Protocol of the Session on May 14, 2003

Meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Harms, ich habe vor ca. sechs Wochen und in einem persönlichen Gespräch versucht, Ihnen klar und deutlich die Linie der Niedersächsischen Landesregierung darzulegen. Im persönlichen Gespräch haben Sie es noch verstanden,

(Rebecca Harms [GRÜNE]: Nee!)

hier im Landtag durften Sie es nicht mehr.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen damals gesagt, dass die Landesregierung die Konzeption von AK End als Grundlage nehmen wird, auch wenn es einige kritische Fragen dazu gibt. Wir haben Ihnen auch gesagt, dass wir trotzdem das Moratorium aufheben wollen. Denn nur ein klar erforschtes Endlager kann nachher auch in eine Bewertung mit einbezogen werden. Deshalb sage ich nochmals - versuchen Sie nicht, das als Wackelpolitik oder unterschiedliche Stellungnahmen darzustellen - klar und deutlich: Wir wollen das Moratorium in Gorleben beenden.

Nun komme ich zu Ihrem Umweltminister und zu Ihrer Verantwortung, die Sie haben. Denn Sie haben die Verantwortung. Der letzte Parteitag der Grünen hätte Ihnen vielleicht Gelegenheit dazu gegeben, Herrn Trittin aufzufordern, mit der Niedersächsischen Landesregierung, in deren Gebiet zwei Endlagerstandorte liegen, Kontakt aufzunehmen und zu überlegen, wie man AK End 2 dementsprechend fortführen kann. Sie fordern uns jetzt auf, das zu tun. Ich kann Ihnen nur anbieten, dass Sie Ihren Umweltminister und die auch von Ihnen mitgetragene Bundesregierung auffordern, mit uns in Kontakt zu treten. Wir werden jedenfalls alle Versuche unternehmen, unserer Verantwortung gegenüber der jetzigen Generation gerecht zu werden. Dafür brauchen wir auch Ihre Unterstützung. Wir kommen nachher noch zu einem Entschließungsantrag, und dann werden wir uns auch noch über die anderen Dinge unterhalten.

Ich hoffe, sehr geehrte Frau Harms, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass es nun etwas verständlicher geworden ist. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Frau Harms!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Sander, mir ist klar, dass CDU und FDP in Niedersachsen schon lange vertreten, dass Gorleben das wahrscheinlich geeignete Endlager ist und dass man deshalb kein Moratorium braucht.

(Zuruf von der CDU: Woher wissen Sie das?)

Diese Position ist aber unvereinbar mit Ihrer Haltung, zu sagen, AK End-Empfehlungen werden wir umsetzen, weil der AK End empfiehlt, endlich in der Bundesrepublik ein transparentes Suchverfahren einzuleiten, gestützt auf allgemein anerkannte Sicherheitskriterien. Entsprechend dieser Empfehlung müssen Sie sich verhalten.

Frau Zachow, ich finde es nachgerade unverschämt zu behaupten, der AK End habe im Auftrag der Bundesregierung nicht transparent gearbeitet. Seit Jahren hat der AK End sogar direkt die Mitglieder der Landesregierung, die das gewünscht haben, und die Umweltausschüsse der Landtage über den gesamten Prozess unterrichtet.

(Anneliese Zachow [CDU]: Lesen Sie mal nach! Das habe ich nicht gesagt!)

Alle großen Symposien des Arbeitskreises haben öffentlich stattgefunden. Es wurde bundesweit eingeladen. Leider wurden seltenst Politiker von FDP oder CDU, meistens leider auch keine Politiker der anderen Parteien dort gesehen. Darüber kann man heute klagen, aber nur wenn man teilgenommen hat.

Wenn man darauf vertraut, dass eine zustimmungsfähige, akzeptable Suche möglich ist, dann muss man dieses Verfahren mindestens so offen halten, dass man nicht parallel zu einem Suchverfahren den Standort Gorleben weiter festschreibt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das muss mindestens niedersächsisches Interesse sein. Ich habe jetzt verstanden, Herr Sander, dass eben das nicht Ihr Interesse ist. Ich will Ihnen aber an der Stelle sagen: Ich mache mir Sorgen darüber, welche Verantwortung Sie an dieser Stelle, ohne es wahrscheinlich völlig zu überblicken - das können Sie nämlich nach drei Monaten noch nicht -, auf sich laden.

