Zu 3: Die 17 niedersächsischen Umweltindikatoren (Kernindikatoren) bieten auf Grundlage vorhandener Daten aggregierte Umweltinformationen. Sie tragen zur Umsetzung des Leitprinzips Nachhaltigkeit bei.
Die Entwicklung von Umweltindikatoren und von Nachhaltigkeitsindikatoren ist ein seit Jahren laufender Prozess, der sich ständig weiter entwickelt. Nach Auffassung der Landesregierung ist es erforderlich, auch die aktuell vorliegenden Indikatoren zu optimieren.
Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Nachhaltige Entwicklung bereitet zurzeit im Auftrag der Umweltministerkonferenz einen Erfahrungsbericht zur Arbeit mit Indikatoren vor, der im Herbst 2005 vorgelegt werden soll.
Gefährdet die Landesregierung die Existenz von jahrgangsbezogen arbeitenden Kooperativen Gesamtschulen?
Seit mehreren Jahren gibt es an den Kooperativen Gesamtschulen Wennigsen und Barsinghausen den Wunsch nach Einrichtung von gymnasialen Oberstufen. Beide Schulen arbeiten weitgehend jahrgangsbezogen und möchten das Abitur nach Klasse 13 anbieten.
Sie haben sich inzwischen auch vor dem Hintergrund der benötigten Schülerzahlen für einen Oberstufenverbund KGS Wennigsen/Barsinghausen ausgesprochen, weil auf diese Weise ein vielfältigeres Profilangebot in der gymnasialen Oberstufe geschaffen werden könnte.
Schulträger und Region befürworten nach Angaben des Schulelternrates der KGS Barsinghausen diesen Wunsch, während die Landesschulbehörde in Vorgesprächen eine klar ablehnende Haltung deutlich gemacht habe.
1. Ist es richtig, dass für die Landesschulbehörde die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an den KGS Wennigsen und Barsinghausen als Oberstufenverbund mit dem Abitur nach Klasse 13 nicht genehmigungsfähig ist?
2. Wenn ja, welche schulfachlichen und schulrechtlichen Gründe sprechen zwingend dagegen, und kann die Landesregierung Zahlen über die Entwicklung der Schülerzahlen für die nächsten sieben Jahre vorlegen, die eine Genehmigung ausschließen würden?
3. Wenn nein, unter welchen Umständen wäre die Einrichtung eines gymnasialen Oberstufenverbundes mit einer Außenstelle an einer der beiden KGSen genehmigungsfähig?
Das Niedersächsische Schulgesetz stellt sicher, dass bestehende Gesamtschulen ihre Arbeit fortsetzen können und eine faire Chance im Wettbewerb der Schulen erhalten. Im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen sowie der örtlichen Bedingungen werden ihnen notwendige und sinnvolle pädagogische und organisatorische Weiterentwicklungen ermöglicht.
Es versteht sich allerdings von selbst, dass schulorganisatorische Maßnahmen - dies gilt nicht nur für Gesamtschulen - im Bewusstsein der Verantwortung für die Wahrung einer insgesamt stabilen Schullandschaft und eines sachgerechten Unterrichtsangebots getroffen werden müssen. Bei allen Maßnahmen sind folglich auch die Folgewirkungen auf potenziell Betroffene zu bedenken, um Verwerfungen zu vermeiden. So ist insbesondere zu beachten, dass durch die Erweiterung einer Gesamtschule um eine gymnasiale Oberstufe nicht der Bestand einer benachbarten gymnasialen Oberstufe oder deren Unterrichtsangebot gefährdet wird.
Zu 1: Es trifft zu, dass die Landesschulbehörde - Abteilung Hannover - die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an den Kooperativen Gesamtschulen Wennigsen und Barsinghausen als Oberstufenverbund mit dem Abitur nach Klasse 13 nicht genehmigen wird. Wie bereits im Frühjahr dieses Jahres mit den Schulträgern erörtert wurde, wird jedoch eine Oberstufe am Standort nur einer Kooperativen Gesamtschule für genehmigungsfähig gehalten, sofern die Schülerzahlen dies nachweislich rechtfertigen. Denkbar ist, dass durch einen Kooperationsvertrag beider Schulen der Besuch der Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler am Standort der erweiterten Gesamtschule vereinbart wird. Die Errichtung einer Außenstelle der erweiterten Gesamtschule am Standort der nicht erweiterten Gesamtschule ist nicht zulässig. Das Niedersächsische Schulgesetz geht von dem Grundsatz als Regelfall aus, dass Schulen als einheitliche Organisationseinheiten räumlich gebündelt an einem Schulstandort errichtet und fortgeführt werden. Eine Notwendigkeit für die Errichtung einer Außenstelle zu einer vorübergehenden
Beherbergung der in der Stammschule nicht unterzubringenden Schülerinnen und Schüler wird nicht gesehen.
