Protocol of the Session on February 25, 2005

Gemeinde Westoverledingen 26804 Westoverledingen

Gemeinde Wietmarschen 49833 Wietmarschen

Gemeinde Wietzendorf 29647 Wietzendorf

Stadt Winsen (Luhe) 21412 Winsen (Luhe)

Stadt Wittingen 29371 Wittingen

Stadt Göttingen 37070 Göttingen

Bergstadt St. Andreasberg 37444 St. Andreasberg

Anlage 5

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 11 der Abg. Heinrich Aller, Dieter Möhrmann, Volker Brockmann, Klaus-Peter Dehde, Renate Geuter, UwePeter Lestin, Sigrid Leuschner und Hans-Werner Pickel (SPD)

Bankenverfahren im Ländervergleich - Zahlt Niedersachsen für konsequente Verfolgung von Steuerhinterziehung drauf?

In der Debatte um den Antrag „Steuerbetrug bekämpfen, Steuergerechtigkeit herstellen, Finanzämter stärken“ (Drs 15/1406) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und den Änderungsantrag der SPD-Fraktion (Drs. 15/1647) am

27. Januar 2005 im Plenum des Niedersächsischen Landtages hat der niedersächsische Finanzminister Hartmut Möllring ausgeführt:

„(…) bezüglich des Bankenverfahrens, das unter meinem Vorgänger (…), Herrn Aller, in Niedersachsen eingeführt worden ist, liegen wir in Niedersachsen bundesweit vorn. Kein anderes Bundesland hat bisher so viele Verfahren abgearbeitet wie wir."

„Die Landesregierung wird sich grundsätzlich nicht zur Qualität des Gesetzesvollzuges in anderen Bundesländern äußern und würde sich auch dagegen verwahren, wenn sich andere Bundesländer über Niedersachsen äußern würden.“

Er wies damit die Forderung zurück, die Steuermehreinnahmen Niedersachsens, die im Vermerk des MF vom 12. Januar 2005 zusammengestellt wurden, mit den in den übrigen Bundesländern erzielten Mehrergebnissen bei den Bankenfällen abzugleichen. Offen bleiben die Fragen, ob und welches Vergleichsmaterial dem Niedersächsischen Finanzministerium vorliegt und ob es signifikante Differenzen oder Auffälligkeiten bei Ländervergleichen gibt.

Die vom Finanzminister im Landtag am 27. Januar 2005 getroffenen Feststellungen und die für Niedersachsen vorliegenden Ergebnisse zum 31. Dezember 2005 bieten die Voraussetzungen dafür, dass die aktualisierte, 28 Einzelkriterien umfassende Übersicht über Ergebnisse der Fahndungs-, Straf- und Besteuerungsverfahren mit denen der übrigen Bundesländer abgeglichen werden könnten.

Bei fortgesetzter Weigerung, dem Niedersächsischen Landtag eine vergleichende Darstellung und Bewertung der Länderergebnisse vorzulegen, liegt der Verdacht nahe, dass der niedersächsische Finanzminister im Zusammenhang mit den Bankenfällen erhebliche Nachteile für den niedersächsischen Landeshaushalt billigend in Kauf nimmt. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass deutlich geringere Mehrergebnisse bei vergleichbaren Sachverhalten in anderen Bundesländern nicht plausibel erklärt werden könnten.

Bei einer Summe der gesamten aus den Bankenverfahren resultierenden Staatseinnahmen in Höhe von 690 065 200 Euro zum 31. De

zember 2005 allein in Niedersachsen muss im Interesse der gleichmäßigen Anwendung geltenden Steuerrechts und vergleichbarer Strategien bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung die notwendige Transparenz hergestellt werden.

Wir fragen deshalb die Landesregierung:

1. Welches Vergleichsmaterial liegt der Niedersächsischen Landesregierung zu den 28 Teilziffern in der Aufstellung „Ergebnisse der Fahndungs-, Straf- und Besteuerungsverfahren gegen Anleger und Mitarbeiter von Kreditinstituten“ (Vermerk des Finanzministeriums vom 12. Januar 2005) aus anderen Ländern vor und könnte dem Landtag vorgelegt werden?

