt, beantwortet ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1. und 2: Die Landesregierung wird Bewertungen und Entscheidungen zur künftigen Struktur der

zurzeit beim LBZB angesiedelten Leistungsbereiche erst nach Vorlage des Abschlussberichts durch die Projektgruppe vornehmen bzw. treffen. Der Landtag wird über diese Entscheidungen zu gegebener Zeit informiert.

Zu 3: Derartige Überlegungen werden zurzeit nicht angestellt.