Protocol of the Session on June 22, 2005

Jetzt erteile ich Frau Ministerin von der Leyen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Schwerpunkt des Artikelgesetzes liegt in der Änderung der Niedersächsischen Bauordnung. Vor allem zwei Ziele sind vorrangig zu nennen, nämlich die Kosteneinsparung beim Bauen und die Erleichterung und Beschleunigung von Verfahren. Das ist ein wichtiges Ziel unter dem Begriff des Bürokratieabbaus.

Eben wurde bereits die Nutzungsänderung bei der Errichtung von Antennenanlagen bis 10 m Höhe diskutiert. Ich weiß, dass in der Bevölkerung Ängste wegen der elektromagnetischen Strahlen bestehen, die von solchen Antennenanlagen ausgehen können. Durch die beabsichtigte Regelung soll aber nur klargestellt werden, dass auch eine Nutzungsänderung eines vorhandenen Gebäudes,

auf dem die Antenne angebracht ist, genehmigungsfrei sein soll.

Zwei Dinge sind hier wichtig: Nach der bisherigen Regelung waren die Antennenanlagen an sich schon genehmigungsfrei. Weiterhin wird durch eine Standortbeschreibung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post bescheinigt, dass die Antennenanlage die vorgeschriebenen Grenzwerte für die abgegebenen elektromagnetischen Strahlungen einhält.

Der zweite Punkt bei dieser umfassenden Änderung der Bauordnung ist die Stärkung des barrierefreien Bauens. Der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit hat empfohlen, auf die Selbstverpflichtung der Verbände der Wohnungswirtschaft zu setzen. Im Einzelfall soll dafür gesorgt werden, dass Rollstuhlfahrern geeigneter Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Sie haben die Diskussion im Ausschuss ausführlich geführt. Es wurde beklagt, dass die bisherige Vorgabe, jede achte Wohnung rollstuhlgerecht neu zu bauen, den Wünschen von Mietern und Vermietern nicht gerecht würde, wenn z. B. eine barrierefreie neue Wohnung keinen Abnehmer findet, während sich ein Mieter an einem anderen Ort den barrierefreien Umbau in der gewohnten Umgebung wünscht. Also scheint die bisherige Regelung starr zu sein und nicht den Bedürfnissen vor Ort gerecht zu werden.

Eines aber sage ich ganz klar: Die neue Regelung darf keinen Anreiz geben, weniger barrierefrei zu bauen. Deshalb begrüße ich die Selbstverpflichtung der Wohnungswirtschaft und die QuasiBefristung der Änderung. Die gesetzliche Regelung, im Neubau jede achte Wohnung in einem Gebäude rollstuhlgerecht zu bauen, wird versuchsweise für vier Jahre ausgesetzt. Wir werden nach vier Jahren Bilanz ziehen können, ob diese Regelung - das ist das Ziel - tatsächlich flexibler ist und vor allem den Bedürfnissen der Beteiligten eher gerecht wird.

Nun zum Antrag der SPD betreffend die Rauchmelder. Herr Harden, Ihre persönlichen Angriffe auf meine Person sind so meilenweit von einer Sachdiskussion entfernt, dass ich mich auf dieses Niveau nicht herabbegeben werde.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zwei Fragen stehen hier im Raum: Erstens. Inwieweit gehen dadurch die Zahlen der Todesfälle stärker zurück, als wenn der Einbau von Rauch

meldern freiwillig ist? Zweitens. Wie lassen sich die Kontrollen durchführen? - Es ist hier ausführlich die Frage des Zugangs des Vermieters zu einer Wohnung des Mieters thematisiert worden.

Herr Harden, die Bauministerkonferenz der Länder hat wiederholt und in großer Mehrheit von der Verpflichtung Abstand genommen. Da sind auch SPD-regierte Länder mit dabei gewesen. Die Aufnahme entsprechender Regelungen in die Musterbauordnung der Länder wurde abgelehnt, da die Wirkung und der bürokratische Aufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen.

Es ist weiterhin nicht bekannt, ob die Regelung in den Ländern, die in ihren Landesbauordnungen bereits eine Installationspflicht für Rauchwarnmelder in Wohnungen haben, wirkt. Das Land Rheinland-Pfalz - wir haben dort nachgefragt - hat mitgeteilt, dass dort über den Vollzug der Regelung bisher nichts bekannt ist. In den übrigen Ländern, in denen entsprechende Regelungen eingeführt worden sind, ist dies erst kürzlich geschehen, sodass Erfahrungen mit dem Vollzug hier auch nicht erwartet werden konnten.

Es gibt eine Zahl aus dem Ausland, die auch Sie genannt haben. In Großbritannien z. B. sind nach Einführung der Installationspflicht 80 % der privaten Haushalte mit Rauchwarnmeldern ausgestattet gewesen, und die Zahl der Brandopfer ist um 40 % zurückgegangen. Aber diese Zahlenangaben aus Großbritannien konnten nicht durch amtliche Quellen bestätigt werden, sondern sie stammen von diversen Internetseiten von Rauchwarnmeldeherstellern. Insofern ist und bleibt das ein kontroverses Thema.

