Protocol of the Session on May 20, 2005

Gymnasium.. 29,2

Zwischensumme 24,6 24,4 24,7

Gesamtschule 25,7 25,8 25,4

Förderschule 10,8 10,7 10,6

Insgesamt lag die durchschnittliche Klassenfrequenz der Jahrgänge 5 und 6 im Schuljahr 2004/05 nur um 0,1 Schüler über der des Schuljahres 2002/03.

Zu 3: Wegen der zum Schuljahresbeginn 2004/05 mit der Abschaffung der Orientierungsstufe wesentlich geänderten Schulstruktur ist es nicht möglich, mit den Schüler- und Klassenzahlen des Schuljahres 2004/05 den Unterrichtsbedarf nach dem vorher gültigen Erlass zur Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung zu berechnen. Dazu kommt, dass die alte Regelung inzwischen so kompliziert geworden war, dass sie nicht einmal von Fachleuten durchschaut werden konnte. Hinsichtlich der Klarheit und Nachvollziehbarkeit hat der seit 2004 geltende Erlass neue Maßstäbe gesetzt.

Mit der alten Regelung war auch nie beabsichtigt, eine vollständige Bedarfsdeckung zu erreichen; Ziel waren 97 %. Mit der Neuregelung wurde der Bedarf so festgelegt, dass er möglichst mit dem Bestand an Lehrerstunden in Deckung zu bringen ist. Dies ist zum Schuljahresbeginn 2004/05 auch gelungen. Wegen der äußerst angespannten Haushaltssituation ist in diesem Jahr das Ziel um weniger als einen Prozentpunkt unterschritten worden.

Im Übrigen ist wiederum darauf hinzuweisen, dass für die Unterrichtsversorgung der Schüler allein die Lehrer-Ist-Stunden maßgebend sind. Mit Bedarfszahlen kann kein Unterricht erteilt werden.

Die Lehrer-Ist-Stunden je Schüler waren im Februar 2005 mit 1,403 immer noch höher als im August 2002 mit 1,397. Dabei mussten im gleichen Zeitraum 8 600 Schüler zusätzlich mit Unterrichtsstunden versorgt werden.

Anlage 24

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 26 des Abg. Dieter Möhrmann (SPD)

Unterrichtsversorgung im Landkreis SoltauFallingbostel - Nichtbeantwortung von Elternbeschwerden und bisherige Verplanung der Personalkostenbudgets unter Einbeziehung der Einsparauflagen im Haushalt 2005

Elternräte verschiedener Schulformen und Schulstandorte aus dem Landkreis SoltauFallingbostel haben sich wegen dauerhaften erheblichen Unterrichtsausfalls an das Kultusministerium mit konkreten Fragen und der Bitte

um Abhilfe gewandt. Teilweise ist nach einem Zeitablauf von mehr als einem Monat keine konkrete Antwort ergangen.

Vor dem Hintergrund, dass das wichtigste Wahlversprechen der neuen Landesregierung eine 100-prozentige Unterrichtsversorgung war und in Oppositionszeiten sogar noch eine verfassungsrechtliche Garantie der Absicherung des vollen Unterrichts gefordert wurde, frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele konkrete Beschwerden über nicht vollständig erteilten Unterricht aus welchen Schulen mit welchen wesentlichen Inhalten liegen dem Kultusministerium aus dem Landkreis Soltau-Fallingbostel seit dem 1. Februar 2005 vor, und wie viele davon sind schon beantwortet?

2. Welche konkreten Maßnahmen zur Abhilfe sind an diesen Schulen umgesetzt worden bzw. geplant, und in welchen konkreten Fällen konnte keine Abhilfe mit welcher Begründung geschaffen werden?

3. In welchem Umfang betragsmäßig und prozentual sind die Personalkostenbudgets für die einzelnen Schulformen, einschließlich der Berufsschulen, sowie die Budgets für Feuerwehrlehrkräfte und andere Vertretungen per Stichtag 13. Mai 2005 landesweit schon heute verplant, und wie sollen die im Haushalt 2005 zusätzlich vorgesehenen globalen Minderausgaben und die konkrete Einsparauflagen konkret erbracht und finanziert werden?

