Protocol of the Session on June 24, 2005

Nach Kenntnis der Landesregierung ist auch die Verfasserin der Mündlichen Anfrage mittlerweile im Besitz des Antwortschreibens des Bürgermeisters vom 1. Juni 2005.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die gestellten Fragen wie folgt:

Zu 1: Nein. Ein Zusammenhang zwischen kommunaler Selbstverwaltung, den in Rede stehenden Verkehrsregelungen der Stadt und der großen Justizreform erschließt sich der Landesregierung auch nicht.

Zu 2: Gemäß § 39 DRiG hat sich ein Richter innerhalb und außerhalb seines Amtes, auch bei politischer Betätigung, so zu verhalten, dass das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird. Ob der Richter mit seinem Schreiben gegen das ihm obliegende Mäßigungsgebot verstoßen hat, ist im Rahmen der Dienstaufsicht zu überprü

fen. Der Präsident des Landgerichts Hannover ist als unmittelbarer Dienstvorgesetzter mit Bericht des Direktors des Amtsgerichts Neustadt vom 14. Juni 2005 informiert worden und hat die aus Sicht der Dienstaufsicht erforderlichen Maßnahmen ergriffen.

Der Grundsatz der Unabhängigkeit von Richtern wird darüber hinaus nicht berührt.

Hinsichtlich der Weisungsabhängigkeit von Mitarbeitern der Geschäftsstelle wirft das Verhalten des Richters aus Sicht der Landesregierung keine Probleme auf.

Zu 3: Es sind seitens der Landesregierung keine Konsequenzen zu ziehen.

Anlage 19

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 28 der Abg. Renate Geuter (SPD)

Gesundheitsrisiken durch Feinstaubwolke aus Hühnerstall?

Am 27. Mai 2005 berichteten mehrere Tageszeitungen (u. a. die Münsterländische Tages- zeitung und die Nord-West-Zeitung) über einen Vorfall in der Gemeinde Baskum, Kreis Vechta.

Den Berichten zufolge mussten insgesamt 26 polnische Erntehelfer mit starken Atemwegsbeschwerden ärztlich behandelt werden, nachdem sie sich während ihrer Arbeit auf einem Salatfeld bei Vestrup durch das Einatmen von Hühnerfeinstaub Verätzungen im Nasen- und Rachenraum zugezogen hatten. Nach Angaben der Polizei seien 15 der polnischen Erntehelfer in die Krankenhäuser Cloppenburg, Vechta, Löningen und Quakenbrück eingeliefert worden. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass die Erntehelfer unmittelbar neben einem Hühnerstall gearbeitet hatten, der gerade ausgestallt wurde. Der ABC-Trupp der Cloppenburger Feuerwehr sei sicherheitshalber vor Ort gewesen und habe Messungen vorgenommen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Ergebnisse haben die Messungen der Cloppenburger Feuerwehr ergeben, und sind andere Experten (z. B. LAVES oder Ge- werbeaufsicht) zu den Messungen hinzugezogen worden, wenn nein, warum nicht?

2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über gesundheitliche Gefahren im Bereich von Hühnerställen (bei Betrieb und Aus

stallung) vor, und wie wird die Bevölkerung über diese Gefahren informiert?

3. Was unternimmt die Landesregierung, um weitere gesundheitsgefährdende Vorfälle dieser Art auszuschließen?

Bereits am Vormittag des 26. Mai 2005 klagten auf einem Salatfeld in Vechta-Vestrup tätige Erntehelfer über gesundheitliche Beeinträchtigungen. Von dem herbeigerufenen Notarzt wurden fünfzehn Personen aufgrund von Schwellungen der Nasenschleimhaut mit Blutungsneigung und fünf Personen aufgrund massiver Atembeschwerden zur Begutachtung und Beobachtung in die Krankenhäuser Vechta, Cloppenburg, Löningen und Quakenbrück eingewiesen.

Die Ursache dieser Symptome ist bisher nicht mit ausreichender Sicherheit zu bestimmen. Den Angaben der Betroffenen zufolge könnten sie mit einer am Vortag des Vorfalls beobachteten Wolke in Zusammenhang stehen. Nach einem Bericht der Landwirtschaftskammer Weser-Ems soll die Ursache darin bestehen, dass im Geflügelstall ein auf einem Radlader befindliches Fass mit Milbenbekämpfungsmittel infolge eines Unfalls ausgelaufen ist. Dieses Mittel sollte nach dem Ausstallen eingesetzt werden. Infolge der damals hohen Temperaturen soll sich das Mittel sofort verflüchtigt haben und durch die Lüfter ausgetreten sein. Kriminalpolizeiliche Untersuchungen zur Ermittlungen der möglichen Erkrankungsursachen sind eingeleitet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Messungen der Cloppenburger Feuerwehr haben keine verwertbaren Hinweise ergeben. Zu diesen Messungen wurden das Gesundheitsamt des Landkreises hinzugezogen.

