Protocol of the Session on June 24, 2005

Zur Situation der Realschule Sögel ist zu sagen, dass regelmäßig - wie auch in diesem Fall - die kommissarischen Schulleitungen die Anrechnungsstunden gemäß § 12 der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (ArbZVO-Lehr) erhalten. Nachteile für die Realschule Sögel sind bislang nicht bekannt geworden. Vielmehr ist aufgrund der Tüchtigkeit der stellvertretenden Leitung und des Kollegiums diese in der Tat nicht einfache Situation der Abwesenheit der Schulleitung bislang bravourös gemeistert worden. Dies verdient ausdrückliche Anerkennung, die ich auch gerne ausspreche.

In der Tat ist es misslich, wenn sich die Anerkennung nicht auch finanziell ausdrücken lässt. Eine Zulagenzahlung gemäß § 46 des Bundesbesoldungsgesetzes für die Wahrnehmung der Schulleitungsaufgaben ist hier zu meinem Bedauern nicht möglich, da die Planstelle noch besetzt ist. Es ist allerdings auch nichts Ungewöhnliches, dass eine Beamtin oder ein Beamter Tätigkeiten zu verrichten hat, die einer höheren Besoldungsgruppe zuzuordnen sind.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Verlängerung der Abordnung erfolgt nunmehr mit der Absicht der Versetzung, sodass die Schulleiterstelle in absehbarer Zeit ausgeschrieben und wieder besetzt werden kann.

Zu 2: Zurzeit ist neben der oben angesprochenen Abordnung noch ein Schulleiter eines Gymnasiums

aus Neustadt, allerdings unterhälftig, an das Kultusministerium abgeordnet; eine Nachbesetzung ist dort insofern nicht angezeigt.

An die Schulinspektion ist zurzeit weder eine Schulleiterin noch ein Schulleiter abgeordnet.

Für die Wahrnehmung von Aufgaben des Landesamtes für Lehrerbildung und Schulentwicklung am Standort Oldenburg ist der Leiter einer Hauptund Realschule in Edewecht aktuell mit zwei Fünfteln seiner Wochenstundenzahl und ab dem 1. August 2005 voll abgeordnet worden

Bei der Landesschulbehörde stellt sich die Situation folgendermaßen dar:

Momentan sind sechs Schulleiterinnen und Schulleiter von Gymnasien in Bad Essen, Braunschweig, Clausthal-Zellerfeld, Ganderkesee, Langenhagen und Springe zur Dienstleistung in die Landesschulbehörde abgeordnet.

Aus den sonstigen Schulformen sind weitere neun Schulleiterinnen und Schulleiter an der Landesschulbehörde tätig. Betroffen sind drei Förderschulen in Emsbüren, Laatzen und Lingen, eine Grund- und Hauptschule in Wolfenbüttel, eine Hauptschule in Burgwedel, zwei Haupt- und Realschulen in Hannover und Lemwerder und zwei Realschulen in Hameln und Hannover. Dabei sind zwei Fälle mit aufgeführt, in denen die Abordnung mit dem Ziel der Versetzung im Anschluss an ein Aufstiegsverfahren ausgesprochen wurde. Die Versetzungen sollen so bald als möglich realisiert werden.

Im Übrigen werden in der Schulverwaltung zurzeit noch vier ehemalige Leiterinnen und Leiter von Orientierungsstufen verwendet, denen eine neue Funktionsstelle bislang nicht zugeordnet werden konnte.

Zu 3: Alle Abordnungen sind notwendig, um im MK und in der Landesschulbehörde die notwendigen Rahmenbedingungen sicherzustellen für das ganz wesentliche Ziel jeder Schulpolitik, nämlich vollen und guten Unterricht an unseren Schulen zu erteilen. Sie werden im Zuge des anstehenden Prozesses der schrittweisen Einführung der Eigenverantwortlichen Schule wieder abgebaut werden können, da sich die Aufgaben der Schulaufsicht entsprechend reduzieren werden. Der mit der Frage unterstellte Widerspruch zwischen Zielen und Handlungen besteht daher nicht.

