Sprechen verfassungsrechtliche Gründe gegen eine gesetzliche Ausweitung der DNA-Analyse? - Ich sage Ihnen: Nein. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 2000 und 2001 knüpfen lediglich an die geltende Rechtslage an. Den Entscheidungen ist an keiner Stelle zu entnehmen, dass ein etwaiger Verzicht des Gesetzgebers auf den Richtervorbehalt und die so genannte qualifizierte Negativprognose verfassungswidrig wäre. Im Gegenteil: Das Bundesverfassungsgericht betont in seiner Entscheidung vom 14. Dezember 2000 ausdrücklich den hohen Rang der Strafrechtspflege und stellt klar, dass ein DNAMuster am besten durch einen Vergleich mit dem Fingerabdruck zu beschreiben sei, weil - ich zitiere wörtlich - „Rückschlüsse auf persönlichkeitsrelevante Merkmale, wie Erbanlagen, Charaktereigenschaften usw., oder ein Persönlichkeitsprofil nicht ermöglicht werden.“
Meine Damen und Herren, es gibt wirklich keinen durchgreifenden Grund, die DNA-Analyse in Strafverfahren anders zu behandeln als den Fingerabdruck. Prüfen Sie die Fakten einmal ganz genau. Bei den anonymen Spuren haben Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, inzwischen auch einen radikalen Sinneswandel vollzogen. Jetzt plädieren Sie für die Aufhebung des Richtervorbehalts bei anonymen Spuren, obwohl Sie noch vor zwei Jahren den Richtervorbehalt von der rot-grünen Bundesregierung explizit ins Gesetz haben aufnehmen lassen. An den Fakten selbst hat sich aber nichts geändert.
Meine Damen und Herren, aus meiner Sicht brauchen wir weder den Richtervorbehalt noch eine Beschränkung auf erhebliche Straftaten. Wir alle wissen doch, dass sich kriminelle Karrieren entwickeln, dass leichten Straftaten oftmals schwer wiegende folgen. Frühzeitig die präventive Wirkung der DNA-Analyse zu nutzen, meine Damen und Herren, ist Opferschutz im besten Sinne.
Die Koalitionspartner der Niedersächsischen Landesregierung sind sich auch in diesem Bemühen einig. Wir wollen die DNA-Analyse im Strafverfahren ausweiten, weil sie den elementaren Sicherheitsinteressen unserer Bürgerinnen und Bürger auf Schutz des Eigentums und der körperlichen Unversehrtheit dient.
Ich halte den Richtervorbehalt zwar nicht für notwendig, aber ich kann damit leben, wenn ansonsten die bestehenden unnötigen Hürden im Zusammenhang mit der DNA-Analyse abgesenkt werden. Gerade in diesem Punkt sind wir uns in der Regierungskoalition einig voranzuschreiten. Ich stelle mir insofern vor, die Beschränkung der DNAAnalyse auf erhebliche Straftaten aufzugeben und durch eine deutlich herabgestufte allgemeine Negativprognose zu ersetzen. Der Richtervorbehalt könnte bleiben, aber ergänzt um die gesetzliche Klarstellung, dass sich die Betroffenen auch mit einer Speicherung einverstanden erklären können. Insofern, so meine ich, sind wir uns auch da einig.
Wir können auf den einmalig aufgefallenen Ladendieb in der DNA-Kartei selbstverständlich verzichten, aber wir wollen den Körperverletzer erfassen, bevor seine Gewalttätigkeit eskaliert, ja, vielleicht einen anderen Menschen zu Tode bringt. Wir wollen auch keine DNA-Muster von Schwarzfahrern, meine Damen und Herren, aber wir wollen verhindern, dass sich der notorische Dieb seine Beute eines Tages mit der Waffe verschafft. Deshalb halten wir es für richtig und notwendig, die DNABehandlung von Wiederholungstätern deutlich zu erleichtern.
Meine Damen und Herren, ich bin zuversichtlich, dass Niedersachsen mit einem solchen Vorschlag auf dem richtigen Weg ist und breite Zustimmung erfahren wird. Ich bin auch zuversichtlich, dass wir die rot-grüne Bundestagsmehrheit nun endlich dazu bringen werden, zum Schutz der Bürgerinnen
Meine Damen und Herren, Opferschutz geht vor Täterschutz. Lassen Sie uns in diesem Interesse wirklich alle hierfür zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen. - Vielen Dank.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Mit diesem Antrag soll sich der Ausschuss für Rechtsund Verfassungsfragen federführend befassen, mitberatend der Ausschuss für Inneres und Sport. Wer so verfahren möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Dann wird so verfahren.