2. Welche signifikanten Abweichungen bei entsprechenden Sachverhalten haben die Landesregierung veranlasst, eventuelle Ursachen zu hinterfragen bzw. pflichtgemäß darauf hinzuwirken, dass - wie vereinbart - Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit den Bankenfällen in allen Bundesländern nach gleichen Grundsätzen, mit gleicher Intensität und gleicher Konsequenz solidarisch aufgeklärt, festgestellt und sanktioniert wird?

3. Welche Schritte wird die Niedersächsische Landesregierung unternehmen, um nach fast vollständiger Abarbeitung der Bankenfälle im Sinne einer Schlussbilanz die Steuermehrergebnisse durch erfolgreiche Bekämpfung von Steuerhinterziehung im Ländervergleich öffentlich zu machen, zu analysieren, zu bewerten und gegebenenfalls Konsequenzen zu ziehen?

Ich beantworte die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Aktuelles Vergleichsmaterial der Länder mit Stand 31. Dezember 2004 liegt nicht vor. Vorgelegt werden kann der der Finanzministerkonferenz am 8. Mai 2003 vorgelegte Sachstandsbericht der Abteilungsleiter (Steuer) des Bundes und der Länder vom 28. April 2003 (Stand 31. Dezember 2002) , bei dem bundesweit zehn Daten abgefragt wurden. Aufgrund der unterschiedlich ausgeprägten Statistikanschreibungen sind die Daten (z. T. Schätzungen) der einzelnen Länder jedoch nur eingeschränkt vergleichbar. Da die Daten anderer Länder grundsätzlich nicht öffentlich gemacht werden, wird der o. g. Sachstandsbericht der Abteilungsleiter (Steuer) des Bundes und der Länder dem Haushaltsausschuss des Landtages mit der Bitte um vertrauliche Behandlung der Daten anderer Länder zur Verfügung gestellt.

Zu 2: Die Niedersächsische Landesregierung hat keine Veranlassung den Gesetzesvollzug in anderen Ländern zu hinterfragen bzw. auf etwaige Maßnahmen hinzuwirken. Sie geht davon aus,

dass in allen Ländern im Interesse einer gleichmäßigen Besteuerung zeitnah und konsequent gegen Steuerhinterziehung vorgegangen wird und dementsprechend auch alle Länder sowie der Bund gleichermaßen von den Ergebnissen profitieren. Im Übrigen wäre es Aufgabe des Bundesministeriums der Finanzen, im Interesse der Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung die vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen.

Zu 3: Aufgabe der Landesregierung ist es, sich den gegenwärtigen und zukünftigen Problemfeldern bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug zu widmen. Die Bankenfälle sind ein im Wesentlichen abgeschlossenes (erfolgrei- ches) Kapitel. Eine hierauf bezogene vergangenheitsorientierte Betrachtung verstellt den Blick auf die aktuellen Probleme (USt-Betrug, Internethan- del, um einige Beispiele zu nennen), die es zu lösen gilt. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 2.

Anlage 6

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 12 der Abg. Hans-Joachim Janßen und Filiz Polat (GRÜNE)

Was unternimmt die Landesregierung, um den Heizenergieverbrauch der landeseigenen Gebäude zu senken?

Die Heizenergie macht mit ca. 10 Euro/m2

Hauptnutzungsfläche einen wesentlichen Anteil (20 %) der Betriebskosten landeseigener Gebäude aus. Der summarische Heizenergieverbrauch landeseigener Gebäude bleibt nach Angaben des „Jahresberichts Energie- und Gebäudemanagement des Landes Niedersachsen“ für die Jahre 2002/2003 seit 1996 weitgehend konstant. Im Jahre 2002 betrug der Heizenergieverbrauch ca. 1,49 Millionen MWh (aus Grafik abgelesen). Bei ca. 5 Millionen m2

Hauptnutzungsfläche (Angaben des o. g. Jah- resberichts) ergibt sich ein jährlicher Heizenergiebedarf von ca. 0,298 MWh/m2.