Zu 2: Unabhängig von den einleitenden Ausführungen weise ich darauf hin, dass der Landesregierung keine Erkenntnisse über konkrete gesundheitliche Gefahren im Bereich von Hühnerställen vorliegen. Den latenten Gefahren des Umgangs mit Gefahrstoffen in der Nahrungsmittelproduktion ist durch die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen ausreichend Rechnung getragen. Es liegen Studien des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes sowie der Ludwig-MaximilianUniversität, München, vor. Zur Information der Bevölkerung sind diese Studien im Internet veröffentlicht worden:

die Niedersächsische Lungenstudie unter http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C9216 418_L20.pdf,

„Atemwegserkrankungen und Allergien bei Einschulungskindern im ländlichen Raum“ unter http://www.nlga.niedersachsen.de/um

welt/aabel_ho.htm.

Zu 3: Sobald die Erkrankungsursachen ermittelt sind, wird die Landesregierung über die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen entscheiden.

Anlage 20

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 29 der Abg. Brigitte Somfleth (SPD)

„Zukunftsfähiges Niedersachsen“ - stoppt die Landesregierung auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung?

Seit dem Weltgipfel von 1992 in Rio de Janeiro haben sich die Staaten der Welt verpflichtet, ihre Entwicklung an den Zielen der Nachhaltigkeit auszurichten.

„Als Leitbild für die gesellschaftliche Entwicklung bedeutet Nachhaltigkeit... soziale, ökonomische und ökologische Zielsetzungen und Rahmenbedingungen generationsübergreifend gleichrangig zu berücksichtigen. Damit soll eine Verbindung geschaffen werden zwischen individuellen Ansprüchen, gesellschaftlichen Anforderungen, Ressourcenschonung, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie dem Ausgleich unterschiedlicher wirtschaftlicher Interessen“ (aus dem Antrag Drs. 13/3593, Umsetzung der Agenda 21 in Niedersachsen vom 22. Januar 1998).

Vor gut zwei Jahren fand die Folgekonferenz des Gipfels von Rio (Rio +10) in Johannesburg statt; hier sollten die Länder der Welt dokumentieren, was in den vergangenen zehn Jahren für die nachhaltige Entwicklung getan worden war.

Die Bundesregierung hat, nachdem sie im Jahr 2000 einen ständigen Staatssekretärausschuss (green cabinet) im Kanzleramt eingerichtet und im Mai 2001 einen „Rat für Nachhaltigkeit“ aus Vertretern aus gesellschaftlich relevanten Gruppen und anderen bedeutenden Persönlichkeiten berufen hatte, im April 2002 unter dem Titel „Perspektiven für Deutschland“ ihre Strategie für eine nachhaltige Entwicklung in Deutschland verabschiedet.

Knapp zwei Jahre danach hat sie im Jahr 2004 mit dem „Fortschrittsbericht“ Rechenschaft über das bisher Erreichte abgelegt (erste Zwischen- bilanz).

Das Kapitel IV des Fortschrittsberichtes befasst sich mit den Aktivitäten der Länder. Dort heißt es auf Seite 28: „Die Länder spielen eine wichtige Rolle bei der Formulierung und Durchsetzung einer Politik der Nachhaltigkeit. Für viele der notwendigen Maßnahmen sind sie zuständig.“

Für Niedersachsen ist auf Seite 31 des Fortschrittsberichts nachzulesen: 1996 wurden ein interministerieller Arbeitskreis und ein Runder Tisch Agenda 21 (Landesregierung und gesell- schaftliche Gruppen) eingerichtet. 1998 hat das Kabinett das Landesprogramm Nachhaltige Entwicklung in Niedersachsen und 1999 den Bericht zur Umsetzung der Agenda 21 in Niedersachsen beschlossen. Für den Zeitraum 2001 bis 2006 existiert ein Förderprogramm Lokale Agenda 21 aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Europäischen Sozialfonds für Kommunen in strukturschwachen Gebieten. Eine Fortführung des Programms ab 2007 ist in Vorbereitung.