Tagesordnungspunkt 29: Erste Beratung: Landesbericht zu Armut und Reichtum fortsetzen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/1674
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesarmutskonferenz und der DGB haben vor wenigen Wochen gemeinsam vor der wachsenden Kluft zwischen Arm und Reich in Niedersachsen gewarnt und dies einerseits auf bundespolitische Faktoren - auf die Lage am Arbeitsmarkt -, andererseits aber auch auf den strikten Kürzungskurs der Niedersächsischen Landesregierung zurückgeführt.
Um genaue Erkenntnisse über die Entwicklung von Armut und Reichtum und die Wirkung politischer Programme und Maßnahmen, über die Armutsentwicklung, über die gerechte Verteilung von Belastungen, über die Lage von Kindern und Jugendlichen, aber auch über Vermögen und Einkommen zu erhalten, bedarf es eines kontinuierlichen lan
desweiten Monitorings in Form eines Landesberichts. Der Landtag hatte 1996 den Beschluss gefasst, einen solchen Bericht zu erstellen und ihn insbesondere auch regelmäßig fortzuschreiben. Seit Vorlage des ersten niedersächsischen Berichtes sind nun über sechs Jahre vergangen, ohne dass irgendetwas geschehen ist. Das finden wir sehr beklagenswert.
Offenbar, so wird wahrscheinlich bei der CDU und bei der FDP kalkuliert, würde ein solcher Bericht nicht in das Image dieser Landesregierung passen. Da lässt man es am besten gleich bleiben und verschließt die Augen vor der bedrohlichen Entwicklung. Dies ist aber weder vorausschauende Sozialpolitik noch deutliche Benennung und Bekämpfung der Ursachen der disparaten Entwicklung.
Eine Politik, die sich für soziale Gerechtigkeit und das Gemeinwohl einsetzen will, braucht eine solide Informationsgrundlage. Sie braucht aber auch klare Werteentscheidungen: Was verstehen wir unter Gerechtigkeit? Was verstehen wir unter Menschenwürde? - Wenn wir über Gerechtigkeit sprechen - das ist bei diesem Thema ja nahe liegend -, dann geht es nicht allein um Verteilungsgerechtigkeit und die große Bedeutung staatlicher Transferzahlungen. Es geht auch um eine Weiterfassung des Gerechtigkeitsbegriffs, es geht um Generationengerechtigkeit, um Chancengerechtigkeit, um Teilhabegerechtigkeit. Diese verschiedenen Ebenen wollen wir nicht gegeneinander ausspielen, sondern in ihrer Vielschichtigkeit beurteilen und handhaben. Dafür brauchen wir aber neben innerer Überzeugung auch eine breite, rationale, lebenslagenorientierte Informationsbasis.
Die Bundesregierung hat diesbezüglich ihre Schularbeiten - wenn man das so sagen will - gemacht. Der erste bundesweite Armuts- und Reichtumsbericht lag 2001 vor, der zweite Bericht wird am kommenden 3. März im Bundeskabinett verabschiedet und dann der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Bundesregierung weiß, dass dort nicht nur Angenehmes drinstehen wird. Trotzdem bekennt sie sich - im Gegensatz zu dieser Landesregierung hier, die sich in Schweigen hüllt, und bei schlechten Nachrichten immer gern die Schuld nach Berlin schiebt - zu dieser erneuten Analyse.
Meine Damen und Herren, wir sind uns sicherlich darüber einig, dass Armut und Reichtum in Deutschland existieren. Dass wir in einem der reichsten Länder der Welt die Armut bekämpfen
Doch dann beginnt die Debatte: Wo fängt Armut an? Wo hört sie auf? Was bezeichnen wir als Reichtum? - Sicherlich braucht heute in Deutschland niemand wirklich zu hungern. Wir wissen aber, dass bei von Armut betroffenen Menschen sehr häufig Fehlernährung und ernährungsbedingte Erkrankungen zu verzeichnen sind. Armut und Reichtum sind relative Begriffe. Nach unserer Definition ist nicht nur derjenige arm, der nicht genügend Mittel zum physischen Überleben hat, sondern auch derjenige, der im Vergleich zu den Standards einer Gesellschaft über zu geringe Ressourcen verfügt, kaum Chancen auf Bildung und sozialen Aufstieg hat und dessen Kinder die soziale Randständigkeit quasi schon in der Wiege mitbekommen.