Grundsätzlich werden alle Schreiben von Schulelternräten, die an das Kultusministerium gerichtet sind, zeitnah beantwortet. Es ist ein Anliegen der Landesregierung, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Abteilungen der Landeschulbehörde zur Klärung offener Fragen beizutragen und gegebenenfalls auftretende Probleme zu lösen. Vorrangige bildungspolitische Zielsetzung der Landesregierung ist die volle Unterrichtsversorgung aller Schülerinnen und Schüler des Landes. Dieses Ziel wurde zum Schuljahr 2004/2005 auch erreicht. Die statistische Unterrichtsversorgung des Bezirks Lüneburg betrug zum Stichtag 2. September 2004 genau 100 %, im Landkreis Soltau-Fallingbostel 100,2 %. Da auch bei den Personalausgaben für Lehrkräfte ein Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushaltes erbracht werden muss, kann ein Teil der zum 1. Februar 2005 frei gewordenen Stellen erst im Verlauf des Jahres wiederbesetzt werden. Zur Anpassung an die landesweite Versorgung erhielt die Abteilung Lüneburg 601 Stellen; das sind 34,5 % aller Stellen. Von den 601 Stellen für die Abteilung Lüneburg werden 383 für Neueinstellungen verwendet. Der Landkreis Soltau-Fallingbostel erhält hiervon 34 Stellen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Seit dem 1. Februar 2005 liegen im Kultusministerium zwei entsprechende Schreiben vor. Dabei handelt es sich um ein Schreiben des Schulelternrates der Haupt- und Realschule Bad Fallingbostel mit Datum vom 21. März 2005 und ein Schreiben des Schulelternrates der Hauptschule Munster vom 4. April 2005. Beide Schreiben wurden Anfang Mai beantwortet.

Zu 2: Der Schulelternrat der Hauptschule Munster erbat eine quantitative Verbesserung der Unterrichtsversorgung unter Berücksichtigung der fachspezifischen Mangelsituation. Es wurde durch mein Haus mitgeteilt, dass vier Stellen zur Besetzung zum Schuljahr 2005/2006 vorgesehen sind, die von der Stellenwidmung her das fachspezifische Fehl an der Schule kompensieren werden. Im Einzelnen sind folgende Stellen zu besetzen: Chemie/Physik, Physik/Mathematik, Englisch/Biologie und Hauswirtschaft/beliebig.

Nach Prüfung des Unterrichtsausfalls an der Haupt- und Realschule Fallingbostel wurde der Schule durch die Landesschulbehörde, Abteilung Lüneburg, eine weitere Feuerwehrlehrkraft zugewiesen. Aufgrund des Bewerbermangels musste auf die Absolventinnen und Absolventen, die den Vorbereitungsdienst zum 30. April 2005 beendet haben, gewartet werden. Die Stelle wurde Anfang Mai besetzt.

Zu 3: Die Planungen zur Bewirtschaftung im Lehrkräftebereich berücksichtigen die Einsparauflage von 40 Millionen Euro. Es ist vorgesehen, die Einsparvorlage auf den allgemein bildenden Bereich mit 33,3 Millionen Euro (82,5 v. H.). und den Berufsbildenden Bereich mit 6,7 Millionen Euro (17,5 v. H.) zu verteilen. Die Einsparauflage wird vor allem durch das Verschieben von Einstellungen erwirtschaftet. Dadurch wird niedersächsischen Absolventinnen und Absolventen mit dringend benötigten Fächern, die am 31. Oktober 2005 ihre Ausbildung in den Seminaren beenden, eine Einstellung in den niedersächsischen Landesdienst zum 1. November 2005 ermöglicht. Zu der globalen Minderausgabe wird auf die Antwort auf die Dringliche Anfrage vom 18. April 2005 verwiesen. Es wird angestrebt, diese weitgehend außerhalb der Personalausgaben für Lehrkräfte zu erbringen. Die Mittel für Feuerwehrlehrkräfte im Umfang von 18 Millionen Euro sind den Abteilun

gen der Landesschulbehörde bereits mitgeteilt worden.

Anlage 25

Antwort

des Umweltministeriums und des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 27 des Abg. Enno Hagenah (GRÜNE)

Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen in Niedersachsen

Seit Februar dieses Jahres gilt in den Bundesländern die EU Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 28 Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates. Die Richtlinie ist in Niedersachsen direkt anzuwenden.

Die Umsetzung scheint allerdings in Niedersachsen noch nicht in allen Bereichen sichergestellt zu sein.

Der Flughafen Hannover z. B. betreibt im Auftrag des Wirtschaftsministeriums Fluglärmmessanlagen, die umweltrelevante Messdaten erzeugen. Da der Flughafen nach Aussagen des Wirtschaftsministeriums im Sinne der o. g. Richtlinie als „Behörde“ einzustufen ist, sollten die Daten der interessierten Öffentlichkeit auf Anfrage zugänglich gemacht werden und laut Richtlinie sogar elektronisch bereitgestellt werden. Beides verweigert der Flughafen Langenhagen nach Auskunft besorgter Anlieger aber bisher.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hat die Landesregierung für die korrekte und fristgerechte Umsetzung der o. g. EURichtlinie in Niedersachsen Vorsorge getroffen?

