Dann frage ich auch, warum diese Landesregierung mit all ihren guten Beamten diesen angeblichen Fehler nicht bemerkt hat;
In Ihrer Begründung schreiben Sie, liebe Kollegen von der CDU und von der FDP, diese Änderung des Kindertagesstättengesetzes habe keine Auswirkung auf den Landeshaushalt. Das stimmt. Aber sie hat sehr große Auswirkungen auf einkommensschwache Eltern.
Sie hat große Auswirkungen auf eben die einkommensschwachen Eltern, die ab dem 1. August ihre Kinder in die Kindertagesstätten hätten schicken können, ohne Beiträge dafür zu zahlen. Auch eine Verbesserung, die Sie diesen Eltern vorenthalten, ist für diese eine reale Verschlechterung.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Bernd Althusmann [CDU]: Das ist doch Unsinn! Das stimmt nicht! - Heinz Rolfes [CDU]: Es kann keine Verschlechterung geben, wenn es vorher keine Verbesserung gege- ben hat!)
Aber diese negative Auswirkung ist ja offensichtlich durchaus beabsichtigt, wie ich den Ausführungen des Parlamentarischen Geschäftsführers, Herrn Althusmann, entnehmen konnte. Er rechtfertigt diese Neuregelung nämlich mit der finanziellen Entlastung der Kommunen von jährlich 10 Millionen Euro.
- Sie schreien nur dazwischen, weil Sie Angst haben, da Sie gesehen haben, welche Wirkung das in der Öffentlichkeit hat. Seien Sie einfach mal still, und hören Sie zu.
„Er befürchtet“, so die HAZ vom 16. Juni, „dass die Kommunen die Mehrbelastung an alle Kindergarteneltern weitergegeben hätten. Dann müssten alle höhere Gebühren bezahlen.“
Das wollte die CDU nicht. Nun kann man ja einmal rechnen. Bei 250 000 Kindern in unseren Kindertagesstätten und angenommenen Mehrkosten von 10 Millionen Euro im Jahr hätte das bedeutet, dass jeder Elternteil pro Kind 3,33 Euro im Monat hätte mehr zahlen müssen. Das wollen Sie nicht. Sie wollten nicht, dass auch die Besserverdienenden mehr zahlen sollen.
Ihnen ist es lieber, dass die einkommensschwachen Eltern pro Monat 90 bis 100 Euro mehr zahlen müssen.
Wir wollen so etwas nicht. Wir wollen, dass auch einkommensschwache Eltern ihre Kinder lange in die Kindergärten schicken können.
Sie, Herr Busemann, haben gesagt, die Gesetzesänderung würde die frühkindliche Bildung nicht berühren. Das stimmt doch gar nicht. Je früher wir die Kinder, und zwar möglichst alle, in die Kindergärten schicken können, umso besser. Deswegen sind wir dafür, dass die Hartz-Regelungen auch in Niedersachsen greifen. Ich finde es allerdings sehr bedauerlich, dass die zuständige Sozial- und Familienministerin, Frau von der Leyen, selbst bei so eklatanten familienpolitischen Fragen wieder einmal schweigt.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Astrid Vockert [CDU]: Kita ist bei uns Gott sei Dank Bildungspoli- tik!)
Ich frage mich: Was soll man denn von einer Sozialministerin erwarten, die ewig zustimmt, sei es bei der Streichung der Hausaufgabenhilfe, sei es bei der Kürzung von Förderstunden, sei es bei der
Abschaffung von Lernmittelfreiheit - das alles betrifft die Familie -, und die dann sogar noch selbst die Streichung des Blindengeldes vorschlägt? - „Sozialministerin“ kann man so etwas nicht nennen.
Zu Ihrer Behauptung, die Erhöhung würde die niedersächsischen Kommunen sehr belasten: Abgesehen davon, dass die Kommunen von der Hartz-Gesetzgebung finanziell profitieren und allein durch die Neugestaltung der Einkommensgrenzen bundesweit um 45 Millionen Euro entlastet werden, ist Ihre Argumentation mit der Mehrbelastung der Kommunen aber auch aus anderen Gründen an Doppelzüngigkeit nicht zu überbieten. Sie sind es doch, die den Kommunen 100 Millionen Euro Entlastung durch die Hartz-Gesetzgebung vorenthalten.
Nein. - Sie haben doch dem Gesetzespaket im Bundesrat zugestimmt. Würde es tatsächlich eine Mehrbelastung geben, dann müssten Sie den Kommunen im Sinne des Konnexitätsprinzips diese Kosten erstatten; denn schließlich haben Sie diesen Gesetzen zugestimmt.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Heinz Rolfes [CDU]: Aha, einmal haben wir also alles blockiert, dann haben wir wieder überall zuge- stimmt!)
Nein, meine Damen und Herren, Ihrem Änderungsantrag zum Kita-Gesetz können wir nicht zustimmen. Wir lehnen ihn strikt ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Änderung im Kindertagesstättengesetz - versteckt im Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage -, die Sie mit Ihrer so genannten bürgerlichen Mehrheit hier und heute beschließen wollen, ist doch eindeutig kinder- und familienfeindlich.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Bernd Althusmann [CDU]: Was? - Weitere Zurufe von der CDU)
Sie wollen hier und heute beschließen, dass die Einkommensgrenze, ab der Eltern für einen KitaPlatz bezahlen müssen, deutlich abgesenkt wird.
Sie werden damit erreichen, dass noch mehr Kinder, die eine Förderung gerade im Kindergarten nötig hätten, von der Kita abgemeldet werden, weil ihre Eltern ihren Platz nicht mehr bezahlen können.
Kurz zum Hintergrund: Mit der Verabschiedung der Sozialgesetzbücher II und XII hat der Bundesgesetzgeber das bisherige Regelsatzsystem umgestellt. Die bisher gewährten einmaligen Beihilfen wurden pauschaliert und in die Regelsätze mit einbezogen. Dadurch haben sich automatisch die Regelsätze erhöht. Die Erhöhung der Regelsätze bedeutet aber noch lange nicht, dass die Bezieher jetzt mehr Geld in der Tasche haben, sondern dass sie eigenverantwortlich wirtschaften müssen und keine einmaligen Beihilfen mehr erhalten.
Frau Seeler hat es ausgeführt. Unter dem Strich heißt das, dass die betroffenen Menschen nicht mehr Geld zur Verfügung haben. Das sollten auch Sie einmal begreifen.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Bernd Althusmann [CDU]: Un- sinn! - Heinz Rolfes [CDU]: Das ist ein Denkfehler!)