Protocol of the Session on May 14, 2003

Bei der SPD-Fraktion vermisse ich ein wenig die klare Linie. Sie wollen die Modulation aussetzen, wenn ich das richtig verstanden habe. Auf Bundesebene - da sind Sie verantwortlich; Sie können ruhig den Kopf schütteln – hat man die freiwillige Modulation nun extra eingeführt. Damit – das ist eigentlich noch viel schlimmer – weckt man nach meiner Meinung Hoffnungen, die mit diesen Modulationsmitteln nicht erfüllt werden können, weil die auf dieser Ebene zur Verfügung stehenden Mittel viel zu gering sind.

Ich meine, dass man zu den Vorschlägen der Bundesregierung und zu den Vorschlägen von Herrn Dr. Fischler im Rahmen der Halbzeitbilanz einiges ganz klar sagen muss. Die CDU/CSU-regierten Bundesländer haben eine klare Vorstellung, Frau Künast hat keine.

(Zustimmung bei der CDU)

Ich stehe zu den Vorschlägen von Herrn Bartels. Die niedersächsischen Vorschläge waren gut und sind auch noch gut. Ich meine auch, dass wir damit noch nicht am Ende sind. Sie alle wissen, dass man, wenn man mehrere Bundesländer unter einen Deckel kriegen muss, Mehrheiten braucht. Diese Mehrheiten haben wir im Moment noch nicht. Wenn aber der Plafond für die einzelne Region gleich bleibt, wie es auch die Gespräche mit Herrn Dr. Fischler in Brüssel gezeigt haben, dann könnte man innerhalb der Bundesrepublik noch verschiedene Modelle fahren, denn eine Region kann auch ein Bundesland sein.

Beim Ziel einer einheitlichen Flächenprämie sind wir gar nicht so schrecklich weit auseinander. Niedersachsen sagt: nach vier Jahren. BadenWürttemberg schlägt vor: nach acht Jahren. Das Ziel ist gleich. Herr Kollege Bartels, vielleicht haben Sie auch zwischen den Zeilen ein wenig mehr gelesen als das, was in der Agra Europe gestanden hat. Ich war dabei, Herr Kethorn ebenfalls. Das wurde ein bisschen falsch dargestellt.

(Zuruf von Uwe Bartels [SPD])

- Sie waren nicht dabei, das weiß ich. – So viel zu den Anträgen.

Meine Damen und Herren, wir haben hier über Dinge zu entscheiden, bei denen wir, wie ich meine, auf vielen Ebenen gleicher Meinung sind. Ganz grob betrachtet geht es hier letztendlich nicht um Ideologie, sondern um unsere niedersächsischen Landwirte, um unsere Landwirtschaft. Deshalb sollten wir das gemeinsam in Angriff nehmen. Ich will die Vorschläge hier nicht total in Grund und Boden reden. Lassen Sie uns beraten, damit etwas Ordentliches dabei herauskommt. – Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Herr Bartels hat sich noch einmal gemeldet.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sollten es bei der Diskussion über Anträge hier im Hause so halten, dass wir versuchen, auf die Argumente der einen Seite zu hören und dann mit unseren eigenen Argumenten zu kommen. Wir sollten versuchen, Gemeinsamkeiten zu erkennen oder Gegensätze herauszuarbeiten. Es geht nicht, meine Damen und Herren, dass man hier eine vorgefertigte Rede hält

(Zuruf von der CDU: Das haben Sie doch immer gemacht!)

und auf das, was ich hier vorgetragen habe, mit keinem Wort eingeht. So kann man das nicht machen, meine Damen und Herren. Wir haben in der EU die Multifunktionalität von Landwirtschaft beschlossen, und sie wird in Deutschland exzellent praktiziert. In Europa haben wir damit aber Schiffbruch erlitten. Auf das große Problem habe ich sehr deutlich aufmerksam gemacht. Dazu ist von den folgenden Rednern aber kein Wort gesagt worden.

Herr Kethorn, Sie müssen verstehen, wir können uns natürlich nicht von dem abkoppeln, was in der WTO-Runde läuft. Dort werden die Rahmenbedingungen für den Handel der Zukunft festgezurrt. Wenn Sie schon bei der Sprecherkonferenz waren, hätten Sie besser zuhören sollen.

