Protocol of the Session on April 20, 2005

(Beifall im ganzen Hause)

Wir kommen zur Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs. Der Wahlvorschlag des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs liegt in Drucksache 1834 vor. Für die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs hat der Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs den Wahlvorschlag in der Drucksache 1834 vorgelegt.

Gemäß Artikel 55 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung werden die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs vom Landtag ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Landtages, mindestens aber mit der Mehrheit seiner Mitglieder, auf sieben Jahre gewählt. Nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof geschieht dies in geheimer Wahl. Diese geheime Wahl wird mit Stimmzetteln durchgeführt.

Wir beschließen über den Wahlvorschlag in der Drucksache 1834. Wer ihm zustimmen will, kreuzt „Ja“ an, wer ihn ablehnen will, kreuzt „Nein“ an, und wer sich enthalten will, kreuzt „Enthaltung“ an. Ich mache darauf aufmerksam, dass in diesem Fall Enthaltungen die gleiche Wirkung wie Neinstimmen haben.

Die Mitglieder des Landtages werden durch die Schriftführerin Frau Somfleth aufgerufen und kommen dann bitte einzeln hier nach vorn.

Auf der linken Seite des Präsidiums erhalten Sie Ihren Stimmzettel. Gehen Sie dann bitte einzeln zur Wahlkabine. Nach dem Vermerken Ihres Votums falten Sie den Stimmzettel und werfen ihn in die Wahlurne.

Ich halte das Haus für damit einverstanden, dass ich beauftrage:

den Schriftführer Herrn Koch - unterstützt durch einen Beamten der Landtagsverwaltung -, den Stimmzettel auszugeben und die Wählerliste zu führen,

die Schriftführerin Frau Saalmann, Aufsicht darüber zu führen, dass immer nur ein Abgeordneter zur Wahlkabine geht,

die Schriftführerin Frau Vogelsang - ebenfalls unterstützt durch einen Beamten der Landtagsverwaltung -, die Aufsicht und Namenskontrolle bei den Wahlurnen durchzuführen.

Ich bitte alle Mitglieder des Landtages, darauf zu achten, dass das Kreuz auf dem Stimmzettel korrekt angebracht wird, sodass keine Zweifel über die Gültigkeit Ihrer Stimme entstehen können. Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen oder anderen Kennzeichen versieht, macht ihn ungültig. Es sind daher auch nur die in der Wahlkabine bereitliegenden Stifte zur Stimmabgabe zu benutzen. Die Verwendung eines anderen Schreibgerätes ist als unzulässige Kennzeichnung anzusehen, die zur Ungültigkeit des Stimmzettels führt.

Die Mitglieder das Landtages bitte ich, bis zum Aufruf ihres Namens auf ihren Plätzen sitzen zu bleiben und nach Abgabe ihrer Stimme gleich wieder Platz zu nehmen. Ich appelliere an Ihre Disziplin. Unnötiges Herumlaufen und -stehen stört den Wahlablauf sehr.

Ich bitte nun die drei genannten Schriftführerinnen und Schriftführer, ihr Amt zu übernehmen.

Die Kollegin Frau Vogelsang bitte ich, sich davon zu überzeugen, dass die Wahlurne leer ist.

(Schriftführerin Irmgard Vogelsang bestätigt das)

- Die Wahlurne ist leer.

Bevor wir jetzt zum Namensaufruf kommen, weise ich die an der Durchführung des Wahlvorgangs beteiligten Präsidiumsmitglieder darauf hin, dass sie ebenso wie der Sitzungsvorstand erst nach der Beendigung des Namensaufrufs gesondert aufgerufen werden, ihre Stimmen abzugeben.

Wir beginnen mit dem Namensaufruf.

