Wir diskutieren heute aber noch immer über Maßstäbe, die bei der Vergabe von Gutachten angelegt werden müssen. Herr Althusmann, leider - ich sage an dieser Stelle „leider“ - hat der Verhaltenskodex, den Sie vorgelegt haben, nicht dazu geführt, dass wir - es wäre denkbar gewesen, wenn wir versucht hätten, im Konsens zueinander zu kommen - im gegenseitigen Einvernehmen sagen: So wollen wir es künftig machen. Das ist der Rahmen, an den sich alle halten.
Im Kern der Debatte geht es um drei Punkte: Transparenz in der Vergabe, Wettbewerb bei der Vergabe und Öffentlichkeit, d. h. es muss öffentlich nachprüfbar sein: Was ist dort abgeliefert worden? Ist die Leistung abgeliefert worden, die bezahlt wurde? - Das sind die drei Essentials, die gewährleistet sein müssen. Aber das ist leider nur zum Teil geregelt.
Dieser Streit um Homburg-Gutachten, um die Resonanzstudie und um all die alten Gutachten der früheren Landesregierung zeigt doch, dass wir immer wieder am selben Punkt landen. Herr Schönecke hat gestern ein Halbzitat aus dem Haushaltsausschuss gebracht. Dazu habe ich gesagt: Der Umgang mit der Verdingungsordnung für Leistungen ist auf dem Papier jetzt deutlich besser geregelt als vorher. Das erkenne ich ausdrücklich an. Ich sage aber: auf dem Papier. Wir erwarten natürlich, dass das jetzt in der Praxis entsprechend umgesetzt wird. Das heißt, im Zweifel, wenn es also Streitfälle gibt, ist es eine völlig einfache Sache, dass man den Vergabevermerk zur Verfügung stellt, der laut der Gesetzesgrundlage, auf die wir alle uns berufen, immer erstellt werden muss. Aus diesem Vergabevermerk, aus einer einzigen Seite, müsste eigentlich alles hervorgehen, was man wissen muss, um zu sehen, warum jemand ein Gutachten zur Erstellung bekommen hat, wie viel er dafür bekommen hat, welche Wettbewerber es gab, warum diese nicht berücksichtigt wurden und welches Verfahren es gegeben hat. Ich würde mir für die Zukunft wünschen, dass wir hier zu einem souveräneren Umgang mit diesen Dingen finden und dass wir am Ende diese Debatte abschließen können. Solange das nicht passiert, bleibt ein fader Nachgeschmack.
Ich meine, wenn wir das nicht schaffen, dann haben wir eine Chance vertan, aus dieser Krise, aus diesem Skandal um den wechselseitigen Umgang
mit Beraterverträgen herauszukommen. Ich will keine einseitige Schuldzuweisung; denn es hat ja auf verschiedenen Seiten Fehler gegeben.
- Ich will nicht sagen, dass wir immer alles richtig gemacht haben in Zeiten, in denen wir regiert haben. Von daher möchte ich, dass wir uns für die Zukunft auf diese drei Kriterien verständigen, um über diesen Punkt hinauszukommen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der SPD-Fraktion ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Der Ausschussempfehlung ist damit gefolgt.
Tagesordnungspunkt 19: Zweite Beratung: Arbeitsbedingungen der Frauenbeauftragten nicht verschlechtern - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1618 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 15/1694
Die Beschlussempfehlung lautet auf Ablehnung. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Die Kollegin Groskurt hat das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu Beginn meiner Rede möchte ich einmal deutlich machen, welch‘ verkehrte Welt hier im Parlament herrscht. Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, wollen allen Ernstes - aber tatsächlich kann das nicht Ihr Ernst sein - einen Antrag mit dem Titel „Arbeitsbedingungen der Frauenbeauftragten nicht verschlechtern“ ablehnen.
Damit sagen Sie doch eindeutig und unmissverständlich, dass Sie die Arbeitsbedingungen der Frauenbeauftragten verschlechtern wollen.
Dass Sie das inzwischen zugeben, kann ich mir nur damit erklären, dass Sie selbst eingesehen haben, dass Sie mit Ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts auf dem falschen Weg sind. Ich habe allerdings die Hoffnung aufgegeben, dass diese Erkenntnis zu einem Sinneswandel führt, sondern ich befürchte, dass Sie weiterhin uneinsichtig an Ihrem Gesetzentwurf festhalten. Dabei könnten Sie sich diese Arbeit wirklich sparen.
Außer der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat sich niemand positiv über die Novellierung des § 5 a geäußert. Ich stelle mir die besorgte Frage: Bestimmen die kommunalen Spitzenverbände, dominiert von Männern, jetzt die Politik in diesem Land?