Die Unterschiedlichkeit zwischen einer einheitlichen Flächenprämie und einer betriebsbezogenen Prämie haben Sie so fortwährend durcheinander geworfen, dass wir bei den von Ihnen vorgebrachten Argumenten ganz schwindelig geworden sind. Es gab keine stringente Linie zu erkennen. Da war Herr Ehlen schon deutlicher.

Wir wollen die einheitliche Flächenprämie. Sie ist für Niedersachsen gut. Herr Ehlen ist niedersächsischer Landwirtschaftsminister. Er muss in erster Linie für die Agrarwirtschaft Niedersachsens kämpfen. Wir dürfen nur diesen Weg verfolgen. Jeder andere Weg würde zum Nachteil für unsere Agrarwirtschaft sein. Deshalb ist das noch einmal mit Vehemenz deutlich gemacht worden.

(Zurufe von der CDU)

Auch zu dem nächsten Punkt habe ich keine Antwort bekommen. Dazu können im Ausschuss in Ruhe alle Antworten gegeben werden, wenn die Frage zu beantworten ist, ob wir eine nationale Kofinanzierung wollen. Sie ist für die niedersächsische Agrarwirtschaft von riesigem Nachteil. Sie bringt Wettbewerbsverzerrungen und die Wettbewerbsungleichheit, die Sie immer verhindern wollten. Diese kommen aber, wenn sich nichts ändert. Dazu habe ich keine Antwort von Ihnen erhalten. Sie können die Antworten aber noch gebündelt im Agrarausschuss geben. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Überweisung der beiden Anträge an die Ausschüsse.

Vonseiten der SPD-Fraktion wurde beantragt, beide Anträge zusätzlich zu den in der Tagesordnung ausgedruckten Ausschüssen an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien zu überweisen. Ich nehme an, dass sich dagegen kein Widerspruch erhebt.

Wer der Überweisung des Antrags der Grünen in der Drucksache 115 an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und den ländlichen Raum zur federführenden Beratung und an den Umweltausschuss sowie an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien zur Mitberatung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen!

Wer ist dagegen? - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist damit einstimmig überwiesen.

Wer der Überweisung des Antrags der SPDFraktion in der Drucksache 144 an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und den ländlichen Raum zur federführenden Beratung und an den Umweltausschuss, an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen sowie an den Ausschuss für Bundesund Europaangelegenheiten und Medien zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen! - Wer ist dagegen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag einstimmig überwiesen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 22: Erste Beratung: Landesregierung lässt Kriminalitätsopfer allein - Keine Kürzung bei der Opferhilfe! Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/118

Frau Bockmann bringt den Antrag ein. Ich erteile Ihnen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren, die noch so viel Geduld haben, hier zu bleiben und sich die Diskussion anzuhören!

(Ursula Körtner [CDU]: Bei dir im- mer! - Zuruf von der CDU: Für Sie tun wir das!)

- Danke, Ulla.

Ich bringe den Antrag ein, beantrage aber, die Federführung zu ändern. Diskussionen über Kriminalitätsopfer gehören nun einmal in den Rechtsund Verfassungsausschuss und nicht in den Haushaltsausschuss.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir reden heute über ein Sparvorhaben der Landesregierung im Bereich der Opferhilfe, welches ich für ausgesprochen bemerkenswert halte.

„Wir haben in diesem Land kein Erkennungsdefizit, sondern ein Handlungsdefizit.“ So äußerte sich der Fraktionsvorsitzende der CDU am 5. März 2003. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU und der FDP, in Ihrem Koalitionsvertrag haben Sie den Bürgerinnen und Bürgern

versprochen, dass sich die neue Landesregierung für die Verbesserung des Schutzes und der Betreuung von Kriminalitätsopfern einsetzen wird. Insoweit haben Sie das Problem sicherlich erkannt.

Was haben Sie gemacht? Sie haben in der Tat gehandelt. Sie wollen die Mittel für die Opferhilfe im Nachtragshaushalt von 500 000 um 400 000 Euro kürzen und belassen lediglich einen Restbetrag von 100 000 Euro. Sie haben daher weder ein Erkennungs- noch ein Handlungsdefizit, sondern ein Wahrheitsdefizit.

Niemand im Raum wird bestreiten wollen, dass Niedersachsen seit Ende 2001 einen neuen und bundesweit vorbildlichen Weg zum umfassenden und besseren Schutz der Opfer eingeschlagen hat. Opfer wird man schließlich nicht aufgrund eines Schicksalsschlages, sondern aufgrund eines Verbrechens oder eines geschehenen Unrechts.