Der Heizenergiebedarf niedersächsischer landeseigener Gebäude ist signifikant höher als in den landeseigenen Gebäuden in NordrheinWestfalen: Bei ca. 7,7 Millionen m2 Nutzfläche wurden dort ausweislich des „Energie- und Emissionsberichts für Bauten des Landes NRW“ im Jahre 2002 1,98 Millionen MWh Heizenergie verbraucht. Flächenbezogen kommt NRW in landeseigenen Gebäuden mit ca. 86 % des niedersächsischen Heizenergieverbrauchs aus. Während in Niedersachsen der Heizenergieverbrauch im Vergleich der Jahre 2001 und 2002 um ca. 80 000 KWh gestiegen ist, ist er im selben Zeitraum in NRW um ca. 150 000 KWh zurückgegangen.

In seiner Antwort vom 25. Januar 2005 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Polat führt das Umweltministerium u. a. aus, im Altbaubestand des Landes würden wärmeschutztechnische Maßnahmen zeitgleich mit anderen notwendigen Arbeiten an der Gebäudehülle durchgeführt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. In welcher Höhe wurden in den Jahren 1996 bis 2003 Landesmittel für wärmeschutztechnische Sanierung landeseigener Gebäude aufgewendet (bitte für die einzelnen Jahre dar- stellen)?

2. Hat die Landesregierung einen wärmetechnischen Sanierungsplan für solche landeseigenen Gebäude aufgestellt, deren Wärmeenergieverbrauch gegenüber vergleichbaren Liegenschaften signifikant höher ist, bzw. plant sie, einen solchen Sanierungsplan aufzustellen?

3. Gegebenenfalls mit welchem Ergebnis hat sie zumindest für Gebäude mit signifikant hohem Wärmeenergiebedarf Berechnungen angestellt, ob und ab welchem Bedarfssenkungspotenzial eine wärmetechnische Gebäudesanierung wirtschaftlich ist?

Ein länderübergreifender Vergleich veröffentlichter Heizenergieverbrauchswerte ist nur dann sinnvoll, wenn den Ermittlungen des Verbrauchs die gleichen Basisdaten (z. B. Gradtagsdefinition und Gradtagszahl) zugrunde liegen oder entsprechende Umrechnungen vorgenommen werden. Da die Basisdaten in dem aktuellen Energie- und Emissionsbericht des Landes NRW (Info 3/2003) und dem Jahresbericht Energie- und Gebäudemanagement des Landes Niedersachsen (2002 - 2003) nicht aufgeführt sind, ist ein aussagefähiger Vergleich der Verbrauchswerte nicht möglich. Der niedersächsische Heizenergieverbrauch ist im Jahr 2002 um ca. 60 000 MWh angestiegen und im Jahr 2003 um ca. 48 000 MWh zurückgegangen. Dies liegt im normalen, nutzerbedingten Schwankungsbereich des Energieverbrauchs.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: In den Jahren 1996 bis 2003 wurden für die Durchführung von Energiesparmaßnahmen folgende Mittel im Haushalt bereitgestellt:

1996 3,450 Mill. Euro 2000 3,290 Mill. Euro 1997 4,570 Mill. Euro 2001 3,479 Mill. Euro 1998 5,423 Mill. Euro 2002 3,231 Mill. Euro 1999 1,972 Mill. Euro 2003 1,900 Mill. Euro

Diese Mittel wurden überwiegend in energiesparende Umrüstungen bzw. Ersatzbeschaffungen der technischen Gebäudeausrüstung (z. B. Heizun- gen) investiert.

Darüber hinausgehende wärmeschutztechnische Maßnahmen im Bestand werden zeitgleich mit anderen notwendigen Arbeiten an der Gebäudehülle wie z B. Sanierung von Dächern, Fenstern, Fassaden etc. oder bei Umbauten vorgenommen. Die hierbei ausschließlich für die Verbesserung des Wärmeschutzes eingesetzten Haushaltsmittel lassen sich aufgrund dessen nicht isoliert ermitteln.

Zu 2: Nein; denn die Betriebsüberwachung des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen überprüft kontinuierlich u. a. den Heizenergieverbrauch der landeseigenen Gebäude. Die hieraus abzuleitenden baulichen oder betriebstechnischen Energieeinsparmaßnahmen werden nach Dringlichkeit und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durchgeführt.

Zu 3: Siehe Antwort zu 2

Anlage 7