Protocol of the Session on June 24, 2005

In einer Pressemitteilung vom 1. Juni 2005 informiert das Niedersächsische Umweltministerium: „Auch in diesem Jahr werden für Kooperationen zwischen Wasserversorgern und Wassernutzern wie im Vorjahr rund 10,5 Millionen Euro für freiwillige Vereinbarungen und Ausgleichszahlungen bereitgestellt. Hinzukommen 5 Millionen Euro für Beratung.“ Weiterhin ist zu lesen: „Niedersachsen bleibt somit verlässlicher Partner und Garant für eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Trinkwasserversorgern. Auch wenn wir anstreben, die Verantwortung für diese Aufgabe ab nächstem Jahr verstärkt vor Ort wahrnehmen zu lassen, wird dies so bleiben. Bei den Überlegungen geht es vor allem darum, den administrativen Aufwand insgesamt zu verringern.“

Demgegenüber ist in der Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 10. Juni 2005 Folgendes zu lesen: „Die Kooperation zwischen Landwirten, die in Wasserschutzgebieten zum Grundwasserschutz weitgehend auf Stickstoffdünger und auch Pflanzenschutzmittel verzichten, und den Trinkwasserverbänden wird nicht mehr durch die Landesverwaltung unterstützt. War die Kooperation in der Vergangenheit maßgeblich von der Bezirksregierung fachlich unterstützt worden, so hat die Verwaltungsreform und die Auflösung der Bezirksregierung zur Folge, dass sich das Land komplett dieser Aufgabe entledigt hat.“ Die Folge sei laut EJZ, dass die bisher von der Bezirksregierung übernommenen Aufgaben der Abrechnung der geförderten Maßnahmen und die Prüfung der Leistungen der Landwirte nun von den Trinkwasserversorgern übernommen werden müssten. Das Land beabsichtige dabei jedoch nicht, den zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei den Trinkwasserunternehmen zu bezahlen. Konsequenz sei, dass durch das Abwälzen des Verwaltungsaufwandes den Bauern letztlich weniger Leistungen zur Verfügung stünden.

Wir fragen deshalb die Landesregierung:

1. Ist es zutreffend, dass das Budget für die Kooperation nicht um den bisher angefallenen Anteil der Verwaltungskosten für Abrechnung und Prüfung der Maßnahmen erhöht wird, wenn ja, warum nicht?

2. Welche Einsparungen erwachsen dem Landeshaushalt aus dieser Verlagerung, und was heißt in diesem Zusammenhang „Verringerung des administrativen Aufwandes“?

3. Mit welche konkreten finanziellen Einbußen müssen die Landwirte zukünftig rechnen, und sinkt damit die Bereitschaft, sich an der Kooperation zum Trinkwasserschutz zu beteiligen?

Das niedersächsische Modell für die Durchführung der Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen in den Trinkwassergewinnungsgebieten hat sich bewährt und genießt allgemeine Anerkennung. Im „Kooperationsmodell Trinkwasserschutz“ werden

Finanzmittel aus der Wasserentnahmegebühr zweckgebunden für Trinkwasserschutzmaßnahmen in Kooperationen zwischen Wasserversorgungsunternehmen und Landwirten und weiteren Maßnahmenträgern eingesetzt. Die langjährig erprobte gute Zusammenarbeit zwischen den Wasserversorgern (WVU) und den Landwirten und das dabei entstandene gegenseitige Vertrauen machen heute im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung eine Übertragung von weiteren mit dem Kooperationsmodell verbundenen Aufgaben möglich, die bis Ende 2004 von den Bezirksregierungen durchgeführt wurden. Bis zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen sichert der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Kontinuität der Aufgabenwahrnehmung.