Zu 2: Das Niedersächsische Schulgesetz sowie die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung lassen weder die Erweiterung um eine Schulstufe verteilt auf zwei Standorte noch die geforderte Dreizügigkeit für die Genehmigung einer gymnasialen Oberstufe durch die Berechnung mehrer Einzelschulen zu. Das Konzept eines Oberstufenverbundes oder einer Oberstufe mit Außenstelle ist darüber hinaus auch aus schulfachlicher Sicht nicht zu befürworten. Insbesondere wären beide „Oberstufenzüge“ zu klein, um ein attraktives Angebot an Schwerpunkten vorzuhalten. Die Entwicklung der Schülerzahlen vermag die Entscheidung hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit eines Oberstufenverbundes weder positiv noch negativ zu beeinflussen; insoweit erübrigt sich eine Vorlage über die Entwicklung der Schülerzahlen.
Auf welche Sparmaßnahmen müssen sich die niedersächsischen Polizeibeamtinnen und -beamten einstellen?
Bei der niedersächsischen Polizei herrscht derzeit erhebliche Verunsicherung. Es kursieren Gerüchte, dass die Landesregierung bzw. die sie tragenden Fraktionen im Rahmen der bevorstehenden Haushaltsberatungen erstens eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Polizeibeamte auf 62 Jahre, zweitens eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit für alle Beamtinnen und Beamten auf mindestens 41 Wochenstunden, drittens einen absoluten Einstellungsund Wiederbesetzungsstopp auch im Bereich der Polizei und viertens sogar den Ausstieg aus der zweigeteilten Laufbahn bei der Polizei vorschlagen will.
1. Welche der vier genannten Maßnahmen prüft sie gegenwärtig, und welche Einsparungen werden jeweils konkret erwartet?
3. Plant sie andere Maßnahmen mit Auswirkung für die Landesbeschäftigten etwa im Bereich der Beihilfe, und wenn ja, welche?
Die Gewährleistung der inneren Sicherheit hat für die Landesregierung einen ganz herausragenden Stellenwert. Durch unsere strategisch ausgerichtete Sicherheits- und Kriminalpolitik sorgen wir dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande sicher leben können. Wir verbessern daher, wie übrigens vor Übernahme der Regierungsverantwortung im Wahlprogramm angekündigt und in der Koalitionsvereinbarung verankert, durch zielführende und wohl durchdachte Maßnahmen die Rahmenbedingungen für die polizeiliche Arbeit spürbar und beseitigen strukturelle und rechtliche Schwächen.
Innerhalb der Legislaturperiode werden wir für den Polizeibereich insgesamt 1 000 zusätzliche Stellen schaffen. Bereits an den Maßnahmen, die wir in den ersten beiden Jahren unserer Regierungsverantwortung auf den Weg gebracht haben, zeigt sich, wie wichtig uns dieses Ziel ist. Wir haben 500 zusätzliche Anwärterinnen und Anwärter in den Polizeidienst eingestellt. Daneben wurden 130 bereits fertig ausgebildete und damit sofort voll einsetzbare Polizeibeamtinnen und -beamte aus anderen Bundesländern in die niedersächsische Polizei übernommen. In einem Sonderprogramm werden wir über die Maßnahmen der Verwaltungsmodernisierung bis zu 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Polizeiverwaltung übernehmen und dort zur Entlastung des Vollzugsdienstes einsetzen.
Wir haben das Gefahrenabwehrgesetz geändert und dadurch der Polizei ein der Kriminalitätsentwicklung angepasstes rechtliches Instrumentarium zur Verfügung gestellt.
Wir haben die Polizei nach einer umfassenden Überprüfung umstrukturiert und zukunftsfähig aufgestellt. Sie kann so effektiver und effizienter agieren; auch hierdurch sind die Rahmenbedingungen zur Kriminalitätsbekämpfung deutlich verbessert worden. Sie sehen, dass sich die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen vor die Polizeibeamtinnen und -beamten stellen.
Welche Wertschätzung wir der polizeilichen Arbeit beimessen, mögen sie auch daran erkennen, dass wir trotz der angespannten Haushaltssituation an der Umsetzung der zweigeteilten Polizeilaufbahn
festhalten und diese zum Abschluss bringen werden - übrigens ein Projekt, dass die Vorgängerregierungen nur durch gleichzeitige Personalreduzierungen auf den Weg gebracht hat.