(Schriftführerin Brigitte Somfleth ver- liest die Namen der Abgeordneten: Johann-Heinrich Ahlers Michael Albers Joachim Albrecht Heinrich Aller Bernd Althusmann Dr. Gabriele Andretta Klaus-Peter Bachmann Heiner Bartling Martin Bäumer Rainer Beckmann Karsten Behr Karin Bertholdes-Sandrock Hans-Christian Biallas Ulrich Biel Dr. Uwe Biester Friedhelm Biestmann Karl-Heinz Bley Heike Bockmann Jörg Bode Norbert Böhlke Hennig Brandes Ralf Briese Volker Brockmann Prof. Dr. Emil Brockstedt Christina Bührmann Bernhard Busemann Werner Buß Reinhold Coenen Helmut Dammann-Tamke Dr. Karl-Ludwig von Danwitz Klaus-Peter Dehde Hermann Dinkla Christian Dürr Ingrid Eckel Hans-Heinrich Ehlen Petra Emmerich-Kopatsch Hermann Eppers Ursula Ernst Klaus Fleer Sigmar Gabriel Jürgen Gansäuer Renate Geuter Rudolf Götz Alice Graschtat Ulla Groskurt Clemens Große Macke Susanne Grote Fritz Güntzler Hans-Dieter Haase Enno Hagenah Ilse Hansen Uwe Harden Wilhelm Heidemann Frauke Heiligenstadt Karsten Heineking Dr. Gabriele Heinen-Kljajić Friedhelm Helberg Ursula Helmhold Marie-Luise Hemme Wolfgang Hermann Bernd-Carsten Hiebing Reinhold Hilbers Jörg Hillmer Walter Hirche Wilhelm Hogrefe Ernst-August Hoppenbrock Frank Henry Horn Carsten Höttcher Angelika Jahns Gabriele Jakob Hans-Joachim Janßen Meta Janssen-Kucz Claus Johannßen Wolfgang Jüttner Jens Kaidas Karl-Heinz Klare Hans-Jürgen Klein Ingrid Klopp Gabriela Kohlenberg Gisela Konrath Ina Korter Ursula Körtner Gerda Krämer Klaus Krumfuß Ulrike Kuhlo Karl-Heinrich Langspecht Carsten Lehmann Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz Günter Lenz Uwe-Peter Lestin Sigrid Leuschner Dr. Ursula von der Leyen Editha Lorberg Dr. Max Matthiesen David McAllister Andreas Meihsies Walter Meinhold Gesine Meißner Heidrun Merk Rolf Meyer Axel Miesner Johanne Modder Dieter Möhrmann Hartmut Möllring Elke Müller Heidemarie Mundlos Jens Nacke Manfred Nahrstedt Matthias Nerlich Dr. Harald Noack Frank Oesterhelweg Jan-Christoph Oetjen Wolfgang Ontijd Thomas Oppermann Inse-Marie Ortgies Ursula Peters Daniela Pfeiffer Christina Philipps Hans-Werner Pickel Axel Plaue Filiz Polat Claus Peter Poppe Friedrich Pörtner Sigrid Rakow Klaus Rickert Roland Riese Friedrich-Otto Ripke Rudolf Robbert Dr. Philipp Rösler Heinz Rolfes Mechthild Ross-Luttmann Wolfgang Röttger Jutta Rübke Brunhilde Rühl Dr. Joachim Runkel Hans-Heinrich Sander Klaus Schneck Wittich Schobert Heiner Schönecke Kurt Schrader Ulrike Schröder Uwe Schünemann Bernadette Schuster-Barkau Annette Schwarz Hans-Werner Schwarz Uwe Schwarz Regina Seeringer Britta Siebert Dieter Steinecke Dorothea Steiner Karin Stief-Kreihe Lutz Stratmann Joachim Stünkel Dr. Otto Stumpf Ulf Thiele Hans-Peter Thul Björn Thümler Thorsten Thümler Rosemarie Tinius Katrin Trost Ingolf Viereck Astrid Vockert Jacques Voigtländer Dörthe Weddige-Degenhard Hans-Hermann Wendhausen Stefan Wenzel Silke Weyberg Amei Wiegel André Wiese Gerd Will Dr. Kuno Winn Monika Wörmer-Zimmermann Wolfgang Wulf Christian Wulff Prof. Dr. Dr. Roland Zielke)

Der Namensaufruf ist beendet.

Ich bitte nun die bei dem Wahlverfahren beteiligten Schriftführerinnen und den beteiligten Schriftführer - Frau Saalmann, Herrn Koch, Frau Somfleth und Frau Vogelsang -, nacheinander abzustimmen. Anschließend wählt der Sitzungsvorstand.