Um die fachlichen Anforderungen aufrechtzuerhalten, wird das Land weiterhin einen Rahmen für die zu finanzierenden Maßnahmen vorgeben und eine Kontrolle über den Einsatz der Mittel organisieren. Die Reform beschränkt sich daher in der Aufgabe Finanzhilfegewährung auf die Straffung der administrativen Abläufe beim Land. Dagegen erscheint bei der Abwicklung der Maßnahmen, die seit Einführung des Programms vor zwölf Jahren bisher ganz oder teilweise vom Land wahrgenommen worden ist, eine Übertragung von Aufgaben auf Dritte möglich. Unabhängig von der Aufgabenwahrnehmung sollen die direkt für Maßnahmen zum Trinkwasserschutz verwendeten Mittel mindestens erhalten bleiben und mit einer höheren Effizienz umgesetzt werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nach § 47 h Abs. 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) ist aus dem Aufkommen der Gebühr für Wasserentnahmen vorab der Verwaltungsaufwand zu decken, der dem Land bei der Abwicklung von Aufgaben im Zusammenhang mit Maßnahmen des Trinkwasserschutzes entsteht; die Höhe des zu berücksichtigenden Verwaltungsaufwandes bemisst sich nach dem Ansatz im Haushaltsplan des Landes. Soweit sich durch die Weiterentwicklung des Kooperationsmodells künftig der Verwaltungsaufwand des Landes verringert, stehen die dadurch frei gewordenen Haushaltsmittel in dem durch das NWG vorgegebenen Rahmen anderen Zweckbestimmungen zur Verfügung. Ob die frei gewordenen Mittel ganz oder teilweise zur Finanzierung zusätzlicher Maßnahmen von

Kooperationen eingesetzt werden, bleibt der jährlichen Haushaltsplanung vorbehalten.

Zu 2: Die beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz in 2005 im Zusammenhang mit der Wasserentnahmegebühr entstehenden Verwaltungskosten belaufen sich in 2005 voraussichtlich auf 2,120 Millionen Euro (Kapitel 15 56 Titel 981 11). Die darin enthaltenen Personalkosten verringern sich aus der Sicht des Landes in dem Umfang wie z. B. der Aufwand für den Abschluss von freiwilligen Vereinbarungen künftig nicht mehr vom Land, sondern von Wasserversorgungsunternehmen zu erbringen ist. Die monetäre Entlastung für den Landeshaushalt durch den angestrebten Aufgabenübergang kann erst beziffert werden, nachdem entschieden ist, in welcher Weise und mit welcher Intensität das Land die Arbeit der Kooperationen begleitet und dafür Personalkapazitäten vorzuhalten hat. Insgesamt betrachtet wird das neue Modell zu einer effizienteren Arbeit führen.

Zu 3: Da sichergestellt wird, dass für die Landwirtschaft und andere Beteiligte keine Reduzierung der zweckgebundenen Finanzmittel eintritt, ist davon auszugehen, dass auch die Bereitschaft zur Teilnahme an Programmen im vollen Umfang erhalten bleibt.

Anlage 17

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 26 des Abg. Klaus-Peter Dehde (SPD)

Gelten die Aussagen von Ministerpräsident Wulff bei seiner China-Reise als Zusage dafür, dass Niedersachsen sich an der geforderten Endlagersuche nach dem Suchverfahren des AkEnd beteiligt?

Im Rahmen der China-Reise des Ministerpräsidenten wurde die Einrichtung einer Professur zur Endlagerforschung atomarer Abfälle angekündigt. Sie soll dem Kompetenzerhalt Deutschlands in diesem Bereich dienen, denn die sichere Endlagerung ist nach Ministerpräsident Wulff „eines der wichtigsten Themen dieser Welt“ (Neue Presse vom 17. Mai 2005). Eine Kooperation mit China wird angestrebt, damit in Deutschland beschrittene Irrwege dort nicht wiederholt werden müssen.

Die Bundesregierung hat 1999 den Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) eingerichtet und beauftragt, ein Verfahren zur Suche eines Standortes für die Endlagerung von allen Arten von radioaktiven Abfällen in Deutschland zu entwickeln. In dem erarbeiteten

Verfahren sollen sozialwissenschaftliche Kriterien gleichrangig zu naturwissenschaftlichen angewendet werden (Empfehlungen des AkEnd, S. 189).

Die Nichtbeachtung sozialwissenschaftlicher Aspekte bei den Überlegungen zu einem atomaren Endlager in Gorleben hat zu einer massiven Ablehnung des Vorhabens in der Region geführt. Die Menschen im Wendland sind vom jahrzehntelangen Widerstand geprägt und stellen alljährlich bei den CASTOR-Transporten zu tausenden ihre Ablehnung auch des Zwischenlagers unter Beweis.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sozialwissenschaftliche Aspekte der Endlagersuche haben unbestritten eine hohe Bedeutung. Wie trägt die Landesregierung dem Rechnung?