Die Landesregierung hat bei Übernahme der Regierungsverantwortung in Niedersachsen eine Gesamtverschuldung des Landes von mehr als 40 Milliarden Euro vorgefunden. Vor dem Hintergrund dieser katastrophalen Haushaltslage muss es Ziel einer langfristig angelegten und nachhaltig wirkenden Finanzpolitik sein, die haushaltspolitische Handlungsfähigkeit des Landes durch eine konsequente und vorbehaltlose Kultur des Sparens dauerhaft zu sichern. Vom eingeschlagenen Weg der Haushaltskonsolidierung werden wir daher auch im laufenden Haushaltsaufstellungsverfahren nicht abweichen. Wir gehen jedoch nicht nach der Rasenmähermethode vor, sondern prüfen Einsparpotenziale systematisch, koordiniert und nach sachlichen Gesichtspunkten abgewogen.
Gerade der Bereich der Inneren Sicherheit eignet sich nicht als Spielwiese für Experimente und ist daher mit besonderem Augenmaß zu betrachten. Soweit erforderlich, werden wir jede sich bietende Möglichkeit zur Ausgabenreduzierung genau anschauen und prüfen, welche Folgewirkungen mit einer Maßnahme verbunden sind.
Die konkreten Aspekte zur Haushaltskonsolidierung werden wir innerhalb der Landesregierung in einer Klausurtagung Anfang Juli besprechen und abstimmen. Und wie es der Begriff „Klausurtagung“ beschreibt, geht es in diesem Beratungsstadium um eine interne Meinungsbildung. Von daher verbietet es sich bei einer verantwortungsvollen Regierungsarbeit, im Vorfeld einer solchen Tagung über einzelne Aspekte Auskünfte zu geben, Positionen einzunehmen oder sich an Spekulationen und Gerüchten zu beteiligen. Ich denke, wir praktizieren damit ein Vorgehen, wie es auch bei früheren Landesregierungen üblich war.
Wir nehmen jede konstruktive Anregung zur Haushaltskonsolidierung dankbar entgegen und sind gern bereit, alle ernst gemeinten Vorschläge auf ihre Umsetzungsfähigkeit zu prüfen.
des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 32 der Abg. Ralf Briese und Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)
Hat die Landesregierung endlich Konsequenzen aus den Äußerungen des Vorsitzenden des Stiftungsrates der Ostpreußischen Kulturstiftung, Wilhelm von Gottberg, gezogen?
Im Januar dieses Jahres hat der Landtag über die als fragwürdig bezeichneten Artikel des Stiftungsratsvorsitzenden der Ostpreußischen Kulturstiftung, Wilhelm von Gottberg, diskutiert. Der CDU-Bürgermeister von Gottberg hatte seinerzeit die antisemitische Rede des ehemaligen Bundestagsmitgliedes Hohmann in der Preußischen Allgemeinen Zeitung verteidigt und gerechtfertigt. Hohmann ist mittlerweile aus der CDU ausgeschlossen worden. Von Gottberg ist nach wie vor amtierender CDU-Bürgermeister in Schnega.
Das Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung hat verschiedene Artikel und Reden des Stiftungsratsvorsitzenden von Gottberg analysiert und kommt zu dem Schluss: „Bei Recherchen im Archiv des Duisburger Instituts für Sprach- und Sozialforschung fanden sich weitere Aussagen von Gottbergs, mit denen sich die (niedersächsische) Landesregierung längst hätte beschäftigen müssen. Darunter ein geschichtspolitischer Text, in dem sich von Gottberg auch Argumentationen aus der Publizistik von Holocaustleugnern bediente und den Holocaust mit Begriffen wie Mythos, Dogma und jüdische Wahrheit belegte; Begriffe, die die historische Tatsache der Vernichtung der europäischen Juden in Zweifel ziehen.“ (www.hagalil.com/archiv/2005/05/gottberg.htm)
Wissenschaftsminister Lutz Stratmann hatte in der damaligen Landtagsdebatte angekündigt, dass das Land Niedersachsen auf eine Änderung der Stiftungssatzung des ostpreußischen Landesmuseums hinwirken werde mit der Maßgabe, diese zu modernisieren, und mit dem Ziel, den Vorsitz des Stiftungsrates aus dem Rat herauszuwählen und nicht mehr automatisch dem Sprecher der Ostpreußischen Landsmannschaft (von Gottberg) als „geborenem Vorsitzenden“ zu übertragen.