Anlage 7

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 16 der Abg. Ina Korter und Hans-Joachim Janßen (GRÜNE)

Wiederbesetzung der Schulleitungsstelle an der KGS Wittmund

An der KGS Alexander-von-Humboldt-Schule Wittmund und in der Landesschulbehörde ist seit Anfang April 2005 bekannt, dass die Stelle der Schulleiterin frei wird. Die im Schulverwaltungsblatt 5/2005 veröffentlichte Stellenausschreibung wurde von der Landesschulbehörde zurückgezogen.

Es gibt Bestrebungen, die KGS Wittmund zu teilen und ein eigenständiges Gymnasium auszugliedern. Von Elternräten werden diese Bestrebungen jedoch eindeutig abgelehnt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen ist die Schulleitungsstelle der KGS Wittmund bislang nicht ausgeschrieben worden bzw. die Ausschreibung im Schulverwaltungsblatt zurückgezogen worden?

2. Bis wann soll diese Stelle ausgeschrieben und bis wann soll sie wiederbesetzt werden?

3. Auf welche Weise will die Landesregierung die Weiterarbeit der KGS Wittmund sicherstellen?

Die Schulleiterin der Alexander-von-Humboldt-Gesamtschule in Wittmund (KGS Wittmund) hat sich um die Leiterstelle der Deutschen Schule in Paris mit Erfolg beworben. Mit Schreiben vom 13. Mai 2005 teilt das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - dem Kultusministerium mit, dass die Beurlaubung für den Auslandsdienst für die Zeit vom 4. August 2005 bis 3. August 2011 vertraglich festgelegt worden ist. Die Schulleiterin hat den Vertrag mit Datum vom 12. Mai 2005 unterzeichnet.

Vor diesem Hintergrund hat das Kultusministerium auf Bitte der Landesschulbehörde, Abteilung Osnabrück, die Leiterstelle an der KGS Wittmund im Schulverwaltungsblatt 5/2005 zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Auf Bitte der Landesschulbehörde hat das Kultusministerium die Stellenausschreibung dann im Schulverwaltungsblatt 6/2005 zurückgenommen, weil zwischenzeitlich auf der Ebene des Schulträgers Erörterungen über die schulrechtliche Stellung der Schule geführt werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Siehe Vorbemerkung.

Zu 2: Sobald erkennbar wird, dass der Schulträger mit Bezug auf die schulrechtliche Stellung der KGS Wittmund zu keiner anderen Entscheidung gelangt, wird die Schulleiterstelle im Schulverwaltungsblatt erneut ausgeschrieben und unverzüglich wiederbesetzt.

Zu 3: Im Rahmen des Wiederbesetzungsverfahrens von freien Schulleiterstellen ist es in den Fällen einer vorübergehenden Vakanz üblich, dass die Aufgaben der Schulleiterin oder des Schulleiters von der Stellvertretung im Amt wahrgenommen werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Leitungsarbeit an der Schule nicht beeinträchtigt wird. Vergleichbares gilt auch für die Weiterarbeit der Schulleitung an der KGS Wittmund.

Anlage 8

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 17 des Abg. Enno Hagenah (GRÜNE)

Landesregierung will Frühverrentungen stoppen, schickt aber selbst Beamte im Zuge der Verwaltungsreform vorzeitig in den Ruhestand

Am 26. Mai 2005 kritisierte Wirtschaftsminister Hirche in einer Presserklärung den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Verlängerung der 58er-Regelung bis zum Jahr 2007. Niedersachsen wolle den Antrag im Bundesrat ablehnen, weil der Wegfall der Frühverrentung um bis zu zwei Prozentpunkte die Sozialbeiträge mindern würde. Erst im August 2004 hat jedoch das Kabinett im Rahmen der Verwaltungsreform die Versetzung von Beamten aus den Bezirksregierungen nach § 109 NBG beschlossen. Konsequenz war, dass zahlreiche Beamte vorzeitige in den Ruhestand versetzt wurden, während gleichzeitig an anderer Stelle auch für durchschnittlich qualifizierte Tätigkeiten Neueinstellungen erfolgten. Mit diesen doppelten Kosten wird nun der Landeshaushalt belastet.