Wir wissen, dass unzureichende Bildung und mangelnde berufliche Qualifikation zu den Hauptursachen von Armut gehören. Das Armutsrisiko - das kann man nicht bestreiten - ist gestiegen, aber es hat viele Facetten, die genauer beleuchtet werden müssen. Zu einem hohen Risiko trägt sicherlich die Zunahme von geringfügigen bzw. Teilzeitbeschäftigungen bei. Diese reichen zur Existenzsicherung nicht aus. Die Gesamtzahl überschuldeter Haushalte erhöhte sich zwischen 1998 und 2002 um 13 %. Das ist etwas, was wir auch auf Landesebene im Auge behalten müssen. Auf der anderen Seite haben wir - das ist positiv - einen Rückgang der Altersarmut und einen Abbau der Wohnungslosigkeit zu verzeichnen. Kindergelderhöhungen und Kinderzuschlag vermindern das Armutsrisiko.
Aber auch die Entwicklung der Vermögen muss näher betrachtet werden. Zwischen 1998 und 2003 stieg das Nettovermögen bundesweit um nominal 17 %, insbesondere dominiert durch Immobilienvermögen. Die Privatvermögen sind dabei sehr ungleich verteilt. Während die unteren 50 % der Haushalte nur über etwas weniger als 4 % des gesamten Nettovermögens verfügen, entfallen auf die vermögendsten 10 % der Haushalte knapp 47 % des Vermögens. Dieser Anteil ist im genannten Zeitraum sogar noch um 2 % gestiegen.
Sehr hoch ist auch das Erbschaftsvermögen. Insbesondere hier könnte man durch eine erhöhte Erbschaftsteuer zu einer gerechteren Lastenverteilung kommen und in erheblichem Umfange Mit
Unter den gegenwärtigen Umständen brauchen wir einen auf Landesebene zu erarbeitenden Bericht zu Armut und Reichtum dringender denn je; denn danach müssen politische Programme ausgerichtet werden. Wir müssen eine Datenbasis haben, damit wir entsprechend handeln können. Wir dürfen nicht zulassen, dass immer mehr Menschen chancen- und perspektivlos am Rande unserer Gesellschaft stehen. Machen Sie sich deshalb den damaligen Beschluss des Landtages zu Eigen, und legen Sie der Öffentlichkeit zügig einen Bericht zu Armut und Reichtum für Niedersachsen vor. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Niedersächsische Landtag hatte einstimmig im Dezember 1996 die Landesregierung aufgefordert, einen ersten und fortzuschreibenden Landesbericht zur Entwicklung von Armut und Reichtum in Niedersachsen vorzulegen. Im September 1998 legte die Landesregierung dem Parlament den angeforderten Bericht vor, der sich auf eine Datenbasis aus den Jahren 1995 bis 1998 stützte. Die im Bericht enthaltenen Darstellungen, Analysen und Bewertungen sollten die Kommunikation über die soziale Situation der Menschen in Niedersachsen und die notwendigen politischen Konsequenzen anregen. Und dies taten sie auch.
Meine Damen und Herren, Armuts- und Reichtumsberichterstattung basiert auf dem Leitgedanken, dass eine detaillierte Analyse der sozialen Lage die notwendige Basis für eine Politik der Stärkung sozialer Gerechtigkeit und zur Verbesserung gesellschaftlicher Teilhabe ist. Wir brauchen die Analyse von Armut und Reichtum als Voraussetzung für eine wirksame Politik. Eine regelmäßige und fundierte Berichterstattung ist notwendig, um Probleme frühzeitig zu erkennen und darauf reagieren zu können. Und deshalb muss der vor über sechs Jahren vorgelegte Landesbericht zu Armut und Reichtum fortgeschrieben werden.
Seit den 90er-Jahren des letzten Jahrhunderts findet in Deutschland ein tief greifender ökonomischer und in der Folge auch gesellschaftlicher Wandel statt. Auch wenn der industrielle Kern seine Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung behält, werden Ökonomie und Gesellschaft zunehmend durch den Wandel zur Dienstleistungsund Wissensgesellschaft geprägt. Neue, sich schnell verändernde Technologien sowie ein verschärfter internationaler Wettbewerb stellen große Herausforderungen an die Fähigkeit unserer Unternehmen und damit letztlich an uns alle.
Beschäftigte, die nicht über ausreichende schulische Bildung verfügen, laufen stärker als früher Gefahr, dauerhaft aus dem Arbeitsleben und damit von einer zentralen Voraussetzung für Teilhabe ausgeschlossen zu sein - und mit ihnen ihre Familien.
Wie in allen westlichen Industriestaaten verändert der demografische Wandel unsere Gesellschaft. Die Bevölkerung in Deutschland geht zurück, und der Anteil der über 65-Jährigen und Älteren steigt an. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Entwicklung birgt Chancen, aber auch Risiken.