Ich will Ihnen ein warnendes Beispiel erzählen. Ein FDP-Minister einer neu ins Amt gekommenen Regierung von Sachsen-Anhalt - es war meiner Erinnerung nach kurz nach 1990 - hat sich sehr dafür eingesetzt, dass Morsleben zentrales Atommülllager der Bundesrepublik werden konnte. Dieses Lager ist heute eine tickende Zeitbombe. Es wird unter schwierigsten Bedingungen saniert, schlimm gerade für die Menschen, die dort arbeiten müssen.

Ich würde Ihnen empfehlen, klüger vorzugehen, als es den Anschein hat, und nicht das schwere Erbe, das Sie dank der Albrecht-Regierung verwalten müssen, einfach nahtlos fortzusetzen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Zachow!

Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Frau Harms, ich möchte eines klarstellen. Der AK End arbeitet sehr transparent, sehr offen. Er gibt Berichte heraus. Sie bekommen Disketten. Ich will Ihnen das eine sagen: Bei Workshops vom AK End bin ich schon gewesen. So ist es nicht. Die Transparenz ist da.

Wo ich um Transparenz fürchte, ist bei der Öffentlichkeitsarbeit des BfS. Das BfS fängt an, weniger transparent zu werden, wenn die Öffentlichkeitsarbeit in Gorleben reduziert wird, wenn wir nicht mehr an fünf Tagen Besucher haben können, sondern nur noch an einem Tag, und wenn beim Schacht Konrad die Öffentlichkeitsarbeit reduziert wird. Das ist meine Sorge. Wenn ich auf der einen Seite zu Recht überall Transparenz fordere, dann muss ich das auf der anderen Seite auch konsequent durchziehen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aktuelle Stunde.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 8: 2. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 15/125 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/159

Im Ältestenrat haben die Fraktionen vereinbart, die Eingaben, zu denen Änderungsanträge vorliegen, erst am Freitag, dem 16. Mai 2003, zu beraten. Ich halte das Haus damit einverstanden, dass wir heute nur über die Eingaben beraten, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.

Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 2. Eingabenübersicht in der Drucksache 125 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Absprachegemäß soll allerdings die Abstimmung über die Eingabe 5177/11/14 zurückgestellt werden.

Gibt es Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer den Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 9: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/50 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/149

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen in der Drucksache 149 lautet auf Annahme. Berichterstatter ist der Abgeordnete Althusmann.

Ich gebe den Bericht zu Protokoll.

(Zu Protokoll:)

In der Drucksache 15/149 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Haushalt und Finanzen in Übereinstimmung mit dem Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Die Empfehlung ist sowohl im federführenden Ausschuss als auch im mitberatenden Ausschuss einstimmig beschlossen worden.

Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung der in § 31 Abs. 1 in den Sätzen 2 und 3 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes genannten Berechnungsgrößen für die Zuschüsse an die Fraktionen vor und führt im Ergebnis zu einer Kürzung dieser Zuschüsse.

Wie Sie wissen, gehören dem Landtag seit Beginn der neuen Wahlperiode 26 zusätzliche Abgeordnete sowie eine vierte Fraktion an. Bei Anwendung des bisherigen, im Abgeordnetengesetz vorgeschriebenen Schlüssels hätten sich bei den Fraktionskostenzuschüsse zusätzliche Haushaltsbelastungen in Höhe von gut 1,1 Millionen Euro ergeben. Die Fraktionen haben sich daher darauf verständigt, die Fraktionskostenzuschüsse zu kürzen. Durch die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Änderung der Berechnungsgrößen werden Einsparungen von rund 3,5 % erzielt. Das entspricht einem jährlichen Einsparungsbetrag von 210 000 Euro.

Meine Damen und Herren, der Ausschuss für Haushalt und Finanzen bittet Sie, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 15/149 zuzustimmen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieser Gesetzentwurf ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre dazu keinen Widerspruch.

Wir kommen deswegen gleich zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen damit zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das Gesetz so beschlossen.

Wir kommen damit zu

Tagesordnungspunkt 10: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Niedersachsen zur Änderung des Staatsvertrages über die LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin - Hannover Gesetzentwurf der Landesregierung Drs 15/100 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/150

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen in der Drucksache 150 lautet auf Annahme. Berichterstatter ist der Abgeordnete Brockmann.

Ich gebe den Bericht zu Protokoll.