2. Wie wird die Umsetzung kontrolliert, bzw. von wem werden Beschwerden über die mangelnde Umsetzung entgegengenommen und ausgeräumt?

3. Gibt es neben dem geschilderten Beispiel weitere Fälle in Niedersachsen, bei denen die Umsetzung der Richtlinie bisher noch nicht erfolgreich war?

Die durch die Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen aufgehobene Richtlinie 90/313/EWG des Rates vom 7. Juni 1990 über den Zugang zu Informationen über die Umwelt war in Deutschland mit Zustimmung der Bundesländer durch das Umweltinformationsgesetz vom 8. Juli 1994 (BGBl. I S. 1490) umgesetzt worden. Im Rahmen der Um

setzung der Richtlinie 2003/4EG auf Bundesebene entschied die Bundesregierung, eine Regelung nur noch für die bundeseigene Verwaltung zu erlassen und es damit den Ländern zu überlassen, die Richtlinie entsprechend der verfassungsmäßigen Aufgabenverteilung für die Länder- und kommunalen Verwaltungen umzusetzen. Das nun nur noch für die Bundesverwaltung geltende UIG trat am 22. Dezember 2004 in Kraft; gleichzeitig wurde das bisherige UIG aufgehoben.

Da vonseiten der Länder im Rahmen des Bundesratsverfahren umfängliche Änderungsanträge eingebracht wurden, die auch den Regelungsinhalt und -umfang der noch zu erlassenen Ländergesetze betrafen und die vom Bund teilweise in das Bundesgesetz aufgenommen worden sind, kam eine Umsetzung der Richtlinie durch die Länder erst nach In-Kraft-Treten der bundesrechtlichen Regelungen in Betracht.

Das Umweltministerium hat danach kurzfristig den Entwurf eines Niedersächsischen Landesumweltinformationsgesetzes erarbeitet und mit den Ressorts abgestimmt. Derzeit wird die Kabinettsvorlage zur Freigabe des Entwurfes für die Anhörung der Verbände vorbereitet.

Seit dem Ablauf der Umsetzungsfrist am 14. Februar 2005 bis zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes ist die Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen direkt wirksam. Ausgenommen hiervon sind die Regelungen der Richtlinie, bei deren Anwendung den Mitgliedsstaaten ein Ermessensspielraum eingeräumt worden ist.

Nach Artikel 2 Nr. 2 der Richtlinie sind auch natürliche oder private Personen, die aufgrund innerstaatlichen Rechts Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, einschließlich bestimmter Pflichten, Tätigkeiten oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umwelt wahrnehmen sowie natürliche oder juristische Personen, die unter der Kontrolle einer Stelle der öffentlichen Verwaltung auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene stehen und im Zusammenhang mit der Umwelt öffentliche Zuständigkeiten haben, öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen, im Sinne der Richtlinie „Behörde“ und damit informationspflichtig.

Die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH betreibt die Fluglärmmessanlage nicht „im Auftrag des MW“, sondern aufgrund gesetzlicher Verpflichtung als Unternehmer eines Verkehrsflughafens gemäß § 19 a Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Der Flughafen hat die Herausgabe von Daten bisher nicht verweigert, sondern prüft derzeit lediglich in Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV), inwieweit über die bereits veröffentlichten Daten hinaus eine Herausgabepflicht nach der EU-Richtlinie besteht.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung ist bemüht, die Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen so schnell wie möglich durch ein Niedersächsisches Landesumweltinformationsgesetz umzusetzen. Eine fristgerechte Umsetzung war wegen der Dauer des bundesrechtlichen Umsetzungsverfahrens nicht möglich.

Zu 2: Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt durch Landesrecht. Nach In-Kraft-Treten des Gesetzes sind Klagen gegen abschlägige Entscheidungen möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Umweltministerium bemüht, strittige Fälle im Einvernehmen mit den informationspflichtigen Stellen und den Anfragenden zu lösen.

Zu 3: Probleme bei der Anwendung der direkt wirkenden Richtlinie, die mit dem geschilderten Beispiel vergleichbar sind, sind nicht bekannt.

Anlage zur Mündlichen Anfrage Nr. 1 - Antwort des Kultusministeriums

Öffentliche allgemein bildende Schulen

hier: Zusammenstellung - Klassenfrequenz Landkreis Cuxhaven im Vergleich mit Bezirk Lüneburg und Land - nach Schulformen