„Soziologen beobachten bei Männern aller Schichten einen wachsenden Widerstand gegen allzu ausgeprägtes Verständnis für das andere Geschlecht.“
Ein praktisches und deutliches Beispiel für diese Theorie hat gerade der Landkreis Cuxhaven geliefert. In der Kreistagssitzung hat sich der CDUBundestagsabgeordnete Enak Ferlemann zu dem Zwischenruf erdreistet, die Frauenbeauftragte brauche nicht nur rumzusitzen, sondern könne auch mal arbeiten.
Was diesen Zwischenruf wirklich gefährlich macht, liebe Kolleginnen, ist das Verhalten des in der Sitzung anwesenden Fraktionsvorsitzenden der CDU. Ich zitiere aus dem Sonntagsjournal vom 13. Februar 2005:
(David McAllister [CDU]: Was lesen Sie alles? - Gegenruf von Sigmar Gabriel [SPD]: Du hast wahrscheinlich Glück gehabt, dass du nichts gesagt hast!)
- Eben drum! Dass der Vorsitzende der CDULandtagsfraktion dieses diskriminierende Verhalten duldet, verschlägt einem wirklich die Sprache.
Sie lassen es zu, Herr McAllister, dass ein CDUKollege davon redet, dass Frauenbeauftragte nur rumsitzen und endlich mal arbeiten sollten. Dazu sagen Sie kein Wort.
Das trägt im Landkreis Cuxhaven dazu bei, dass der Frauenbeauftragtenstelle der Garaus gemacht wird, obwohl dort große Erfolge erzielt wurden. Die Gleichstellungsbeauftragte fungiert zusätzlich zu den ihr obliegenden Aufgaben als Motivationsquelle und Ansprechpartnerin für zahlreiche ehrenamtliche Helfer in der Region. Hier entstehen Schäden, die am Ende Mehrkosten verursachen, z. B. wenn ehrenamtliche Arbeit aus Frustgründen wegbricht.
Bis zu diesem Zeitungsartikel war ich noch eine optimistische und positiv denkende Frau, die zwar weiß, dass das Zeitalter der Geschlechtergerechtigkeit so schnell noch nicht erreicht wird, dass wir aber auf dem Weg sind. Aber dieser Weg scheint wegzubrechen, wenn dieses Chauvi-Verhalten
Heute haben wir noch das Instrument des niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes. Ich will nicht wieder Ihre Internetseiten zitieren, weil ich glaube, dass die meisten von Ihnen sie noch in Erinnerung haben; der CDU-Bundestagsabgeordnete und Herr McAllister aber offensichtlich nicht. Dort steht:
„Die Institutionalisierung der Frauenpolitik durch die gesetzlich vorgeschriebene Einstellung der Frauenbeauftragten ist notwendig,“
„um den Interessen von Frauen in ihrem unmittelbaren Lebensbereich Geltung zu verschaffen und dem Auftrag unserer Verfassung, tatsächliche Gleichberechtigung herzustellen, gerecht zu werden.“
Haben Sie, sehr geehrte Damen und Herren von CDU und FDP, schon einmal darüber nachgedacht, wer demnächst darauf achten wird? Nach meinen vorherigen Ausführungen brauchen Sie nicht lange nachzudenken. Die Antwort ist ganz einfach: Niemand. Glauben Sie wirklich noch, verehrte Kolleginnen, es reicht, an den guten Willen der entscheidenden Männer zu appellieren, Frauen in den Chefetagen mitregieren zu lassen? Das ist aussichtloser, als einem Kleinkind zu erklären, es müsse sein Spielzeug mit anderen teilen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich befürchte, Sie haben den Gedanken nicht zu Ende gedacht, welche Auswirkungen es haben wird, wenn die Frauenbeauftragten nicht mehr verpflichtend eingestellt werden müssen. Wer fordert die gleichberechtigte Beschäftigung von Frauen? Wer fordert den Schutz vor sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz? - Die Frauenbeauftragte! Wichtigste Forderung muss sein, Frauen einen eigenständigen Lebensentwurf zu erleichtern. Und dazu brauchen wir Frauenbeauftragte.
Sehr geehrte Damen und Herren, glauben Sie mir: Gleichberechtigung ist erst dann erreicht, wenn Männer so leben wollen, wie Frauen heute schon leben.
Wenn wir da angekommen sind, dann können wir uns gern noch einmal über die Notwendigkeit von Frauenbeauftragten unterhalten. Aber bitte auf einer fairen, gleichberechtigten Ebene! - Danke schön.