Ich frage, ob noch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter im Saal ist, die bzw. der noch nicht gewählt hat. - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich schließe hiermit die Wahl. Das Wahlergebnis wird in Kürze bekannt gegeben.

Ich unterbreche die Sitzung gleich, bitte aber alle Mitglieder des Landtages, auf ihren Plätzen zu bleiben. Während der Unterbrechung werden die beim Wahlvorgang beteiligten Schriftführerinnen und der beteiligte Schriftführer - Frau Saalmann, Herr Koch, Frau Somfleth und Frau Vogelsang

sowie der Landtagspräsident, die Vizepräsidentinnen und der Vizepräsident die Stimmen auszählen.

Die Sitzung ist jetzt unterbrochen.

Unterbrechung: 13.22 Uhr.

Wiederbeginn: 13.27 Uhr.

Meine Damen und Herren! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Ich gebe das Wahlergebnis bekannt: Abgegeben wurden 179 Stimmen, davon 179 gültige. 136 Mitglieder des Landtages haben mit Ja gestimmt, 29 Mitglieder haben mit Nein gestimmt, 14 Mitglieder des Landtages haben sich der Stimme enthalten. Die Mehrheit der gesetzlichen Zahl von 183 Abgeordneten beträgt 92. Die Zweidrittelmehrheit von 179 Mitgliedern des Landtages, die an der Wahl teilgenommen haben, beträgt 119. Mit Ja haben 136 Mitglieder des Landtages gestimmt. Damit ist die nach Artikel 55 der Niedersächsischen Verfassung erforderliche Mehrheit gegeben. Der in dem Wahlvorschlag in der Drucksache 1834 Genannte ist gewählt. Ich beglückwünsche Herrn Professor Schrader ganz herzlich zu seiner Wahl.

(Beifall)

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir treten nun bis 15 Uhr in die Mittagspause ein.

Unterbrechung: 13.28 Uhr.

Wiederbeginn: 15.01 Uhr.

Meine Damen und Herren! Ich rufe erneut auf

noch:

Tagesordnungspunkt 3: Vereidigung des neu gewählten stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs

Ich bitte Herrn Professor Dr. Schrader als neu gewähltes Mitglied, in den Plenarsaal vor das Präsidium zu treten.

Sehr geehrter Herr Professor Dr. Schrader, der Eid, den Sie vor dem Landtag ablegen, entspricht der besonderen Stellung des Staatsgerichtshofs

als Verfassungsgericht. Ich bitte Sie, den in § 4 Abs. 2 des Staatsgerichtshofsgesetzes vorgeschriebenen Eid in vollem Wortlaut zu leisten. Der Eid lautet: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. Der Eid kann mit der Beteuerung „So wahr mir Gott helfe“ oder ohne sie geleistet werden.

Ich bitte Sie nunmehr, den Eid zu leisten.

Professor Dr. Christian Schrader:

Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.

Ich gratuliere Ihnen herzlich und wünsche Ihnen alles Gute.

(Beifall im ganzen Hause)

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zu

Tagesordnungspunkt 4: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2005 (Nachtragshaus- haltsgesetz 2005) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/1761 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/1810

Das Wort dazu hat der Herr Finanzminister. Bitte schön!

(Vizepräsidentin Ulrike Kuhlo über- nimmt den Vorsitz)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Niedersächsische Landesregierung hat Ihnen den Entwurf eines Nachtragshaushalts

vorgelegt, der zumindest für Niedersachsen ein Novum darstellt. Wir ändern das Haushaltsgesetz, nicht aber den Haushaltsplan. Wir bewegen Vermögenswerte von etwa 600 Millionen Euro, aber es fließt kein Geld über die bereits bestehenden Ermächtigungen hinaus. Deshalb ist die Änderung des Haushaltsplanes nicht erforderlich.

Ich möchte das kurz erläutern. Am 9. März dieses Jahres haben sich die Träger der NORD/LB auf ein umfangreiches Kapitalpaket zugunsten der NORD/LB verständigt. Hiermit wurde ein weiterer Meilenstein zur Zukunftssicherung der NORD/LB gesetzt, der die Bank im neuen Zeitalter nach Abschaffung von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung ab 19. Juli 2005 in gesicherten Gewässern fahren lässt.