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass für den Fortschrittsbericht 2004 fast ausschließlich Aktivitäten aufgeführt werden, die bereits in der letzten Legislatur auf den Weg gebracht wurden, frage ich die Landesregierung:

1. Wo stehen wir heute bei der Umsetzung der im Januar 1998 mit großer Mehrheit vom niedersächsischen Landtag beschlossenen Nachhaltigkeitsstrategie „Umsetzung der Agenda 21 in Niedersachsen“, welche Agenda-21-Aktivitäten und -Programme wurden fortgesetzt und welche gestoppt?

2. Welche eigenen Aktivitäten hat die Landesregierung seit 2003 außer der Teilnahme am Projekt „Norddeutsche Partnerschaft zur Unterstützung der UN Dekade Bildung für nachhaltige Entwicklung 2005 - 2014“ gestartet?

3. Wie werden die von der Landesregierung benannten wichtigsten 17 Umweltindikatoren (Kernindikatoren) bei der Umsetzung der vom Niedersächsischen Landtag beschlossenen Nachhaltigkeitsstrategie „Umsetzung der Agenda 21 in Niedersachsen“ angewendet, und welche Ergebnisse haben diese Anwendungen bisher erbracht?

Ich beantworte die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die ehemalige Landesregierung hatte im November 1997 das Landesprogramm „Nachhaltige Entwicklung in Niedersachsen“ beschlossen. Der Niedersächsische Landtag hat dieses Programm in einer Entschließung „Umsetzung der Agenda 21 in Niedersachsen“ (Drs. 13/3679) vom Januar 1998 unterstützt und die Landesregierung aufgefordert, dem Landtag über den Fortgang ihrer Aktivitäten zu berichten. Dieser Auforderung ist sie

mit dem „Bericht der Niedersächsischen Landesregierung an den Landtag - Umsetzung der Agenda 21 in Niedersachsen“ (Drs. 14/920) im Juli 1999 nachgekommen. Damit ist dieser Vorgang - rein formal betrachtet - abgeschlossen.

Die Förderrichtlinie des Umweltministeriums „Lokale Agenda 21-Prozesse“ für den Zeitraum 2001 bis 2006 zur Unterstützung kommunaler Agenda 21-Projekte in Ziel 2-und Übergangsgebieten aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) ist unverändert in Kraft. Trotz zum Teil großer Probleme der Kommunen bei der Kofinanzierung der EU-Mittel konnten seit der Regierungsübernahme im März 2003 insgesamt 51 kommunale Projekte neu in die Förderung aufgenommen werden.

Zu 2: Die Landesregierung will ihre Anstrengungen zur Unterstützung von Nachhaltigkeitsaktivitäten unter Berücksichtigung auch der finanziellen Nachhaltigkeit fortentwickeln. Unter anderem sind für die kommende EU-Förderperiode 2007 - 2013 mehrere Förderprogramme in Vorbereitung. Angesichts der laufenden Beratungen über den nächsten EU-Haushalt können derzeit Angaben über die Höhe der künftigen Fördermittel nicht gemacht werden.

Bereits im Juli 2003 hat das Kabinett den Interministeriellen Arbeitskreis „Landesentwicklung und ländliche Räume“ (IMAK) eingerichtet. In insgesamt sieben Projektgruppen erarbeitet der IMAK gegenwärtig Handlungsempfehlungen und Orientierungshilfen für die Umsetzung von Handlungskonzepten zur nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume als Zielvorgabe für alle Aufgabenfelder der Landesregierung.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit für Nachhaltigkeit in Niedersachsen hat das Umweltministerium im November 2003 gemeinsam mit der Landeshauptstadt Hannover im Rathaus eine große Informationsveranstaltung zum Thema „Nachhaltiger Konsum“ durchgeführt. Anlass war das 25jährige Jubiläum des Umweltzeichens „Blauer Engel“. Dort wurden die Besucher durch Vorträge - u. a. von Bundesminister a. D. Hans-Dietrich Genscher als prominentem Gastredner -, Workshops und einer Ausstellung über vielfältige Aspekte des Nachhaltigen Konsums informiert (Nach- haltiger Warenkorb, Neue Lebensstile, Zukunfts- gestaltung durch Verbraucherverhalten, fair trade - Produktausstellung u. v. m.).

Zu 3: Die 17 niedersächsischen Umweltindikatoren (Kernindikatoren) bieten auf Grundlage vorhandener Daten aggregierte Umweltinformationen. Sie tragen zur Umsetzung des Leitprinzips Nachhaltigkeit bei.