So wünschenswert die Entlastung der Sozialkassen und auch des Landeshaushalts durch Reduzierung von Versorgungskosten für alle Seiten wäre, agiert die Landesregierung hier offensichtlich mit zweierlei Maß. Öffentlichkeitswirksam propagiert Wirtschaftminister Hirche die Schonung der Sozialsysteme, belastet aber gleichzeitig die Steuerzahler über den Landeshaushalt.

Zur Entlastung der Sozialsysteme würden auch die Förderungen zur Integration älterer Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt sowie der Abbau der Integrationshemmnisse beitragen, um den überproportional hohen Anteil der arbeitslosen älteren Arbeitnehmer über 50 Jahren zu verringern.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erklärung hat die Landesregierung dafür, auf der einen Seite im Zuge der Verwaltungsreform zahlreiche Beamte in den Ruhestand zu schicken, während weiter Neueinstellungen laufen und damit der Landeshaushalt belasten wird, gleichzeitig aber die Frühverrentung in anderen Bereichen abzulehnen?

2. Wird die Landesregierung zukünftig die vom Bund für die Integration von älteren Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt für Niedersachsen zur Verfügung stehenden Fördermittel vollständig abrufen und gegenfinanzieren, um älteren Arbeitnehmern wieder mehr Chancen am Arbeitsmarkt zu sichern?

3. Wird die Landesregierung dem von den Gewerkschaften sowie Bund und Kommunen ausgehandelten Tarifvertrag jetzt beitreten, der keine rein altersbedingten Zuwächse im Gehalt mehr vorsieht und damit beispielgebend ist, um den bisherigen natürlichen Entgeltnachteil bei Einstellung älterer Arbeitnehmer für eine bessere Integrationsfähigkeit in den Arbeitsmarkt abzubauen?

Die Fragen des Abgeordneten Hagenah beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Auf die gestern erteilte Antwort der Landesregierung zu Frage 1 und 3 der Dringlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 15/2051) wird verwiesen.

Zu 3: Tarifverträge werden von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder verhandelt. Ein niedersächsischer Sonderweg kommt daher nicht in Betracht.

Die zwischen Bund/VKA und den Gewerkschaften zunächst ausgehandelten Eckpunkte zum TVöD vom 9. Februar enthalten einige kostenträchtige Elemente, die die Länderhaushalte unzumutbar und untragbar belasten würden. Der TVöD ist nicht „beispielgebend“.

Die Einmalzahlungen in Höhe von 300 Euro würden den niedersächsischen Landeshaushalt bei Übernahme des Tarifabschlusses durch die TdL mit rund 60 Millionen Euro in den Jahren 2005 bis 2007 belasten, da die Beamten nicht schlechter gestellt werden könnten als die Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst.

Bei Übernahme des Tarifabschlusses würde durch Zahlung der Sonderzahlung (Weihnachts- und Urlaubsgeld) der niedersächsische Landeshaushalt mit 569,5 Millionen Euro jährlich belastet, da die Beamten auch insoweit den Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst gleichgestellt werden müssten.

Einen übernahmefähigen TVöD gibt es bisher nicht. Die Tarifvertragsparteien verhandeln nunmehr seit mehr als 20 Wochen beinahe täglich über die Ausformulierung der Regelungen in Tarifvertragstexte, ohne dass bisher Fortschritte erkennbar sind. Ob und welche - besonders für die Länder kostenträchtigen oder aus sonstigen Gründen unakzeptablen Detailregelungen dort noch getroffen werden, ist völlig ungewiss. Eine Übernahme eines nicht bekannten Vertrages kann nicht in Betracht gezogen werden.

Anlage 9

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 18 der Abg. Filiz Polat und Georgia Langhans (GRÜNE)

Abschiebungen in das Kosovo