Der zweite Punkt, wie die Verpflichtung durchzusetzen ist, ist hier, glaube ich, ausführlich diskutiert worden, sodass ich darauf jetzt nicht mehr eingehen werde.

Schließlich ändern wir mit diesem Gesetz auch das Gesetz über die Landesversicherungsanstalt Braunschweig-Hannover vom 20. November 2002. Der Grund für dieses Vorgehen ist einzig und allein terminlicher Natur. Es war ausgesprochen wichtig, diesen Teil hier anzuhängen. Ich möchte mich bei allen Beteiligten im Ausschuss ausdrücklich dafür bedanken, dass sie hoch kooperativ mit daran gearbeitet haben, dass dieses heute technisch möglich ist. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Schwarz hat um zusätzliche Redezeit gebeten. Ich gebe ihm drei Minuten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, die beiden letzten Punkte will ich noch einmal aufgreifen. Wir haben das im Ausschuss in der Tat sehr sachlich diskutiert.

Was die Frage der Bürokratie betrifft, so haben die Schornsteinfegerinnungen deutlich gemacht, dass sie bereit sind, vorhandene Rauchmelder im Rahmen der regulären Prüfung kostenlos zu überprüfen. Insofern ist die damals in der Anfrage getroffene Aussage, das verursache viel Bürokratie und koste viel Geld, hinfällig.

Zweitens ist in der Tat auch im Ausschuss darauf hingewiesen worden, dass die Länder Hessen, Schleswig-Holstein und das Saarland gute Erfahrungen damit gemacht haben. Ob das in Rheinland-Pfalz anders ist, weiß ich nicht. Tatsache aber ist, dass auch CDU-regierte Länder deutlich machen, dass es viel Sinn macht, das in die Bauordnung hineinzuschreiben, weil Brandtote in der Regel Rauchopfer sind und weil das Gefährliche bei einem Feuer wirklich der Rauch und nicht das Feuer selbst ist. Man braucht nur wenige Atemzüge den Rauch einzuatmen und wird das nicht überleben können.

Da das so ist, hat der Landesfeuerverband - nicht 2002, sondern 2004 - in einer erneuten Resolution nachdrücklich darauf hingewiesen, dass er den pflichtgemäßen Einbau von Rauchmeldern in allen Privatwohnungen für unumgänglich hält. Die Feuerwehren im Land Niedersachsen haben uns einvernehmlich aufgefordert, diese Maßnahme zur Sicherung und zur Rettung von Menschenleben wie in anderen Bundesländern endlich umzusetzen. In der Tat können wir nicht negieren, dass - das ist eine tolle Sache - durch eine solch simple Maßnahme in Niedersachsen 60 bis 70 Menschen gerettet werden könnten.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Angesichts dessen kommen Sie doch bitte nicht mit bürokratischen Hemmnissen! Es gibt sehr wenige Gesetzesvorhaben, bei denen wir mit derart einfachen Mitteln gemeinsam dazu beitragen können, dass Menschenleben geschützt wer

den, dass Kinder und übrigens auch Feuerwehrleute geschützt werden, die nämlich sonst in die Wohnungen müssten, um die Menschen dort herauszuholen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

In diesem Sinne halte ich Ihre Argumentation wirklich für fadenscheinig. Sie alle sind doch von Ihren Kreisbrandmeistern angesprochen worden. Sich an dieser Stelle zu zerstreiten, ist überhaupt nicht sachgerecht.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung über die Drucksache 1100. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Mehrheit. Das ist so beschlossen.

Artikel 1/0. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Auch das ist die Mehrheit.

Artikel 1/1. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Auch das ist so beschlossen.

Artikel 2. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt zu? - Das ist so beschlossen.

Artikel 3. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. - Wer stimmt dafür?

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Was ist ei- gentlich mit den Gegenstimmen?)

- Es stimmen alle zu.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Wir ha- ben schon bei Artikel 2 dagegen ge- stimmt!)

- Dann frage ich nach den Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Das ist so beschlossen.

Gesetzesüberschrift. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. - Wer

stimmt ihr zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist auch dies so beschlossen.

Wer in der Schlussabstimmung dem Gesetz zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist das Gesetz so beschlossen.

Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD ablehnen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Dann ist auch dies so beschlossen.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 5: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/1915 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 15/1985

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit lautet auf Ablehnung.

Berichterstatterin ist Frau Meißner von der FDPFraktion. Ich erteile ihr das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit empfiehlt Ihnen in der Drucksache 1985, den Gesetzentwurf zur Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe abzulehnen. Diese Beschlussempfehlung wird von den Ausschussmitgliedern der Fraktionen der CDU und der FDP getragen.

(Vizepräsidentin Ulrike Kuhlo über- nimmt den Vorsitz)

Die Ausschussmitglieder der antragstellenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben sich für die Annahme des Gesetzentwurfs ausgesprochen. Im mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen ist mit demselben Ergebnis abgestimmt worden.

Da zu dem Gesetzentwurf gleich noch geredet wird, nehme ich an, dass Sie damit einverstanden sind, wenn ich den Bericht im Übrigen zu Protokoll gebe, was ich hiermit tue.

(Beifall)