Elf regionale Opferhilfebüros an den Standorten der Landgerichte organisieren mit derzeit dreizehn hauptamtlichen Fachkräften eine respektvolle Unterstützung und Hilfe für Opfer von Straftaten. Dabei arbeiten sie eng mit anderen freien Trägern, aber auch mit der Polizei, mit Sozialämtern, mit Jugendämtern, mit zahlreichen Rechtsanwälten und mit dem zentralen Partner, dem Weißen Ring, zusammen.

Alle elf Opferhilfebüros sind auf die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen angewiesen. Von ihr hängt ihr finanzielle Überleben ab.

Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass bei dieser Kürzung zumindest im Hintergrund rechtliche Bedenken eine Rolle gespielt haben. Vielleicht sprudelten Bußgelder und Auflagen so, dass es nicht erforderlich schien oder stiftungsrechtlich sogar problematisch war, der gemeinnützigen Stiftung Opferhilfe Niedersachsen weitere Landesgelder als operative Mittel zufließen zu lassen. Das kann sein. Darüber müssen wir nicht streiten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU und von der FDP, falls Sie vorgehabt haben sollten, sich mit einer solchen Begründung aus der Verantwortung zu stehlen, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass wir Sie damit nicht ohne Weiteres davonkommen lassen. Schauen wir einmal in den Entwurf des Nachtragshaushalts. In den Erläuterungen zur vorgesehenen Einsparung bei der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen steht in Einzelplan 11 Kapitel 11 02:

„Weniger infolge der Einsparverpflichtung zum Abbau von Subventionen und Zuwendungen und infolge Gegenfinanzierung der politischen Prioritäten der Landesregierung in den Bereichen Schule und Polizei.“

Dort steht es schwarz auf weiß. Sie wollen die Mittel für die Betreuung der Opfer von Straftaten kürzen, damit Sie die von Ihnen versprochenen Lehrer und Polizisten bezahlen können. Das ist in der Tat ein bemerkenswerter Vorgang. Sie handeln nach dem Motto: Zurück in die Zukunft. - In der Praxis wird dies bedeuten, dass Kriminalitätsopfern in dieser Gesellschaft wieder eine Statistenrolle zugewiesen wird, ohne dass ihre berechtigten Interessen angemessen berücksichtigt werden. Dieser Rechtspolitik der Ungerechtigkeit können und wollen wir nicht zustimmen.

Was wir hier erleben, ist ein bemerkenswerter Vorgang. Ein Wahlversprechen wird gebrochen, und so werden die Opfer von Straftaten ein zweites Mal zum Opfer, diesmal zum Opfer einer opportunistischen Politik, die die Mittel für die Opferhilfe kürzt, weil sie Prioritäten in anderen Bereichen gesetzt hat.

Sie könnten sich ruhig an ein Beispiel aus der letzten Legislaturperiode erinnern. Herr Stratmann war schon als rechtspolitischer Sprecher der CDU so schlau, dass er in den Beratungen zum jetzigen Doppelhaushalt Folgendes ausgeführt hat:

„Der von der Landesregierung für die Stiftung Opferhilfe zur Verfügung gestellte Betrag in Höhe von 500 000 Euro ist unzureichend. Zur weiteren Unterstützung der Stiftung und zur Stärkung des Opferschutzes ist es notwendig, einen weiteren Betrag in Höhe von 500 000 Euro für die Arbeit der Stiftung bereitzustellen.“

Jetzt aber wollen Sie diesen Betrag auch noch kürzen. Ich fordere Sie deshalb auf, genau das zu tun, was Sie in Ihrer Koalitionsvereinbarung versprochen haben. Schreiben Sie einen Änderungsantrag zum Nachtragshaushalt, und satteln Sie - wenn Sie Ihre Versprechungen selbst ernst nehmen - ruhig noch oben etwas drauf, damit die Opferhilfebüros auch in Zukunft arbeiten können, etwa dann, wenn die Bußgelder nicht mehr wie bisher fließen sollten. Hören Sie sich ruhig einmal um: Die Opferhilfebüros leisten eine hervorragende Arbeit und wer

den von den sie aufsuchenden Opfern gut angenommen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Frau Ministerin Heister-Neumann.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Zeit ist inzwischen weit fortgeschritten. Sie alle sind sehr erschöpft, und die Luft hier in diesem Saal ist schlecht. Ich fasse mich deshalb kurz.

(Beifall im ganzen Haus)