2. Die Ansiedlung eines entsprechenden Lehrstuhls bietet sich im Landkreis Lüchow-Dannenberg (wegen der Erreichbarkeit in Dannen- berg) an, er könnte an den Fachbereich Umweltwissenschaften der Universität Lüneburg angebunden werden. Wird die Landesregierung hier ein deutliches Signal setzen und einen Lehrstuhl einrichten, und wenn ja, wie wird dieser ausgestaltet?

3. Wird die Landesregierung ihre Verweigerungshaltung, wonach sie sich nicht an der alternativen Endlagersuche in anderen Medien als Salz beteiligen will, aufgeben (China will in Granit forschen) und konstruktiv am AkEndProzess mitwirken?

Deutschland hat mit seinen Sicherheitskonzepten im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie in der Vergangenheit Maßstäbe gesetzt. Es hat auch frühzeitig die Notwendigkeit und die fachlichtechnische Herausforderung einer langzeitig sicheren Endlagerung der anfallenden radioaktiven Abfälle im tiefen geologischen Untergrund erkannt und konkrete Lösungen entwickelt. Bereits vor mehr als 40 Jahren ist in Deutschland mit Standorterkundungen und Endlagerforschungsarbeiten begonnen worden. Hierbei ist von Technikern und Wissenschaftlern insbesondere auch in Niedersachsen ein Wissen erarbeitet worden, das zwischenzeitlich im weltweiten Vergleich als beispielhaft verstanden wurde.

Mit dem Beginn der Politik des Ausstieges aus der Kernenergie durch die seit 1998 amtierende Bundesregierung ist dieses Know-how aufgrund ständiger Verzögerungen bei der Endlagerung, vor allem durch das Moratorium für die Erkundung in Gorleben, systematisch zurückgefahren worden. Deutschland beginnt seine ehemals führende Position in Fragen zur sicheren Endlagerung radioak

tiver Abfälle zu verlieren und läuft Gefahr, langjährige Erfahrungen und Investitionen faktisch zu entwerten. In der modernen wissenschaftlichen Forschung und technischen Entwicklung ist Stillstand gleichbedeutend mit Rückschritt.

Nach Auffassung der Landesregierung ist die Endlagerung radioaktiver Abfälle technisch machbar. Die gemeinsamen Beschlüsse von Bund und Ländern aus den Jahren 1979, 1981 und 1990 sind nach wie vor die konsensuale Grundlage der nuklearen Entsorgung in Deutschland. Danach soll der Salzstock Gorleben als Endlager für insbesondere hochradioaktive wärmeentwickelnde Abfälle untersucht werden. Schacht Konrad soll als Endlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung fertig gestellt und in Betrieb genommen werden, sobald der im Mai 2002 unter der amtierenden Bundesregierung erteilte Planfeststellungsbeschluss vollziehbar ist. Dabei kann nach Auffassung der Landesregierung mit einer geeigneten Informations- und Öffentlichkeitsarbeit an den Standorten ein wesentlicher Beitrag zur Akzeptanz und zur Vertrauensbildung in Bezug auf die Entsorgung und die Endlagerung radioaktiver Abfälle geleistet werden.

Ziel der Landesregierung ist es, die von der amtierenden Bundesregierung eingeleiteten Fehlentwicklungen zu korrigieren und Niedersachsen wieder zu einem über die Grenzen Deutschlands hinaus anerkannten kompetenten Gesprächs- und Vertragspartner auf dem Gebiet der Endlagerung radioaktiver Abfälle zu entwickeln.

Die zwischen der China National Nuclear Corporation, der Technischen Universität Clausthal und der DBE Technology GmbH kürzlich vereinbarte Zusammenarbeit dient dazu, China bei der Endlagersuche zu unterstützen. Dazu sollen auch chinesische Experten an der TU Clausthal ausgebildet werden. Die für die Endlagerung in China vorgesehenen Standortregionen liegen weit außerhalb bewohnter Gebiete, sodass sich die Frage der „sozialwissenschaftlichen Komponente“ hier nicht stellt. Es geht auch keineswegs darum, etwa deutsche Abfälle nach China zu exportieren.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die vom Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) im Auftrag der rotgrünen Bundesregierung entwickelten sozialwissenschaftlichen Kriterien wären als flankierende

Maßnahme bei der fachlich-wissenschaftlichen Suche eines Endlagers in einem Land, das diese Aufgabe erstmalig in Angriff nimmt, anwendbar. In Deutschland besteht hierfür in dieser Form derzeit kein Bedarf.