Geändert haben sich auch unsere Vorstellungen von sozialer Gerechtigkeit. Lange Zeit wurde soziale Gerechtigkeit vorrangig unter Einkommensund Vermögensaspekten diskutiert. Das heutige Verständnis von sozialer Gerechtigkeit orientiert sich hingegen zunehmend daran, ob den Menschen gleiche Chancen und Möglichkeiten verschafft werden, am ökonomischen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und sich selbst zu verwirklichen.
Eine sozial gerechte Politik muss vor dem Hintergrund dessen, was ich nur kurz beschrieben habe, gestaltet werden. Und dies bedeutet, wir brauchen aktuelles Datenmaterial zur Entwicklung von Armut und Reichtum in Niedersachsen. Wir brauchen neuestes Datenmaterial, auf dem eine Politik der sozialen Gerechtigkeit aufbauen kann.
Meine Damen und Herren, seit 1998 wird vom Niedersächsischen Landesamt für Statistik jährlich eine Berichterstattung über Entwicklung und Struktur von Armut und Reichtum in Niedersachsen vorgenommen. Die Statistischen Monatshefte vom September 2004 befassen sich auch mit der Entwicklung von Reichtum und Armut in Niedersachsen in den Jahren 2002 und 2003. Ich will Sie nicht mit Zahlen langweilen, eines wird in dem Be
richt aber deutlich: 12,3 % der niedersächsischen Haushalte und 13,7 % der niedersächsischen Einwohner lebten im Jahre 2003 an der Armutsschwelle. Sie verfügten über ein Pro-KopfEinkommen von unter 563 Euro pro Monat. Anders ausgedrückt: Jeder siebente Einwohner in Niedersachsen lebt unterhalb der Armutsschwelle.
Ein wesentlicher Einflussfaktor für Armut ist die Haushaltsgröße. Die Armutsquote ist bei denen am höchsten, die in Haushalten mit fünf und mehr Personen leben. Dahinter verbirgt sich ein einfacher Sachverhalt: Je mehr Kinder zu versorgen sind, desto geringer wird das auf das einzelne Haushaltsmitglied entfallende Einkommen. Es wird aber auch schwerer, familiäre Pflichten, vor allem die Kindererziehung, mit Erwerbstätigkeit zu kombinieren. Zusammenfassend kommt das Niedersächsische Landesamt für Statistik zu dem Ergebnis: Das größte Armutsrisiko tragen weiterhin die großen Haushalte mit vielen Kindern sowie allein erziehende Mütter und Väter. Kinder sind, so auch der Befund der Untersuchungen der vergangenen Jahre, nach wie vor ein Armutsrisiko.
Der methodische Ausblick des Landesamtes für Statistik, der in dem Statistischen Monatsheft gegeben wird, lautet: Niedersachsen braucht eine Sozialberichterstattung! Diese Forderung wird vom Landesamt u. a. wie folgt begründet: Schon die relativ grobe und regional nicht differenzierte Analyse der Einkommenssituation der privaten Haushalte machte eine Reihe von sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhängen deutlich. Um eine solide Basis für gesellschaftliche und soziale Bewertungen und Weichenstellungen zu liefern, ist jedoch eine vertiefte und kontinuierlich vergleichbare Auswertung statistischer Ergebnisse erforderlich.
Durch die Einrichtung der Forschungsdatenzentren bestehen zukünftig weit bessere Möglichkeiten als früher, die exakten Datenkenntnisse in den statistischen Ämtern intensiver mit wissenschaftlicher Analysekompetenz in Universitäten und Forschungsinstituten zu verbinden. Dann kann auch die Einbeziehung von weiteren Informationen und deren Wechselwirkungen gelingen. Die Informationen anderer Erhebungen können so für das Land Niedersachsen nutzbar gemacht werden.
In einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Sozialministeriums vom 8. Januar 2004 heißt es u. a.:
„Als einen grundlegenden Fehler bezeichnete es von der Leyen, dass die gegenwärtigen Rahmenbedingungen dem Kinderwunsch von 80 % der jungen Menschen entgegenstehen. Junge Paare lernen früh, dass Kinder viel Geld kosten und ihre Eltern von interessanter Arbeit ausgeschlossen werden.“
So die Familienministerin. Notwendig ist in den Augen der Ministerin, die Datenlage über Familien zu verbessern und effektiver zu nutzen. „Umdenken setzt Wissen voraus“, erklärte von der Leyen. Das alles ist zitiert aus den amtlichen Blättern der Statistik. - Die amtliche Statistik Niedersachsens kann und will dazu einen Beitrag leisten. So weit die Begründung des Landesamtes, warum Niedersachsen eine Sozialberichterstattung braucht.