Zu 2: Die Errichtung eines Lehrstuhls an der Stiftungsuniversität Lüneburg mit Standort Dannenberg ist nicht geplant.

Zu 3: Die Frage einer alternativen Endlagersuche stellt sich zurzeit nicht, da die Landesregierung die Inbetriebnahme des Endlagers Schacht Konrad und die Fortsetzung der ergebnisoffenen Erkundung des Salzstockes Gorleben befürwortet.

Erst für den Fall, dass sich der Standort Gorleben entgegen aller bisherigen Untersuchungsergebnisse als ungeeignet erweisen sollte, wäre bundesweit ein neues Standortauswahlverfahren für ein Endlager für wärmeentwickelnde Abfälle durchzuführen, das auch alternative Wirtsgesteine zu Salz einschließen kann.

Anlage 18

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 27 der Abg. Susanne Grote (SPD)

Kommunales Stadtmarketing als neuer Kernbereich der Justiz?

Wie viele niedersächsische Kommunen, so beschäftigt sich auch die Stadt Neustadt am Rübenberge seit geraumer Zeit mit dem Thema Stadtmarketing. Nicht nur die örtliche Presse begleitet diesen Prozess mit großem Interesse. Auch ein der Fragestellerin namentlich bekannter Richter am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge hat sich mit Schreiben vom 27. April 2005 insbesondere zu den Verkehrsregelungen in der Neustädter Innenstadt geäußert. Weiterhin hat sich dieser Amtsrichter auch deutlich negativ über das Engagement einiger Neustädter Bürger geäußert. Das Schreiben, das an den Bürgermeister der Stadt Neustadt sowie an die Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen versendet wurde, trägt den Briefkopf des Amtsgerichts Neustadt und wurde durch die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle ausgefertigt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Beinhaltet die von der Justizministerin betriebene große Justizreform die Einmischung in kommunale Selbstverwaltungsaufgaben?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die Handlungsweise des agierenden Richters insbesondere unter dem Blickwinkel der Unabhängigkeit

von Richtern und der Weisungsgebundenheit von Mitarbeitern der Geschäftsstelle?

3. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung daraus?

Der zum Anlass der Anfrage genommene Sachverhalt ist dahin zu präzisieren, dass ein Richter des Amtsgerichts Neustadt sich zwar zu einem kommunalpolitischen Thema hat äußern wollen. Das von ihm stammende Schreiben vom 27. April 2005 trägt im Briefkopf seinen Namen und weist ihn als Richter des Amtsgerichts Neustadt aus. Das Schreiben des Richters wurde jedoch als Ausfertigung mit entsprechendem Vermerk der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle einem Formular-Begleitschreiben vom 3. Mai 2005 beigefügt und versandt. Das Begleitschreiben trägt den Briefkopf des Amtsgerichts und erweckt damit insgesamt den Anschein eines gerichtlichen Schreibens. Diese Handhabung erfolgte jedoch versehentlich und war vom Richter nicht beabsichtigt. Dem Bürgermeister der Stadt Neustadt gegenüber hat der Direktor des Amtsgerichts, sobald er hiervon erfuhr, den Sachverhalt am 17. Mai 2005 schriftlich klargestellt und den unzutreffenden Eindruck eines amtlich verfassten Schreibens ausgeräumt.

Der Bürgermeister hat sich am 1. Juni 2005 für die schnelle Klarstellung bedankt; in diesem selben Schreiben hebt der Bürgermeister ausdrücklich die aus seiner Sicht gute und unkomplizierte Zusammenarbeit von Rat und Verwaltung der Stadt Neustadt am Rübenberge zum Amtsgericht hervor.

Nach Kenntnis der Landesregierung ist auch die Verfasserin der Mündlichen Anfrage mittlerweile im Besitz des Antwortschreibens des Bürgermeisters vom 1. Juni 2005.